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GTA 4: Rockstar bringt Spiel mit Änderungen bei Steam zurück

Icetii

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Zum Artikel: GTA 4: Rockstar bringt Spiel mit Änderungen bei Steam zurück
 
GTA 4: Rockstar bringt Spiel mit Änderungen bei Steam zurück

Der MP und die Ranglisten sind mir Wurst.

Aber Toll wir verlieren einen der besten Radiosender von GTA 4. :( Was hat der mit GfWL zu tun??

Vor allen Dingen bei Leuten die das Spiel vor Jahren gekauft haben es aufgezwungen ändern? :( :(
 
Wurde man beim Kauf eigentlich darauf aufmerksam gemacht, dass man Musik verlieren wird? Oder wie ist hier generell so die rechtliche Lage?
 
versteh das richtig: wenn man nur gta 4 oder das addon besitzt, bekommt man das jeweils anderes "geschenkt"? das wär ja mal nett!
 
Nix. Da werden die Lizenzen ausgelaufen sein für die Musikstücke wie so oft.

Sie schrieben aber im Text oben explizit dieses mal nicht wegen der Musiklizenzen. Da frage ich mich.... Und wie gesagt ich halte es für äußerst fragwürdig bei bereits gekauften Produkten nachträglich Dinge herauszustreichen/daraus zu entfernen da diese Dinge zum gekauften und damit auch bezahlten Produkt und bezahlten Lieferumfang gehören und das Produkt damit regulär verkauft worden ist.

Und in dem Falle ist das Spiel und die Musik ein Gesamtkunstwerk/Produkt was nachträglich und ohne Möglichkeit einer Einflußnahme von meiner Seite ungefragt verändert wird. Sprich mir wird ein Teil des Wertes des Produktes einfach ersatzlos weggenommen. Wie gesagt das gilt für die Leute, die die Ware bereits gekauft und bezahlt haben. Bei Neukäufern ist das was anderes. Da kann man drauf hinweisen: Achtung ab dem x.03.2020 gibt es das Spiel GTA 4 nur noch ohne die Musiksender A und B.

Wenn ich mir eine CD im Mediamarkt kaufe kommt doch auch keiner 10 oder 15 Jahre später in meine Wohnung und nimmt mir die CD weg weil die Lizenz für die Musiktitel abgelaufen ist. :B Wenn Neukäufer nach Ablauf der Lizenz ein anderes GTA 4 bekommen ok. Aber nicht die Leute, die das Spiel in guten Glauben schon vor 3-4 Jahren oder noch länger gekauft und in der Bibliothek haben. Das wäre das gleiche als würden aus meiner Itunes-Bibliothek auf einmal bezahlte Alben und Songs einfach so verschwinden.

Das wäre das gleiche als würde z.B. Audi zu Dir nach Hause kommen und würde von Deinem vor 5-6 Jahre gekauften Wagen die mitgelieferten Alufelgen abschrauben weil die Nutzungslizenz für das Design der Felge abgelaufen ist. Blöder Vergleich ist aber ungefähr so.

Das macht mir die Musikbranche immer weniger sympathisch. Einige bekommen einfach nicht den Hals voll.

Wäre vielleicht mal an der Zeit eine Klage einzureichen um die rechtliche Relevanz eines solchen Vorgehens überprüfen zu lassen.
 
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Zitat: "The following Radio Stations will be temporarily unavailable ..."

Das klingt schon danach als würden sie die überarbeiten, und ich kann mir nur vorstellen dass sie das machen um bestimmte Titel zu entfernen und andere hinzuzufügen.

Das ist bei weitem nichts neues, gab es schon öfter das in Spielen Musikstücke "herausgepatched" worden sind (oder die ganzen Spiele von den Stores verschwunden).

