"Nix kapiere aber mitschwätza wolle".
Erstens ist auch mein Kommentar gelöscht worden, bei dem war nix mit hasserfüllten gruseligen Menschen.
Zweitens - mein Kommentar zu GG Artikel 3 Absatz 3, war unter anderem in Bezug auf die AFD gemünzt.
Du kannst keinen Arbeitnehmer aufgrund seiner politischen Anschauung diskriminieren, solange seine politische Anschauung im gesetzlichen Rahmen liegen.
Beamte haben hier einen Sonderstatus, aber auch hier ist noch nichts in wasserfeste Urteile gegossen worden.
A propo Meinungsfreiheit und Plattform:
Außerdem solltest du vielleicht mal das neueste Urteil des BGH zu Facebook dir zu Gemüte führen - es könnte durchaus sein, daß dies übertragbar ist - nur wo kein Kläger da kein Richter.
Man muß aber einen nur lange genug triezen, um zu sehen ob sich dann doch ein ganz bestimmter Kläger findet.