Der Artikel ist aber echt schlecht recherchiert, dabei fing es recht vielversprechend an. In Deutschland gilt, auch digitale Produkte wie Spiele, eBooks, Filme oder Musik werden durch Verkauf Eigentum des Käufers. Das mit der "Nutzungslizenz" ist Wortklauberei, in der muss klar verständlich stehen, dass das Eigentum beim Käufer liegt, alles andere wäre ein Gesetzesverstoß. Siehe §433 BGB da Software als Sache nach §90 BGB eingestuft ist.
Die einfachste Möglichkeit digitale Inhalte für immer zu behalten ist sie vollständig herunterzuladen. Kann der Kopierschutz keine Verbindung mehr zum Anbieterserver herstellen, weil der abgeschaltet wurde oder die Lizenz verloren hat, dann kann man "problemlos" und völlig rechtmäßig den Kopierschutz von seinem Eigentum selbst entfernen, etwa durch Cracks, da der ja nicht mehr funktioniert, nur ein funktionierender Kopierschutz darf nicht entfernt werden.
Wo der Gesetzgeber momentan noch ein wenig hinterher hängt sind Themen wie Vererbung und Weiterverkauf. Grundsätzlich ist beides völlig legitim, als Eigentümer darf ich das, Problem ist hier die Accountbindung. Solange mein Eigentum fest an meinen Account gebunden ist, kann ich das Produkt nun mal nicht an jemanden anderen Übertragen. Hier müssen klare Regelungen in Europa her, dass sich einzelne Produkte auf einen anderen Account übertragen lassen oder eine Änderung der aktuellen Rechtslage, dass der Account wirklich dem Nutzer gehört und nicht dem Anbieter, weil es dessen Infrastruktur nutzt.
Da der Gesetzgeber hier keine Eigeninitiative zeigt müsste also jemand diesbezüglich Klagen.