• Aktualisierte Forenregeln

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Schöne neue Online-Welt; oder: Fick dich doch Steam!

Bonkic

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Schöne neue Online-Welt; oder: Fick dich doch Steam!

harter thread-titel, aber in dem fall absolut berechtigt wie ich finde.
steam hat einen key von mir deaktiviert, der im november 2015 (!!!) gekauft wurde.
gefragt wurde ich nicht, handhabe hab ich ebenfalls keine. ich soll mich jetzt an den verkäufer wenden.
nicht mal wer das war, wird mir gesagt (ich meine humble store).
eine absolute frechheit dieser vorgang in meinen augen!


Unbenannt.JPG

[konto war gedeckt, bevor nachfragen kommen.
sm_B-B%7E1.gif
]
 
Puh, mein Beileid!
Sowas sollte eigentlich nur passieren, wenn der Entwickler bzw Publisher "falsche" Codes (Kreditkartenbetrug, Accountdiebstahl) sperren möchte. Doch falls es von einem autorisierten Händler kommt, ist es womöglich ein Versehen?
Das Problem ist halt, dass der Steam-Support extrem lange für die Bearbeitung von Tickets benötigt.
Ein klassisches Wartespiel zum Lösen des Problems! :|
 
Wenn der Key nachweislich irgendwie aus dunklen Quellen stammt (beispielsweise von einem Händler mit gestohlenen Kreditkartendaten bezahlt wurde, Retails die "vom Laster gefallen" waren oder ähnlichen Fällen) hat Steam das Recht und das ist der wichtigste Punkt an der Sache auch die gesetzliche Pflicht dazu. Das ist keine Kann-Regelung sondern eine fest definierte Muß-Bestimmung. Das liegt nicht im Ermessen von Steam. Die Regelungen sind glasklar und nicht ansatzweise deutbar. Du mußt Dich dann zwecks Schadenersatz an den Verkäufer wenden, wo Du die Ware gekauft hast. So ist nun einmal das Prozedere in so einem Fall. Auch wenn Du der letzte bist, den die sprichwörtlichen "Hunde beißen".

Das ist ähnlich wie als wenn man irgendeine Ware von Privat oder selbst von einem Händler, der die Ware nicht rechtmäßig erworben hat erwirbt. Da gibt es auch längere Fristen bis die Sache verjährt ist (dies hängt von der Ware und der Schadenhöhe ab um die es sich hier dreht. Dann zieht die Polizei die Ware auch ohne jegliche Ersatzleistung umgehend ein. Beispiel Du kaufst bei Ebay ein Auto, was ein anderer z.B. geklaut hatte oder irgendeine Antiquität (letzteres einfacher, da kein Eigentumsnachweis vorhanden sein muß). Dann sind sowohl Geld wie auch die Ware erst einmal weg und Du bist der Dumme.

Dann mußt Du beim Käufer Dein Recht einfordern (Geld zurück oder die gekaufte Ware gleichwertig ersetzen). So sind nun einmal die Gesetze. Auch wenn es Dich als Kunden und in dem Fall dünnsten Stelle der Kette trifft. Denn dem Händler habhaft zu werden ist bei bewußten Betrugsmaschen meistens nicht mehr möglich. Beim Humblebundle bestehen aber eventuell Chancen. Interessant wäre woher Humblebundle seine Keys bezieht.

Der einzige Weg legal irgendwelche Hehlerware zu erwerben und behalten zu können die aus dubiosen Quellen stammt ist eine Auktion bei einem Auktionshaus (nicht Ebay und Co.). Da können sie Dir die gekaufte Ware nicht mehr wegnehmen. Selbst wenn der Verkäufer die Ware geklaut haben sollte. Das ist die einzige Ausnahme. Denn das Auktionshaus hat die gesetzliche Pflicht, Herkunft, Echtheit und Besitzlage vor einer Veräußerung zu prüfen. Machen sie da einen Fehler und Du erwirbst in gutem Glauben diese Ware, haftet das Auktionshaus. Du mußt die Ware nicht mal zurückgeben. Die Entschädigung muß das Auktionshaus leisten.

Es ist hart aber so sind nun einmal die gesetzlichen Regelungen. Mit solchen Dingen haben wir ab und an bei Gerichtsfällen auch zu tun gehabt (Hehlerei, gestohlene Waren die bei Händlern auftauchen u.ä.)

Steam hier die Schuld zuzuschieben ist vollkommen falsch, da die nur die gesetzliche Vorgaben erfüllen. Wenn sie es nicht täten, kämen sie wegen Unterstützung von Hehlerei selbst dran.
 
