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Call of Duty 4: Modern Warfare Remastered - deutsche Version geschnitten

Peter Bathge

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Zum Artikel: Call of Duty 4: Modern Warfare Remastered - deutsche Version geschnitten
 
Wurde denn die Version überhaupt erneut eingereicht, oder will man sich die Kosten und Mühe einer Einstufung einfach sparen und lässt es bis auf die Grafik und den Sound so, wie das Original? ^^ Oder wird es zwar so oder so eingereicht werden, aber aus Sorge vor einem möglichen "Nö" lässt es man es beim Alten Inhalt, damit man nicht später in Zeitnot bei einer nötigen Anpassung gerät?
 
Wurde denn die Version überhaupt erneut eingereicht, oder will man sich die Kosten und Mühe einer Einstufung einfach sparen und lässt es bis auf die Grafik und den Sound so, wie das Original? ^^ Oder wird es zwar so oder so eingereicht werden, aber aus Sorge vor einem möglichen "Nö" lässt es man es beim Alten Inhalt, damit man nicht später in Zeitnot bei einer nötigen Anpassung gerät?
Es ist dasselbe Spiel nur in aufgehübscht - deswegen vermute ich, dass nicht die USK zuständig ist sondern die BPjM. Und wenn Activision das Spiel dort nicht für eine Nachprüfung einreicht, ist es halt Pech...
 
. Und wenn Activision das Spiel dort nicht für eine Nachprüfung einreicht, ist es halt Pech...
eben, das ist ja meine Frage: warum reichen die das nicht ein? Ist das so teuer? bzw. wird es nicht sowieso automatisch zusammen mit dem neuen CoD (es ist ja nur inkl. dem neuen CoD zu haben) geprüft? Oder erwarten die (ungerechtfertigterweise), dass "uncut" es keine Freigabe bekommen würde? Mich würden die Gründe für die Entscheidung interessieren.
 
Mich ehrlich gesagt auch... Denn einen Grund dafür gibt es eigentlich nicht.
 
Die kleinen Schnitte wären mir eigentlich wurscht, aber deutsche Sprachausgabe... *BRRRRRR*
 
Wieso wird das Remaster nicht einzeln angeboten?! Was interessiert mich Infinity Warfare.

Edit: Heißt es Infinite oder Infinity Warfare? Oben im Text steht Infinity!
 
Es ist dasselbe Spiel nur in aufgehübscht - deswegen vermute ich, dass nicht die USK zuständig ist sondern die BPjM. Und wenn Activision das Spiel dort nicht für eine Nachprüfung einreicht, ist es halt Pech...
Welche Nachprüfung? Es wäre eine Streichung von der Liste, und die ist erst nach 10 Jahren auf Antrag möglich und die sind noch nicht erreicht. Activision kann also gar nix machen, auch wenn sie wollten. Vielleicht ne Klage gegen die alte Indizierung, aber den Aufwand werden sie wohl eher nicht machen.
 
Welche Nachprüfung? Es wäre eine Streichung von der Liste, und die ist erst nach 10 Jahren auf Antrag möglich und die sind noch nicht erreicht. Activision kann also gar nix machen, auch wenn sie wollten. Vielleicht ne Klage gegen die alte Indizierung, aber den Aufwand werden sie wohl eher nicht machen.
eine streichung ist auch früher möglich.
 
Ach du kennst dich besser als die BPjM mit dem Thema aus?

Bundesprüfstelle - Listenstreichung

Die Voraussetzung ist ja immer noch da oder haben sich Paragraphen oder das Spiel in den Punkten die zur Indizierung führten geändert?
IST denn das Original überhaupt auf der Liste? Das wäre erst Mal eine interessante Frage...

Zudem: wer sagt denn überhaupt, dass es "rechtlich" gesehen das gleiche Spiel ist? Es ist ja eben NICHT "inhaltsgleich", da die Grafik anders ist. Und es ist ja NICHT das Originalgame, welches einfach nur für die Sonderedition mit beiliegt, so dass DANN die Original-Uncut kritisch sein kann. Und es ist auch kein Film, der 1:1 zur indizierten Fassung nur auf einem neuen Datenträger oder Vertriebsweg erneut angeboten wird. Bei dem Remake von CoD 4 könnte - rein juristisch - gerade eben die Grafik ja auch dafür sorgen, dass ein Spiel aus heutiger Sicht "zu realistisch" und allein daher in der Fassung nicht erlaubt wird. D.h. an sich müsste man allein deswegen sich die neue Version eh nochmal anschauen, weil sie ja theoretisch auch WEGEN der besseren Grafik jetzt KEINE Freigabe mehr bekommen könnte. ;)
 
IST denn das Original überhaupt auf der Liste? Das wäre erst Mal eine interessante Frage...
Ja, siehe hier.

