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Special - Schnipp, schnapp, Feature ab: Die vermeintliche Gemeinheit hinter geschnittenen Games

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Zum Artikel: http://www.pcgames.de/aid,814847
 
Es ist ja richrtig, doch wenn ein Titel schon die indizierung "18" hat, ist es doch schwachsinn, den Tittel weiter zu beschneiden. Geschehen ist es z.B. in Borderland. Das Spiel ist erst ab 18, dennoch fehlen Sachen wie Blut oder abgetrennte Gliedmaßen.
Ähnliches ist bei den Filmen. Da existieren Titel, die erst ab !8 Jahren sind und dennoch sind diese so stark beschnitten, daß manchmal ganze Scenen fehlen.
Die Kennzeichnung "AB 18" sargt doch einwandfrei aus, daß dieses Produkt nur an Kunden verkauft/verliehen werden dürfen, die mindestens das 18te Lebensjahr erreicht haben. Die sind dann "Volljährich" und "voll Strafmündig" . Warum also diese Menschen nicht selber entscheiden dürfen, ob sie gewisse Spiele oder Filme spielen oder sehen wollen?
Das ist und bleibt eine Bevormundung.
Ich kann also n i c h t selber bestimmen, was ich sehen, hörren, spielen oder gar lesen will.
Zumal selsamer Weise für einige Spiele und Filme ausmahmen gelten. Man kann auch Spiele ungeschnitten in Deutschland frei kaufen, die extreme Gewalt zeigen und Filme ab 16 sehen, man denke nur an den Film "Full Metal Jacket", in dem z.B. in Slow-Motion gezeigt wird, wie jemand sich das Gehirn heraus schießt.

Damit bleibt der Sinn, bzw. der Unsinn der Kontrollen mehr als erhalten.
 
Das ist doch gerade die Definition von Bevormundung.

Klar kommt man an die Sachen 'ran, aber es ist einfach nerviger (und billiger :P) immer im Ausland bestellen zu müssen.
 
Der Abschnitt mit der Kirche zeigt mir nur wieder welchen Einfluss diese Sekte damals und heute noch hat.Jeder kann ja glauben was er will,aber er soll doch bitte nicht mir mit seinem irrglauben auf die Nüsse gehen....
Bayern ist hier wohl ein gutes Beispiel,wo gefühlt alle 2 meter ein Kreuz hängt...siehe Dead Space 2 und die USK,das ging ja auch um Bayern.
Das sind doch alles nur Kinderschändende alte Säcke die im überfluss von allem leben und Sekten aufgebaut haben,die selbst verboten gehören.
 
Es ist ja richrtig, doch wenn ein Titel schon die indizierung "18" hat, ist es doch schwachsinn, den Tittel weiter zu beschneiden. Geschehen ist es z.B. in Borderland. Das Spiel ist erst ab 18, dennoch fehlen Sachen wie Blut oder abgetrennte Gliedmaßen.
Durch die Indizierung ist es nicht mehr erlaubt, den Titel offen zu vertreiben, demnach wird er sich deutlich weniger verkaufen. Daher werden auch 18er Titel gekürzt damit sie eben nicht indiziert werden.

Wer 18 ist, darf auch ein indiziertes Spiel kaufen, das geht aber nur "unter der Ladentheke" und im Internet eher schlecht als Recht (obwohl das DIE Gelegenheit wäre, den neuen Perso sinnvoll einzusetzen).

Ich persönlich habe noch nie ein Spiel unter der Ladentheke gekauft, was mir allerdings schonmal passiert ist, ist dass wildfremde Jugendliche mich gebeten haben, ihnen ein 18er Spiel zu kaufen. Es wäre daher wohl sinnvoller, die Möglichkeiten für Erwachsene, an indizierte Spiele zu kommen, zu erweitern, so dass sich die Indizierung nicht mehr so stark auf die Verkaufszahlen auswirkt.
 
Aber warum in aller Weltsnahmen muß denn ein 18er Titel dann auch noch zerschnitten werden(z.B. Teile odrer Scenen raus)???? Er ist indizierert, darf also nicht mehr beworben werden( was an sich ja schon Wochen dauert, in denen der Titel schon die Runden gedreht hat und dreht (in Zeitschriften u.Ä.) .Und es ist mehr als schwachsinnig, den einen Titel zu indizieren und einen andren Titel, mit gleicher oder gar mehr Gewaltdarstellung nicht, nur weil dieser dann den Zusatz "antikrieg" oder überhaupt keinen Zusatz.bekommt.
Das ganze ist ein genauso großer schwachsinn, wie die Umstellung der Uhren auf Sommer-und Winterzeit.
Der Titel ist ab 18, also aufgepaßt, da wird Gewalt gezeigt.
Es wärre ja in diesen Zusammenhalt auch mal schön, wenn das TV mal warnen würde, wen der Jugendschutz doch sooo wichtig ist. Aber nein, im Fernsehen scheint eine andere Moral zu herschen.
 
