• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

Fahr-Regeln?! Beim Fussgänger halten???

Vordack

Spiele-Professor/in
Mitglied seit
22.03.2001
Beiträge
14.683
Reaktionspunkte
1.901
Fahr-Regeln?! Beim Fussgänger halten???

Moin,

Hauptstrasse fährt von A nach B. Eine andere Nebenstrasse fährt von C nach D, wo D ein Punkt zwischen A und B ist. Er kommt also auf die Hauptstrasse zu und möchte in sie einbiegen.

Ich bewege mich als Fussgänger auf der Hauptstrasse und möchte die Nebenstrasse an Punkt D überqueren.

Wer hat Vorfahrt? Der Autofahrer der von der Nebenstrasse auf die Hauptstrasse einbiegen möchte oder ich, der auf der Hauptstrasse läuft und die Nebenstrasse, wo ein Auto Richtung Hauptstrasse kommt, überqueren will?

Ich kenne es so daß da der Fussgänger Vorfahrt hat.

Wenn nicht habe ich vorhin einen VW umsonst einen Fusstritt verpasst ;)
 
Ich denke auch, dass der Fußgänger Vorfahrt hat. Oder Vorrang, was auch immer, man fährt ja nicht wenn man zu Fuß unterwegs ist.
Aber das Recht auf einen Fußtritt hat hat er in keinem Fall. ;P
 
Fahrende Straßen`? :confused:

aber so, hmmm, standen da noch andere Verkehrszeichen?
 
Mal von deinem verkehrstechnischen Problem abgesehen,

1. du als Fußgänger ziehst im "Ernstfall" immer den Kürzeren, d.h. aus Selbstschutz würde ich immer auf mein "Recht" verzichten. ;)
2. wenn du mir gegen mein Auto treten würdest, hättest du ein Problem. Da nützen dir auch deine 2m Körpergröße nichts. ;)
 
Ja, der abbiegende Autofahrer hätte dir gegenüber Wartepflicht gehabt.
(An einer normalen ungeregelten Kreuzung hättest *du* bei geradeausfahrendem Querverkehr warten müssen.)

Bin ich mal selber per pedes unterwegs, gehe ich aber trotzdem defensiv. Ich sage mir immer, es ist leichter, 60kg von 6 km/h zum Stillstand zu bringen, als 1200kg von 50 km/h. Und auf eine Grabinschrift à la "Er hatte Vorrang" habe ich echt keinen Bock. :)

P.S: Und um das Gleichgewicht des Universums zu wahren, empfehle ich dir, in den nächsten Tagen noch ein amerikanisches und ein japanisches Vehikel zu treten.
 
Ja, der abbiegende Autofahrer hätte dir gegenüber Wartepflicht gehabt.
(An einer normalen ungeregelten Kreuzung hättest *du* bei geradeausfahrendem Querverkehr warten müssen.)

Bin ich mal selber per pedes unterwegs, gehe ich aber trotzdem defensiv. Ich sage mir immer, es ist leichter, 60kg von 6 km/h zum Stillstand zu bringen, als 1200kg von 50 km/h. Und auf eine Grabinschrift à la "Er hatte Vorrang" habe ich echt keinen Bock. :)

P.S: Und um das Gleichgewicht des Universums zu wahren, empfehle ich dir, in den nächsten Tagen noch ein amerikanisches und ein japanisches Vehikel zu treten.

Danke, das wollte ich wissen. :)

Und zum "Fusstritt", soche Leute nerven mich, und das ollte er mitbekommen. Ich hab natürlich aufgepasst daß ich nicht so doll zu"knie"haue (war kein Fusstritt sondern ein Kniestoßer) daß ne Delle oder so entsteht (wenn mir das egal wäre hätte ich mein Schlüssel ausgepackt (Lack + Schlüssel = Hehe).

