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Steam: Weiterverkauf von Spielen - Klage von Verbraucherzentrale abgewiesen

MaxFalkenstern

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Zum Artikel: Steam: Weiterverkauf von Spielen - Klage von Verbraucherzentrale abgewiesen
 
ein witz, dass solche klagen einfach abgewiesen werden dürfen. dabei geht es um das interesse von vielen millionen europäern, auch vielen millionen deutschen. ich wünsche dem verbraucherschutz, dass er doch noch was erreichen kann. in unser aller interesse.
 
Weil der Verbraucherschutz keinen Plan von dem Markt hat.

30€ für Titel zu Release statt den üblichen 50-60€.
Sehr viele Spiele für unter 25€ und auch viele für unter 10€.

Was soll man da noch verkaufen?
Steam unterdrückt zu Gunsten der Publisher den Gebrauchtmarkt und der Kunde bekommt eben alles um 50% günstiger.

Wenn so ein dämlicher Verbraucherschutz Recht bekommen würde dann hieße dies:
JEDER TITEL 50-60€! Keine Steam-Sales mehr und Reseller würde es auch keine mehr geben die mit größeren Volumen an Keys handeln die im Einkauf günstiger sind als Einzellizenzen.
Digitale Lizenzen noch dazu von einer Privatperson kaufen ist ein großes Risiko und Betrüger würden diesen Markt sehr schnell überschwemmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
ein witz, dass solche klagen einfach abgewiesen werden dürfen. dabei geht es um das interesse von vielen millionen europäern, auch vielen millionen deutschen. ich wünsche dem verbraucherschutz, dass er doch noch was erreichen kann. in unser aller interesse.

In diesem Fall ist eine Klage aber wirklich blödsinnig, da muss ich Lunica recht geben.
Unterm Strich dürften die Verbraucher bei Steam durch die billigen Preise eher davon profitieren.
 
sorry aber, das ist keine marktwirtschaftliche sondern eine rechtliche frage. es mag sein, dass steam dann sales einstellt, oder die sales weniger rabatt ermöglichen. aber rechtlich ist es nunmal korrekt, dass ich erworbene ware (und dazu zählen lt. eu auch digitale waren) weiterverkaufen darf. punkt aus.
 
http://forum.pcgames.de/members/2942112-lunica.htmlwas Lucica da von sich gibt ist natürlich ist völliger Unsinn. Mal davon ab das nicht das Gericht recht bekommt ( das spricht Recht ;)) hat die Unterdrückung des Gebrauchtmarkts vorallem etwas mit Kundenbindung zutun. Steam (oder andere Dienste) währen ja keinesfalls verpflichtet den Wiederverkauf auf ihrer Platform zu unterstützen sie müssten es lediglich möglich machen ein Spiel (also dessen Key) vom Acount zu lösen.


Steam und andere anbieter wollen aber den Kunden mit dem Produkt an die Platform binden. Den Umstand das die besagten Platformen eigentlich immer zum start der jeweiligen Spiele benötigt werden und bei einer Acountserrung alle Spieler nicht mehr funktionieren halte ich ohnehin für sehr bedenklich. Was bei einer Pleite oder der einstellung des Dienstes passiert ist ja auch unklar.

ach und selbst wenn du mit deinen Preisbefürchtungen recht hättest würde sich nicht viel ändern da spiele gerne wiederverkauft werden (zb SP Spiele mit kurzer Spieldauer) eben anfangs etwas teurer währen und dann aber Billig auf dem gebrauchtmarkt zu haben sind. Beispiel, ein spiel kostet jetzt 30€ würde dann 60€ kosten und der käufer verkauft es dann für 30€ weiter ändert übrigens für niemandem was beide spieler zahlen 30€ der Publischer verdient an einem spiel für 60€ genausoviel wie an 2 für 30€, das wunder der digitalkopie. Nur um weiteren weltuntergangszenarien vorzubeugen.
 
Warum überhaupt bei Digitalen Gütern?

1. Man kann sich schon im vorhinein informieren, dafür ist das Internet auch da nicht nur um P zu gucken
2. PC Spiele werden ja einem regelrecht schon hinterher geschmissen, spätestens 6 Monate nach Release ist das Spiel dann schon um 30-40% reduziert.
3. In Zeiten von Keys kaufen sehr viele nicht mehr bei Steam direkt, außer bei Sales etc.
4. Wer sich nicht beherrschen kann und alles sofort kaufen muss, ist dann selber Schuld.

