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Das leidliche Thema - Zoll

M

Ma-an

Gast
Grüß euch,
nachdem ich mich jetzt über eine Stunde sowohl durch die offiziellen Seiten des deutschen und amerikanischen Zolls als auch durch diverse Foren geklickt habe bin ich nicht wirklich schlauer.


Die Ausgangssituation ist folgende:
Ich reise in einigen Wochen für ein Studienjahr (2 Semester) in die USA.
Die Amerikaner erwähnen als einzige Beschränkung das Verbot der Einfuhr von Fleisch, Milchprodukten etc pp.
Da ich nicht vorhabe irgendwelche Lebensmittel einzuführen ist mir das relativ wurscht.
Das Gepäck würde dann im Grunde aus folgendem bestehen:
-Klamotten
-hier gekauftes Laptop
-" " MP3-Player
- Dokumente, Gastgeschenke usw

Muss ich bei der Einreise in die USA damit irgendetwas beachten, anemlden o.ä.?


Besonders Interessant scheint allerdings die Rückreise zu sein:

Muss ich drüben gekaufte Klamotten verzollen? Wenn sie eindeutig bereits gebraucht sind?
Wie schaut es mit gebrauchten! Elektroartikeln (iPod) aus?
Das gleiche mit sämtlichen anderen Waren (was so änfällt - natürlich nur für den Eigenbedarf). Muss ich da irgendetwas beachten?

Sehr häufig wird ja der sog. Freibetrag von 430€ erwähnt.
Bezieht sich dieser nur auf neue Produkte? Oder auch auf die o.g. Sachen.


Ein Bekannter ist der Meinung, dass Waren, die man direkt zum Anfang des Jahres kauft und anschließend ovp liegen lässt bei der Rückkehr zollfrei sind, da eine gewisse Frist (er meinte 5-6 Monate) verstrichen sei und der Artikel damit ins Eigentum übergeht.
Dazu habe ich online nichts gefunden - gibt es diese Regel wirklich?
 
Stichwort Übersiedlungsgut.

Die wichtigste Vorbedingung für die Gewährung der Zollfreiheit für Übersiedlungsgut ist die Tatsache, dass der Übersiedelnde - bei dem es sich im Übrigen um eine natürliche Person handeln muss - seinen gewöhnlichen Wohnsitz in das Zollgebiet der Gemeinschaft verlegt. Des Weiteren muss der Begünstigte vor seiner Übersiedlung mindestens zwölf Monate außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft gelebt, d.h. dort seinen gewöhnlichen Wohnsitz gehabt haben.
Zwei Monate reichen nicht, du musst also theoretisch alles verzollen.


Vermutlich reicht es auch aus für ein paar Gebrauchsspuren zu sorgen. Solange die Dinge nicht ausschließlich in Amerika erhältlich sind (dann muss man evtl. nachweisen dass damals beim Kauf alles ordnungsgemäß verzollt wurden - kA wie lange die Aufbewahrungsfristen für so etwas sind) sollte das denn Zoll zufriedenstellen. Aber: INAL! ;)
 
bsekranker am 01.07.2009 18:46 schrieb:
Stichwort Übersiedlungsgut.

Die wichtigste Vorbedingung für die Gewährung der Zollfreiheit für Übersiedlungsgut ist die Tatsache, dass der Übersiedelnde - bei dem es sich im Übrigen um eine natürliche Person handeln muss - seinen gewöhnlichen Wohnsitz in das Zollgebiet der Gemeinschaft verlegt. Des Weiteren muss der Begünstigte vor seiner Übersiedlung mindestens zwölf Monate außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft gelebt, d.h. dort seinen gewöhnlichen Wohnsitz gehabt haben.
Zwei Monate reichen nicht, du musst also theoretisch alles verzollen.


