Die Kommentare zeigen mal wieder, dass keiner eine Ahnung hat, wie EULAs funktionieren. Ist aber auch ein irreführender Artikel.
Schauen wir doch mal ins Steam Subscriber Agreement:
You grant Valve and its affiliates the worldwide, non-exclusive, right to use, reproduce, modify, create derivative works from, distribute, transmit, transcode, translate, broadcast, and otherwise communicate, and publicly display and publicly perform, your User Generated Content, and derivative works of your User Generated Content, in connection with the operation and promotion of the Steam site.
Tja, das klingt so als würde Steam alles gehören, was man jemals in einem Steamspiel tut, nicht wahr? Nein. User Generated Content ist speziell definiert als Inhalt, den der User bei Steam hochlädt, beispielsweise Workshop Items, Kommentare, Screenshots, Profilnamen, und alles weitere.
Genauso ist es auch bei Oculus:
Our Services may include interactive features and areas where you may submit, post, upload, publish, email, send or otherwise transmit content, including, but not limited to, text, images, photos, videos, sounds, virtual reality environments or features, software and other information and materials (collectively, “User Content”). Unless otherwise agreed to, we do not claim any ownership rights in or to your User Content. By submitting User Content through the Services, you grant Oculus a worldwide, irrevocable, perpetual (i.e. lasting forever), non-exclusive, transferable, royalty-free and fully sublicensable (i.e. we can grant this right to others) right to use, copy, display, store, adapt, publicly perform and distribute such User Content in connection with the Services.
Bei Oculus ist es sogar noch genauer definiert. Beim
Hochladen von Inhalten (z.B. Screenshots) bekommen sie ein nicht-exklusives Recht, den Inhalt weiterzuverbreiten. Und jetzt kommt der Schocker: PC Games hat genauso eine Klausel in ihren ToS!
Das ist nämlich der springende Punkt. Wenn diese Klausel
nicht enthalten wäre, könnte der Nutzer wegen gültiger Urheberrechte seinen Kommentar hochladen, und anschließend Oculus/Valve/PC Games verklagen, weil sie sein urheberrechtlich geschütztes Werk verbreiten. Es ist unmöglich, Kommentare oder irgendetwas anderes user-generiertes auf einer Website anzubieten, ohne es verbreiten zu dürfen. Unter diese Webseiten fallen YouTube, Flickr, Instagram, PC Games, Imgur, jedes Forum, etc. pp. Genau deswegen hat jede einzelne Firma genau diese Klausel in seinen Verträgen.
Natürlich wird dann aber bei Oculus riesen Aufhebens darum gemacht, schließlich gehören sie zu Facebook, daher ist ganz logisch Oculus auch böse. Und wie man sehen kann, freut sich gerade jeder darüber wie seine Gedanken über das garstige Facebook-Oculus bestätigt wurden! Ein toller Tag für Objektivität.