@Rabowke

Zu 1. Ach neee ;)

Zu 2. Ach ja? Glaube ich kaum wenn Du nicht mal nachweisen kannst das ich es getan habe (keine Delle oder so)...

edit zu dem letzen Satz von mir:

Rabi, ich will auf die Nebenstrasse gehen da ich weiss Vorrecht zu haben, werde von Dir geschnitten. Dein Auto ist 30 CM vor mir. Es macht BAM. Hast Du mich angefahren? Bin ich dagegen gelaufen? Habe ich mutwillig dagegen gehauen? Ich bräuchte da nicht mal meine 2 Meter um kein "Problem" von Dir zu bekommen, da kannste sicher sein ;) Wenn Du aussteigen würdest würde ich ganz schnell nach Polizei ausschau halten da Du mcih geschnitten hast. Oops. (Aber darum ging es mir hier nicht, deswegen habe ich nur meine Frage gestellt)
 
Zuletzt bearbeitet:
Also, wenn es um Land/Bundesstraßen geht, würde ich als Fußgänger gaaaaanz vorsichtig sein. Aber ansonsten gilt: die Vorfahrtsstraße heißt: Vorfahrt auch für Fußgänger, d.h. wenn ein Auto aus der Nebenstraße kommt oder von der Hauptstraße abbiegen will und Dich als Fußgänger kreuzen würde, dann ist auf den Fußgänger genauso zu achten wie auf ein Auto oder Moped oder Fahrrad: man darf nur dessen Spur queren, wenn dies absolut gefahrlos und ohne Nachteil des anderen möglich ist.

Wenn zB ein Auto "flott" abbiegt und problemlos nen Meter an Dir als Fußgänger vorbeifährt, dann mag das knapp wirken, kann aber völlig okay sein, weil Du deswegen noch nicht mal anhalten musstest.Das gleiche bei nem Radfahrer sieht schon wieder anders aus, da der bei nur 1m mit Sicherheit bremsen muss.

Ich hasse es daher btw auch, wenn so Idioten mit ihren dicken Wagen oder auch hochgepimten Kleinwagen erst 10m vor einer Kreuzung bremsen - da weiß man nie, ob die einen als Fußgänger/Radfahrer bemerkt haben oder nicht und muss pro Forma stehenbleiben... und dumm isses auch, denn dadurch geht der Fußgänger ja verzögert über die Straße, und der "flotte" Fahrer muss länger warten...


ps: nem VW kann man gar nicht umsonst nen Fußtritt verpassen :-D ;)
 
Zu den verkehrstechnischen Fragen wurde ja schon alles geklärt. Aber ich muss Rabowke Recht geben: Ans Auto treten macht man nicht. Allein für die Dummheit würde ich denjenigen Anzeigen und versuchen so viel wie möglich bei der Reparatur rauszuschlagen.

Wobei ich jetzt bei dir mal davon ausgehe dass es eher ein "angetäuschter" Tritt war, denn wenn ein 2m-Kerl wirklich zutritt, dann bleibt da mit Sicherheit eine sichtbare Spur zurück.
 
naja, so zerbrechlich sind Autos nun auch wieder nicht, und ich geh auch mal davon aus, dass es kein Tritt wie bei nem Freistoß war... ^^ ich würd's aber auch nicht machen, aber mit der flachen Hand aufs Dach kloppen wäre angebracht. Hätt ich am am Samstag auch machen sollen, da hat mich so ne dumme Oma fast über den Haufen gefahren beim Rechtsabbiegen, wo man einen an sich gar nicht übersehen kann... es ist nur nix passiert, da ich IMMER auch als Fußgänger nen Schulterblick mache und verdutzt stehengebleiben bin, als die nicht vom Gas ging - und im gleichen Moment rauschte die auch schon 10cm an mir vorbei... wenn ich scharf gewesen wäre, hätt mir mein Ding am Außenspiegel gestoßen... :B

ich schaue glücklicherweise immer nach Autos, sofern ich ein Motorgräusch in der Nähe hören kann und auch nur der Hauch einer Chance besteht, dass da einer abbiegt. Aus dem Grund pfeif ich mir auch nicht mit 90dB Musik per Kopfhörer um in die Ohren (und weil ich auch in 20 Jahren noch normal hören will ;) ), und ich bin auch bestimmt durch diese Aufmerksamkeit mehr als ein Dutzend mal in meinem Leben NICHT über den Haufen gefahren worden... vor allem als Radfahrer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zu den verkehrstechnischen Fragen wurde ja schon alles geklärt. Aber ich muss Rabowke Recht geben: Ans Auto treten macht man nicht. Allein für die Dummheit würde ich denjenigen Anzeigen und versuchen so viel wie möglich bei der Reparatur rauszuschlagen.