Und nochetwas: man sich ja überall informieren. Interessiert man sich für ein Spiel, besucht mann einfach die Internetseite des Puplischers, um zu sehen, wie das Spiel original aussieht. Und da diese Seiten im Ausland sind, kann unsere Regierung nichts sensieren. Damit ist ist auch die Werbung für in Deutschland indizierten Spiele wieder möglich.
 
Also wenn die Titel zum Jungendschutz geschnitten werde dann dürfte ja theoretisch ein Spiel das mit USK 18 gekennzeichnet ist nicht geschnitten werden. Aber vielleicht ist es ja deswegen, weil die Deutschen Behörden der Meinung sind, dass immer noch zu viele Jugendliche an Spiele ab 18 gelangen. Doch trotz dieses Arguments empfinde ich es als eine Frechheit, da das Problem dann nicht an der Brutalität des Spieles sondern viel mehr am Verkauf liegt, aber dennoch wieder auf kosten der Erwachsenen Bürger gelöst wird.
 
Irgendwie kommt es mir so vor als hätten manche der antwortenden den Artikel entweder nicht gelesen oder nicht verstanden.

Sei's drum. Was mich nun noch interessieren würde ist folgendes:

Warum muss ich für ein bei Amazon.de bestelltes (eventuell sogar geschnittenes) Spiel mit einer Freigabe ab 18 Jahre diesen Bimbam mit persönlicher Übergabe durch den freundlichen DHL Mitarbeiter nebst Vorlage und penibler Prüfung meines Personalausweises und 5 EUR extra Kosten mitmachen, wenn ich die selben Spiele bei Amazon.co.uk völlig ungeschnitten einfach so und ohne zusatzkosten bestellen kann und mir diese dann in den Briefkasten geworfen werden?

DAS verstehe ich wirklich nicht. Regelt Amazon das so? Ist das eine Vorgabe des Jugendschutz? Ein Deal mit DHL um 5 EUR extra zu kassieren?

Nicht das ich mich darüber beschwere, ich bestelle nämlich fast nurnoch im Ausland da meine bevorzugten Genres (Rollenspiele und Shooter) meist ab 18 Jahre sind. Obendrein ist es im Ausland ja auch noch IMMER preiswerter.

Fragende Grüße,
Flo
 
Aber warum in aller Weltsnahmen muß denn ein 18er Titel dann auch noch zerschnitten werden(z.B. Teile odrer Scenen raus)???? Er ist indizierert, darf also nicht mehr beworben werden( was an sich ja schon Wochen dauert, in denen der Titel schon die Runden gedreht hat und dreht (in Zeitschriften u.Ä.) .
Es ist ein Unterschied, ob ein Titel ab 18 ist oder ob er indiziert ist. Ein Ab 18 Titel kann beworben werden und liegt im Fachmarkt auch dementsprechend aus. Diese Titel können allerdings trotzdem beschnitten worden sein (Call of Duty), damit sie eben zwar ab 18 sind, aber nicht indiziert werden.
 
Der Abschnitt mit der Kirche zeigt mir nur wieder welchen Einfluss diese Sekte damals und heute noch hat.Jeder kann ja glauben was er will,aber er soll doch bitte nicht mir mit seinem irrglauben auf die Nüsse gehen....
Bayern ist hier wohl ein gutes Beispiel,wo gefühlt alle 2 meter ein Kreuz hängt...siehe Dead Space 2 und die USK,das ging ja auch um Bayern.
Das sind doch alles nur Kinderschändende alte Säcke die im überfluss von allem leben und Sekten aufgebaut haben,die selbst verboten gehören.
Endlich mal einer der mir da aus dem Herzen spricht. Ich finde, dass die Kirche viel zu viel einfluss hat, obwohl sie auch nicht viel besser ist ( Siehe Skandale ;) ) , und zudem alles was ihr nicht in den Kram passt verbietet.
 
In einem Land wo am Mittag mit nackten Brüsten Werbung für eine bekannt Magarinenmarke gemacht wird, finde ich die Bevormundung von Erwachsenen bei Filmen und Games doch recht albern. Aber wir können uns noch so aufregen und diskutieren, ändern wird sich sowieso nichts.
Ich werde mir weiterhin die Games im Ausland beschaffen---- tut mir nur für den Handel in Deutschland leid!
 