Vermutlich reicht es auch aus für ein paar Gebrauchsspuren zu sorgen. Solange die Dinge nicht ausschließlich in Amerika erhältlich sind (dann muss man evtl. nachweisen dass damals beim Kauf alles ordnungsgemäß verzollt wurden - kA wie lange die Aufbewahrungsfristen für so etwas sind) sollte das denn Zoll zufriedenstellen. Aber: INAL! ;)
Ok - dann streichen wir den Part mit der "Verjährung" schon mal raus.
Hab ich mir fast schon gedacht, ist aber auch nicht wirklich relevant.
Danke schonmal :)

Bleiben noch die wichtigen Fragen...
 
Ma-an am 01.07.2009 18:52 schrieb:
Ok - dann streichen wir den Part mit der "Verjährung" schon mal raus.
Hab ich mir fast schon gedacht, ist aber auch nicht wirklich relevant.
Danke schonmal :)

Bleiben noch die wichtigen Fragen...

Nachdem du zwei Semester dort bist, hast du deinen Wohnsitz ja ordnungsgemäß in die USA verlegt und bist damit Zollfrei.
Ich selbst bin nach einem Austauschsemester zurück nach Deutschland- mit Waren im Wert von 1000€ in meinen Koffern -gekommen und der Zollstand am Franfurter Flughafen war nichtmal besetzt.
 
gamerschwein am 01.07.2009 20:07 schrieb:
Nachdem du zwei Semester dort bist, hast du deinen Wohnsitz ja ordnungsgemäß in die USA verlegt und bist damit Zollfrei.
Sind leider nicht ganz 12 Monate drüben - 11 Monate und ein paar gequetschte.
gamerschwein am 01.07.2009 20:07 schrieb:
Ich selbst bin nach einem Austauschsemester zurück nach Deutschland- mit Waren im Wert von 1000€ in meinen Koffern -gekommen und der Zollstand am Franfurter Flughafen war nichtmal besetzt.
:B


Nun ja, dann werde ich mich einfach mal überraschen lassen - allzuviel schiefgehen sollte wohl nicht (solange niemand den doppelten Boden in meinem Koffer findet ... *hust* ) ;)
 
gamerschwein am 01.07.2009 20:07 schrieb:
Ma-an am 01.07.2009 18:52 schrieb:
Ok - dann streichen wir den Part mit der "Verjährung" schon mal raus.
Hab ich mir fast schon gedacht, ist aber auch nicht wirklich relevant.
Danke schonmal :)

Bleiben noch die wichtigen Fragen...

Nachdem du zwei Semester dort bist, hast du deinen Wohnsitz ja ordnungsgemäß in die USA verlegt und bist damit Zollfrei.
sorry, aber: AAAARGH!!! völliger unfug! wo hast du denn das bitte her? :S :B

man muss mind. 12 Monate seinen Wohnsitz im Ausland gehabt haben oder es beabsichtigt haben (zB arbeitsvertrag über 12 monate, man kehrt aber aus irgendwelchen Gründen doch früher zurück), siehe auch hier: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f0_freier_verkehr/d0_zollfr_vzb/b1_befr_gemrecht/a1_zollbefrvo/h0_uebersiedlungsgut/index.html vor allem bei "Grundvoraussetzungen" absatz a)


Ich selbst bin nach einem Austauschsemester zurück nach Deutschland- mit Waren im Wert von 1000€ in meinen Koffern -gekommen und der Zollstand am Franfurter Flughafen war nichtmal besetzt.
da hast du halt einfach glück gehabt. der zoll kontrolliert ja nicht jeden. es hätte aber sogar passieren können, dass einer in "zivil" beobachtet, dass du den grünen ausgang nimmst, dich dann anhält und nachkontrolliert.



