• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

!!!ACHTUNG!!! Alle Foren vor dem aus??? Nie wieder Posten ??

Volgel

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Hi Leute,
als ich gestern aben Planetopia auf sat1 gesehen habe wäre ich fast vom sofa gefallen :-o *pock*

Ein bericht über die Meinungsäuserung in Foren,Blogs,Gästebüchern und sogar Chats. <- (die sind alle betroffen)

Also es ist ja bekannt das man in foren nicht beleidigen soll.
Aber wenn es einer trotzdem gemacht wird und der Post nicht gelöscht wird kann es zu einer Geldstrafe für den Admin des forums und den User kommen. :haeh: bis zu 1800€

Da es kaum alle Foren Administratoren schaffen täglich alle Posts zu lesen/zensieren oder löschen. Steht es auf der Kippe ob die Foren betreiber das wirklich riskieren wollen. :confused: :rolleyes:

Bestraft werden kann.
Beleidigungen unter der Gürtellinie
Beleidigungen die sich gegen Personen,Gruppen,Religionen,....richten
UNWAHRE GESCHICHTEN die nicht mit einer Quelle versehen sind.

Weiteres habe ich mir von gestern nicht gemerkt.

Hier der Link zum nachlesen.
http://www.sat1.de/lifestyle_magazine/planetopia/online/content/10753/


Sind die Foren wirklich bedroht oder wird das Gesetz bald aufgehoben? :confused:
 
Volgel am 21.04.2006 12:11 schrieb:
Hi Leute,
als ich gestern aben Planetopia auf sat1 gesehen habe wäre ich fast vom sofa gefallen :-o *pock*

Ein bericht über die Meinungsäuserung in Foren,Blogs,Gästebüchern und sogar Chats. <- (die sind alle betroffen)

Also es ist ja bekannt das man in foren nicht beleidigen soll.
Aber wenn es einer trotzdem gemacht wird und der Post nicht gelöscht wird kann es zu einer Geldstrafe für den Admin des forums und den User kommen. :haeh: bis zu 1800€

Da es kaum alle Foren Administratoren schaffen täglich alle Posts zu lesen/zensieren oder löschen. Steht es auf der Kippe ob die Foren betreiber das wirklich riskieren wollen. :confused: :rolleyes:

Bestraft werden kann.
Beleidigungen unter der Gürtellinie
Beleidigungen die sich gegen Personen,Gruppen,Religionen,....richten
UNWAHRE GESCHICHTEN die nicht mit einer Quelle versehen sind.

Weiteres habe ich mir von gestern nicht gemerkt.

Hier der Link zum nachlesen.
http://www.sat1.de/lifestyle_magazine/planetopia/online/content/10753/


Sind die Foren wirklich bedroht oder wird das Gesetz bald aufgehoben? :confused:

Kollidiert aber in meinen AUgen mit der Meinungsfreiheit und solange das nicht über die Grenzen des guten Geschmacks hinaus geht wird da wohl auch nix passieren. Einzige was heikel wird ist wohl das Geläster und Gemäcker über div. Firmen und Shops, die ja gerne nen Anwalt auf sowas ansetzen.
 
Du :oink: ... :P

Muss ich jetz auch zahlen?


Also die Diskussion gabs hier schon mal. Da wie gesagt die MODs nicht hinterher kommen würden, glaub ich, dass wenn sich das wirklich durchsetzt, eine Toleranz von ein paar Stunden sicherlich mit drin is.
Eine Beleidigung darf sich halt nicht "festsetzten", sprich sie muss halt den Umständen entsprechend schnellst möglichst gelöscht werden.
 
kp ob du jetzt Zahlen musst.
Aber es wäre eine beleidigung! Weil in dem Beitrag gester wurden wörter
die man im Zusammenhang klar erkennen kann auch bestraft.