Nehmen wir z.B. DayZ her: Es wird groß dick und fett davon abgeraten das Spiel zu kaufen wenn man nur spielen will, Hall sagt sogar man soll es sich gar nicht kaufen weil es sich derzeit einfach nicht lohnt. Wenn dann Spieler es sich trotzdem kaufen und dann hinterher eine Rückerstattung fordern, siehe Punkt 4.

Mich stört es nicht wenn ich Games nicht zurückgeben kann, hatte bis jetzt mit jedem gekauften Spiel meinen Spaß.
 
weiterverkauf ist übrigens nicht das selbe wie rückerstattung du kannst bei Steam deien ware ganz normal zurück geben.
 
ein witz, dass solche klagen einfach abgewiesen werden dürfen. dabei geht es um das interesse von vielen millionen europäern, auch vielen millionen deutschen. ich wünsche dem verbraucherschutz, dass er doch noch was erreichen kann. in unser aller interesse.

Zunächst dürfen Klagen nicht "einfach abgewiesen" werden. Wenn eine Klage die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt, also unzulässig ist, wird sie als unzulässig abgewiesen.

Tatsächlich ist es für die Kunden, die gerne hohe Rabatte haben, positiv, dass keine Spiele gebraucht über Steam verkauft werden können.
Denk doch mal kurz nach und überlege was passiert, wenn der Verkauf zulässig wäre.
Millionen von Spieler würden zig Millionen Spiele zum Kauf anbieten. Da es sich im digitale Güter handelt, gibt es keinen Nachteil für den Kunden, wie es bei körperlichen Spielepackungen ist. Bspw. kann kein Datenträger verkratzen. Alle Probleme, die bspw. Konsolenspiele bei gebrauchten Spielen haben, wären kein Problem (kein Datenträger der nicht lesbar ist, kein Account, der einem das Onlinespielen vermiesen könnte, da man ja direkt über gerade den Steam-Account verkaufen/kaufen könnte, DLC müssten dann wohl auch mitübertragen werden etc.)

Wer würde dann noch Spiele kaufen, deren Kaufpreis größtenteils zum Publisher (und damit indirekt zum Team, das das Spiel tatsächlich programmiert hat) gehen, wenn er viel billiger ein "gebrauchtes" Spiel kriegen kann, das rein technisch keinen Unterschied zur Digitalversion vom Publisher/Entwickler aufweist?

Was wäre die Folge? Die Publisher und damit die Entwickler hätten ein riesen Problem.
Variante 1: Gleiches Geschäftsmodell wie jetzt: viel weniger Umsatz (wieso für teuer Geld kaufen wenn man legal und günstiger, oder gar kostenlos vom Kumpel, seine Spiele kriegt). Es kann leicht dazu führen, dass v.a. Singleplayer-Spiele sich gar nicht mehr rechnen würden, die teilweise jetzt schon wenig Gewinn einbringen (siehe Tomb Raider 2013). Es würde so also wenige Geld reinkommen und u.U. die Insolvenz bedeuten.

Variante 2: Man stellt komplett SP ein und konzentriert sich nur noch auf Multiplayertitel, weil man die nicht "durchspielen" kann oder gleich auf Free2Play, weil da es nichts weiterzuverkaufen gibt (außer den Account, den - zumindest bis jetzt - erfolgreich vom Verkauf ausgeschlossen ist). Der Account ist aber dann nicht an Steam gebunden sondern an den jeweiligen Anbieter. Dann wird man über "Micro"Transaktionen abgezockt (siehe Dungeon Keeper Android/iOS).

Variante 3: Um den Umsatzausfall zu kompensieren kosten einzelne Spiele mehr und/oder werden deutlich günstiger produziert.

Man wird kaum noch Steamsales sehen, wenn dann derjenige, der das Spiel für 2,50 € gekauft hat, es für bspw. 2 € wieder weiterverkauft.

sorry aber, das ist keine marktwirtschaftliche sondern eine rechtliche frage. es mag sein, dass steam dann sales einstellt, oder die sales weniger rabatt ermöglichen. aber rechtlich ist es nunmal korrekt, dass ich erworbene ware (und dazu zählen lt. eu auch digitale waren) weiterverkaufen darf. punkt aus.