Super Artikel, anschaulich geschrieben. Jetzt müssen es die Leser nur noch verstehen was drin steht, was angesichts einiger Kommentare hier doch etwas schwierig zu sein schein.
Dead Space beispielsweise wurde drei Mal geprüft, ehe es eine Freigabe bekam. Electronic Arts legte seinerzeit also zwei Mal Berufung ein. Das dürfen sie von Rechtswegen. Komplizierter wurde es bei Dead Space 2. Als bekannt wurde, dass die USK – ebenfalls nach mehrfacher Prüfung – das Siegel "keine Jugendfreigabe" zücken würde
Diese Stelle zeigt, dass das System der Prüfung geändert werden muss. Denn aktuell ist es offenbar eine Frage der Zeit bzw. des Geldes bei bestimmten, kritischen Spielen eine Freigabe zur erwirken. Somit kann die USK wohl kaum von einheitlichen Testbedingungen ausgehen. Denn kleinere Publisher können/ wollen sich aus verschiedenen Gründen keine mehrfachen Prüfungen leisten und müssen mit dem Ergebnis der ersten Prüfung leben. Wenn man sich mal überlegt, was gerade Dead Space 1 und 2 für eine Gewalt und sogar die "böse" Interaktion mit menschlichen Leichen bietet und deren Bewertung mit der von anderen Spielen, wie zum Beispiel zum Doom 3 Addon oder Max Payne, vergleicht, zwingt sich die Frage auf, ob nicht auch diese Spiele nach mehrfacher Prüfung eine Freigabe erhalten hätten.
 
Es ist ja richrtig, doch wenn ein Titel schon die indizierung "18" hat, ist es doch schwachsinn, den Tittel weiter zu beschneiden. Geschehen ist es z.B. in Borderland. Das Spiel ist erst ab 18, dennoch fehlen Sachen wie Blut oder abgetrennte Gliedmaßen.
Ähnliches ist bei den Filmen. Da existieren Titel, die erst ab !8 Jahren sind und dennoch sind diese so stark beschnitten, daß manchmal ganze Scenen fehlen.
Die Kennzeichnung "AB 18" sargt doch einwandfrei aus, daß dieses Produkt nur an Kunden verkauft/verliehen werden dürfen, die mindestens das 18te Lebensjahr erreicht haben. Die sind dann "Volljährich" und "voll Strafmündig" . Warum also diese Menschen nicht selber entscheiden dürfen, ob sie gewisse Spiele oder Filme spielen oder sehen wollen?
Das ist und bleibt eine Bevormundung.
Ich kann also n i c h t selber bestimmen, was ich sehen, hörren, spielen oder gar lesen will.
Zumal selsamer Weise für einige Spiele und Filme ausmahmen gelten. Man kann auch Spiele ungeschnitten in Deutschland frei kaufen, die extreme Gewalt zeigen und Filme ab 16 sehen, man denke nur an den Film "Full Metal Jacket", in dem z.B. in Slow-Motion gezeigt wird, wie jemand sich das Gehirn heraus schießt.

Damit bleibt der Sinn, bzw. der Unsinn der Kontrollen mehr als erhalten.
http://dejure.org/gesetze/StGB/131.html

Der erklärt so einiges warum auch über 18 geschnitten wird. Dummerweise wird er oft falsch angewandt bzw. aus Angst vor ihm sinnlos geschnitten um sich nicht vielleicht strafbar zu machen.

Das ganze hat also nix mit Jugendschutz zu tun sondern Schutz vor Gewaltverherrlichung und damit Verrohung aller, eine Idee die ich nicht als so absolut dumm ansehe wie mach andere Ideen deutscher Regierungen, nur an der Umsetzung hapert es wie so oft.
 
Der Abschnitt mit der Kirche zeigt mir nur wieder welchen Einfluss diese Sekte damals und heute noch hat....
Das sind doch alles nur Kinderschändende alte Säcke die im überfluss von allem leben und Sekten aufgebaut haben,die selbst verboten gehören.
Das ist aber jetzt ein ziemlich einseitiges Bild von kirchlichen Aktivitäten.

Es gibt:
- kirchliche Beratungszentren für die unterschiedlichsten Lebenskrisen (Arbeitslose, Überschuldete, Teenager-Mütter, plötzliche Witwen/Witwer ...)
- Freizeit Veranstaltungen für sämtliche Altersgruppen (Urlaubsfahrten, Basare, musizierende Gruppen, Besichtigungen, ...)
- karitative Sammlungen und Veranstaltungen für zB Brot für die Welt
- Hilfs Organisationen, die in ärmeren Teilen der Welt mit Wissen und Tat helfen
...