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Wenn der Key nachweislich irgendwie aus dunklen Quellen stammt (beispielsweise vom Händler mit gestohlenen Kreditkartendaten bezahlt oder ähnliches) hat Steam Recht dazu.

der key stammt garantiert aus keiner dubiosen quelle, weil ich bei solchen nicht einkaufe.
es war wie gesagt sehr wahrscheinlich der humble store.

und ob steam wirklich das "recht" besitzt, ein gekauftes spiel einfach mal so zu entfernen, lass ich mal dahingestellt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei Humble hast du doch ebenfalls einen Account. Wenn du den Key da her hattest, müßtest du dich an die wenden und einen Ersatzkey oder Geld zurück verlangen. Einen Fehler von Steam sehe ich da eher weniger.
 
der key stammt garantiert aus keiner dubiosen quelle, weil ich bei solche nicht einkaufe.
es war wie gesagt sehr wahrscheinlich der humble store.

und ob steam wirklich das "recht" besitzt, ein gekauftes spiel einfach mal so zu entfernen, lass ich einfach mal dahingestellt.

Nochmal: Es geht nicht darum wo Du selbst die Ware eingekauft hast sondern woher der Verkäufer (in dem Falle Humblebundle) den Key vorher bezogen hat oder dessen Vor-Verkäufer oder oder (das weißt Du ja nicht und ist für Dich auch nicht wirklich nachvollziehbar). Genau darum geht es bei der Regelung. Auch ein seriöser Laden kann mal auf Betrüger hereinfallen. Das genau ist der Punkt. Nicht, daß Du selbst zu einem Hehler gegangen bist. Die Regelung bleibt trotzdem die gleiche. Derjenige ist der Dumme der zuletzt die Ware gekauft, in Besitz und bezahlt hat. Egal wieviele Zwischenhändler es vom Betrüger bis zum Betroffenen gibt.

Nichts desto Trotz kann es natürlich auch sein, daß Wynn Recht hat und Steam im Rahmen einer Groß-Aufräumaßnahme wo das Spiel bekannt ist und 20.000 mal aus dunklen Quellen stammte bei der Säuberungsaktion ausversehen auch Deinen Account mit erwischt hat. Das Problem läßt sich aber (am besten telefonisch) über den Kundensupport lösen.

Und wenn das Spiel aus einer dubiosen Quelle wie vorher beschrieben stammt (und auch wie gesagt egal wieviele Zwischenhändler dazwischen hingen) hätte Steam korrekt gehandelt und auch keinerlei Chancen es anders zu machen.
 
Ich habe mal kurz recherchiert weil das Problem vielleicht auch irgendwie damit im Zusammenhang stehen könnte, dass Castle of Illusion nicht mehr im Steam Store erhältlich ist. Egal. Du scheinst mit dem Problem nicht alleine zu sein. Ich habe es nur kurz überflogen und so wie es aussieht haben die Betroffenen ihre Keys von unterschiedlichen Anbietern, wo man solche Probleme nicht erwarten würde, wie Indiegala, Green Man Gaming und Bundle Stars. Einige haben das Spiel auch schon wieder in ihrer Bibliothek. Was da genau vorgefallen ist, versuchen die Distributoren gerade zu klären.

Falls dein Spiel sich noch in der Bibliothek befindet, du aber nicht spielen kannst, versuch den Link hier mal. Ansonsten kannst du dich auch hier in das Problem einlesen. Ärgerlich.

Edit: Wynn war schneller. :)
 
Nochmal: Es geht nicht darum wo Du die Ware eingekauft hast sondern woher der Verkäufer (in dem Falle Humblebundle) den Key vorher bezogen hat (das weißt Du ja nicht und ist für Dich auch nicht wirklich nachvollziehbar).

doch, in dem fall weiß ich das.
der humble store bekommt seine keys direkt vom hersteller.

Derjenige ist der Dumme der zuletzt die Ware gekauft, in Besitz und bezahlt hat. Egal wieviele Zwischenstufen es vom Betrüger bis zum Betroffenen gibt.

aufgrund von was behauptest du das?
 
Schau doch einfach in deine HumbleBundle-Einkaufs-Historie. Dann hast du Gewissheit ob der Key von dort stammt und kannst dies Steam/Valve belegen.

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Ich glaub michealg geht von dem klassichen fall aus wobei es bei digitalen kauf leichter ist als beim kauf einer realen gegenstandes - hier beispiel von digitaler ware

Person A kauft gegenstand a von Händler B mit geklauten kreditkarten / sonstigen
Person A verkauft gegenstand a an Person C für geld und aktiviert es.
Kreditkartenfirma lässt das Geld zurückbuchen nachdem Person D es gemerkt hat.
Händler B verliert geld - Person A ist nicht erreichbar - Händler wendet sich an Steam, Origin, Uplay, GOG sagt: Hey der gegenstand den Person C aktiviert hat ist illegal - ich möchte das ihr im den gegenstand entzieht.
Person C kriegt meldung ihr gegenstand ist gesperrt - wenden sich sich an Person a die ihnen es verkaufte.