Sehr geehrter Kollege,
an welcher Norm machen Sie denn diese Rechtsansicht fest?
 
Zuletzt bearbeitet:
Man sollte sich das mal vorstellen. Jemand kauft eine Spiel für 50€, spielt es in einem Tag durch und verkauft es für 45. Der nächste macht das selbe und schon haben wir in 10 Tagen einen Preisverfall von 90%.
Da braucht es nur etwas Organisation unter den Käfern und Valve könnte dicht machen.
 
es bleibt, unabhängig von wirtschaftlichen faktoren, ein recht innerhalb jedes eu-landes. jede branche muss einen gebrauchtmarkt dulden, auch die softwarebranche. und niemand verlangt von valve (naja gut, einige sicher), dass sie eine gebrauchtbörse auf ihrer plattform eröffnen. sie sollen es einem nur ermöglichen, seine erworbenen waren auch weiterzuverkaufen, so wie es das eu-recht vorsieht. als nächstes darf man sein altes iPhone nicht weiterverkaufen, alte cds oder platten. "...es könnte ja dem hersteller schaden."
auf der basis sind auch 1-euro jobs ok. alles andere könnte den unternehmen schaden.
 
sorry aber, das ist keine marktwirtschaftliche sondern eine rechtliche frage. es mag sein, dass steam dann sales einstellt, oder die sales weniger rabatt ermöglichen. aber rechtlich ist es nunmal korrekt, dass ich erworbene ware (und dazu zählen lt. eu auch digitale waren) weiterverkaufen darf. punkt aus.


Ich würde behaupten daß es rechtlich korrekt ist sich an die AGB's zu halten. NACH durchlesen und Zustimmung der AGB's ist man einen Vertrag mit Steam eingegangen. Wenn einem die Bedingungen des Vertrages nicht zusagen dann muss man nicht zustimmen und kann trotzdem weirerleben.

Das von Dir geschriebe ist sowieso rechtlich sehr schwammig da Du Digital erworbene Spiele einfach als "Ware" bezeichnest und somit dem unaufmerksamen Leser suggerierst es mit einem physischen Gut wie einem Auto gleichzustellen. Da dieses aber rechtlich gesehen nicht der Fall ist ist das von Dir geschriebene leider hinfällig. Rechtlich gesehen ;)

punkt aus. :-D
 
Man sollte sich das mal vorstellen. Jemand kauft eine Spiel für 50€, spielt es in einem Tag durch und verkauft es für 45. Der nächste macht das selbe und schon haben wir in 10 Tagen einen Preisverfall von 90%.
Da braucht es nur etwas Organisation unter den Käfern und Valve könnte dicht machen.

Das Argument zählt nicht. Bei Autos läuft es doch auch so ab. Oder zumindest vergleichbar. Und ist Mercedes jetzt pleite?
 
Ich würde behaupten daß es rechtlich korrekt ist sich an die AGB's zu halten. NACH durchlesen und Zustimmung der AGB's ist man einen Vertrag mit Steam eingegangen. Wenn einem die Bedingungen des Vertrages nicht zusagen dann muss man nicht zustimmen und kann trotzdem weirerleben.

Das von Dir geschriebe ist sowieso rechtlich sehr schwammig da Du Digital erworbene Spiele einfach als "Ware" bezeichnest und somit dem unaufmerksamen Leser suggerierst es mit einem physischen Gut wie einem Auto gleichzustellen. Da dieses aber rechtlich gesehen nicht der Fall ist ist das von Dir geschriebene leider hinfällig. Rechtlich gesehen ;)

punkt aus. :-D

sorry, aber digitale waren wurden erst vorletztes jahr, was den wiederverkauf angeht, von der eu mit realen waren gleichgestellt. deswegen bleibt es mir frei ob ich dies auch tue. und des weiteren akzeptiere ich mit zustimmung der AGB zwar deren regeln, sollten einige davon aber gegen geltendes gesetz verstoßen so sind sie als nichtig zu betrachten. man kann mit verträgen keine gesetzt umgehen. punkt aus.

edit: mit bestem gruß an den herrn kollegen l0l
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Argument zählt nicht. Bei Autos läuft es doch auch so ab. Oder zumindest vergleichbar. Und ist Mercedes jetzt pleite?

