donic am 01.03.2009 15:42 schrieb:Ich habe mir ein PC-Spiel bei ProMarkt gekauft. es funktioniert leider nicht. kann ich es umtauschen, obwohl ich die verpackung geöffnet habe?!?
Beschreib dein Problem mal etwas genauer: funktioniert das Spiel nicht, weil dein PC die Anforderungen nicht erfült (dann kannst du es nicht umtauschen, die Anforderungen stehen ja schließlich auf der Verpackung)
Dumbi am 01.03.2009 17:36 schrieb:Der Verkäufer ist in diesem Fall nicht dazu verpflichtet das Spiel zurückzunehmen, wenn es geöffnet ist. Wenn du aber einen vernünftigen Mitarbeiter erwischt und ihm dein Problem erklärst, dann bekommst du dein Geld vllt. trotzdem wieder, du solltest es auf jeden Fall einmal ausprobieren.
Wenn wir mal so genau sein wollen: Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer verpflichtet ist:Spassbremse am 01.03.2009 18:08 schrieb:Hier greift eindeutig Gewährleistung, natürlich kann er das Spiel zurückgeben und sein Geld zurückverlangen.
donic am 01.03.2009 17:11 schrieb:es funktioniert aber trotzdem nicht.
das spiel ist gta4.
Dumbi am 01.03.2009 19:32 schrieb:Wenn wir mal so genau sein wollen: Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer verpflichtet ist:
- einen defekten Gegenstand gegen ein funktionierendes Exemplar umzutauschen
- den Gegenstand zu reparieren
und erst wenn das nichts gebracht hat:
- ihn zurück zu nehmen und das Geld zu erstatten
Diese Reihenfolge ist gesetzlich geregelt, und der Verkäufer kann auf eine Nacherfüllung bestehen. Klar, "reparieren" geht bei nem Spiel schlecht, aber der Verkäufer kann ihm ein neues Exemplar aufdrücken, soweit ich weiß sogar zwei Mal. Und wenn das Spiel danach auch nicht geht, dann wird es wohl nicht an der Software liegen.
Wenn der Verkäufer das Spiel aber wieder entgegen nimmt und das Geld rausrückt, dann ist das reine Kulanz.
Klar, gerade bei GTA 4 wird niemand mehr Probleme bei einem Umtausch machen. Aber ich finde es falsch jemandem zu erzählen, dass er grundsätzlich ein Recht hat auf die Rücknahme eines Artikels, denn dass ist so nicht korrekt.
Da du hier gerade so schön am Recht-Erklären bist ...:Spassbremse am 01.03.2009 22:35 schrieb:
Worrel am 02.03.2009 00:19 schrieb:Da du hier gerade so schön am Recht-Erklären bist ...:Spassbremse am 01.03.2009 22:35 schrieb:
Ich hab mir hier ( http://g2play.pl/p/en/60/left+4+dead+steam+key.html ) einen Left 4 Dead Key gekauft, um meine Cut Version in Steam durch eine Uncut Version zu ersetzen.
Nun sagt der Steam Support aber: "Nene, von dem Anbieter können wir ihnen keinen Key in ihrem Steam Account aktivieren. Lassen sie sich Ihr Geld wieder zurückgeben."
Auf meine EMail diesbezüglich reagiert der .pl Shop bisher nicht.
Hast du eine Ahnung,. welche rechtlichen Schritte man da ergreifen kann/muss?
Aber wahrscheinlich müßte man sich dafür in polnisches Recht einlesen ..?
Okay, dann habe ich das falsch verstanden.Spassbremse am 01.03.2009 22:35 schrieb:Außerdem habe ich nie behauptet, dass man grundsätzlich ein Recht auf Rücknahme eines Artikels hätte, sondern nur, dass, wenn ein Artikel defekt ist, man gegenüber dem (gewerblichen!) Verkäufer in jedem Fall einen Gewährleistungsanspruch (2 Jahre ab Kauf) hat. Im einzelnen bedeutet dies, man kann als Kunde auf Nacherfüllung (bei Software eher unwahrscheinlich) pochen, eine Minderung verlangen, oder vom Vertrag zurücktreten (wobei dem Verkäufer eine Nacherfüllungsfrist gesetzt werden muss).
Im Übrigen liegt die Beweislast (§476 BGB) in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf beim Verkäufer, d.h. der Verkäufer muss nachweisen, dass *kein* Mangel vorliegt.