@slb

Der Händler muss es mit steam klären weil - steam aufgrund eines fehlers davon ausgeht das der key illegal ist. Hätte er das Spiel direkt bei Steam erworben könnte er sich an steam wenden aber hier ist Humble Store der ansprechsparner
 
aufgrund von was behauptest du das?

Da liegt er schon richtig. THEORETISCH angenommen, dass Du "Hehlerware" gekauft hast, trifft Dich strafrechtlich natürlich keine Schuld und Du wirst deswegen auch nicht belangt werden. ***Ergänzung: Wenn Du keine Ahnung davon hattest, dass Du Hehlerware gekauft hast***
Allerdings erwirbst Du niemals das Eigentum an der Sache, wenn Du Diebesgut erworben hast: die Ware wird dann einfach konfisziert und Du wirst nicht entschädigt.

Du hast aber Ansprüche gegenüber dem Händler (auch Zwischenhändlern), die Dir die Ware verkauft haben - das musst da aber u. U. erst mühsam einklagen.
In der Praxis bedeutet das, dass Du aller Voraussicht nach der Gelackmeierte bist: Geld futsch, Ware weg.

Aber das nur theoretisch. In Deinem Fall gehe ich in erster Linie von einem Missverständnis aus - gerade der Humblestore ist doch absolut seriös.
 
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@Spaßbremse: Exakt so. So sieht die gesetzliche Regelung aus. Dabei ist die Art der Ware (physisch, rein digital) vollkommen irrelevant. Es geht um den Punkt, daß man an gestohlener Ware kein Eigentum erwerben kann. Ausnahme war bislang wie bereits gesagt der Erwerb bei einer Auktion in einem Auktionshaus (Sonderfall). Weil das Auktionshaus vor dem Verkauf die Sorgfaltspflicht hat die Provinienz (Herkunft) der Ware akribisch zu überprüfen und zu kontrollieren, ob der Verkäufer der Ware der rechtmäßige Eigentümer ist oder nachweislich in Vollmacht des rechtmäßigen Eigentümers handelt.

Der Käufer einer solchen Ware ist schlußendlich der gelackmeierte, wenn er die Ware woanders erwirbt.

Und selbst da kann es bei Auktionen (wenn hier internationale gesetzliche Regelungen ins Spiel kommen wie z.B. bei USA-Auktionen) extrem verwirrend werden, da hier unterschiedliche rechtliche Grundlagen (Land Käufer, Verkäufer, Auktionsland) beachtet werden müssen die teilweise diametral sind. Z.B. kann in Holland nach 3 Jahren ein gestohlenes Auto Eigentum eines anderen werden. Und so eine Regelung innerhalb der EU-Staaten!

Da gab es vor "kurzem" mal einen Fall von einem Mercedes 500K. Der wurde 1945 von US-Militärangehörigen in Deutschland von einem Bauerngut geklaut (das Gut und der Wagen gehört der Familie Prym).

Der Wagen wurde im Anschluß in die USA gebracht, dort in späterer Zeit irgendwann einmal aufwändig restauriert, umlackiert von grün auf rot und über ein US-Auktionshaus versteigert. Der damalige Käufer und nun Verkäufer wollte den Wagen nun vor 2-3 Jahren erneut in den USA versteigern (Wert um die 3-5 Mio).

Die ursprüngliche deutsche Besitzerfamilie bekam davon Wind (weil sie jahrzehnte nach dem eigenen Wagen gesucht hatte), hat auch sämtliche Dokumentationen und VIN zu dem Wagen. Diese hat die Auktion im Nachgang gestoppt und den Wagen sicherstellen lassen. Jetzt läuft ein großes Verfahren, daß wohl zu einem Präzedenzfall werden soll. Der Ausgang ist mir noch nicht bekannt.

Prozess um Mercedes 500 K: Wem gehört das Drei-Millionen-Auto?* - SPIEGEL ONLINE

PS: Sehe gerade, daß Familie Prym ihren Wagen wiederbekommen hat:

http://www.faz.net/aktuell/gesellsc...r-nach-70-jahren-wiederentdeckt-13785568.html

Das ist wohl der Präzedenzfall daß man sich jetzt nicht mal mehr bei Auktionen darauf verlassen kann, gekaufte Ware behalten zu können. Allerdings ist der entsprechende Streitwert auch außergewöhnlich hoch.
 