Wobei ich jetzt bei dir mal davon ausgehe dass es eher ein "angetäuschter" Tritt war, denn wenn ein 2m-Kerl wirklich zutritt, dann bleibt da mit Sicherheit eine sichtbare Spur zurück.

Ich verweise auf Post # 6 ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke, dass der Autofahrer Vorrang hat. Er hätte nur warten müssen, wenn du die Hauptstraße überquert hättest.

Das hab ich übrigens dazu gefunden. Ist zwar eine abknickende Vorfahrtstraße aber im Prinzip dasselbe: StVO - Wer hat Vorfahrt?
 
Ich denke, dass der Autofahrer Vorrang hat. Er hätte nur warten müssen, wenn du die Hauptstraße überquert hättest.
Nee, der Autofahrer muss auf den Fußgänger Rücksicht nehmen, das ist halt nur nicht so RICHTIG eindeutig formuliert - und so oder so: am Ende wird immer der Autofahrer die Arschkarte ziehen, weil er nämlich immer mehr Rücksicht nehmen und aufpassen muss, da von ihm mehr Gefahr ausgeht und nur er im Zweifel auch weiß, ob und welchen eventuellen Konflikt es geben könnte. Ausnahme wäre so was wie zb Fußgänger quert 30m von der Kruezung/Ampel entfernt oder so, da ist der Fußgänger mind. mitschuld.

Umgekehrt muss aber ein Fußgänger auch aufpassen, selbst wenn er an einer Stelle quert, die dafür vorgesehen ist: der kann nicht einfach auf die Straße laufen, obwohl er merkt, dass ein Auto ihm sich nähert, nicht mehr weit ist und nicht langsamer wird. nur WEIL er auf der Vorfahrtsstraße (oder ZB auch auf nem Zebrastreifen) ist und meint, das er "Recht hat"...

wie so oft gilt sowieso: vorausschauen und auch mal anderen den Vortritt lassen, dann fahren und gehen alle viel entspannter und kommen schneller ans Ziel. Viel Staus oder Wartezeiten passieren nämlich nur, weil irgendwelche Hirnis auf ihr (vermeintliches) Recht pochen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke, dass der Autofahrer Vorrang hat. Er hätte nur warten müssen, wenn du die Hauptstraße überquert hättest.

Das hab ich übrigens dazu gefunden. Ist zwar eine abknickende Vorfahrtstraße aber im Prinzip dasselbe: StVO - Wer hat Vorfahrt?


Sehe ich ähnlich. Fußgänger und co. sind imho dann vorfahrtsberechtigt, wenn der Autofahrer abbiegt und somit den Fußgänger kreuzt / schneidet, der sich wiederum zuvor in gleicher oder entgegengesetzter Richtung zum Auto bewegt hat.
Im Beispiel ist der Fußgänger aber nicht mit dem Auto in die gleiche Richtung oder entgegengesetzte Richtung gelaufen, sondern von Beginn an senkrecht zur Bahn des Autofahrers ...... ach, kann mal jemand ne vernünftige Zeichnung erstellen.
:)

Genau das erklärt auch der verlinkte Text.
 
Sehe ich ähnlich. Fußgänger und co. sind imho dann vorfahrtsberechtigt, wenn der Autofahrer abbiegt und somit den Fußgänger kreuzt / schneidet, der sich wiederum zuvor in gleicher oder entgegengesetzter Richtung zum Auto bewegt hat.
Im Beispiel ist der Fußgänger aber nicht mit dem Auto in die gleiche Richtung oder entgegengesetzte Richtung gelaufen, sondern von Beginn an senkrecht zur Bahn des Autofahrers ......

Wenn ich mich recht erinnere, habe ich es auch genau so gelernt..
 
Zurück