• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

Geile Sache Rechner für Lau

AW: Geile Sache Rechner für Lau

Freezeman am 21.03.2007 19:05 schrieb:
Jeder der sich den PC für 0€ bestellt kann sich sicher sein, ihn nicht geliefert zu bekommen, und er hat auch kein Recht darauf. Jedes Gericht würde dem Onlineshop Recht geben mit der Begründung, dass dem Kunden offensichtlich sein MUSS, dass dieser Preis nicht stimmen kann.
Es gab schon ähnliche Urteilssprechungen, und darauf wird sich der Shop auch berufen. Also nix mit dem PC für 0€...
%)
Aber gab es nicht auch mal einen ähnlichen Fall bei dem Baumarkt Obi?
Es soll ein Kunde bei Obi sich den Wagen vollgepackt haben, um dann mit einem "Apfel und nem Ei" zu bezahlen, da in der Werbung etwas stand wie "...bekommen sie alles für einen Apfel und ein Ei." (oder ähnlich).

Ich hab dazu jetzt keine Quellen oder sonstiges, nur meine Wirtschaftslehrerin erzählte es mal und meinte, der Kunde hätte in diesem Fall Recht bekommen.
 
AW: Geile Sache Rechner für Lau

Lennt am 21.03.2007 19:12 schrieb:
Der Paragraph schließt aber den Täuschungsversuchsvorwutf aus! AGBs sind verbindlich!


§ 3 Preise
Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf den Internetseiten dargestellt wurden.
Die Preise verstehen sich ab Betriebssitz der Ultraforce inklusive Mehrwertsteuer ohne Kosten für Verpackung und Versand.
 
AW: Geile Sache Rechner für Lau

Hier mal was sachliches dazu:
Preisirrtum durch Datenübertragung; BGH; Urt. v. 26.01.2005; ger. Az.: - VIII ZR 79/04 -

Dieses Urteil darf nicht missverstanden werden. Nicht jeder falsche Preis berechtigt zur Anfechtung eines Vertrages.

Die Juristen unterscheiden bei der Angabe eines falschen Preises zwei mögliche Irrtümer: Einmal den echten Preisirrtum, bei dem der Verkäufer den richtigen Preis gekannt aber versehentlich falsch ausgezeichnet hat (Preisschild). Zum anderen gibt es den Irrtum über den berechneten Preis als solches, den sog. Kalkulationsirrtum. Letzterer ist ein unbeachtlicher Motivirrtum und der Händler muss eine falsch kalkulierte Ware in aller Regel zu dem genannten Preis verkaufen. Hat der Verkäufer die Ware lediglich falsch bezeichnet, kann er das Geschäft wegen Irttums anfechten.

Die Frage ist, welche Art von Irrtum vorliegt, wenn der falsche Preis durch eine fehlerhafte Datenübermittlung beim Upload auf den Online-Shop zustandegekommen ist. Hier sagt der BGH, es liegt ein dem Preisirrtum vergleichbarer Fall vor, so dass dem Händler ein Anfechtungsgrund zusteht.


Passend dazu: http://www.shopbetreiber-blog.de/2005/03/08/bgh-online-handler-konnen-falsche-preise-anfechten/
 
AW: Geile Sache Rechner für Lau

Die sind ja gegen sowas sowieso abgesichert:

1.Man bestellt
2.Man kriegt die Bestellbestätigung per email (mit dem Hinweis dass die rechtsgültige Auftragsbestätigung in ein paar Stunden folgt)
3.Jemand menschliches schaut über die Bestellung drüber
4.Bei Problemen (wie hier 0€-PC) wird die Auftragsbestätigung angepasst oder storniert.
5.Auftragsbestätigung wird abgeschickt, Kaufvertrag rechtsgültig
6. Kein 0€ PC :(
 
AW: Geile Sache Rechner für Lau

GorrestFump am 21.03.2007 19:19 schrieb:
Die sind ja gegen sowas sowieso abgesichert:

1.Man bestellt
2.Man kriegt die Bestellbestätigung per email (mit dem Hinweis dass die rechtsgültige Auftragsbestätigung in ein paar Stunden folgt)
3.Jemand menschliches schaut über die Bestellung drüber
4.Bei Problemen (wie hier 0€-PC) wird die Auftragsbestätigung angepasst oder storniert.
5.Auftragsbestätigung wird abgeschickt, Kaufvertrag rechtsgültig
6. Kein 0€ PC :(

muss man dann die Versandkosten Trotzdem Bezahlen?
 
