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Diablo 3: Blizzard-Stellungnahme unzureichend / Verbraucherzentralen setzen Blizzard letzte Frist, danach Klage

Petra_Froehlich

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Zum Artikel: Diablo 3: Blizzard-Stellungnahme unzureichend / Verbraucherzentralen setzen Blizzard letzte Frist, danach Klage
 
Registrierung und Inetverbindung erforderlich sind IMHO eindeutig genug.
 
Registrierung und Inetverbindung erforderlich sind IMHO eindeutig genug.

Naja, das kann auch nur bedeuten, dass man eine Internetverbindung zum Registrieren im Battle.net braucht.
Dass eine durchgängige Internetverbindung zum Spielen bestehen muss, wird daraus nicht ersichtlich.
 
@Nihiletex: Nein, nicht eindeutig genug. EA macht es vor, da heißt es "PERMANENTE Internetverbindung erforderlich". DAS ist eindeutig.
"Internetverbindung erforderlich" kann auch darauf schließen lassen, dass diese nur zum Anmelden oder Registrieren benötigt wird.

Wie Blizzard, nachdem bereits andere große Hersteller den Grundstein gelegt hatten, solch ein Fehler noch unterlaufen kann, ist mir sowieso schleierhaft.

Unabhängig davon: +1 für den Verbraucherschutz. Der tritt bei all den Gängeleien im Spielebereich sowieso viel zu wenig in Erscheinung. Ich hoffe, dass es zur Klage kommt. Die Aussichten sind zwar gering, aber sollte hier bei einem Branchenriesen ein Präzedenzfall erreicht werden, der vielleicht gar eine permanente Onlinepflicht verbietet, wäre für Spieler verdammt viel gewonnen.
 
Blizzard-Boss Mike Morhaine hat vor wenigen Tagen in einem offenen Brief bekannt, dass man die Nachfrage schlicht unterschätzt habe - trotz ambitionierter Planungen.

Der lügt aber auch ohne rot zu werden. Blizzard weiß doch wohl am besten wie viele Kopien sie verkauft haben. Dafür muss die Kapazität reichen, auch wenn alle gleichzeitig einloggen und auch wenn das nur einmal in hundert Jahren (am Release-Tag) geschieht. Wer das aus Kostengründen nicht möchte, darf halt keinen Online-Zwang einführen.
 
Naja, das kann auch nur bedeuten, dass man eine Internetverbindung zum Registrieren im Battle.net braucht.
Dass eine durchgängige Internetverbindung zum Spielen bestehen muss, wird daraus nicht ersichtlich.

Also, die Formulierung "Zum Spielen wird einer Internetverbindung benötigt" (steht hinten auf der Packung) sehe ich überhaupt nicht als zweideutig an - mal umgekehrt betrachtet: man muss schon extrem seltsam denken, wenn man bei einem Spiel, bei dem ein einmaliges Online-Sein ausreicht, um es ab dann auch offline zu spielen, sagen würde "Zum Spielen wird eine Internetverbindung benötigt". Wenn es nur um ein einmaliges Anmelden ginge, würde man schreiben "Onlineregistrierung nötig - dazu ist eine Internetverbindung erforderlich" oder so was.

zB bei nem Auto: "Benzin zum Fahren des Autos benötigt" => heißt das etwa, dass man nur zum Starten Benzin braucht? Ich denke nicht...


Was die anderen Sachen betrifft, vor allem Serverplätze, oder ob der Online-Hinweis groß genug ist, DAS ist eine andere Frage.
 
Also, die Formulierung "Zum Spielen wird einer Internetverbindung benötigt" (steht hinten auf der Packung) sehe ich überhaupt nicht als zweideutig an - mal umgekehrt betrachtet: man muss schon extrem seltsam denken, wenn man bei einem Spiel, bei dem ein einmaliges Online-Sein ausreicht, um es ab dann auch offline zu spielen, sagen würde "Zum Spielen wird eine Internetverbindung benötigt". Wenn es nur um ein einmaliges Anmelden ginge, würde man schreiben "Onlineregistrierung nötig - dazu ist eine Internetverbindung erforderlich" oder so was.

zB bei nem Auto: "Benzin zum Fahren des Autos benötigt" => heißt das etwa, dass man nur zum Starten Benzin braucht? Ich denke nicht...


