Hallo @all,
ich hab einfach mal hier die Kategorie gewählt, da mir keine andere wirklich passend für meine Frage erschien. Und zwar geht es um 2 Fragen, die beide das Widerrufsrecht betreffen.
Folgende Situation:
Ich habe mir eine ATI 4870 gekauft, welche vor 1 1/2 Wochen (25.02.) bei mir eingetroffen ist. Habe mich aber aufgrund 2 Dinge, die mich stören, dazu entschlossen, die Karte zurückzugeben. Habe jetzt am Donnerstag den Widerruf beauftragt und eine Freeway-Marke zum Ausdrucken erhalten. Gestern (Freitag) hab ich das Paket einem Bekannten mit zur Post gegeben, welcher es aber wieder mit zurück brachte, weil der Strichcode nicht vollständig wäre. Der Code schien mir selbst auch zu kurz, war aber in der mir geschickten PDF-Datei genau so. Habe darauf den Händler gefragt und dieser meinte, ich solle es auf jeden Fall nochmal bei der Post versuchen - wenns nicht ginge, würden sie mir eine neue Freeway-Marke zukommen lassen.
Heute war ich nun bei der Post und hab solange diskutiert, bis sie die Sendungsnummer per Hand eingetippt haben und das Paket angenommen haben. Der Mann sagte mir aber, es könnte sein, dass das Paket zurückkäme, weil die Maschinen den Code nicht lesen könnten, weil Teile fehlen.
Meine Frage ist nun: Sollte der worst case eintreten und das Paket zurückkommen und ich eine neue Marke beantragen muss --> das kann dann sehr knapp an die 2 Wochen Grenze gelangen. Könnte oder dürfte der Händler dann die Rücknahme verweigern, wenn es z. B. 1 Tag zu spät käme, ich aber nachgewiesenermaßen nichts dafür kann? Habe ja den Beleg, dass ich es rechtzeitig weggeschickt hätte (und es bei DHL gehakt hat wegen der unvollständigen Freeway-Marke). Mich würde interessieren, wie es dann aussähe.
Meine 2. Frage hat mit der ersten nichts zu tun und ist einfach folgende: Wie schaut es mit dem Widerrufsrecht aus, wenn das gekaufte Produkt bereits beim Hersteller wegen Garantie etc. registriert wurde. Erlischt dann das Widerrufsrecht automatisch oder würde eine Mitteilung an den Hersteller genügen, dass die Ware zurückgegeben wurde?
Ich bedanke mich im voraus für Anworten.
Viele Grüße und ein schnöes WE.
ich hab einfach mal hier die Kategorie gewählt, da mir keine andere wirklich passend für meine Frage erschien. Und zwar geht es um 2 Fragen, die beide das Widerrufsrecht betreffen.
Folgende Situation:
Ich habe mir eine ATI 4870 gekauft, welche vor 1 1/2 Wochen (25.02.) bei mir eingetroffen ist. Habe mich aber aufgrund 2 Dinge, die mich stören, dazu entschlossen, die Karte zurückzugeben. Habe jetzt am Donnerstag den Widerruf beauftragt und eine Freeway-Marke zum Ausdrucken erhalten. Gestern (Freitag) hab ich das Paket einem Bekannten mit zur Post gegeben, welcher es aber wieder mit zurück brachte, weil der Strichcode nicht vollständig wäre. Der Code schien mir selbst auch zu kurz, war aber in der mir geschickten PDF-Datei genau so. Habe darauf den Händler gefragt und dieser meinte, ich solle es auf jeden Fall nochmal bei der Post versuchen - wenns nicht ginge, würden sie mir eine neue Freeway-Marke zukommen lassen.
Heute war ich nun bei der Post und hab solange diskutiert, bis sie die Sendungsnummer per Hand eingetippt haben und das Paket angenommen haben. Der Mann sagte mir aber, es könnte sein, dass das Paket zurückkäme, weil die Maschinen den Code nicht lesen könnten, weil Teile fehlen.
Meine Frage ist nun: Sollte der worst case eintreten und das Paket zurückkommen und ich eine neue Marke beantragen muss --> das kann dann sehr knapp an die 2 Wochen Grenze gelangen. Könnte oder dürfte der Händler dann die Rücknahme verweigern, wenn es z. B. 1 Tag zu spät käme, ich aber nachgewiesenermaßen nichts dafür kann? Habe ja den Beleg, dass ich es rechtzeitig weggeschickt hätte (und es bei DHL gehakt hat wegen der unvollständigen Freeway-Marke). Mich würde interessieren, wie es dann aussähe.
Meine 2. Frage hat mit der ersten nichts zu tun und ist einfach folgende: Wie schaut es mit dem Widerrufsrecht aus, wenn das gekaufte Produkt bereits beim Hersteller wegen Garantie etc. registriert wurde. Erlischt dann das Widerrufsrecht automatisch oder würde eine Mitteilung an den Hersteller genügen, dass die Ware zurückgegeben wurde?
Ich bedanke mich im voraus für Anworten.
Viele Grüße und ein schnöes WE.