AW: Geile Sache Rechner für Lau

san1 am 21.03.2007 19:21 schrieb:
GorrestFump am 21.03.2007 19:19 schrieb:
Die sind ja gegen sowas sowieso abgesichert:

1.Man bestellt
2.Man kriegt die Bestellbestätigung per email (mit dem Hinweis dass die rechtsgültige Auftragsbestätigung in ein paar Stunden folgt)
3.Jemand menschliches schaut über die Bestellung drüber
4.Bei Problemen (wie hier 0€-PC) wird die Auftragsbestätigung angepasst oder storniert.
5.Auftragsbestätigung wird abgeschickt, Kaufvertrag rechtsgültig
6. Kein 0€ PC :(

muss man dann die Versandkosten Trotzdem Bezahlen?

Wenn du dir den PC schicken läßt ja, wenn du die ihn abholst nein. ;)
 
AW: Geile Sache Rechner für Lau

GorrestFump am 21.03.2007 19:25 schrieb:
san1 am 21.03.2007 19:21 schrieb:
GorrestFump am 21.03.2007 19:19 schrieb:
Die sind ja gegen sowas sowieso abgesichert:

1.Man bestellt
2.Man kriegt die Bestellbestätigung per email (mit dem Hinweis dass die rechtsgültige Auftragsbestätigung in ein paar Stunden folgt)
3.Jemand menschliches schaut über die Bestellung drüber
4.Bei Problemen (wie hier 0€-PC) wird die Auftragsbestätigung angepasst oder storniert.
5.Auftragsbestätigung wird abgeschickt, Kaufvertrag rechtsgültig
6. Kein 0€ PC :(

muss man dann die Versandkosten Trotzdem Bezahlen?

Wenn du dir den PC schicken läßt ja, wenn du die ihn abholst nein. ;)

ich meine wenn der Preis dann nicht 0€ ist sondern die 1399€ die das ding normal kostet
 
AW: Geile Sache Rechner für Lau

san1 am 21.03.2007 19:27 schrieb:
GorrestFump am 21.03.2007 19:25 schrieb:
san1 am 21.03.2007 19:21 schrieb:
GorrestFump am 21.03.2007 19:19 schrieb:
Die sind ja gegen sowas sowieso abgesichert:

1.Man bestellt
2.Man kriegt die Bestellbestätigung per email (mit dem Hinweis dass die rechtsgültige Auftragsbestätigung in ein paar Stunden folgt)
3.Jemand menschliches schaut über die Bestellung drüber
4.Bei Problemen (wie hier 0€-PC) wird die Auftragsbestätigung angepasst oder storniert.
5.Auftragsbestätigung wird abgeschickt, Kaufvertrag rechtsgültig
6. Kein 0€ PC :(

muss man dann die Versandkosten Trotzdem Bezahlen?

Wenn du dir den PC schicken läßt ja, wenn du die ihn abholst nein. ;)

ich meine wenn der Preis dann nicht 0€ ist sondern die 1399€ die das ding normal kostet

Ich denke schon, weil deren Preise exklusive Versandkosten sind.
 