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@Bonkic:
Ist doch kein Grund direkt an die Decke zu gehen.
Besser erst einmal recherchieren, bevor man wild anfängt zu beleidigen.
 
@Spaßbremse: Exakt so. So sieht die gesetzliche Regelung aus. Dabei ist die Art der Ware (physisch, rein digital) vollkommen irrelevant. Es geht um den Punkt, daß man an gestohlener Ware kein Eigentum erwerben kann. Ausnahme war bislang wie bereits gesagt der Erwerb bei einer Auktion in einem Auktionshaus (Sonderfall). Weil das Auktionshaus vor dem Verkauf die Sorgfaltspflicht hat die Provinienz (Herkunft) der Ware akribisch zu überprüfen und zu kontrollieren, ob der Verkäufer der Ware der rechtmäßige Eigentümer ist oder nachweislich in Vollmacht des rechtmäßigen Eigentümers handelt.

ihr redet vom in diesem fall nicht möglichen gutgläubigen erwerb von sachen. mal abgesehen davon, dass diese regelung sehr wahrscheinlich nicht ohne weiteres (oder gar nicht) auf software anwendbar ist: der eigentümer (oder in diesem fall: rechteinhaber) muss mir zunächst mal nachweisen, dass ich die sache nicht gutgläubig erwerben konnte.
tut valve bzw der publisher das (ich spreche allgemein, weil es in meinem fall wohl eh nicht zutrifft)? nein! der steam-user wird vor vollendete tatsachen gestellt.
 
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@Bonkic:
Ist doch kein Grund direkt an die Decke zu gehen.
Besser erst einmal recherchieren, bevor man wild anfängt zu beleidigen.

ach göttchen: ich hab einem unternehmen nahegelegt, sich selbst zu penetrieren.
das ist doch keine beleidigung im eigentlichen sinne.
ich hab ja nicht gesagt, gaben soll sich ***. das wäre was anderes. ;)

und an die decke gegangen bin ich ebenfalls nicht.
mir gehts mehr ums prinzip, das spiel an sich ist mir eigentlich egal, und einen verweis darauf, weshalb steam und co. vielleicht doch nicht ganz so toll sind.
ich bin kein steam-hater, weißgott nicht. ich nutze den service vermutlich länger als die meisten anderen hier und war auch eigentlich immer zufrieden.
 
ihr redet vom in diesem fall nicht möglichen gutgläubigen erwerb von sachen. mal abgesehen davon, dass diese regelung sehr wahrscheinlich nicht ohne weiteres (oder gar nicht) auf software anwendbar ist: der eigentümer (oder in diesem fall: rechteinhaber) muss mir zunächst mal nachweisen, dass ich die sache nicht gutgläubig erwerben konnte.
tut valve bzw der publisher das (ich spreche allgemein, weil es in meinem fall wohl eh nicht zutrifft)? nein! der steam-user wird vor vollendete tatsachen gestellt.

Nochmals (Du begreifst es offensichtlich immer noch nicht): Wenn in irgendeiner Form nachgewiesen werden kann, daß der Key XYZ den Du in der Steambibliothek hast von irgendeinem in der Käuferreihe vor Dir nicht mit regulärer Bezahlung "erworben"/genommen worden ist sondern (egal von wem) geklaut wurde/mit falschen Kreditkartendaten bezahlt wurde (und wenn es 5, 10 oder 50 Kaufabwicklungen vor Dir war oder auch nur 1) ist das Thema durch und Du die Ware los. Punkt aus Ende. Da wird auch nicht diskutiert, warum wieso weshalb und wer das war und wieso. Das Thema ist durch und Du schaust erst einmal in die Röhre. Du mußt dann zusehen, wie Du Dein Geld zurückbekommst. Der vor Dir (falls unschuldig) ebenso u.s.w. bis hin zum Ursprung des Problems. Dabei ist es auch vollkommen Banane um was für eine Ware es sich handelt (ob es sich um Software handelt oder um irgendeine physische Ware). Das ist vollkommen unerheblich.

Dabei ist das Thema gutgläubiger Erwerb oder nicht (auch mit/ohne Wissen daß es sich um Hehlerware handelt) ebenfalls totale Banane. Das interessiert in dem Moment vorerst einmal auch 0,0. Das wäre dann im weiteren Verlauf maximal ein Nebenkriegsschauplatz, wenn man Dir nachweisen könnte, daß Du von Hehlerware gewußt hast. Das ändert nichts am vorläufigen Ablauf Geld und Ware weg.
 
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