@topic: nimm am besten die quittungen von laptop und MP3 player mit, FALLS die normalen spuren nicht eh auf "schon länger in gebrauch" hindeuten.

ansonsten lieber bei der rückreise einfach beim roten ausgang hingehen und ganz ehrlich sagen, was sache is und das du einfach nicht weißt, ob und wenn ja wieviel du vlt. über der freigenze bist. das schlimmste, was passieren kann, wäre halt ne kleine nachverzollung. die sachen in den USA sind für uns SO billig, dass du sicher selbst 20% nachzahlung verschmerzen könntest (is die nachzehlung nicht sigar nur auf den wert, der die freigrenz übersteigt?).

vlt. nimm auch mit absicht keine quittungen für besonders teure zB tshirts oder jeans oder so, die der zoll dann im zweifel eher mit 30$ für ein sporthemd ansetzt als mit 60$. klar: bei bestimmten markenjeans wissen die bescheid, aber sonst? und wenn du sachen sowieso ein paar mal getragen hast, können die eh nicht mehr so leicht behaupten, dass du die erst dort gekauft hattest. ca. 430€ hast du ja eh frei.
 
D.h. aber, dass auch gebrauchte Sachen grundsätzlich in den Freibetrag mit eingerechnet werden müssen?
Ich habe nicht vor mich da drüben mit viel Elektronik oder anderem SchnickSchnack einzudecken, aber mit Klamotten könnte es schon durchaus passieren, dass ich über 430€ komme...
Gibt es da eine zeitliche Begrenzung in erster Linie für Klamotten, ab der die Sachen aus der Zollpflicht rausfallen? Jetzt mal abgesehen von der schon angesprochenen Wohnortverlegung?

Der Tipp mit dem roten Ausgang ist wahrscheinlich wirklich die sinnvollste Option.
Wie du sagst, mehr als ein paar Euro Nachzahlung kann wahrscheinlich wirklich nicht passieren.
Mal abgesehen davon, dass der grüne i.d.R: sowieso immer verstopft ist :-D
 
Herbboy am 01.07.2009 20:26 schrieb:
gamerschwein am 01.07.2009 20:07 schrieb:
Ma-an am 01.07.2009 18:52 schrieb:
Ok - dann streichen wir den Part mit der "Verjährung" schon mal raus.
Hab ich mir fast schon gedacht, ist aber auch nicht wirklich relevant.
Danke schonmal :)

Bleiben noch die wichtigen Fragen...

Nachdem du zwei Semester dort bist, hast du deinen Wohnsitz ja ordnungsgemäß in die USA verlegt und bist damit Zollfrei.
sorry, aber: AAAARGH!!! völliger unfug! wo hast du denn das bitte her? :S :B

2 Semester + Semesterferien + eventuellen Urlaub < 12 Monate?! Ich bin einfach mal davon ausgegangen dass die 12 Monate zusammenkommen, aber das hätte ich dann doch erwähnen sollen.

@Ma-an: Hast du jetzt vor 12 Monate zu bleiben oder nicht? Eine kleine USA-Rundreise sollte man bei solchen Dingen ja immer noch ranhängen können
;)
 
gamerschwein am 01.07.2009 21:07 schrieb:
@Ma-an: Hast du jetzt vor 12 Monate zu bleiben oder nicht? Eine kleine USA-Rundreise sollte man bei solchen Dingen ja immer noch ranhängen können
;)
Wie geschrieben - knapp unter 12 Monaten.
 
gut, es könnten 12 monate werden. es ist aber eh noch die frage, ob er überhaupt seinen wohnsitz offiziell verlegt. wie is das zB mit versicherungen usw.?



