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Frage zu Garantie beim Verkauf von Hardware

Spcial

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Moin Leute,

ich weiß nicht ob das Thema hier her gehört, aber viele hier waren bestimmt schon eimal mit der selben Thematik beschäftigt. Habe auch nicht wirklich Lust, mich wegen der Frage jetzt bei einem anderen Forum anzumelden, wo die Frage vielleicht besser aufgehoben wäre. Sorry!

Also zu der eigeltichen Frage:

Ich wollte verschiedene Hardware Teile (CPU & Mainboard) bei ebay verkaufen. Die Teile sind noch alle original verpackt, also unbenutzt. Natürlich besitze ich auch eine Rechnung dafür.

Wenn ich das Zeug jetzt bei ebay reinstelle (als PRIVATauktion) und ich schreiben dazu, dass ich die original Rechnung oder Kopie beilege, habe ich natürlich besser Chancen, die Artikel für einen höheren Preis zu verkaufen, weil der Kunde ja dann im Grunde die Garantie für die Artikel hat. Ist dem richtig so?

Oder gilt die Rechnung nur für den Käufer, welcher mit Namen auf der Rechnung steht? Außerdem mache ich mir Gedanken was man damit noch alles so anstellen kann, weil ja Name Kndr. usw alles angegen ist. Wenn jemand ein bischen pfiffig ist, würde er wahrscheinlich sogar das jeweilige Passwort rausbekommen, wenn er bei der Hotline des Ladens anruft. Damit kann man natürlich allerlei Dummheiten machen.

Oder was ist wenn der Kunde vor hat, die Hardware zu übertakten und diese geht durch selbstverschulden kaputt und er versucht trotzdem Ersatz dafür zu bekommen, was ja verboten ist. Am Ende enstehen noch Kosten für die Untersuchung der defekten Hardware und am Ende stehe ich doof dar und kann auch noch die Kosten bezahlen oder bekommen irgendwelche anderen Probleme worauf ich im Moment gar kein Bock habe.

Ich könnte das Zeug natürlich auch ohne Rechnung verschicken, aber dann springt wahrscheinlich auch weniger Geld für mich bei raus. Die ebay Gebühren sind schon so hoch.

Wäre toll wenn mir hier irgendjemand helfen kann oder Erfahrung mit solchen Fällen hat. Wäre euch wirklich dankbar!

liebe grüße
 
Moin Leute,

ich weiß nicht ob das Thema hier her gehört, aber viele hier waren bestimmt schon eimal mit der selben Thematik beschäftigt. Habe auch nicht wirklich Lust, mich wegen der Frage jetzt bei einem anderen Forum anzumelden, wo die Frage vielleicht besser aufgehoben wäre. Sorry!

Also zu der eigeltichen Frage:

Ich wollte verschiedene Hardware Teile (CPU & Mainboard) bei ebay verkaufen. Die Teile sind noch alle original verpackt, also unbenutzt. Natürlich besitze ich auch eine Rechnung dafür.

Wenn ich das Zeug jetzt bei ebay reinstelle (als PRIVATauktion) und ich schreiben dazu, dass ich die original Rechnung oder Kopie beilege, habe ich natürlich besser Chancen, die Artikel für einen höheren Preis zu verkaufen, weil der Kunde ja dann im Grunde die Garantie für die Artikel hat. Ist dem richtig so?

Oder gilt die Rechnung nur für den Käufer, welcher mit Namen auf der Rechnung steht? Außerdem mache ich mir Gedanken was man damit noch alles so anstellen kann, weil ja Name Kndr. usw alles angegen ist. Wenn jemand ein bischen pfiffig ist, würde er wahrscheinlich sogar das jeweilige Passwort rausbekommen, wenn er bei der Hotline des Ladens anruft. Damit kann man natürlich allerlei Dummheiten machen.

Oder was ist wenn der Kunde vor hat, die Hardware zu übertakten und diese geht durch selbstverschulden kaputt und er versucht trotzdem Ersatz dafür zu bekommen, was ja verboten ist. Am Ende enstehen noch Kosten für die Untersuchung der defekten Hardware und am Ende stehe ich doof dar und kann auch noch die Kosten bezahlen oder bekommen irgendwelche anderen Probleme worauf ich im Moment gar kein Bock habe.

Ich könnte das Zeug natürlich auch ohne Rechnung verschicken, aber dann springt wahrscheinlich auch weniger Geld für mich bei raus. Die ebay Gebühren sind schon so hoch.

Wäre toll wenn mir hier irgendjemand helfen kann oder Erfahrung mit solchen Fällen hat. Wäre euch wirklich dankbar!

liebe grüße
die garantie kann nicht nur der in anspruch, der bezahlt hat, sondern jeder, der den artikel besitzt. bei der gewährleistung isses natürlich kompliziert, wenn derjenige dem shop dann klar machen muss, dass die infos und ein rückversand und vor allem: eine evlt. geld-erstattung über ihn läuft und nicht über dich.

oft hängt die herstellergarantie auch von der seriennummer ab - dann is die rechnung eh nebensächlich.

mit den "dummheiten machen": glaubst du ernsthaft, dass jemand hardware ersteigert, nur um dann dein konto zu "hacken" ? und was soll der damit dann anfangen? dir ware bestellen, die du gar nicht willst? => warum sollte man das mit einem fremden machen? mit deinem konto für sich was bestellen? => das fliegt ja sofort auf, weil es an dessen adresse geht...

wegen des übertakten: das ist nicht dein problem, wenn derjenige reklamiert. er tut das ja nicht in deinem namen.

was du machen kannst: du kannst anstelle der rechung auch anbieten, dass du FALLS an der hardware innerhalb der garantiezeit was passiert dann die rechnung zusendest. oder du schriebst, dass du eine kopie der rechnung mitsendest, wo du ggf. zu sensible details dann schwärzt.

und VIEL mehr nur wegen rechung wirst du IMHO nicht bekommen... ^^
 
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