Wer "schuld" ist, ist die Frage, manchmal waren die Publisher auch nicht großzügig genug um eine "perpetual license" zu kaufen die ewig gilt (sofern die überhaupt erwerbbar war!), sondern es wurde gesagt "ach komm, in 8-10 Jahren spielt das eh kaum noch einer, da reicht auch die kleine Lizenz.."
 
Das macht mir die Musikbranche immer weniger sympathisch. Einige bekommen einfach nicht den Hals voll.

Bald kommen Sie noch zu einem nach Hause und kratzen mir die Tonspur, von den Venylplatten, die ich von meinen Großeltern geerbt habe oder löschen auf den selbst aufgenommenen MC die Lieder!:B
 
Schon mal gut, dass GTA IV wieder verfügbar sein wird. Jedoch wird aus dieser News leider nicht ersichtlich, ob der ganze GfWL-Mist nun endlich komplett aus dem Spiel enfernt wird. Für mich ist das leider immer noch der Grund warum ich es nicht wieder installiere.
 
Nachträglich schlecht gepatched.
Zu RockStar Klassikern kommen nur Negativ News.

Meine Version könnten sie wenigstens unberührt lassen, schließlich habe ich sie vor vielen Jahren gekauft.
 
Na dann mal viel Spaß mit der "Kastratenversion". :schnarch: Die Musik bzw. die Radiostationen sind imo essenzieller Anteil der Serie. Das grenzt für mich fast schon an Kurpfuscherei.
Zum Glück liegt meine DVD/ Version auf einem Rechner der nie wieder online geht ;)
 
Nope.

Falsch. Mit dem Kauf des Spiels bekommst Du nicht ein Spiel, sondern die Lizenz das Spiel zu spielen. Dir als Kunde gehört nicht ein einziges Bit des Spiels. Der Publisher behält sich das Recht vor, den Umfang des von Dir lizensierten Spiels auch nachträglich zu verändern wie er es will. Die könnten GTA IV auch in einen Regenbogeneinhorn-Simulator umbauen, wenn sie wollen würden. Schonmal ein einziges EULA gelesen? Das heisst End User LICENSE Agreement.
 
Die Frage ist aber ob die jeweiligen EULAS in den entsprechenden Programmen überhaupt dem geltenden EU- bzw. DE-Recht entsprechen. Nur weil etwas in EULAS geschrieben steht heißt es noch lange nicht, daß das was drin steht überhaupt geltenden Recht entspricht. Das ist nichts anderes wie bei den AGBs. AGBs können rechtlich genauso danebenliegen und unwirksam sein. Und das ist gar nicht so selten der Fall. Wie oft mußten Google, Facebook und Co. mit ihren AGB zurückrudern, weil Dinge drin standen, die rechtlich nicht erlaubt waren ?

Nicht umsonst steht in vielen AGB eine salvatorische Klausel die besagt, falls ein Teil der AGB unwirksam ist, der Rest trotzdem weiterhin gilt. Und ich bezweifle, daß alles Rechtens ist, was in den Eulas so steht.

Klar die Softwareproduzenten wollen Kundenrechte so weit es geht einschränken. Ob das rechtlich sauber ist ist die andere Frage.

Das Problem ist hier nur a) daß erst einmal jemand eine Klage anstrengen müßte um die Sachlage zu klären und b) daß sich jemand damit auseinandersetzen müßte, der auf dem Gebiet von Software Ahnung hat. Und Deutschland ist auf dem Gebiet IT/Software/Internet leider immer noch Neuland. Weil genügend Leute in verantwortlichen Positionen sitzen die vom Thema 0 Ahnung haben.

Ansonsten könnte Rockstar (Deiner Ansicht nach) aus GTA 5 mal überspitzt jederzeit nur eine 1 Minuten lange Demo machen oder ein Video ohne Gameplay und keiner dürfte sich dann beschweren ??? Das halte ich aber für arg fragwürdig.

