• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank
  • Kritk / Fragen / Anregungen zu Artikeln

    Wenn ihr Kritik, Fragen oder Anregungen zu unseren Artikeln habt, dann könnt ihr diese nun in das entsprechende Forum packen. Vor allem Fehler in Artikeln gehören da rein, damit sie dort besser gesehen und bearbeitet werden können.

    Bitte beachtet dort den Eingangspost, der vorgibt, wie der Thread zu benutzen ist: Danke!

Apple: Erstes iPhone mit USB-C für mehr als 100.000 Dollar!

Also eine modifizierte Hardware als Kunst zu deklarieren ist schon eine krasse Aussage, aber dann solche Bedingungen dran zu knüpfen... Geschweige denn der Preis! Manche Apple User...
 
Wir sind Apple. Wir werden eure technologischen Charakteristika den unsrigen hinzufügen…oder auch nicht…eure USB Anschlüsse werden assimiliert. Eure Rasse wird uns dienen und sich anpassen. Widerstand ist zwecklos. ;)
 
Also eine modifizierte Hardware als Kunst zu deklarieren ist schon eine krasse Aussage, aber dann solche Bedingungen dran zu knüpfen... Geschweige denn der Preis! Manche Apple User...

Uff.. also......

Bei aller Liebe zu "aufmerksamkeitsgenerierenden Überschriften", aber manchmal übertreibt ihr es schon etwas, oder?

Mit
"Apple: Das erste iPhone mit USB-C kostet mehr als 100.000 Dollar! "

Wird gleich im ersten Wort der Überschrift Apple mehr oder minder als "verantwortlich" hingestellt.. das ist ne Modifkation durch eine Privatperson eines iPhones, und die kann dafür nehmen, was sie lustig ist..... so verrückt es auch sein mag.

Warum nicht:
"Menschen!!: Das erste iPhone mit USB-C kostet mehr als 100.000 Dollar und es gibt Leute, die wollen das bezahlen!!!!"

:P
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum nicht:
"Menschen!!: Das erste iPhone mit USB-C kostet mehr als 100.000 Dollar und es gibt Leute, die wollen das bezahlen!!!!"
:-D Das gibt das System einem vor, wenn man einen Beitrag einem Thema zuordnet^^ Man kann das zwar ändern, aber ich finde es eigentlich passend^^ Ist an der Stelle, finde ich, sehr Geschmackssache
 
:-D Das gibt das System einem vor, wenn man einen Beitrag einem Thema zuordnet^^ Man kann das zwar ändern, aber ich finde es eigentlich passend^^ Ist an der Stelle, finde ich, sehr Geschmackssache

Ja, das kann man ändern. Muss man sogar eigentlich, weil journalistischer Anspruch statt Fake News. Sonst schreib ich demnächst einen Artikel "Schweizerische Medienmischpoke Marquard Media Gruppe schreibt hartnäckig hanebüchene Hassartikel über unliebsamen US-Konzern!"
 
Zuletzt bearbeitet:
mal wieder toller Clickbait Dreck. Habt ihr sowas echt nötig?

Also eine modifizierte Hardware als Kunst zu deklarieren ist schon eine krasse Aussage, aber dann solche Bedingungen dran zu knüpfen... Geschweige denn der Preis! Manche Apple User...

Manch andere geben solche Summen für irgendwelche noch original verpackten Spiele aus, oder für irgendwelche Pokemon Sammelkarten. Who cares? Wer die Kohle hat der hat nun mal.
 
Also eine modifizierte Hardware als Kunst zu deklarieren ist schon eine krasse Aussage, aber dann solche Bedingungen dran zu knüpfen... Geschweige denn der Preis! Manche Apple User...
Bin kein Rechtsexperte, aber könnte mir gut vorstellen, dass er das so machen muss um keinen Streß mit Apple zu kriegen?
 