Was die anderen Sachen betrifft, vor allem Serverplätze, oder ob der Online-Hinweis groß genug ist, DAS ist eine andere Frage.

nötig und benötigt ist ja wohl dasselbe.

Von dauerhaft oder permanent sieht man keine Spur, also ist alles berechtigt.

Und sowieso. Freut euch mal dass der Verbraucherschutz sich mal einsetzt.
Sie tun eben das was der Name sagt. Verbraucher (uns) schützen, vor Entwicklern und Publishern

die immer mehr "Kontrolle" auf Kosten der Qualität haben wollen.
 
Was die anderen Sachen betrifft, vor allem Serverplätze, oder ob der Online-Hinweis groß genug ist, DAS ist eine andere Frage.
Bei Licht betrachtet war der Diablo 3 Start außergewöhnlich gut, besonders, wenn man das mal mit dem Start von MMOG's vergleicht (besonders vor ein paar Jahren noch). Bei Diablo 3 wurde das nur so unglaublich hochgeschaukelt, weil Millionen von Kindern vor ihrem Pc gesessen und alle zehn Sekunden auf Einloggen geklickt haben.

Mir war jedenfalls von Anfang an klar, dass Diablo 3 am Release-Tag nur bedingt spielbar sein wird. Entgegen meiner Erwartungen konnte ich es dann sogar am Release-Tag spielen, es gab "nur" bis 8 Uhr früh Einlogprobleme.

Dass da jetzt eine Abmahnung von den Verbraucherzentralen kommt, find ich da etwas merkwürdig. Scheint mir nur öffentlichkeitswirksames Brimborium zu sein.
 
nötig und benötigt ist ja wohl dasselbe.

Von dauerhaft oder permanent sieht man keine Spur, also ist alles berechtigt.

Und sowieso. Freut euch mal dass der Verbraucherschutz sich mal einsetzt.
Sie tun eben das was der Name sagt. Verbraucher (uns) schützen, vor Entwicklern und Publishern

die immer mehr "Kontrolle" auf Kosten der Qualität haben wollen.
"Zum Spielen ist eine Internetverbindung nötig" ist eindeutig. Jeder Mensch kann da den Schluss ziehen "keine Internetverbindung -> kann nicht spielen", denn die Internetverbindung ist zum SPIELEN notwendig und nicht zum anmelden. Der Satz ist eigentlich an sich eindeutig. Es ist nur etwas verwirrend, weil für gewöhnlich auf den Packungen ein relativ ähnlicher Satz steht. Aber an sich lässt der Satz nur einen Schluss zu. (Ich studiere Informatik, ich hab dieses Logikzeugs alles in der Uni gehabt ;) )
 
Ach und die Rückseite wird anscheinend konsequent ignoriert? Denn da steht es nochmal, das kleine weisse Kästchen. Und das ist lesbar.

Wer dabei noch denkt, das offline spielen kann, obwohl es 2mal draufsteht, dem ist nicht mehr zu helfen. Mal ganz abgesehen davon, das es schon vor dem Release bekannt war. Und das trifft bei allen Spielen zu. Nur selten ist vorher sowas nicht bekannt.
 