Und welches Forum schafft es alle beleidigungen rauszufiltern wenn es eine richtig große community gibt?
Ich weiß nicht ob das bei pcg machbar ist aber wenn auch nur eine Beleidigung durch kommt wird es teuer.


und das @ dem zweiten post:
is schon ne riskante sache einfach über die nacht könnte ein User den Forum betreiber in den Ruin treiben. Wenn er unwahre sachen berichtet oder z.b. Eine religion beleidigt :-o
 
Volgel am 21.04.2006 12:11 schrieb:
Also es ist ja bekannt das man in foren nicht beleidigen soll.
Aber wenn es einer trotzdem gemacht wird und der Post nicht gelöscht wird kann es zu einer Geldstrafe für den Admin des forums und den User kommen. :haeh: bis zu 1800€
Ist doch auch richtig so! Warum sollte im Forum anderes Recht gelten als in einer Kneipe oder auf der Strasse? Deswegen gibt's doch die Netiquette.

AFAIK kann der Administrator nur abgestraft werden, wenn er den beleidigenden Post trotz Aufforderung nicht löscht.
Den Beleidiger kann man natürlich jederzeit anzeigen :finger:


Uhm, was soll Beleidigen mit Meinungsfreiheit zu tun haben :confused:
 
Aber genau darum gibt es doch Hilfs-Sheriffs - bei uns die Sterne sowie die Doppel- und Dreifachsterne, die das Forum sauber halten und dafür sorgen, dass die Netiquette eingehalten wird.

Abgesehen davon muss ja auch erst mal jemand nen Anspruch geltend machen bzw. belegen / beweisen, dass gegen ein Gesetz verstoßen worden ist. Und wo kein Kläger, da kein Richter / Urteil ...

Ich würde mir da keine großen Sorgen machen - zumal mir dieser Bericht jedenfalls nicht unbekannt ist und schon mal darauf aufmerksam gemacht wurde.
 
ja ok hier gibt es vielleicht recht viele admins, aber die gibt es nicht überall!!!

und mit Meinungsfreiheit ist gemeint.

Wenn man ganz frei über die z.b. über die USA spricht und die Meinung sehr kritisch ist bis hin zur Beleidigung. Darf es nicht im forum stehen beleiben es ist zwar deine Meinung. Die darf aber nicht ausgedrückt werden.

Ist das nicht eine heftige Einschränkung :-o
 
keiner wird die forums etc sperren. da wollte irgendson dummer politiker mal wieder aufmerksamkeit auf sich ziehen und zeigen dass er "politik" macht und nicht nur in sein seßel pupst. :finger2:
 
Volgel am 21.04.2006 12:44 schrieb:
Wenn man ganz frei über die z.b. über die USA spricht und die Meinung sehr kritisch ist bis hin zur Beleidigung. Darf es nicht im forum stehen beleiben es ist zwar deine Meinung. Die darf aber nicht ausgedrückt werden.

Ist das nicht eine heftige Einschränkung :-o
Das ist dann aber keine Meinungsäußerung, sondern schon eher eine Verleumdung? Wobei USA ein ungutes Beispiel ist. Da muss sich ja erstmal ein beleidigter Ami finden, der das anzeigt. Mc Donalds oder Coca Cola wäre da vielleicht besser.


§ 187 StGB:
"Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Zu "Beleidigung" spuckt Wiki folgendes aus:
Eine Beleidigung im weiteren Sinne ist jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen. Die Beleidigung ist die Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung einer anderen Person.
[...]
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
[...]
Beleidigungen sind Äußerungen, die das verfassungsmäßige Grundrecht auf Meinungsfreiheit nicht mehr gewährleistet. Nach Art. 5 Abs. 2 GG findet es seine Schranken vielmehr an den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und dem Recht der persönlichen Ehre. Dazu gehört z. B. der § 185 StGB.

@doceddy Foren wird wohl keiner sperren, ist aber mehr als sesselpupsende Wichtigtuerei.
In UK wurde vor ein paar Monaten eine Frau zu 10.000 Pfund Strafe verdonnert, weil sie im Chat einen Politiker auf's Gröbste beleidigt hatte.
 
Loosa am 21.04.2006 12:31 schrieb:
Ist doch auch richtig so! Warum sollte im Forum anderes Recht gelten als in einer Kneipe oder auf der Strasse?

seit wann können kneipenbesitzer oder die stadtverwaltung dafür belangt werden, wenn in der kneipe/auf der straße leute/firmen verleumdnet werden?