Bin kein Rechtsexperte, aber könnte mir gut vorstellen, dass er das so machen muss um keinen Streß mit Apple zu kriegen?
Das kann gut sein. Allerdings wage ich zu bezweifeln, dass das irgendwelche Gültigkeit hat. Wenn ich den Artikel kaufe, gehört er mir, resp. wird mein Eigentum und damit kann ich machen, was ich will, auch wenn es ein "Kunstwerk" ist.
Ich kann mir ja auch einen Picasso ersteigern und ihn danach überpinseln. Wäre zwar vermutlich ziemlich dumm, aber daran hindern wird mich von Rechtes wegen wohl kaum jemand können.
 
Das kann gut sein. Allerdings wage ich zu bezweifeln, dass das irgendwelche Gültigkeit hat. Wenn ich den Artikel kaufe, gehört er mir, resp. wird mein Eigentum und damit kann ich machen, was ich will, auch wenn es ein "Kunstwerk" ist.
Ich kann mir ja auch einen Picasso ersteigern und ihn danach überpinseln. Wäre zwar vermutlich ziemlich dumm, aber daran hindern wird mich von Rechtes wegen wohl kaum jemand können.
"zu (a) Verwertungsrechte am Kunstwerk

Der Urheber des Kunstwerks ist der Künstler bzw. die Künstlerin. Die Verwertungsrechte liegen bei ihm/ihr und können bis 70 Jahre nach seinem/ihrem Tod auf seine/ihre Erben übertragen werden. (§ 64 UrhG) Danach erlischt das Urheberrecht und das Kunstwerk ist gemeinfrei."

"Das Verwertungsrecht ist ein absolutes Recht.[1] Somit kann der Urheber anderen die Benutzung gegen oder ohne Vergütung erlauben oder verbieten."

Also wenn er es als Kunst deklariert und noch lebt, kann er entscheiden was er will wie du es zu benutzen hast. Du bekommst es nur in deinen Besitz, alles andere kann er entscheiden, wenn er es will.
 
"zu (a) Verwertungsrechte am Kunstwerk

Der Urheber des Kunstwerks ist der Künstler bzw. die Künstlerin. Die Verwertungsrechte liegen bei ihm/ihr und können bis 70 Jahre nach seinem/ihrem Tod auf seine/ihre Erben übertragen werden. (§ 64 UrhG) Danach erlischt das Urheberrecht und das Kunstwerk ist gemeinfrei."

"Das Verwertungsrecht ist ein absolutes Recht.[1] Somit kann der Urheber anderen die Benutzung gegen oder ohne Vergütung erlauben oder verbieten."

Also wenn er es als Kunst deklariert und noch lebt, kann er entscheiden was er will wie du es zu benutzen hast. Du bekommst es nur in deinen Besitz, alles andere kann er entscheiden, wenn er es will.
Das ist wohl so erstmal richtig.
Allgemeinhin wird jedoch unter Kunst ein schöpferischer Prozess verstanden, an dessen Ende ein neu geschaffenes Werk steht.
Die Veränderung eines bestehenden Nicht- Kunst Produktes durch schnödes Hinzufügen eines ebenso wenig künstlerischen Teiles, wie einen USB Port, kann objektiv auch nicht als Kunst bezeichnet werden.
Doch der Wert bestimmt am Ende doch wieder darüber.
Was Verwertungsrechte betrifft, das ist nochmal ein anderes Thema. Da geht es in der Kunstszene eher um Namens- Marken- und Copyrights.
Wenn ich das Ding kaufe und mich entschließe, es mit einem Hammer zu zertrümmern, kann mir das auch der Erbauer nicht verbieten.
Denn wenn ich es gekauft habe, bin ich der Eigentümer, nicht der Besitzer, was nicht ausschließt, dass ich als Eigentümer dennoch gewissen Regelungen unterliege. (besagtes Markenrecht)

Ob also Derjenige tatsächlich der Urheber des Telefons ist, bleibt offen. Im Zweifel ist immer noch Apple der Urheber.
 
