• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

Origin - Nicht nur Beschweren auch Handeln!

Weakmc

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So viele Beschwerden Threads im Internet über Origin!

Ich hoffe das auch alle die sich beschweren auch an der Petition Teilnehmen.

http://openpetition.de/petition/online/verkaufsstopp-fuer-battlefield-3-in-deutschland


Reden können wir alle viel, jetzt ist Zeit zu handeln.


Stand der dinge ist, 4.574 Teilnehmer ist nicht viel. Nach 87 Tagen ist die Petition zu ende....... dann müssen wir etwas auf die Beine gestellt haben.

EA hat zwar die EULA geändert, aber glaubt nicht das sich was verändert hat. Daten werden trotzdem weiter gesammelt.

Ich kann euch nur empfehlen sich das mal genauer anzuschauen:

http://theorigin.de/EULA_vergleich2.png

Ich finde EA hat damit genau auf Kinder gezielt, vorwerfen muss man sich da nichts, wenn man Origin jetzt installiert hat. Es ist ja mit voller Absicht passiert und EA dachte sich, "es liest ja keiner also machen wir es jetzt". Eine EULA fällt ja nicht vom Himmel, sondern wird besprochen und genehmigt.


Fakt ist: Es wurde diese EULA schon das 2. mal abgeändert, was ist mit den "gesammelten DATEN" die unrechtmäßig gesammelt wurden?
  • AGB sind nur wirksam, wenn der Verbraucher vor dem Vertragsschluss von ihnen Kenntnis hatte (§ 305 Abs.2 BGB).
  • AGB dürfen nicht überraschend sein, also Klauseln enthalten, mit denen ein durchschnittlicher Verbraucher nicht rechnen muss (Das Gesetz geht davon aus, dass Verbraucher sich die AGB meistens nicht durchlesen) (§ 305 c Abs.1 BGB).
  • AGB müssen transparent sein, das heißt, die Verbraucher müssen sie überblicken und verstehen können (§ 307 Abs.1 BGB).
  • AGB dürfen die Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen, was insbesondere dann der Fall ist, wenn Verbraucherrechte wie Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche ausgeschlossen werden oder Datenerhebung ohne wirksame Einwilligung erfolgt (§ 307 Abs.1 und 2 BGB).
  • Wenn Zweifel bestehen, was eine Klausel bedeutet, gehen sie zu Lasten des Unternehmens. Das heißt, dass die Klausel im Zweifelsfall unwirksam ist (§ 305 c Abs.2 BGB).
  • Ist eine Klausel unwirksam, wird sie nicht etwa auf das zulässige Maß gestutzt sondern wird komplett gestrichen. Es gilt dann das Gesetz (§ 306 BGB).
Ihr könnt das Spiel zurück geben, egal welches Ihr über Origin gekauft habt! Das heißt handeln!




Jetzt wollt Ihr sicher wissen ob ich Battlefield3 gekauft habe, NEIN, auch kein Origin. Aber ich bin ein großer Battlefield Fan.

Jetzt noch ein bisschen was mir am Herzen liegt, PC Games hat auch nicht gerade Verantwortungsvoll gehandelt. Es ist die eine Sache ein Spiel zu um werben, in dem Fall gehört Origin aber künftig zu den Spielen. Dessen AGBs aber unrechtmäßig sind. Also ich geh nicht in einen Laden und klaue alles was ich möchte. Hier werden Daten entwendet.......................... ich nenne das Datendiebstahl.

User Komments bitte! Wenn es geht auch von PC Games, wie seht Ihr das?! Sehe ich alles falsch ?!

vg an alle
 
Zuletzt bearbeitet:
Damit Ihr auch erfahrt was für Daten Electronic Arts gespeichert hat, könnt Ihr mit diesem Schreiben erfahren und eine weitere Speicherung unterbinden.

http://vdvc.de/wiki/images/0/0f/Musterschreiben_BDSG-Abfrage-EA-Origin.pdf

"Unterdessen kündigte der Landesdatenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen an, den Fall genauer untersuchen zu wollen, schließlich befindet sich die deutsche Niederlassung von EA in Köln und somit in seinem Zuständigkeitsbereich. Dazu werde man EA demnächst einen umfassenden Fragenkatalog vorlegen, um zu klären, welche Daten weshalb und wo verarbeitet werden."

Hoffentlich wird das Publik gemacht.

Schließlich verlangt EA, dass man sich mit seiner echten Identität bei "Origin" anmeldet. Das heißt, die Firma kann so gut wie jeden Inhalt auf dem Computer einem Namen zuordnen. Sonderbarerweise finden sich dann unter nicht-personenbezogenen Daten eindeutig personenbezogene wie die MAC- oder IP-Adresse. Schlussendlich werden beide Datensätze gemeinsam erfasst.

"Damit rechnet kein Mensch"

http://www.einslive.de/bilder/medie.../2011/10/111029_battlefield_packshot_ea_g.jpghttp://www.einslive.de/bilder/medie.../2011/10/111029_battlefield_packshot_ea_g.jpg"Das darf EA in Deutschland auf keinen Fall", sagt Thomas Schwenke, Rechtsanwalt für Medienrecht."
 
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