"Zum Spielen ist eine Internetverbindung nötig" ist eindeutig. Jeder Mensch kann da den Schluss ziehen "keine Internetverbindung -> kann nicht spielen", denn die Internetverbindung ist zum SPIELEN notwendig und nicht zum anmelden. Der Satz ist eigentlich an sich eindeutig. Es ist nur etwas verwirrend, weil für gewöhnlich auf den Packungen ein relativ ähnlicher Satz steht. Aber an sich lässt der Satz nur einen Schluss zu. (Ich studiere Informatik, ich hab dieses Logikzeugs alles in der Uni gehabt ;) )

Das Problem ist, dass früher immer dieser Satz fürs einmalige Registrieren und Anmelden stand. Wenn das Spiel eine permanente Internetverbindung benötigt, so sollte der Publischer wenigstens so ehrlich sein und das Wort in diesem Satz auch einbauen. Ich persönlich finde eine permanente Verbindung unnötig und habe zum Glück auch keins solcher Spiele, welche so etwas verlangen.
Und da es ja auch schon gecrackte Versionen von Diablo 3 gibt, sieht man, wie Sinnfrei diese Schutzmaßnahme ist.

Bis heute sieht man doch, das Qualität und Spielspaß der beste Kopierschutz ist. Beste Beispiele sind Skyrim und Oblivion, Die Sims 1 und 2 und die Anno Teile bis 1404 (ne kleine Auswahl). Diese Spiele brauchen keinen Kopierschutz (okay Skyrim braucht Steam, sehe ich aber nicht wirklich als Kopierschutz) und verkaufen/ten sich wie Blöde, eben weil das Qualitätsspiele sind!

Qualität ist der einzig Wirksame Kopierschutz!
 
"Zum Spielen ist eine Internetverbindung nötig" ist eindeutig. Jeder Mensch kann da den Schluss ziehen "keine Internetverbindung -> kann nicht spielen", denn die Internetverbindung ist zum SPIELEN notwendig und nicht zum anmelden. Der Satz ist eigentlich an sich eindeutig. Es ist nur etwas verwirrend, weil für gewöhnlich auf den Packungen ein relativ ähnlicher Satz steht. Aber an sich lässt der Satz nur einen Schluss zu. (Ich studiere Informatik, ich hab dieses Logikzeugs alles in der Uni gehabt ;) )

Du bist auch einer, der 6x Milch kauft, wenn es heißt: Bring milk, if they have eggs, bring six. Man könnte jetzt gemein sein und sagen, solche Sachen richtigen Wissenschaftlern zu überlassen, aber das führt jetzt zu weit.

Dass der Wortlaut nicht eindeutig ist - das sieht man schon an den vielen Diskussionen, dafür muss man kein Jurist sein.

Ein Blick in's Gesetz hilft der Rechtsfindung: gem. § 305 c Abs. 2 BGB gehen Zweifel der Auslegung zu Lasten des Verwenders, also Blizzard. Diese Vorschrift gilt für alle AGB, nicht nur für Klauseln nach § 305c Abs. 1 BGB, vgl. statt Vieler: Palandt-Grüneberg § 305 c Rn. 15.

Korrekt wäre bspw. geschrieben, wenn man darauf hingewiesen hätte, dass eine dauerhafte, permanente etc. Internetverbindung vorausgesetzt ist, so ist bspw. vorstellbar, dass man nur am Anfang des Spiels eine Verbindung braucht, danach nicht mehr (gibt's und gab es ja bei einigen Singleplayerspielen von Ubisoft und anderen; Steam handhabt das Ähnlich)
 
Und da es ja auch schon gecrackte Versionen von Diablo 3 gibt, sieht man, wie Sinnfrei diese Schutzmaßnahme ist.

Dann weisst du sicherlich auch das dieser "Crack" (eig. ein Server-Emulator) noch ziemlich verbuggt ist. Sinnfrei ist diese Schutzmaßnahme also nicht, da eine einwandfreie Funktion der Crack nicht gewährleisten kann. Dazu müssen noch eine Menge Daten gesnifft werden. Und ob sich die Mühe jemand macht, ist fraglich.
 
Mal ganz abgesehen davon, das es schon vor dem Release bekannt war. Und das trifft bei allen Spielen zu. Nur selten ist vorher sowas nicht bekannt.