Das ist wohl so erstmal richtig.
Allgemeinhin wird jedoch unter Kunst ein schöpferischer Prozess verstanden, an dessen Ende ein neu geschaffenes Werk steht.
Die Veränderung eines bestehenden Nicht- Kunst Produktes durch schnödes Hinzufügen eines ebenso wenig künstlerischen Teiles, wie einen USB Port, kann objektiv auch nicht als Kunst bezeichnet werden.
Doch der Wert bestimmt am Ende doch wieder darüber.
Was Verwertungsrechte betrifft, das ist nochmal ein anderes Thema. Da geht es in der Kunstszene eher um Namens- Marken- und Copyrights.
Wenn ich das Ding kaufe und mich entschließe, es mit einem Hammer zu zertrümmern, kann mir das auch der Erbauer nicht verbieten.
Denn wenn ich es gekauft habe, bin ich der Eigentümer, nicht der Besitzer, was nicht ausschließt, dass ich als Eigentümer dennoch gewissen Regelungen unterliege. (besagtes Markenrecht)

Ob also Derjenige tatsächlich der Urheber des Telefons ist, bleibt offen. Im Zweifel ist immer noch Apple der Urheber.
Das eine hat ja mit dem anderen nix zu tun.
Alle Apple Produkte sind Geschützt, da ist es egal ob du sie modifizierst. Es gehört immer Apple.

Hätte er aber ein eigenes Kunstprodukt erstellt ohne die Rechte anderer zu Verletzen, kann er jedem Vorschreiben was er will, auch das er es nur 2mal Anschalten darf am Tag.
Das Problem ist aber er darf dieses gar nicht, weil es ein Produkt von Apple ist.
Ob ein USB-Anschluss oder ein Aufkleber, das Produkt bleibt immer Apple, weil es Geschützt ist und eine Modifikation ändert daran nichts.
 
Das eine hat ja mit dem anderen nix zu tun.
Alle Apple Produkte sind Geschützt, da ist es egal ob du sie modifizierst. Es gehört immer Apple.
Nichts anderes habe ich geschrieben.
Hätte er aber ein eigenes Kunstprodukt erstellt ohne die Rechte anderer zu Verletzen, kann er jedem Vorschreiben was er will, auch das er es nur 2mal Anschalten darf am Tag.
Das bezweifle ich stark. Ohne Urheberrechtsverletzungen kann mir das mit meinem Eigentum niemand vorschreiben.
Wie gesagt, wenn ich mich entschließe, es nach dem Verkauf zu zerstören, so kann ich das machen.
 
Nichts anderes habe ich geschrieben.

Das bezweifle ich stark. Ohne Urheberrechtsverletzungen kann mir das mit meinem Eigentum niemand vorschreiben.
Wie gesagt, wenn ich mich entschließe, es nach dem Verkauf zu zerstören, so kann ich das machen.
Falsch, das kannst du eben nicht. Das gilt für NORMALE Produkte. Bei KUNST ist das gesetzlich geregelt und kann jeder nachlesen der dazu fähig ist oder es eben anderen überlassen die dafür zuständig sind und nicht irgendwelche Halbwahrheiten verbreiten.
 
Manch andere geben solche Summen für irgendwelche noch original verpackten Spiele aus, oder für irgendwelche Pokemon Sammelkarten. Who cares? Wer die Kohle hat der hat nun mal.
was nicht weniger absurd ist ;)

Weil man das Geld hat muss man es noch lange nicht sinnlos rauswerfen für Sachen die normalerweise viel(!) weniger kosten würden
 
Falsch, das kannst du eben nicht. Das gilt für NORMALE Produkte. Bei KUNST ist das gesetzlich geregelt und kann jeder nachlesen der dazu fähig ist oder es eben anderen überlassen die dafür zuständig sind und nicht irgendwelche Halbwahrheiten verbreiten.
Na dann, bitte. Ich warte darauf, dass du mir das Gesetz nennst, welches mir verbietet, ein erstandenes Gemälde in meinem Kamin zu verbrennen.
 
Zurück