Ein Auto ist aber nicht bei jedem Käufer nur ein paar Tage in Gebrauch. Die Autobauer rechen von Anfang an mit einer Lebensdauer von ca. 12 Jahren, egal wieviele Käufer es hat. Auch muss sich ein Verkäufer so oder so ein neues Auto kaufen, das ist bei einem Spiel das durchgespielt ist, nicht der Fall. Ausserdem braucht ein Auto braucht Ersatzteile, Service ect. Das sind Zwangs-DLCs womit die Autobauer gut verdienen.
 
Ein Auto ist aber nicht bei jedem Käufer nur ein paar Tage in Gebrauch. Die Autobauer rechen von Anfang an mit einer Lebensdauer von ca. 12 Jahren, egal wieviele Käufer es hat. Auch muss sich ein Verkäufer so oder so ein neues Auto kaufen, das ist bei einem Spiel das durchgespielt ist, nicht der Fall. Ausserdem braucht ein Auto braucht Ersatzteile, Service ect. Das sind Zwangs-DLCs womit die Autobauer gut verdienen.

bloß ist das überhaupt nicht der fall. es gibt bereits bei auslieferung der ersten wagen leute, welche diesen als gebraucht weiterverkaufen. es gibt leute die sich endgültig von autos trennen, weil sie auf fahrrad oder bahn umsteigen. es gibt autos die jahre (bis jahrzehnte) ohne ersatzteile weiter laufen, ebenso wie es nachbau-ersatzteile gibt. und bei arbeiten wie plakette holen oder scheibenwischerflüssigkeit nachfüllen hat kein autohersteller was davon, außer man nimmt die von ihm produzierte ersatzflüssigkeit. alles was man lt. deinen aussagen muss, muss man überhaupt nicht.
 
sorry, aber digitale waren wurden erst vorletztes jahr, was den wiederverkauf angeht, von der eu mit realen waren gleichgestellt. deswegen bleibt es mir frei ob ich dies auch tue. und des weiteren akzeptiere ich mit zustimmung der AGB zwar deren regeln, sollten einige davon aber gegen geltendes gesetz verstoßen so sind sie als nichtig zu betrachten. man kann mit verträgen keine gesetzt umgehen. punkt aus.

edit: mit bestem gruß an den herrn kollegen l0l

Sorry, aber wenn das so eindeutig ist wie Du behauptest hätte das Landgericht mit Sicherheit zugestimmt. ;)

Der Gebrauchthandel von Spielen ist in Deutschland ja auch erlaubt, eben NUR nicht wenn Du AGB's akzeptierst die das irgendwie untersagen, wie z.B. hier den Weiterverkauf des Accounts verbieten. Ich bin eigentlich auch der Meinung das AGB's mit dem Gesetz übereinstimmen müssen, moment.

I. Zweck der AGB
In unserer freiheitlichen Wirtschaftsordnung können vertragliche Vereinbarungen
individuell ausgehandelt werden. Es gilt das sog. Prinzip der Ver
tragsfreiheit. Grenzen sind dieser Freiheit nur durch die gesetzlichen Regelungen gesetzt, insbesondere die des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Handelsgesetzbuches (HGB). Werden keine Geschäftsbedingungen vereinbart, so gelten die gesetzlichen Regelungen.

In Deinem Link ist von dem Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rede, vielleicht liegt es daran.