Die Kirche ist mitnichten ausschliesslich ein Haufen perverser Päderasten, die starr ihren uralten (Irr)Glauben verbreiten wollen, wie es manche darstellen wollen.

(Es gibt zB auch Predigten darüber, daß die Schöpfung eben nicht so passiert ist, wie es in der Bibel steht.)

Und selbst wenn das Wort "Index" aus dem schwärzesten Kapitel der Kirchengeschichte stammt, so hat selbige mit dem heutigen "Index" für Computerspiele doch recht wenig zu tun.

... vielleicht ist es ja deswegen, weil die Deutschen Behörden der Meinung sind, dass immer noch zu viele Jugendliche an Spiele ab 18 gelangen.
Das wird man aber nie verhindern können.
Wer an ein Spiel kommen will, der schafft das auch. Egal, wie verboten das ist.
Erst recht, wenn es indiziert und somit quasi "zu brutal für deine Mutter" ist.


Insgesamt ein schöner Artikel, an dem ich jedoch eins vermisse:
das Aufzeigen möglicher Wege aus dieser Misslage.

- Wie viele Jahre müssen noch vergehen, bis man rechtlich zwischen Hakenkreuzen in einem Indiana Jones Spiel und solchen in einem "KZ Manager" unterscheidet?

- Wieso werden Spiele für Erwachsene beschnitten und nur unter der Theke verkauft, anstatt daß man einfach die Werbung beschneidet und den Verkauf nur gegen Perso Vorlage durchführt, ohne das Originalwerk zu beschädigen oder aus den Regalen zu nehmen?

- Welche rechtlichen Mittel gibt es, gegen diesen Mißstand vorzugehen?

- könnte die PC Games in dieser Richtung tätig werden? oder für diesen Zweck vielleicht auch ein Zusammenschluß aus mehreren Spiele- und Filmpublikationen?
Die Unterstützung eurer gesammelten Kunden + registrierter User wäre euch sicher...
 
Eine kleine Korrektur:

Wenn ein Spiel auf Liste B landet, wird es NICHT genau so behandelt wie auf liste A. Es wird nämlich in aller Regel nichtmehr unter der Ladentheke verkauft, da eben der Verdacht auf die strafrechtliche Relevanz bereits besteht, und der Händler der das Liste B Spiel noch verkauft, kann rückwirkend belangt werden im Falle einer Beschlagnahme.

Sowas kommt zwar nicht häufig vor, aber trotzdem Handeln viele Anbieter eben so.
 
Ich würde mal bei den Indizierungen unterscheiden wollen zwischen Cuts die für mich uninteressant sind (darunter zählt für mich höchstwahrscheinlich auch Prototype 2) und Cuts, die ich als nicht nachvollziehbar (Drogen bei Fallout 3 oder Splattereffekte bei FEAR) bis albern betrachte. Extrembeispiel für albern war z.B. Soldier of Fortune 2 Double Helix mit der Parallelwelt und Robotern. Oder Borderlands. Ein offensichtliches Cell Shading Game, das geschnitten wurde.

Der Flughafenlevel bei Modern Warfare 2 ist so eine Zwischensache und diskutierenswert. Auf der einen Seite halte ich es für Blödsinn, das Spiel auf Game Over zu ziehen, wenn man einen Zivilisten tötet (man ist ja Undercover und darf sich nicht verraten). Auf der anderen Seite ist es natürlich eine Frage, ob so ein Level überhaupt in das Spiel hinein muß oder ob dies nur dazu diente die Käufe anzukurbeln.

Es ist auch eigenartig, daß in den Nachbarländern (Schweiz, Österreich) die gleichen Spiele ungeschnitten passieren. Von den USA ganz zu schweigen. Aber wehe man sieht mal nackte Tatsachen. Dann landet das Ding gleich auf dem Index.

Der Knackpunkt an der Sache ist auch, daß sich diejenigen, die an die Spiele nicht herankommen sollten (unter 18 Jahre) sich die Dinger leichter besorgen wie einen Kuli im Schreibwarenladen. Daran krankt das gesamte überhaupt noch. Dafür werden die, die das Game regulär nutzen dürften gegängelt.

Aber da ist das System der USK genauso Blödsinn wie das der FSK bei Filmen. Einige Filme haben eine Freigabe ab 16 oder teils sogar 12 Jahren und haben gewalttätigere Sequenzen als einige Filme, die ab 18 freigegeben wurden.

