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Elektronik aus Auto geklaut - versichert?

Troll80

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Hey Elektronik-Gemeinde,



kann mir jemand sagen, ob eine Hausratversicherung im Rahmen der Außenversicherung (heißt es so?) auch elektronische Geräte mitversichert? Hatten kürzlich ne aufgebrochene Tür an unsrem Auto. So richtige Spuren sieht man da nicht, das ist wohl mit der Tennisball-Variante geknackt worden. Blöderweise war nur meine Playsie verschwunden. Nun hab ich kürzlich in einer Werbeemail gelesen, dass elektronische Geräte nicht außerhalb des Hauses mitversichert sind, sondern im Auto nur sowas wie Geschenke, Pelzmantel (haha, hab ich immer dabei) oder eine Reisetasche, die schon für den Urlaub bereitgestellt wurde. Was ist denn aber mit Kamera, Laptop oder Handy? Darf man das generell nicht im Auto lassen? Hab gehört, dass teure Hausratversicherungen das schon mitversichern. Die AGBs sind sehr textlastig und ziemlich fett. Hattet Ihr das Problem schon mal? Hätte schon gerne das Geld wieder ...
 
Da kannste nix machen, außer Dich an die Versicherung wenden. Das musst Du ja so oder so, AUSSER hier weiß einer, dass es ohnehin garantiert Null Chance gibt.

Hast Du denn die Polizei gerufen, damit die das Auto begutachten, und Anzeige gestellt? Wenn nein, sieht es nochmal viel schlechter aus. Hast Du noch eine Rechnung von der PS? Auch das wäre nicht unwichtig. Denn was meinst Du, wieviele Leute einfach nur behaupten, es sei dies und jenes geklaut worden...? ^^

Beim Auto zahlt AFAIK die Teilkaso nur Teile, die zum Auto gehören, zB Autoradio. UNd manche Hausratversicherungen zahlen auch Dinge, die aus dem Auto gestohlen wurden, schließen aber Elektronik oft aus. Ersetzt wird dann, wenn überhaupt, nur der Zeitwert, also quasi das, was die gebraucht noch ungefähr wert wäre.
 
Hallo!

Danke erstmal! Die Polizei haben wir nicht gerufen, weil es keine Aufbruchspuren gab. Alle vier Türen waren nur angelehnt, als wir zurückgekommen sind und daher weiß ich auch, dass ich die Fahrertür nicht versehentlich offen gelassen habe. Aber wie will man das der Polizei erklären? ist ja ähnlich wie: "Mein Fahrrad ist weg. Da hats vorher noch gestanden". Ich glaub, da haben sich einfach alle ungünstigen Faktoren vereint. MMhh, also ohne Anzeige wird das auch nix, das hat mir meine Versicherungsfachfrau auch gesagt. Andersrum ist ja ein Fahhrad, das tagsüber im öffentlichen Raum geklaut wird, auch versichert.

Elektronik wird tatsächlich immer ausgeschlossen, auch wenn es nicht so wasserdicht in den Bedingungen formuliert ist: "Computergeräte und deren Zubehör. Aber hausrat macht doch immer Kaufpreis und nicht Zeitwert?
 
Hausrat macht meines Wissens auch nur den Zeitwert, nur bei bestimmten Dingen, wenn man den Preis schwer schätzen kann oder es zum normalen Leben dazugehört, wird halt eine Art "Grundaustattung" bezahlt, damit man die wichtigen Sachen auch neu kaufen kann. zB wenn durch einen Vorfall sogar das Bett und die Kleidung nicht mehr nutzbar sind.

Aber das musst Du mal bei der Versicherung nachfragen. Oder zur Not auch mal bei ner Verbraucherzentrale beraten lassen
 
Nö, Hausrat ist eigentlich immer Neuwert, Haftpflicht ist Zeitwert. So hab ich mir das gemerkt. Aber Elektronik ist sowieso tabu.ich zitiere: Keine Entschädigung wird geleistet für Wertsachen gemäß Abschnitt A § 13 der Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen
(VHB) sowie für Foto-, Film-, Video-, Computergeräte und deren Zubehör sowie Mobiltelefone und mobile
Navigationsgeräte >> so, jetzt wissen wirs. Weitere Einschränkungen: Nicht länger als 2 Stunden darf die Fahrt unterbrochen worden sein oder alternativ muss der Wagen in einer Garage geparkt worden sein. Nunja, aber das ist auch beim teuersten Tarif so (Swiss_Life Prima Plus Sorglos für erschwingliche 14 Euro im Monat! gefunden auf http://www.geld.de/hausratversicherung.html, da ist auch meine abgeschlossen. Ergo, nirgendwo mitversichert bzw. muss man da eine Extraversicherung abschließen, keinen Zusatzbaustein, sagt meine Versicherungsfachverkäuferin.

Na gut, weiß man Bescheid. Habe einiges gelernt. Kein Telefon und keine Kamera ins Auto. Obwohl es sonst bei Wertgegenständen keine Rolle spielt, ob die jetzt im sichtbaren oder unsichtbaren Bereich gelagert wurden (Erstattung, wenn im sichtbaren Bereich gelagert = nur, wenn fahrlässige Dings mitversichert, ist in neuen Verträgen immer so, sagt sie).
 
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