AFAIK kann der Administrator nur abgestraft werden, wenn er den beleidigenden Post trotz Aufforderung nicht löscht.

das heise urteil scheint explizit vorzugeben, dass die post VOR der veröffentlichung kontrolliert werden müssen - somit kann der admin also belangt werden, sobald das ding online steht.

Uhm, was soll Beleidigen mit Meinungsfreiheit zu tun haben :confused:

beleidigen nicht unbedingt, aber wie es scheint, ist auch kritik betroffen und das würde bedeuten, dass wir z.b. das halbe hardwareforum schließen können, weil es rechtlich bedenklich ist, irgend ein produkt zu kritisieren, selbst wenn das ganze in neutraler formulierung (die ja eh eher selten ist) geschieht..



von daher: imho sehr problematisches urteil, aber ich hoffe mal, dass das in höherer instanz keinen bestand hat und es bei der bisherigen regelung bleibt, dass nur die autoren belangt werden können und der admin lediglich dafür zu sorgen hat, dass eine strafverfolgung möglich ist. (z.b. per ip-logger. in wie weit die auf kleineren foren standard sind, weiß ich aber auch nicht)


im notfall würde ich mal sagen: das internet ist groß und nur ein bruchteil unterliegt deutscher rechtssprechung :finger:
 
ruyven_macaran am 21.04.2006 14:10 schrieb:
Loosa am 21.04.2006 12:31 schrieb:
Ist doch auch richtig so! Warum sollte im Forum anderes Recht gelten als in einer Kneipe oder auf der Strasse?

seit wann können kneipenbesitzer oder die stadtverwaltung dafür belangt werden, wenn in der kneipe/auf der straße leute/firmen verleumdnet werden?
Hmm, o.k. da hatte ich mehr den Beleidiger gemeint.
Aber was wenn in einer Kneipe beleidigende oder verleumderische Schriften ausgelegt werden und der Besitzer sie trotz Aufforderung nicht entfernt?

AFAIK kann der Administrator nur abgestraft werden, wenn er den beleidigenden Post trotz Aufforderung nicht löscht.

das heise urteil scheint explizit vorzugeben, dass die post VOR der veröffentlichung kontrolliert werden müssen - somit kann der admin also belangt werden, sobald das ding online steht.
Das heise urteil kenne ich nicht, nur einen Artikel von Spiegel:
"Auch im Netz ist eine Beleidigung eine Beleidigung. Der Betreiber eines Forums oder Chatrooms muss solche aber nur entfernen, wenn sich der oder die Beleidigte oder Verleumdete bei ihm beschwert, etwa per E-Mail. Wird die entsprechende Passage dann entfernt, ist dem Gesetz genüge getan."

Uhm, was soll Beleidigen mit Meinungsfreiheit zu tun haben :confused:

beleidigen nicht unbedingt, aber wie es scheint, ist auch kritik betroffen und das würde bedeuten, dass wir z.b. das halbe hardwareforum schließen können, weil es rechtlich bedenklich ist, irgend ein produkt zu kritisieren, selbst wenn das ganze in neutraler formulierung (die ja eh eher selten ist) geschieht..
Hmm, stimmt. So gesehen ist das schon bedenklich. Wobei begründete Kritik was anderes ist als wissentliche Falschaussage. Aber, siehe Spiegel-Quote, solange sich der Hardwareanbieter bei Euch nicht beschwert...
 
Loosa am 21.04.2006 14:40 schrieb:
Das heise urteil kenne ich nicht, nur einen Artikel von Spiegel:
"Auch im Netz ist eine Beleidigung eine Beleidigung. Der Betreiber eines Forums oder Chatrooms muss solche aber nur entfernen, wenn sich der oder die Beleidigte oder Verleumdete bei ihm beschwert, etwa per E-Mail. Wird die entsprechende Passage dann entfernt, ist dem Gesetz genüge getan."


genau so was in der art wollte ich auch - allerdings als eigene logische idee - schreiben.

ein forum ist wie ne kneipe oder disco oder so. wenn der besitzer MERKT, dass ein gast beleidigt wird usw., dann muss er handeln. nur, wenn er das trotz seines wissen nicht tut kann man ihm was vorwerfen.