Das Urteil, das war mir neu, vielen Dank für den Link :)
 
Das Urteil, das war mir neu, vielen Dank für den Link :)

gerne doch.

momentan liegt im übrigen noch ein fall vor dem EuGH, der präziser auf das thema videospiele eingehen soll. momentan gilt aber der gerichtsbeschluss von 2012, welcher jegliche software klar als ware, welche weiterverkauft werden darf, definiert. passiert ist dies, da käufer eines rein digitalen produkts, bzw. einer lizenz, einen nachteil gegenüber käufern einer hardcopy hatten. - sie konnten die lizenz oder das digitale produkt nicht weiterverkaufen, selbst wenn sie es nicht mehr nutzen konnten/wollten. das verstößt nunmal gegen eu-regeln, weshalb auch dieser urteilsspruch zustande kam.

im originalartikel selbst steht übrigens, dass das gericht die verhandlung unter umständen abgelehnt hat, da die erste klage der verbraucherschutzzentrale von 2010 durch den urteilsspruch von 2012 wieder neu aufgerollt werden muss. wenn dem so ist, ist in meinen augen auch alles ok.

im übrigen gibt es derzeit noch keine klagen gegen EAs origin oder uplay, da eine erfolgreiche klage gegen valves steam im normalfall übertragen werden würde. da steam nunmal das bekannteste, größte und älteste spieledistributionssystem dieser art ist, dient es sozusagen als beispiel.
 
bloß ist das überhaupt nicht der fall. es gibt bereits bei auslieferung der ersten wagen leute, welche diesen als gebraucht weiterverkaufen. es gibt leute die sich endgültig von autos trennen, weil sie auf fahrrad oder bahn umsteigen. es gibt autos die jahre (bis jahrzehnte) ohne ersatzteile weiter laufen, ebenso wie es nachbau-ersatzteile gibt. und bei arbeiten wie plakette holen oder scheibenwischerflüssigkeit nachfüllen hat kein autohersteller was davon, außer man nimmt die von ihm produzierte ersatzflüssigkeit. alles was man lt. deinen aussagen muss, muss man überhaupt nicht.

Ihr vergleicht jetzt nicht ernsthaft physische mit digitalen Waren? Das hinkt.
Natürlich kann ich physische Waren weiterverkaufen, jedoch nur gebraucht, was in den meisten Fällen auch deutliche Spuren hinterlässt (um auf das Auto zurückzukommen: Kratzer, eine Beule, vielleicht Zigarettengestank im Innenraum ect.) Bei digitalen Waren kann man diese selbst nach tausendfacher Benutzung im Originalzustand verkaufen. Dementsprechend würde Steam pleite gehen, wenn das erlaubt werden würde.

Ich weiß überhaupt nicht, warum ihr euch so darauf freut, dass dieses Urteil durchkommt. Selbst wenn es rechtens wäre, Spiele zu verkaufen, was wäre dann der erste Schritt der Konzerne? Richtig, ihr bekommt keine Software mehr, die ihr verkaufen dürft, ihr erwerbt Lizenzen. Damit hat sich dann auch das mit dem Erschöpfungsgrundsatz.
Dann habt ihr zwar das Recht, Software gebraucht zu verkaufen (in diesem Fall Spiele, Software darf schon nach EU-Recht verkauft werden), bekommt jedoch nirgend mehr Software ;)
Immer erstmal etwas nachdenken, bevor man jubelt.
 
Ihr vergleicht jetzt nicht ernsthaft physische mit digitalen Waren? Das hinkt.
Natürlich kann ich physische Waren weiterverkaufen, jedoch nur gebraucht, was in den meisten Fällen auch deutliche Spuren hinterlässt (um auf das Auto zurückzukommen: Kratzer, eine Beule, vielleicht Zigarettengestank im Innenraum ect.) Bei digitalen Waren kann man diese selbst nach tausendfacher Benutzung im Originalzustand verkaufen. Dementsprechend würde Steam pleite gehen, wenn das erlaubt werden würde.

Ich weiß überhaupt nicht, warum ihr euch so darauf freut, dass dieses Urteil durchkommt. Selbst wenn es rechtens wäre, Spiele zu verkaufen, was wäre dann der erste Schritt der Konzerne? Richtig, ihr bekommt keine Software mehr, die ihr verkaufen dürft, ihr erwerbt Lizenzen. Damit hat sich dann auch das mit dem Erschöpfungsgrundsatz.
Dann habt ihr zwar das Recht, Software gebraucht zu verkaufen (in diesem Fall Spiele, Software darf schon nach EU-Recht verkauft werden), bekommt jedoch nirgend mehr Software ;)
Immer erstmal etwas nachdenken, bevor man jubelt.

lizenzen sind lt. EuGH ebenso als waren anzusehen, siehe urteil von 2012.
 
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