Beispiel: Wenn ich Anwendersoftware kaufe (z.B. Architektenplanungssoftware oder CAD-Software oder oder) darf ich die Lizenz jederzeit weiterverkaufen, wenn ich sicherstelle, daß ich die gesamte Lizenz an den Käufer übergeben und die Software selbst nicht mehr nutze.

Bei Spielen gibt es Klientbindung. Ob diese Vorgehensweise rechtlich sauber ist oder ob man da nicht auch die Möglichkeit haben sollte, die Spiele mit Lizenz zu veräußern, ist imho auch fraglich. Aber bislang hat sich mit der Thematik noch keiner intensiver auseinandergesetzt.

Ebensowenig, wenn meine gekaufte Ware nachträglich ohne meinen Willen verändert wird. Entweder dadurch, daß Inhalte aus dem Spiel gestrichen werden oder z.B. aus einem Vollpreisspiel ohne Ingamekäufe/Microtransaktionen auf einmal ein Spiel mit massiven Ingamekäufen/Microtransaktionen/Lootboxen und P2W-Mechaniken wird (diese Beispiele gibt es ja auch).

Aber dazu müßten entsprechende Klagen von Kunden erst einmal diese Fragen für eine rechtliche Klärung aufwerfen. Ohne Kläger kein Beklagter.

Die Frage dabei ist aber auch, ob der Streitwert der Sache (z.B. eines PC-Spiels für 50 EUR; der Streitwert wäre aber sehr oft auch viel geringer, weil solche Änderungen meistens später erfolgen und die Spiele dann bereits preislich im Sale-Bereich liegen) überhaupt für eine Klage ausreicht. Ein zu geringer Streitwert verhindert meistens nämlich ein rechtliches Vorgehen. Und Sammelklagen sind in DE leider nicht wirklich erlaubt bzw. nur in Ausnahmesituationen.
 
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Falsch. Mit dem Kauf des Spiels bekommst Du nicht ein Spiel, sondern die Lizenz das Spiel zu spielen. Dir als Kunde gehört nicht ein einziges Bit des Spiels. Der Publisher behält sich das Recht vor, den Umfang des von Dir lizensierten Spiels auch nachträglich zu verändern wie er es will. Die könnten GTA IV auch in einen Regenbogeneinhorn-Simulator umbauen, wenn sie wollen würden. Schonmal ein einziges EULA gelesen? Das heisst End User LICENSE Agreement.

Du gehörst wohl auch zu den Wirtschaftshörigen die glauben, daß, wenn du einen Vertrag unterschreibst in dem du dich verpflichtest auf Lebenszeit mein Sklave zu sein und deine Kinder nach dir, das alles schon rechtens ist und unumkehrbar.
:rolleyes:
 
ROOFL* Genauso ist es. Diese blinde Hörigkeit von Inhalten in AGBS/EULAs ist imho komplett falsch. Nur weil etwas in AGB oder EULA drin steht muß das nicht dem Recht entsprechen. Eine gesunde Skepsis und Prüfung von Inhalten von solchen Vereinbarungen ist immer angebracht. Sonst gibt man ohne Grund und ohne Zwang sein eigenes gutes Recht freiwillig auf. Nur weil man alles ungeprüft so hinnimmt.

Wenn ich als Hersteller von Produkten in meine AGB z.B. einfach reinschreibe, daß meine Produkte keinerlei Gewährleistung meinerseits unterliegen wäre das grundlegend und rechtlich falsch. Du würdest so einen Passus nach Deinem Verhalten aber wohl blind abhaken.

Dabei sind mittlerweile 2 Jahre Gewährleistung gesetzlich geregelt (nach 6 Monaten mit Beweislastumkehr). Diese Gewährleistung darf aber per Sondervereinbarung auf maximal auf 1 Jahr reduziert werden. Ob diese Sonderregelung aber in jedem Fall machbar ist habe ich keine Ahnung. Diese "Gesetzeslücke" gibt es aber. Aber ich kann z.B. als Hersteller generell keine Gewährleistung ausschließen.