Zudem: wer sagt denn überhaupt, dass es "rechtlich" gesehen das gleiche Spiel ist? Es ist ja eben NICHT "inhaltsgleich", da die Grafik anders ist. Und es ist ja NICHT das Originalgame, welches einfach nur für die Sonderedition mit beiliegt, so dass DANN die Original-Uncut kritisch sein kann. Und es ist auch kein Film, der 1:1 zur indizierten Fassung nur auf einem neuen Datenträger oder Vertriebsweg erneut angeboten wird. Bei dem Remake von CoD 4 könnte - rein juristisch - gerade eben die Grafik ja auch dafür sorgen, dass ein Spiel aus heutiger Sicht "zu realistisch" und allein daher in der Fassung nicht erlaubt wird. D.h. an sich müsste man allein deswegen sich die neue Version eh nochmal anschauen, weil sie ja theoretisch auch WEGEN der besseren Grafik jetzt KEINE Freigabe mehr bekommen könnte. ;)
Da hilft das JuSchG auch, denn die haben da einen Absatz geschrieben, § 14 Absatz 4, der sich mit der Kennzeichnung beschäftigt:

Ist ein Programm für Bildträger oder Bildschirmspielgeräte mit einem in die Liste nach § 18 aufgenommenen Trägermedium ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich, wird es nicht gekennzeichnet.

Und ich wage zu bezweifeln das hochauflösendere Grafik ausreicht um als nicht im Wesentlichen inhaltsgleich zu gelten. Ausschlaggebend für die Indizierung ist ja eher nicht die Grafik sondern laut § 18 Absatz 1 JuschG

Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien sowie Medien, in denen
1.Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder
2.Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird.
Nirgendwo ist allein die Grafik der Grund sondern immer die Handlung wobei dann die Grafik auch mitwirkend sein kann auf die Indizierung.
 
Nirgendwo ist allein die Grafik der Grund sondern immer die Handlung wobei dann die Grafik auch mitwirkend sein kann auf die Indizierung.
Natürlich, aber genau DAS ist der Ansatzpunkt: die neue Grafik könnte ja eben als neuer Grund für ein Verweigern der Freigabe selbst in der cut-Version sein - zB was, wenn durch die neue Grafik die "Opfer" fast real wirken, wenn Wunden gut sichtbar sind, wenn bei einem Headshot physikalisch korrekter und realistischer Hirnstücke fligen usw. - d.h. das Spiel MUSS an sich so oder so neu geprüft werden, um zu schauen, ob die neue Grafik nicht wiederum "zu krasse Darstellungen" beinhaltet. Und DANN wäre es auch möglich, dass selbst in der uncut meint "aus heutiger Sicht alles okay".


Nebenbei: "Und ich wage zu bezweifeln das hochauflösendere Grafik ausreicht um als nicht im Wesentlichen inhaltsgleich zu gelten." also, ICH schon, zumindest juristisch. Klar ist es für jeden das gleiche Spiel, nur mit besserer Grafik. Aber an sich soll mit dem Zusatzparagraphen ja lediglich ERLEICHTERT werden, dass man einen Film oder auch ein Game als Zusatzbeigabe beilegen kann und es nicht erneut geprüft werden muss. Es soll doch aber nicht VERHINDERT werden, dass man auf keinen Fall unter keinen Umständen etwas, was keine Freigabe hat, NICHT beilegt... ^^
 
unwahrscheinlich. nur ist das keine abschließende aufzählung.
nach ablauf von 10 jahren ist die streichung im vereinfachten verfahren möglich. ;)

Wobei ich aber fast vermute, daß diese Regel bei einem Remaster mit aufgehübschter Grafik aufgrund potentieller detaillierterer Gewaltdarstellung ausgehebelt werden könnte und ein Remaster quasi wieder bei 0 neu vorgelegt werden müßte.
 
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