und falls ein forenbetreiber nun obwohl er es leicht machen könnte und bescheid weiß die beleidigung nicht entfernt, dann kann es BIS ZU 1800€ kosten. auch hier wird es wohl nur in sehr krassen fällen so viel kosten.

ich glaube kaum, dass ein forenbetreiber, wenn er ein einzelnes "du archloch!" nicht erntfernt, direkt 1800€ zahlen muss. das muss er wohl eher in fällen, in denen sich über einen ganzen thread ein echter streit entwickelt und einer der mitstreiter extrem ausfallend wird.

zudem kommt noch dazu, dass der beleidigte überhaupt erst mal wissen muss, dass er die beleidigung auch anziegen kann. da wissen viele gar nicht. erst recht nicht, dass sie dann AUCH den betreiber anzeigen können, wenn der trotz besserem wisen nicht eingfreift.



bei produktkritik: da muss wohl auch schon ne derbe unsachliche kritik her und/oder völlig falsche dinge behauptet werden, UND der betreiber muss darauf hingewiesen werden und trotzdem nicht handeln... ansonsten ist es nur ne meinung, und die kann man ja nicht weg-klagen...

zB wenn nun einer schreibt "die kopfhörer SS20 (supersund 20) von Sonie sind der letzte dreck! die haben nicht mal nen adaptr für 6,3mm buchsen dabei!". in wirklichkeit sind die kopfhörer aver als "sehr gut" bei fast allen tests weggekommen, und es liegt sehr wohl so ein adapter dabei. der forenbetriber kann ja nun nicht verpflichtet sein, alles erst zu recherchieren, evtl. sogar selber die kopfhörer zu kaufen, zu testen, um dann den beitrag zu streichen...
 
Volgel am 21.04.2006 12:11 schrieb:
Hier der Link zum nachlesen.
http://www.sat1.de/lifestyle_magazine/planetopia/online/content/10753

In dem Link wird der Fall ja schon angesprochen, für Interessierte hier mehr zum Fall "Supernature":

[b]Abmahnung gegen das Internet-Forum www.supernature-forum.de wegen angeblich rechtsverletzender Äußerungen in Forenbeiträgen.
[/b]


Worum es geht:
Am 27.02.06 erhielt Martin Geuß als Betreiber des Internet-Forums unter www.supernature-forum.de eine Abmahnung wegen angeblich rechtsverletzender Äußerungen in Forenbeiträgen. Die betroffene Firma sah sich darin zu Unrecht diffamiert und verleumdet.
Kernpunkt der Abmahnung sind aber nicht die Beiträge selbst: Der abmahnende Anwalt beruft sich auf ein Urteil vom Dezember 2005, in dem der Heise-Verlag verurteilt wurde, auch ohne Kenntnis für Beiträge in seinem Forum zu haften.
(siehe dazu Meldung des Heise-Verlags vom 05.12.05: http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982)
Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, ebenso liegt noch keine schriftliche Urteilsbegründung vor.
Es herrscht die breite Meinung, dass dieses Urteil einen gesondert gelagerten Einzelfall betrifft und die geltende Rechtsprechung, dass Forenbetreiber erst nach Kenntnisnahme haftbar gemacht werden können, davon nicht berührt wird.
Aufgrund der Brisanz dieses Themas - eine Durchsetzung dieser Ansprüche würde Internetforen in ihrer jetzigen Form faktisch die Existenzgrundlage entziehen - entschied sich M. Geuß, entsprechende Medien zu informieren, wo das Thema auf breites Interesse stieß.
Eine Stellungnahme zu den Vorwürfen sowie weiterführende Links zu Berichten über den Fall sind hier zu finden:
http://www.supernature-forum.de/vbb/showthread.php?t=55167

Vertreten wird M. Geuß in dieser Angelegenheit von der Kanzlei Dr. Bahr aus Hamburg, die bereits mehrfach erfolgreich gegen mißbräuchliche Abmahnungen, insbesondere gegenüber Forenbetreibern, vorgegangen ist.