Mal Beispiele:

Als Gebrauchtwagenhändler muß man auch Gewährleistung geben. Man kann diese nur bei Exportfahrzeugen oder bei Kommissionsware ausschließen. Einige Händler versuchen auf diesen Wegen die Gewährleistung zu umgehen, indem sie die Gebrauchtwagen (die sie aufgekauft haben) einfach als Kommissionsware von Privat weiterverkaufen. Sprich Eigentümer wäre immer noch eine Privatperson in dessen Auftrag der Händler dann verkauft. Dann taucht im Verkaufsvertrag ein Strohmann auf dem der Wagen angeblich noch gehört.

Oder der Händler sagt der Wagen XY ist nur für den Export (nach Osteuropa oder Afrika) vorgesehen. Nicht für den Inlandsverkauf. Wenn Du den Wagen haben willst kannst Du ihn natürlich trotzdem kaufen. Aber nur ohne Gewährleistung.

Wenn aber jemand diese Tricks entlarvt und z.B. beweisen kann, daß der neue Besitzer des Wagens bereits der Händler ist hat man den bei den Eiern.
 
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Ähm... wer sagt denn bitte daß ich das gut finde? Hab ich das geschrieben? Nein! Ich habe lediglich die rechtliche Situation erläutert. Was Du da reininterpretierst ist Deine/Eure Sache.
 
Ähm... wer sagt denn bitte daß ich das gut finde? Hab ich das geschrieben? Nein! Ich habe lediglich die rechtliche Situation erläutert. Was Du da reininterpretierst ist Deine/Eure Sache.

Nein Du setzt einfach voraus daß die Angaben der Publisher rechtlich korrekt sind (Kauf nur von einem Nutzungsrecht, nicht mehr). Das ist das was wir unter Hörigkeit verstehen.

Dein Zitat:

Falsch. Mit dem Kauf des Spiels bekommst Du nicht ein Spiel, sondern die Lizenz das Spiel zu spielen. Dir als Kunde gehört nicht ein einziges Bit des Spiels. Der Publisher behält sich das Recht vor, den Umfang des von Dir lizensierten Spiels auch nachträglich zu verändern wie er es will. Die könnten GTA IV auch in einen Regenbogeneinhorn-Simulator umbauen, wenn sie wollen würden. Schonmal ein einziges EULA gelesen? Das heisst End User LICENSE Agreement.

Du unterstellst damit einfach, daß unsere Ansicht falsch ist und die der Publisher schlichtweg korrekt. Was damit unter dem Strich wiederum nichts anderes heißt als daß Du die EULAs einfach blind abnickst. Das ist eben genau das was wir Dir unterstellen. Nicht mehr und nicht weniger. Du solltest selbst mal lesen was Du schreibst.

Wer sagt überhaupt, daß diese berühmte Formulierung der Publisher in deren EULAS rechtlich korrekt ist ? Oder ob diese nicht vielmehr Wunschdenken von den Publishern/Entwicklern ist und bislang nur keiner dagegen vorgehen konnte/vorgegangen ist, weil fehlende Möglichkeiten von Sammelklagen und im Einzelfall auch zu geringe Streitwerte ein rechtliches Vorgehen dagegen verhindern ? Was aber nichts daran ändern würde, daß diese Regelung rechtlich falsch sein kann ?

Daß vielleicht sogar die gekaufte Kopie der Software 100% dem Käufer gehört, er diese Softwarekopie nur nicht als sein eigenes geistiges Eigentum ansehen und als diese ausgeben darf ? Was ist dann mit Mods ? Wenn mir kein Bit der Software gehört dürften wir auch keine Mods herstellen und verteilen. Mal darüber nachgedacht ?

