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Gesetzliche Lage für Entwickler?

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Gesetzliche Lage für Entwickler?

Nehmen wir mal an ich würde nach neuer gesetzlicher Lage eine Unterhaltungssoftware entwickeln. Diese würde aber Aufgrund ihrer relativ niedrigen gesellschaftlichen Aktzeptanz kaum Beachtunginfinden...falls nun diese Software durch die ungenannten Faktoren nicht von der USK getestet würde und damit automatisch ab +18 Jahren eingestuft wäre müsste ich als Entwickler Strafe nach neuem Gesetzesentwurf der CSU eine Geldstrafe zahlen? Oder müsste ich mich auf andere Maßnahmen vorbereiten?
MfG Nussknacker
 
AW: Gesetzliche Lage für Entwickler?

Nussknacker0815 am 14.04.2007 02:59 schrieb:
Nehmen wir mal an ich würde nach neuer gesetzlicher Lage eine Unterhaltungssoftware entwickeln. Diese würde aber Aufgrund ihrer relativ niedrigen gesellschaftlichen Aktzeptanz kaum Beachtunginfinden...falls nun diese Software durch die ungenannten Faktoren nicht von der USK getestet würde und damit automatisch ab +18 Jahren eingestuft wäre müsste ich als Entwickler Strafe nach neuem Gesetzesentwurf der CSU eine Geldstrafe zahlen? Oder müsste ich mich auf andere Maßnahmen vorbereiten?
MfG Nussknacker
:confused:

Also erstens gibt es keine neue Gesetzeslage, es wurde nur von der CSU ein Entwurf vorgelegt, der sich aber in der, und vermutlich auch jeder anderen Form nicht durchsetzen wird. Zweitens: Ein Spiel, das nicht geprüft wurde (was meinst du mit "ungenannte Faktoren"?) ist nicht automatisch ab 18+ sondern es hat einfach keine Einstufung, sprich jeder kann es erwerben und besitzen. Sonst wäre ja das jedes neue Kuschel-Wuschel-Spielchen ( :B ) ab 18 solange es nicht geprüft ist. Es spielt auch keine Rolle wie die PEGI das Spiel eingestuft hat; entscheidend ist was die USK dazu sagt.

SSA
 
AW: Gesetzliche Lage für Entwickler?

SoSchautsAus am 14.04.2007 11:08 schrieb:
Nussknacker0815 am 14.04.2007 02:59 schrieb:
Nehmen wir mal an ich würde nach neuer gesetzlicher Lage eine Unterhaltungssoftware entwickeln. Diese würde aber Aufgrund ihrer relativ niedrigen gesellschaftlichen Aktzeptanz kaum Beachtunginfinden...falls nun diese Software durch die ungenannten Faktoren nicht von der USK getestet würde und damit automatisch ab +18 Jahren eingestuft wäre müsste ich als Entwickler Strafe nach neuem Gesetzesentwurf der CSU eine Geldstrafe zahlen? Oder müsste ich mich auf andere Maßnahmen vorbereiten?
MfG Nussknacker
:confused:

Also erstens gibt es keine neue Gesetzeslage, es wurde nur von der CSU ein Entwurf vorgelegt, der sich aber in der, und vermutlich auch jeder anderen Form nicht durchsetzen wird. Zweitens: Ein Spiel, das nicht geprüft wurde (was meinst du mit "ungenannte Faktoren"?) ist nicht automatisch ab 18+ sondern es hat einfach keine Einstufung, sprich jeder kann es erwerben und besitzen. Sonst wäre ja das jedes neue Kuschel-Wuschel-Spielchen ( :B ) ab 18 solange es nicht geprüft ist. Es spielt auch keine Rolle wie die PEGI das Spiel eingestuft hat; entscheidend ist was die USK dazu sagt.

SSA



Ja gut hab mich eher schlecht ausgedrückt. Ich dachte an den damaligen Fall wo das Spiel "Winnie Puuh" (Kuschel-Wuschel-Spiel) ab 18+ eingestuft wurde weil es nicht gestet wurde :B was ja nun wirklich lächerlich ist. Inzwischen ist natürlich anders eingestuft jedoch ziehen solche Versäumnisse einen Schaden für die Entwickler nach sich. :hop:
 
AW: Gesetzliche Lage für Entwickler?

SoSchautsAus am 14.04.2007 11:08 schrieb:
Sonst wäre ja das jedes neue Kuschel-Wuschel-Spielchen ( :B ) ab 18 solange es nicht geprüft ist.


doch. ein nicht geprüftes spiel besitzt automatisch keine jugendfreigabe.
 
AW: Gesetzliche Lage für Entwickler?

Nussknacker0815 am 19.04.2007 21:06 schrieb:
Inzwischen ist natürlich anders eingestuft jedoch ziehen solche Versäumnisse einen Schaden für die Entwickler nach sich. :hop:


es ist sache des publishers der usk das spiel zur prüfung vorzulegen .
wo liegt da das problem ?
 
AW: Gesetzliche Lage für Entwickler?

Nussknacker0815 am 19.04.2007 21:06 schrieb:
Ja gut hab mich eher schlecht ausgedrückt. Ich dachte an den damaligen Fall wo das Spiel "Winnie Puuh" (Kuschel-Wuschel-Spiel) ab 18+ eingestuft wurde weil es nicht gestet wurde :B
dann isses eben nur an volljährige zu verkaufen, das ist alles... mehr konsequenzen für den entwickler gibt es nicht.


was ja nun wirklich lächerlich ist.
wieso ist das lächerlich? was, wenn zB nazis einen KZ manager rausbringen und den dann "Bambis Abenteuer" nennen. nicht prüfen und ohne beschränkung zulassen, weil es ja scheinbar um bambi, das reh, geht - und in wirklichkeit geht es um heinz "bambi" bambmosel, generalmajor und stellvertretender leiter von auschwitz...?

es ist nunmal so: ohne prüfung = ab18. basta. warum sollte man für spiele, bei denen man VERMUTET, dass sie harmlos sind, eine vorabfreigabe erteilen? der hersteller muss das spiel halt prüfen lassen, wenn er das nicht tut isser selber schuld. oder sollen die zuständigen kommissionen/behörden jeden potentiellen entwickler täglich anrufen "bringt ihr evtl. nächste woche ein game raus, so dass wir es schnell noch vorher prüfen können...?"
 
AW: Gesetzliche Lage für Entwickler?

Bonkic am 19.04.2007 21:14 schrieb:
SoSchautsAus am 14.04.2007 11:08 schrieb:
Sonst wäre ja das jedes neue Kuschel-Wuschel-Spielchen ( :B ) ab 18 solange es nicht geprüft ist.


doch. ein nicht geprüftes spiel besitzt automatisch keine jugendfreigabe.
Oh, da hab ich wohl was durcheinander gebracht. Sorry. :S

SSA
 
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