Diese Seite wird aktualisiert, sobald sich neue Entwicklungen ergeben. Diese finden Sie nachfolgend in chronologischer Reihenfolge hier:

28. Februar 2006:
Abmahnschreiben vom 24.02.06 inklusive vorbereiteter Unterlassungserklärung und Kostenrechnung

01. März 2006:
Antwortschreiben M. Geuß an den abmahnenden Anwalt

02. März 2006:
Antwortschreiben durch die Kanzlei Dr. Bahr

08. März 2006:
Die Gegenseite hat reagiert und Ihre Ansprüche zurückgezogen - allerdings nicht in der geforderten Form und inklusive Hintertür. Daraufhin haben wir unsere Forderung nach einem rechtsverbindlichen Verzicht erneuert: Antwort der Gegenseite - Antwort auf die Antwort durch die Kanzlei Dr. Bahr

09. März 2006:
Auf unsere Forderung nach einem rechtsverbindlichen Verzicht auf alle Ansprüche hat die Gegenseite heute mit Ablehnung reagiert. Dieser Zustand der Rechtsunsicherheit ist für alle Forenbetreiber, insbesondere private, auf Dauer nicht tragbar. Es wird daher nun die negative Feststellungsklage vorbereitet.

13. März 2006: Ihre Hilfe ist gefragt!
Wie bereits Ende letzter Woche angekündigt, werde ich nun gegen die Abmahnung Klage erheben. Dies ist mit einem enormen finanziellen Risiko verbunden, welches ich unmöglich alleine tragen kann. Daher bitte ich die Internetgemeinschaft um Hilfe. Alle Details dazu finden Sie unter diesem Link:
http://www.supernature-forum.de/spendenaktion/

18. März 2006:
Bereits über 7.500 Euro an Spenden!
Das Interesse und die Resonanz auf diesen Fall sind enorm und übersteigen die kühnsten Erwartungen. Es wurden bereits über 7.500 Euro gespendet und das Kostenrisiko für die erste Instanz ist damit praktisch gedeckt. Ein herzlicher Dank Allen, die durch ihre Spende oder die Weiterverbreitung des Spendenaufrufs dazu beigetragen haben!
Die Frage, die nun viele bewegt, lautet: Wann geht es los? Exakt lässt es sich nicht sagen, aber die Klageschrift wird bereits vorbereitet, und mit Einreichung der Klage ist in den nächsten 1-2 Wochen zu rechnen.
20. März 2006:
Newsletter eingerichtet
Auf vielfachen Wunsch hin habe ich nun auch einen Newsletter eingerichtet. Diesen finden Sie hier:
http://www.supernature-forum.de/spendenaktion/newsletter.php

Für weitere Fragen steht Martin Geuß unter der Adresse webmaster@supernature-forum.de zur Verfügung.
Es mehren sich die Hinweise, dass es sich hier um einen "Rundumschlag" handelt - es sind mindestens zwei weitere Fälle bekannt, in denen gleichlautende Abmahnungen mit identischem Streitwert verschickt wurden. Sollten Sie ebenfalls betroffen sein, so werden Sie gebeten, sich unter obiger Adresse zu melden.
>>> http://www.supernature-forum.de/abmahnung.html

Zum Teil recht "amüsant" sind die Schreiben der Anwälte, und zwar aus sprachlicher Sicht. ^^ Die Schreiben sind auf der Page verlinkt.
 
das ist doch schon länger so odern nicht?
aber AFAIK ist das nicht ganz so krass. wenn jetzt hier einer innem forum was schreibt wie "h**ler is toll!" oder " hier link zu kinderporns" und das wird bald danach gelöscht, also sozusagen im ramen der möglichkeiten des forenbetreibers, dann ist das ok. aber wenn das ständig so ist, und solche posts nie/selten gelöscht werden, dann würde es ganz schnell lauter nazi/kinderporno etc foren geben.
Finde ich auch nicht so schlimm, der betreiber muss halt IM RAMEN SEINER MÖGLICHKEITEN solche texte löschen. wenn er das nicht in 5 sekunden schafft wird das wohl nicht so schlimm sein.
edit: und ich will den staatsanwalt sehen, der ALLE nicht gelöschten beleidigungen im internet anzeigen lassen will :B :B
das schaffen die ja nicht mal bei raubkopien im ansatz.
 
bierchen am 21.04.2006 16:07 schrieb:
Worum es geht:
Am 27.02.06 erhielt Martin Geuß als Betreiber des Internet-Forums unter www.supernature-forum.de eine Abmahnung wegen angeblich rechtsverletzender Äußerungen in Forenbeiträgen. Die betroffene Firma sah sich darin zu Unrecht diffamiert und verleumdet.
und as wurde denn da - in kurzform - schlimmes und falsches gesagt?
 