Wer sagt denn, daß ein Hersteller so etwas wie Du sagst überhaupt machen dürfte (Umstellung von Spiel X auf Regenbogensimulator als Beispiel) ? Oder ob sich die Firmen solche Dinge nur so wünschen würden, daß das so geht, und daß sie einfach nur froh sind, wenn alle Kunden so denken würden wie Du (sprich alles diskussionslos hinnehmen, aber daß diese Handlungsweisen der Publisher/Entwickler vielleicht alles andere als rechtlich korrekt sind ? Und die Firmen bislang einfach nur Glück haben, daß bislang keine Klagen zu diesem Thema durchgekommen sind (aus o.g. Gründen) ?
 
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Falsch. Mit dem Kauf des Spiels bekommst Du nicht ein Spiel, sondern die Lizenz das Spiel zu spielen. Dir als Kunde gehört nicht ein einziges Bit des Spiels. Der Publisher behält sich das Recht vor, den Umfang des von Dir lizensierten Spiels auch nachträglich zu verändern wie er es will. Die könnten GTA IV auch in einen Regenbogeneinhorn-Simulator umbauen, wenn sie wollen würden. Schonmal ein einziges EULA gelesen? Das heisst End User LICENSE Agreement.
Das ist alles falsch was du schreibst aber wirklich komplett von a bis z.
Das verstößt gegen sämtliche deutschen und europäischen Gesetze! Wir sind hier nicht in den USA, wir haben gänzlich andere, eigene Gesetze.
Durch den Kauf einer Sache wird genau diese Kopie Eigentum des Käufers. Der kann damit machen was er will. Der Hersteller hat KEINERLEI Mitspracherecht mehr. Dazu gibt es durchaus auch Gerichtsurteile, weil gerade amerikanische Firmen da manchmal ihre Schwierigkeiten haben das Recht hierzulande zu akzeptieren.

Zum Thema EULA, das ist ein amerikanischer Lizenztext der hierzulande genau Null rechtliche Relevanz hat. Zum einen heißt das Gegenstück hier AGB und zum anderen muss sie vor dem Kauf vorgelegt werden (und nicht z.B. erst bei der Installation). Als weiterer Punkt anzumerken ist, das nicht der Hersteller sondern der Händler dein Vertragspartner ist. Du schließt also einen Vertrag mit dem Händler und es ist tatsächlich dessen AGB die gilt und eben nicht die des Herstellers.
Des weiteren kann in der AGB stehen was will, Teile die gegen das Recht verstoßen sind automatisch ungültig. Wenn z.B. drin steht es wird nur eine "lebenslange Lizenz" vergeben dann ist das ungültig, weil im BGB eben steht, dass das Eigentum übertragen wird.

Und damit keine Missverständnisse aufkommen, Eigentum und Urheberrecht sind zwei verschiedene Dinge. Komme mir also nicht mit "aber ich darf das Spiel doch nicht unendlich kopieren und dann verkaufen" - das ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Genauso könntest du auch ein iPhone oder einen VW Golf nachbauen und dürftest das nicht verkaufen.

Ähm... wer sagt denn bitte daß ich das gut finde? Hab ich das geschrieben? Nein! Ich habe lediglich die rechtliche Situation erläutert. Was Du da reininterpretierst ist Deine/Eure Sache.
Nein hast du nicht, du hast Falschwissen verbreitet und genau eben nicht die rechtliche Situation.

Du kannst Steam Spiele z.B. nur nicht weiterverkaufen, weil es keine Möglichkeit gibt den Key von deinem Account auf einen anderen zu übertragen. Das Spiel ist dein Eigentum, der Steam-Service jedoch gehört Valve, die auf diese Art die europäischen Verbraucherrechte aushebeln können. Siehe das BGH Urteil in der Klage der Verbraucherzentrale gegen Valve.

Ich glaube in Frankreich will der dortige Verbraucherschutz deswegen auch jetzt noch mal gegen Valve klagen, damit dieser Mißstand endlich aufhört.
 
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