Inwiefern "bekannt"? Auf welchem Wege? Bei den Stückzahlen eines Diablo 3 muss man davon ausgehen, dass da extrem viele Leute drunter sind, die eben nicht jeden Tag auf pcgames.de oder in Foren nach dem Rechten sehen. Die entdecken das Spiel im Saturn oder bei amazon.de - und dann wird eben zugeschlagen.

Unabhängig von Diablo 3: So richtig offensiv ist das auf den wenigsten Packungen vermerkt, was die Käufer erwartet. Nicht selten steht da im Kleingedruckten auf der Packung: "Vor dem Gebrauch müssen Sie den Bedingungen zustimmen, zu finden unter www.publishername.com/legals/terms-of-use/german/details/faq/".

Petra
PC Games
 
Aber an sich lässt der Satz nur einen Schluss zu. (Ich studiere Informatik, ich hab dieses Logikzeugs alles in der Uni gehabt ;) )
es verfügt leider nicht jeder bürger über deine überlegende logik oder sieht du ein informatikstudium als bedingung diesen satz eindeutig zu verstehen? ;)

erkläre mir bitte den unterschied zwischen "zum spielen wird eine internet.." und "zum spielen wird eine permanente internet..", auch du mit deiner überragenden logik wirst eingestehen müssen das die zweite formulierung eindeutiger ist. trotzdem hat man sich entschieden erste auf die verpackung zu drucken, ich denke das ist es was der verbracherschutz abmahnt denn wie du auch hier im thread sehen kannst kann der satz auch anders interpretiert werden.

wenns nach mir ginge dürfte man always-on spiele nur noch in rosa einfarbigen verpackungen verkaufen^^

btw hat ein informatikstudium herzlich wenig mit logik zu tun oder was meinst du mit "logikzeugs"? 95% des studiums sind technischer natur.
 
Dann weisst du sicherlich auch das dieser "Crack" (eig. ein Server-Emulator) noch ziemlich verbuggt ist. Sinnfrei ist diese Schutzmaßnahme also nicht, da eine einwandfreie Funktion der Crack nicht gewährleisten kann. Dazu müssen noch eine Menge Daten gesnifft werden. Und ob sich die Mühe jemand macht, ist fraglich.

Selbst wenn, der Drops ist gelutscht für Blizzard. Der Schatzgoblin hat einen ganz dicken Sack mit nach Hause gebracht.
 
Bei Licht betrachtet war der Diablo 3 Start außergewöhnlich gut, besonders, wenn man das mal mit dem Start von MMOG's vergleicht (besonders vor ein paar Jahren noch). Bei Diablo 3 wurde das nur so unglaublich hochgeschaukelt, weil Millionen von Kindern vor ihrem Pc gesessen und alle zehn Sekunden auf Einloggen geklickt haben.

Mir war jedenfalls von Anfang an klar, dass Diablo 3 am Release-Tag nur bedingt spielbar sein wird. Entgegen meiner Erwartungen konnte ich es dann sogar am Release-Tag spielen, es gab "nur" bis 8 Uhr früh Einlogprobleme.

Dass da jetzt eine Abmahnung von den Verbraucherzentralen kommt, find ich da etwas merkwürdig. Scheint mir nur öffentlichkeitswirksames Brimborium zu sein.

Und wo ist das Problem wenn Millionen von "Kindern" ihr Spiel, was sie zum Vollpreis gekauft
haben, auch spielen möchten wann sie wollen?
 
http://ct.fra.bz/ol/fz/sw/i50/5/5/6/frabz-and-then-she-said-i-have-rights-too-734d29.jpg
blizzard atm wenns um verbraucherschutz geht :>
 
Hoffentlich kommt es zu einer Klage. Vielleicht kann ja dann endlich mal was gegen den Immer-Online-Kopierschutz gemacht werden. Für mich ist dieser nämlich absolut nicht akzeptabel bei einem Spiel und wird hoffentlich irgendwann für immer in der Versenkung verschwinden.
 
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