Herbboy am 21.04.2006 16:15 schrieb:
bierchen am 21.04.2006 16:07 schrieb:
Worum es geht:
Am 27.02.06 erhielt Martin Geuß als Betreiber des Internet-Forums unter www.supernature-forum.de eine Abmahnung wegen angeblich rechtsverletzender Äußerungen in Forenbeiträgen. Die betroffene Firma sah sich darin zu Unrecht diffamiert und verleumdet.
und as wurde denn da - in kurzform - schlimmes und falsches gesagt?
Sorry, keine Ahnung, ich bin da ja nicht unterwegs, bin nur durch Zufall auf diese Sache gestoßen. Ich denke nicht, dass dieses Detail da noch genau nachzulesen ist. ^^

Herb, kannst Du mal schnell meinen Post oben anpassen? *lieb guck*
Nächstes Mal pass ich auch besser auf beim Quoten. *versprech* =) *g*
Edit: Andererseits finde ich den Fehler gar nicht. :B


ich glaub das / von dem link war zu nah am [ vom ersten [quote... hab das / weggemacht und eine neue zeile eingefügt.

bieredit nach Herb: Jepp, wenn Du es sagst, wird es wohl stimmen. *verbeug* ^^
 
Loosa am 21.04.2006 14:40 schrieb:
Hmm, o.k. da hatte ich mehr den Beleidiger gemeint.
Aber was wenn in einer Kneipe beleidigende oder verleumderische Schriften ausgelegt werden und der Besitzer sie trotz Aufforderung nicht entfernt?

Das heise urteil kenne ich nicht, nur einen Artikel von Spiegel:
"Auch im Netz ist eine Beleidigung eine Beleidigung. Der Betreiber eines Forums oder Chatrooms muss solche aber nur entfernen, wenn sich der oder die Beleidigte oder Verleumdete bei ihm beschwert, etwa per E-Mail. Wird die entsprechende Passage dann entfernt, ist dem Gesetz genüge getan."

Hmm, stimmt. So gesehen ist das schon bedenklich. Wobei begründete Kritik was anderes ist als wissentliche Falschaussage. Aber, siehe Spiegel-Quote, solange sich der Hardwareanbieter bei Euch nicht beschwert...

um mal von der planetopia seite zu zitieren:

Das Hamburger Landgericht hat in einem Verfahren gegen den Heise-Verlag entschieden: Er muss die Inhalte seiner Forenbeiträge auf Rechtsverletzungen prüfen – und zwar vor der Veröffentlichung.

dies bedeutet ganz klar, dass es schon viel zu spät ist, wenn der admin (kneipenbesitzer) dazu aufgefordert wird, kritische schriften zu entfernen - er hätte eine veröffentlichung gar nicht erst zulassen dürfen, ohne sie vorher zu kontrollieren.....



Jens Scholz, Blogger: „Ich habe im Moment ein Problem mit einer Firma, über die ich in 2 Artikeln berichtet habe. Das eine war eine Meinungsäußerung über die Preise und die Qualität. Ich war der Meinung, die Preise sind zu hoch und die Qualität ist zu schlecht. Und der zweite Artikel war ein Bericht darüber, dass diese Firma ein Forum abgemahnt hat. Daraufhin hab ich von der Rechtsabteilung oder von den Rechtsanwälten einen Brief bekommen mit einer Unterlassungsaufforderung.“


zugegeben: da steht ein urteil noch aus - aber vorerst ist es zumindest möglich, dass firmen gegen leute klagen, die ihre private meinung zu deren produkten geäußert haben..
 
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