@ "gebrauchsspuren": is halt so ne sache, daher im zweifel einfach "ehrlich" zum zoll gehen, die beißen nicht, die wollen auch nicht auf teufel komm raus was finden und dir irgendwas anlasten oder so ;) ich hab halt schon öfter mal von leuten gelesen/gehört, die ne weil im ausland waren, dort ne anzug kauften und benutzten, und bei der rückreise wurde der anzug dann doch nochmal versteuert + strafzoll, weil derjenige durch den grünen ausgang ging... oder auch leute mit schmuck, den sie laut eigenen angaben schon aus D mitgenommen hatten. aber ohne beweis kann es übel enden, vor allem wenn "der rest" passt, zB man kommt mit goldschmuck aus der türkei zurück... man kann zwra im nachhinein noch versuchen zu beweisen, dass man die sachen schon vorher hatte, aber... naja...


btw: nen kuriosen fall hab ich auch mal im TV gesehen: da hatte einer aus süd-D nen oldtimer-sportwagen, und in süd-D gab es keine werkstatt, die ihm helfen konnte. aber in der schweiz. also isser dahin, hat den reparieren lassen und fuhr zurück. beim zoll dann "was zu verzollen" - "nö, ich war nur inner werkstatt" => rechnung aushändigen lassen, anzeige erstattet, denn: der wert der wagens wurde durch die reparatur erhöht, und wertgewinn muss versteuert werden. sachverständiger: wertgewinn geschätzt 15.000DM. als strafe gab es doppelten zoll/steuer UND noch ne strafe wegen steuerhinterziehung (wegen des wertes ne rel. hohe strafe)
 
Einreise nach Deutschland:

Waren die du dort gekauft hast, müssen verzollt und angemeldet werden.
"Gebrauchspuren" reichen eben nicht aus. Du musst bis auf 10 Jahre (!) nachweisen können, dass du die Produkte in Deutschland gekauft hast, d.h. wenn du keine Quittung / Rechnung für die Güter vorweisen kannst, musst du die Ware verzollen.

akt. Schätzwert der Ware ... 19% Zollsteuer und, falls die Zöllner einen schlechten Tag haben, nochmal der gleiche Wert als Strafgebühr.

Einreise NACH Amerika wurde ich bislang nie kontrolliert, außer die normale Kontrolle die auf weltweit bezogen sehr streng sind. Nahrungsmittel etc.pp. dürfen nicht eingeführt werden, selbst bei Gummibärchen haben die sich ziemlich geziert.

Das war NY als Einreiseflughafen. :B

Übrigens, wg. elektronischer Geräte die man ggf. in den Staaten kauft:
Zöllner sind nicht dämlich, wenn z.B. das Tastaturlayout nicht QWERTZ ist, bekommst du mächtig ärger. Oder wenn die Sprache im iPod US Englisch ist etc.pp.

Entweder du bist so ein cooler Typ, dass du überhaupt nicht auffällst und einfach ... locker bist, oder du meldest die Waren einfach an.

Ich war jetzt schon öfters in den Staaten und hab ein paar normale Dinge gekauft, war aber weit über dem Freibetrag. Bislang ist nie was passiert, hab alle Schilder entfernt und weggeschmissen und einfach auf mein Glück vertraut. :B
 
Rabowke am 01.07.2009 21:43 schrieb:
Übrigens, wg. elektronischer Geräte die man ggf. in den Staaten kauft:
Zöllner sind nicht dämlich, wenn z.B. das Tastaturlayout nicht QWERTZ ist, bekommst du mächtig ärger.
auch die tastatur schützt heute nicht mehr. ganz schlaue kaufen in den USA mit dt. tastatur, werfen handbuch, packung usw. alles weg. aber der zoll weiß das auch, im zweifel prüfen die einfach online die seriennummer, dann wissen die, was sache is.

ebenso können die natürlich prüfen, dass das neu aussehende notebook doch schon 4 jahre alt und neu keine 400€ mehr kosten würde. ;)
 
Succer am 01.07.2009 22:53 schrieb:
Einfach alle da gekauften Klamotten Anziehen.. :finger:
http://www.youtube.com/watch?v=r6tlw-oPDBM :confused:

Das Gesicht des Zollbeamtens würde mich dann doch interessieren ...
 
hrhr, ist zumindest ne funktionierende Möglichkeit sein Handgepäck zu erweitern, da können die nichts sagen. Wie das beim Zoll ist, weiß ich nicht
 
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