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Die Redaktion weigerte sich, die Daten an den Anwalt herauszugeben. "Wir unterstützen weder Beleidigungen noch strafrechtlich relevante Äußerungen auf unserer Plattform und sind jederzeit bereit, diese nach Prüfung zu löschen, wenn wir darauf aufmerksam gemacht werden", sagt Jürgen Marks, Mitglied der Chefredaktion der "Augsburger Allgemeinen". Die Zeitung nehme die Meinungsfreiheit und den Schutz von Nutzerdaten sehr ernst.
Die Redaktion entschied sich dazu, die Passagen über den Politiker im Leserforum zu löschen, gab die Daten des betroffenen Nutzers aber nicht heraus. Volker Ullrich erstattete daraufhin Strafanzeige. Auch nach einer Aufforderung der Augsburger Polizei weigerte sich die Redaktion weiterhin, die Daten preiszugeben. Daraufhin rückte ein Beamter mit einem Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss im Verlagshaus an.
Quelle: Redaktionsräume der "Augsburger Allgemeinen" durchsucht - SPIEGEL ONLINE
Holla die Waldfee!
Wenn ich den Artikel richtig verstehe, ging es besagtem Nutzer "nur" um das Wort bzw. dem Vorwurf der Rechtsbeugung? Ich dachte bislang, sowas sei durch die persönliche Meinungsfreiheit abgedeckt ... oder ist das in der Tat eine Beleidigung bzw. strafrechtlich relevante Äußerung? Demnoch müssten doch auch Äußerungen wie "die Politiker haben doch eh alle Dreck am Stecken" oder "die wirtschaften eh nur in ihre eigene Tasche! " in die gleiche Kerbe hauen.
Das hier wirklich ein Beschlagnahmebeschluss seitens der dt. Justiz ausgestellt wurde, wg. so einer Äußerung und obwohl der Betrag gelöscht wurde, finde ich schon harter Tobak!
Die Redaktion entschied sich dazu, die Passagen über den Politiker im Leserforum zu löschen, gab die Daten des betroffenen Nutzers aber nicht heraus. Volker Ullrich erstattete daraufhin Strafanzeige. Auch nach einer Aufforderung der Augsburger Polizei weigerte sich die Redaktion weiterhin, die Daten preiszugeben. Daraufhin rückte ein Beamter mit einem Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss im Verlagshaus an.
Quelle: Redaktionsräume der "Augsburger Allgemeinen" durchsucht - SPIEGEL ONLINE
Holla die Waldfee!
Wenn ich den Artikel richtig verstehe, ging es besagtem Nutzer "nur" um das Wort bzw. dem Vorwurf der Rechtsbeugung? Ich dachte bislang, sowas sei durch die persönliche Meinungsfreiheit abgedeckt ... oder ist das in der Tat eine Beleidigung bzw. strafrechtlich relevante Äußerung? Demnoch müssten doch auch Äußerungen wie "die Politiker haben doch eh alle Dreck am Stecken" oder "die wirtschaften eh nur in ihre eigene Tasche! " in die gleiche Kerbe hauen.
Das hier wirklich ein Beschlagnahmebeschluss seitens der dt. Justiz ausgestellt wurde, wg. so einer Äußerung und obwohl der Betrag gelöscht wurde, finde ich schon harter Tobak!