Gerry
Hobby-Spieler/in
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BGH: Lizenzierung eines Computerspiels durch zwingende Bindung an Benutzerkonto zulässig
BGH: Lizenzierung eines Computerspiels durch zwingende Bindung an
Benutzerkonto zulässig
BGH - I ZR 178/08
Ein US-Hersteller von Computerspielen kann seine Produkte durch ein
Lizenzmodell betreiben, bei dem ein einmal gekauftes Spiel mit einem
Benutzerkonto verbunden wird, das nicht weitergegeben werden darf. Der
Bundesgerichtshof hat entschieden, dass dieses Lizenzierungsmodell
zulässig ist (Az.: I ZR 178/0, wie die Kanzlei Unverzagt von Have am
12.02.2010 berichtet.
Weiterverkauf faktisch ausgeschlossen
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen sieht in dieser Technik eine
unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers. Denn im Gegensatz zu
einem herkömmlich gekauften Buch könne ein über dieses Lizenzmodell zu
nutzendes Computerspiel nicht weiterverkauft werden. Rechtsanwalt Georg
Fechner, Partner bei Unverzagt von Have sowie Vertreter des
Spieleherstellers begrüßten die Entscheidung, da sie «endlich
Rechtssicherheit für Anbieter und Nutzer im Online-Vertrieb von Medien»
bewirke.
Quelle: http://rsw.beck.de/rsw/shop/de...
Konkreter bei http://spielerecht.de/
"
Fr 12 Feb 2010
Der Bundesgerichtshof hat nach ersten Pressemeldungen heute eine Grundsatzentscheidung
getroffen zu der Frage, inwieweit es zulässig ist, online verkaufte
Spiele an nicht übertragbare Nutzeraccounts zu binden. Das Urteil
(Aktenzeichen: I ZR 178/0 ist noch nicht im Volltext abrufbar und die
Berichte über den genauen Sachverhalt etwas vage.
Offenbar hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) Klage
gegen das Lizenzierungsmodell eines US-Spieleherstellers erhoben. Dies
vertreibt Download-Spiele und verknüpft diese dauerhaft mit einem nicht
übertragbaren User Account. Über den User Account hat der Spieler
Zutritt zu einer durch den Hersteller kostenlos zur Verfügung gestellten
Multiplayer-Plattform.
Der vzbv sah in der Accountbindung eine unangemessene Benachteiligung
des Verbrauchers und kritisierte, dass das online erworbene Spiel
anders als das im Handel auf CD/DVD erworbene Spiele auf diese Weise
nicht weiterverkauft oder weiter verschenkt werden könne. Der BGH sah
keine unangemessene Benachteiligung und wies die Klage ab.
Die Entscheidung zeigt einmal mehr, welche neuen Möglichkeiten die
Digitale Distribution bei der Kontrolle der Vertriebswege bietet (siehe
hierzu schon unser kürzlich erschienener Beitrag “ Strategien gegen den
Handel mit gebrauchter Spielesoftware “). In rechtlicher Hinsicht
erscheint uns die BGH-Entscheidung auf den ersten Blick nicht besonders
bahnbrechend. Sie dürfte sich einreihen in die durch mehrere Urteile
bereits bestätigte differenzierte Anwendung des urheberrechtlichen
Erschöpfungsgrundsatzes. Danach ist der Weitervertrieb von
urheberrechtlich relevanten Werken auf Datenträgern gerade nicht
vergleichbar mit der Situation, in der ein urheberrechtlich geschütztes
Werk online vertrieben wird. Während die Weitergabe eines auf einem
Datenträger erworbenen Spiel zwingend gestattet sein muss, ist mehrfach
entschieden, dass die Weitergabe von online vertriebener Software
untersagt werden kann.
Wir werden weiter berichten, sobald das Urteil vorliegt.
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BGH: Lizenzierung eines Computerspiels durch zwingende Bindung an
Benutzerkonto zulässig
BGH - I ZR 178/08
Ein US-Hersteller von Computerspielen kann seine Produkte durch ein
Lizenzmodell betreiben, bei dem ein einmal gekauftes Spiel mit einem
Benutzerkonto verbunden wird, das nicht weitergegeben werden darf. Der
Bundesgerichtshof hat entschieden, dass dieses Lizenzierungsmodell
zulässig ist (Az.: I ZR 178/0, wie die Kanzlei Unverzagt von Have am
12.02.2010 berichtet.
Weiterverkauf faktisch ausgeschlossen
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen sieht in dieser Technik eine
unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers. Denn im Gegensatz zu
einem herkömmlich gekauften Buch könne ein über dieses Lizenzmodell zu
nutzendes Computerspiel nicht weiterverkauft werden. Rechtsanwalt Georg
Fechner, Partner bei Unverzagt von Have sowie Vertreter des
Spieleherstellers begrüßten die Entscheidung, da sie «endlich
Rechtssicherheit für Anbieter und Nutzer im Online-Vertrieb von Medien»
bewirke.
Quelle: http://rsw.beck.de/rsw/shop/de...
Konkreter bei http://spielerecht.de/
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Fr 12 Feb 2010
Der Bundesgerichtshof hat nach ersten Pressemeldungen heute eine Grundsatzentscheidung
getroffen zu der Frage, inwieweit es zulässig ist, online verkaufte
Spiele an nicht übertragbare Nutzeraccounts zu binden. Das Urteil
(Aktenzeichen: I ZR 178/0 ist noch nicht im Volltext abrufbar und die
Berichte über den genauen Sachverhalt etwas vage.
Offenbar hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) Klage
gegen das Lizenzierungsmodell eines US-Spieleherstellers erhoben. Dies
vertreibt Download-Spiele und verknüpft diese dauerhaft mit einem nicht
übertragbaren User Account. Über den User Account hat der Spieler
Zutritt zu einer durch den Hersteller kostenlos zur Verfügung gestellten
Multiplayer-Plattform.
Der vzbv sah in der Accountbindung eine unangemessene Benachteiligung
des Verbrauchers und kritisierte, dass das online erworbene Spiel
anders als das im Handel auf CD/DVD erworbene Spiele auf diese Weise
nicht weiterverkauft oder weiter verschenkt werden könne. Der BGH sah
keine unangemessene Benachteiligung und wies die Klage ab.
Die Entscheidung zeigt einmal mehr, welche neuen Möglichkeiten die
Digitale Distribution bei der Kontrolle der Vertriebswege bietet (siehe
hierzu schon unser kürzlich erschienener Beitrag “ Strategien gegen den
Handel mit gebrauchter Spielesoftware “). In rechtlicher Hinsicht
erscheint uns die BGH-Entscheidung auf den ersten Blick nicht besonders
bahnbrechend. Sie dürfte sich einreihen in die durch mehrere Urteile
bereits bestätigte differenzierte Anwendung des urheberrechtlichen
Erschöpfungsgrundsatzes. Danach ist der Weitervertrieb von
urheberrechtlich relevanten Werken auf Datenträgern gerade nicht
vergleichbar mit der Situation, in der ein urheberrechtlich geschütztes
Werk online vertrieben wird. Während die Weitergabe eines auf einem
Datenträger erworbenen Spiel zwingend gestattet sein muss, ist mehrfach
entschieden, dass die Weitergabe von online vertriebener Software
untersagt werden kann.
Wir werden weiter berichten, sobald das Urteil vorliegt.
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