AW: Geile Sache Rechner für Lau

GorrestFump am 21.03.2007 19:30 schrieb:
san1 am 21.03.2007 19:27 schrieb:
GorrestFump am 21.03.2007 19:25 schrieb:
san1 am 21.03.2007 19:21 schrieb:
GorrestFump am 21.03.2007 19:19 schrieb:
Die sind ja gegen sowas sowieso abgesichert:

1.Man bestellt
2.Man kriegt die Bestellbestätigung per email (mit dem Hinweis dass die rechtsgültige Auftragsbestätigung in ein paar Stunden folgt)
3.Jemand menschliches schaut über die Bestellung drüber
4.Bei Problemen (wie hier 0€-PC) wird die Auftragsbestätigung angepasst oder storniert.
5.Auftragsbestätigung wird abgeschickt, Kaufvertrag rechtsgültig
6. Kein 0€ PC :(

muss man dann die Versandkosten Trotzdem Bezahlen?

Wenn du dir den PC schicken läßt ja, wenn du die ihn abholst nein. ;)

ich meine wenn der Preis dann nicht 0€ ist sondern die 1399€ die das ding normal kostet

Ich denke schon, weil deren Preise exklusive Versandkosten sind.

und wenn ich Die Bestellung wegen der Preiserhöhung Absage, Theoretisch müssten die mich Benachrichtigen bei einer Änderung und dann auch keine Versandkosten
:-D
 
AW: Geile Sache Rechner für Lau

So, PC bestellt :-D .

Mal sehen ob in den nächsten Stunden - wie in der Bestellbestätigung angegeben - die Auftragsbestätigung kommt.



Nochmal zu §3 der AGB:

Diese Aussage ist rechtsbindend und man kann Ultraforce auf jeden Fall verklagen, wenn sie nicht liefern.


Ich freu mich schon auf meinen neuen PC :top: .
 
AW: Geile Sache Rechner für Lau

fiumpf am 21.03.2007 20:03 schrieb:
So, PC bestellt :-D .

Mal sehen ob in den nächsten Stunden - wie in der Bestellbestätigung angegeben - die Auftragsbestätigung kommt.



Nochmal zu §3 der AGB:

Diese Aussage ist rechtsbindend und man kann Ultraforce auf jeden Fall verklagen, wenn sie nicht liefern.


Ich freu mich schon auf meinen neuen PC :top: .

wenn du den bekommst sag bescheid, dann bestell ich mir denn auch und Zahl in Raten :B
 
AW: Geile Sache Rechner für Lau

So, ich habe auch bestellt, mal schauen was die als Ausrede in der Auftragsbestätigung schreiben :-D
 
AW: Geile Sache Rechner für Lau

Was ist denn da nun drinn?

# AMD Athlon64 X2 4600+
(Sockel AM2, 2200MHz)
# nVIDIA GeForce 7950GT Xtreme
(256MB)
# 2x 512MB RAM
(DDR2-667)

oder

# Intel® Core™2 Duo E4300 @ X6800
(3.0GHz)
# 2x 512MB DDR2-800 RAM
(PC2-6400, CL5)
# 250GB S-ATA2 Festplatte
(7.200 U/Min., 8MB Cache)
# 2x ATI Radeon X1950PRO Crossfire
(2 x 256MB)

?
 
AW: Geile Sache Rechner für Lau

Das hier:

DoktorX am 21.03.2007 20:14 schrieb:
# Intel® Core™2 Duo E4300 @ X6800
(3.0GHz)
# 2x 512MB DDR2-800 RAM
(PC2-6400, CL5)
# 250GB S-ATA2 Festplatte
(7.200 U/Min., 8MB Cache)
# 2x ATI Radeon X1950PRO Crossfire
(2 x 256MB)


Laut Bestellbestätigung.
 
AW: Geile Sache Rechner für Lau

fiumpf am 21.03.2007 20:03 schrieb:
So, PC bestellt :-D .

Mal sehen ob in den nächsten Stunden - wie in der Bestellbestätigung angegeben - die Auftragsbestätigung kommt.



Nochmal zu §3 der AGB:

Diese Aussage ist rechtsbindend und man kann Ultraforce auf jeden Fall verklagen, wenn sie nicht liefern.


Ich freu mich schon auf meinen neuen PC :top: .

