• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

Fragen zum Widerrufsrecht

eifelman

Stille/r Leser/in
Mitglied seit
29.12.2008
Beiträge
10
Reaktionspunkte
0
Hallo @all,

ich hab einfach mal hier die Kategorie gewählt, da mir keine andere wirklich passend für meine Frage erschien. Und zwar geht es um 2 Fragen, die beide das Widerrufsrecht betreffen.

Folgende Situation:
Ich habe mir eine ATI 4870 gekauft, welche vor 1 1/2 Wochen (25.02.) bei mir eingetroffen ist. Habe mich aber aufgrund 2 Dinge, die mich stören, dazu entschlossen, die Karte zurückzugeben. Habe jetzt am Donnerstag den Widerruf beauftragt und eine Freeway-Marke zum Ausdrucken erhalten. Gestern (Freitag) hab ich das Paket einem Bekannten mit zur Post gegeben, welcher es aber wieder mit zurück brachte, weil der Strichcode nicht vollständig wäre. Der Code schien mir selbst auch zu kurz, war aber in der mir geschickten PDF-Datei genau so. Habe darauf den Händler gefragt und dieser meinte, ich solle es auf jeden Fall nochmal bei der Post versuchen - wenns nicht ginge, würden sie mir eine neue Freeway-Marke zukommen lassen.

Heute war ich nun bei der Post und hab solange diskutiert, bis sie die Sendungsnummer per Hand eingetippt haben und das Paket angenommen haben. Der Mann sagte mir aber, es könnte sein, dass das Paket zurückkäme, weil die Maschinen den Code nicht lesen könnten, weil Teile fehlen.

Meine Frage ist nun: Sollte der worst case eintreten und das Paket zurückkommen und ich eine neue Marke beantragen muss --> das kann dann sehr knapp an die 2 Wochen Grenze gelangen. Könnte oder dürfte der Händler dann die Rücknahme verweigern, wenn es z. B. 1 Tag zu spät käme, ich aber nachgewiesenermaßen nichts dafür kann? Habe ja den Beleg, dass ich es rechtzeitig weggeschickt hätte (und es bei DHL gehakt hat wegen der unvollständigen Freeway-Marke). Mich würde interessieren, wie es dann aussähe.

Meine 2. Frage hat mit der ersten nichts zu tun und ist einfach folgende: Wie schaut es mit dem Widerrufsrecht aus, wenn das gekaufte Produkt bereits beim Hersteller wegen Garantie etc. registriert wurde. Erlischt dann das Widerrufsrecht automatisch oder würde eine Mitteilung an den Hersteller genügen, dass die Ware zurückgegeben wurde?

Ich bedanke mich im voraus für Anworten.
Viele Grüße und ein schnöes WE.
 
Naja im Prinzip bist in den 2 WOchen ja schon an den Händler rangetreten. Das die Abwicklung länger dauert das ist dann in diesem Fall unvermeidbar. Die Frist ist ja nur dafür bemessen bis du dich beim Händler melden mussst. Wenn du dich z.b. am letzten Tag meldest und sagst du willst widerrufen geht das ja auch ;) nur dann is ja klar das du das nicht mehr innerhalb der zwei wochen schaffst
 
Nach §355 BGB gilt beim Widerrufsrecht für Verbraucherverträge die rechtzeitige Erklärung des Widerrufs oder das rechtzeitige Zurücksenden. Da du die Erklärung bereits rechtzeitig abgegeben hast brauchst du dir keinen Kopf zu machen.
 
Danke für eure Antworten. Dann bin ich schon einmal beruhigt.

War nur etwas in Sorge, weil der Händler bei Zusendung der Freeway-Marke geschrieben hat, ich solle den Artikel innerhalb 4 Tagen oder spätestens 2 Wochen nach Warenerhalt zur Post bringen. Das hab ich so gedeutet, dass erwartet wird, dass das Paket spätestens 14 Tage nach Erhalt auf dem Rückweg ist.

Falls das Paket wiederkommt, muss ich sowieso da anrufen und werd sicherheitshalber auch nochmal fragen.
 
Zurück