• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

Kennzeichenscan verfassungswidrig

Fanator-II-701

Spiele-Enthusiast/in
Mitglied seit
24.05.2004
Beiträge
1.671
Reaktionspunkte
0
Das Verfassungsgericht die wirklich "letzte Bastion" im Kampf gegen den Überwachungsstaat?

Kennzeichenscan verfassungswidrig

Die automatisierte Massenkontrolle von Autokennzeichen in Hessen und Schleswig-Holstein ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Verfahren verstoße gegen den Datenschutz, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Nun müssen acht Bundesländer nachbessern.
Quelle: http://www.stern.de/politik/deutschland/:Bundesverfassungsgericht-Kennzeichenscan/613743.html

Einzig logische und mMn auch richtige Entscheidung. Wieder mal ein Fall von Generalverdacht auf der Müllkippe gelandet.
Wann lernen es unsere Regierenden endlich?
 
super, so soll es sein.
hoffen wir das die neue Regelung dann wirklich nur zur verfolgung schwerer Straftaten verwendet wird. war ja sogar mal die rede davon die KFZ-steuer und anderes damit zu kontrollieren :B
 
der-jo am 11.03.2008 13:07 schrieb:
........ war ja sogar mal die rede davon die KFZ-steuer und anderes damit zu kontrollieren :B

Und genau deswegen und wegen der Möglichkeit die Daten (auch von unbescholtenen Bürgern) längerfristig zu speichern konnte die Entscheidung gar nicht anders lauten. :top:
 
R70-C2D73-86MGS am 11.03.2008 13:22 schrieb:
Ob der TÜV abgelaufen ist :top: :B

Kennzeichen -> Daten bei den Zulassungsstellen -> Daten bei den Einwohnermeldeämtern und Ordnungsämtern -> Steuerdatei -> Versicherungsdaten -> Daten über Familienmitglieder -> Kreditauskünfte -> Kommunikationsdaten -> uswusf ....... die Kette läßt sich beliebig fortführen und alles über ein simples Autonummernschild.
 
Die Sache ist nicht endgültig vom Tisch.
Es gibt Auflagen, so müssen die Daten sofort gelöscht werdn, könnten aber vorher mit einer Datenbank abgeglichen werden. Außerdem muss es ein Gesetz geben, das vorschreibt für welche Straftaten das Verfahren so eingesetzt werden kann.

Man kann alsodaon ausgehen, das Autobahnbrücken in Zukunft doch Alarm schlagen, wenn ein Autodieb/Bankräuber/Mörder drunter durchfährt.

Das finde ich im Übrigen völlig korrekt, zur Fahndung ausgeschrieben ist zur Fahndung ausgeschrieben.
 
Nope81 am 11.03.2008 23:03 schrieb:
Das finde ich im Übrigen völlig korrekt, zur Fahndung ausgeschrieben ist zur Fahndung ausgeschrieben.

Der Knackpunkt ist wohl die Speicherung der Daten.
Wenn aber, wie du schon sagst, nur bei gesuchten Fahrzeugen eine Meldung weitergegeben wird und der Rest nicht auftaucht finde ich das eine absolut gute und auch notwendige Fahndung.
Wie der Herr von der Polizeigewerkschaft schon sagte: Früher sind wir mit dem Fahndungsbuch durch die Straßen gelaufen, das ist nicht mehr zeitgemäß
 
Speicherung von Daten kann niemand leiden.

Ich halte es zum Beispiel auch für verfassungswidrig, das die Polizei die Wohnungen von Hunderten Kunden eines Webshops durchsucht haben, die dort völlig Legale Waren wie Lampen, Filter und Dünger gekauft haben.

Leider haben etliche dieser Bürger damit Drogen angebaut und nebenbei illegale Waffen bessessen, so das diese Polizeiaktion allgemein als Erfolg gefeiert wird.
Über Hunderte von Bürgern, die damit Chilischoten angebaut haben oder die Lampen einfach gewinnbringen verkauft haben redet niemand, obwohl mit den Durchsuchungen die Unschuldsvermutung radikal außer Kraft gesetzt wurde.

Es kommt bei solchen staatlichen Präventationsmaßnahmenimmer darauf an wieviele Leute sich zu unrecht verdächtigt fühlen, und nicht auf den Erfolg in der Kriminalitätsbekämpfung.
 
Nope81 am 11.03.2008 23:03 schrieb:
Die Sache ist nicht endgültig vom Tisch.
Es gibt Auflagen, so müssen die Daten sofort gelöscht werdn, könnten aber vorher mit einer Datenbank abgeglichen werden. Außerdem muss es ein Gesetz geben, das vorschreibt für welche Straftaten das Verfahren so eingesetzt werden kann.
..........................................

Und nicht nur das. Nach Ansicht der Richter muß auch verdachtsspezifisch kontrolliert werden (Ringfahndung nach einem Banküberfall etc.) sonst ist ebenso von einem Allgemeinverdacht auszugehen und die Fahndung mittels Scaneinrichtung tabu.

Also kein:
"Heut fahren sie zu A 1 Kilometer ... und scannen von 15 bis 18 Uhr sämtliche Fahrzeuge, danach umsetzen zu A 6 Kilometer ... von 19 bis 22 Uhr......."
Und schon gar kein Permanentscan oder sporadische Einschaltung von Scananlagen an irgendwelchen Autobahnbrücken.
:)
 
Fanator-II-701 am 12.03.2008 06:22 schrieb:
Und nicht nur das. Nach Ansicht der Richter muß auch verdachtsspezifisch kontrolliert werden (Ringfahndung nach einem Banküberfall etc.) sonst ist ebenso von einem Allgemeinverdacht auszugehen und die Fahndung mittels Scaneinrichtung tabu.

Nach diesem Urteil empfände ich es als einen Hohn wenn die Vorratsdatenspeicherung nicht auch gekippt werden würde. Die ist im Prinzip nichts anderes, betrifft nur vermutlich noch mehr Personen.
 
Müsste die nicht auf EU-ebene gekippt werden?
So weit ich weiß hat da deutschland ungefähr so viel handlungsfreiheit wie ein vom hals abwärts gelähmter.
Eine EU-verfassung gibt es auch nicht, wie soll das dann ablaufen?
 
TBrain am 18.03.2008 17:56 schrieb:
Fanator-II-701 am 12.03.2008 06:22 schrieb:
Und nicht nur das. Nach Ansicht der Richter muß auch verdachtsspezifisch kontrolliert werden (Ringfahndung nach einem Banküberfall etc.) sonst ist ebenso von einem Allgemeinverdacht auszugehen und die Fahndung mittels Scaneinrichtung tabu.

Nach diesem Urteil empfände ich es als einen Hohn wenn die Vorratsdatenspeicherung nicht auch gekippt werden würde. Die ist im Prinzip nichts anderes, betrifft nur vermutlich noch mehr Personen.

Da schau her:
http://www.stern.de/politik/deutschland/:Telefonverbindungen-Gericht-Datenspeicherung/614550.html

Stern.de vom 18.03.2008 schrieb:
Gericht schränkt Datenspeicherung ein

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat das Gesetz zur umstrittenen Speicherung von Telefondaten eingeschränkt. Nach dem Eilbeschluss des Gerichts dürfen die Daten zwar ein halbes Jahr lang gespeichert werden - jedoch nur für die Verfolgung besonders schwerer Straftaten genutzt werden, hieß es.

...................................
:]
 
Zurück