Schaunmer mal... Ich glaub dass es in der Auftragsbestätigung - die frühestens morgen kommen wird, weil da Mitarbeiter drüber schaun und die schlafen jetzt schon - ganz anders ausschauen wird... Wär ja zu schön um wahr zu sein :)
 
AW: Geile Sache Rechner für Lau

fiumpf am 21.03.2007 20:03 schrieb:
So, PC bestellt :-D .

Mal sehen ob in den nächsten Stunden - wie in der Bestellbestätigung angegeben - die Auftragsbestätigung kommt.



Nochmal zu §3 der AGB:

Diese Aussage ist rechtsbindend und man kann Ultraforce auf jeden Fall verklagen, wenn sie nicht liefern.


Ich freu mich schon auf meinen neuen PC :top: .
Allerdings gibts da noch das BGB und das HGB die über den AGB´s stehen.. da glaub ich immernoch nicht das du einen rechtlichen Anspruch auf den PC für 0 € hast, weil der Kaufvertrag den offensichtlichen Fehler bzgl. des Preises hat. aber der Versuch is ja nit strafbar ;)
 
AW: Geile Sache Rechner für Lau

Schaunmer mal... Ich glaub dass es in der Auftragsbestätigung - die frühestens morgen kommen wird, weil da Mitarbeiter drüber schaun und die schlafen jetzt schon - ganz anders ausschauen wird... Wär ja zu schön um wahr zu sein :)

Aber wir können uns doch immernoch auf den §3 beharren oder nicht?
 
AW: Geile Sache Rechner für Lau

m0n0kl am 21.03.2007 20:21 schrieb:
Aber wir können uns doch immernoch auf den §3 beharren oder nicht?

Beharrt worauf ihr wollt. Wenn hart auf hart kommt, habt ihr keine Chance den PC für 0€ zu bekommen. Warum das so ist hab ich schon gepostet, aber anscheinend wollen es manche nicht kapieren... :rolleyes:
 
AW: Geile Sache Rechner für Lau

m0n0kl am 21.03.2007 20:21 schrieb:
Schaunmer mal... Ich glaub dass es in der Auftragsbestätigung - die frühestens morgen kommen wird, weil da Mitarbeiter drüber schaun und die schlafen jetzt schon - ganz anders ausschauen wird... Wär ja zu schön um wahr zu sein :)

Aber wir können uns doch immernoch auf den §3 beharren oder nicht?

Ich denke der §3 ist nur für folgenden Fall da:

Jemand bestellt sich was am Montag für 299€, der Kaufvertrag wurde durch die Auslieferungsbestätigung gültig.

Am Dienstag sieht der Kunde, dass der Artikel nun für 249€ angeboten wird und will die Ware auch für den Preis - ergo: Ultraforce kann sagen, dass im §3 steht das der Preis zum Zeitpunkt der Bestellung gilt.

Im umgekehrten Fall (also in unserem), können wir uns nicht drauf berufen, weil sie gleichzeitig angeben: Irrtümer und Gedöns vorbehalten.

Außerdem hat man wie gesagt mit der Bestellbestätigung nichts in der Hand, Auslieferungsbestätigung abwarten, wenn da nochmal 0€ steht dann können's sehr schlecht wieder raus.

Bestellbestätigung ist die Aussage, dass sie gecheckt haben dass du was kaufen willst. Auftragsbestätigung ist dann hier sozusagen der virtuelle Handschlag.

Edit:
Außerdem denk ich werden die mit allen mitteln verhindern, dass nur ein einziger den PC für 0€ bekommt. Wenn dabei einer Recht bekäme, dann auch die anderen und das würde für die in einem finanziellen Chaos ausarten.
 
AW: Geile Sache Rechner für Lau

Beharrt worauf ihr wollt. Wenn hart auf hart kommt, habt ihr keine Chance den PC für 0€ zu bekommen. Warum das so ist hab ich schon gepostet, aber anscheinend wollen es manche nicht kapieren... :rolleyes:

nein ich wills nur ganz einfach nicht wahr haben weil ich umsonst einen pc haben möchte :-D
Wie gesagt, einfach mal abwarten was ein echter mensch von ultraforce dazu sagt...
 
Zurück