Die Entscheidungskriterien beider Institutionen sind für meine Begriffe nicht wirklich nachvollziehbar.
 
Da war aber der inhaltliche Fehlerteufel am Werk:

Um einen Titel vom Index zu streichen - was frühestens nach 10 Jahren Indizierung geht - tagt zunächst ein Gremium aus 3 Personen. Hier muss eine einstimmige Entscheidung getroffen werden. Kommt diese nicht zu Stande, trifft sich ein 12er Gremium. Und hier langt dann die 2/3-Mehrheit.

Es stimmt (fast - dazu gleich mehr), dass Spiele, welche eine Altersfreigabe bekommen haben, nicht mehr indiziert werden können.
Zum Interesse: Das war früher anders, man wollte aber mit der Jugendschutznovelle eine bessere Klarheit zwischen den Behörden schaffen. Ist ja klar, dass es seltsam wirkt, wenn die eine Behörde die Meinung vertritt, ein Medium sei ab 16 freizugeben und die andere, dass das Medium in den Schredder wandern muss.
Aber: Jedes Medium - egal welche Freigabe es besitzt - kann theoretisch beschlagnahmt werden und nicht nur, wie der Artikel suggeriert, die Kandidaten auf Liste B. Eben falls in einer FSK12 WWII Simulation noch Hakenkreuze gefunden werden zum Beispiel. Ein aktueller Fall ist aus der Rechtsprechung nicht bekannt, aber wie gesagt, es ist vorgesehen, dass das geht.
Ein Titel der beschlagnahmt wird, ist übrigens automatisch in Liste B aufzunehmen und zu indizieren. In diesem Konstrukt, wäre also auch eine Indizierung trotz Altersfreigabe möglich.

Fun Fact:
Werbeverbot gilt für "nur" indizierte Medien. Sobald ein Titel beschlagnahmt ist, fällt auch das Werbeverbot.
Der Gedanke dahinter: Durch die Indizierung sollen erwachsene Käufer/innen die Möglichkeit bekommen, das Medium trotzdem noch in Deutschland erwerben zu können, wenngleich "unter der Ladentheke." Den Titel gibt es theoretisch also noch in Deutschland. Damit ein/e Jugendliche/r nun nicht auf die Idee kommt, sich den besorgen zu wollen, will man verhindern, dass er/sie [der/die Jugendliche] überhaupt von dem Titel weiß. (Wer das für absurd hält, muss bedenken, dass das Internet als Massenmedium wirklich noch nicht so alt ist.)
Einen beschlagnahmten Titel kann man aber hier nicht kaufen, daher darf der/die Jugendliche auch wissen, dass es einen "Romero´s Dawn of the Dead im Argento Cut" gibt. Kaufen kann er/sie ihn ja eigentlich eh nicht.

Wen es interessiert, was passiert bzw. passieren kann, wenn man sich derlei Titel aus dem Ausland bestellt.

Das schlimmste, was einem/einer Erwachsenen Käufer/in bei Bestellung eines indizierten Titels widerfahren kann, ist, dass der Artikel zu der städtischen Zollbehörde geschickt wird und der/die Käufer/in seinen/ihren Ausweis dort vorlegen muss, um das Spiel zu bekommen.

Bei beschlagnahmten Titeln ist es etwas bitterer. Erwischt der Zoll so einen, wird das Medium zerstört. Der/Die Käufer/in erhält eine Nachricht, aber natürlich nicht das Geld zurück. Anzeigen können (!) gegen den Versender gehen, aber nicht gegen den/die Käufer/in - zumindest nicht bei den für uns relevanten beschlagnahmten Titeln, also jene die nach §131 StGB beschlagnahmt sind. Wer sich Titel bestellt, die nach §184b StGB verboten sind, der hat auch als Käufer/in mit Strafe zu rechnen.

Titel, welche nicht oder noch nicht durch die FSK geprüft worden sind, sind wie einfache indizierte zu behandeln. Daher ist zum Beispiel auch das neue "Syndicate" nur unter dem Ladentisch legal.

Ein nettes Video, besonders gegen Ende für Gamer/innen, dazu findet man hier. Eine knapp 8 Minütige Dokumentation aus 1991 über die BPJM (damals noch BPJS). Frau Monssen-Engberding ist übrigens noch heute Vorsitzende.

http://www.spiegel.de/video/video-1106156.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Red Faction Guerilla war übrigends nur im Singleplayer geschnitten und das kaum merklich (z.B. Schreie von getöteten Gegnern,Knochenbruck-knirschen) - im Multiplayer sind alle Effekte drin.
 
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