Herbboy am 27.07.2009 22:26 schrieb:
also, es sollte ja an sich klar sein, dass man nicht die leute im extremfall einfach hungern lassen kann, nur weil der mitarbeiter grad urlaub hat ^^
Gibt es bei HarztIV nicht wie bei jeder anderen Sozialleistung auch (BaFög, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld, etc.) einen Bescheid über einen gewissen Zeitraum, in welchem die Leistung pünktlich zum Monatsende zur Überweisung angewiesen wird?