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Youtube: Betreiben Youtuber Unternehmen? Bußgelder könnten drohen

Darkmoon76

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Zum Artikel: Youtube: Betreiben Youtuber Unternehmen? Bußgelder könnten drohen
 
Es wäre doch fair wenn man die Frage daran koppelt wie profitabel eine Person so etwas macht.
 
Es wäre doch fair wenn man die Frage daran koppelt wie profitabel eine Person so etwas macht.

Ganz Recht! Gronkh hat das mal gut erklärt und es auf den Punkt gebracht.
Sobald die YT-Einnahmen den Steuerfreibetrag übersteigen ist es immer gut eine Firma anzumelden (Kleinunternehmer etc.)
Dann ist man auf der sicheren Seite und kann sein Equipment und zur Tädigkeit zugehörige Ausgaben auch noch von der Steuer absetzen. (In DE natürlich!)

Ich würde auch sagen, dass das betreiben eines profitablem YT-Kanals definitiv einem Unternehmen gleichkommt!
 
Wer Geld mit seinem "Hobby" verdient muss Steuern zahlen, was ist denn daran so überraschend?
 
Buuuhuuu...Ich muß jetzt mein Schwarzgeld versteuern...Buuuhuuu!
 
Also wenn dieser Richter wirklich deklariert, das der Besitz eines Computers + Monitor + Webcam ein Firma zu Hause bedeutet, werden genug Anwälte von sich aus die Gerichtsstufen hochgehen.

Aber mal ehrlich, diese Du-kannst-nicht-in-einem-Haus-leben-wenn-mehr-als-ein-Mitbewohner-nicht-verwandt-ist Regel ist mal wirklich verfassungswidrig ^^
 
Also wenn dieser Richter wirklich deklariert, das der Besitz eines Computers + Monitor + Webcam ein Firma zu Hause bedeutet, werden genug Anwälte von sich aus die Gerichtsstufen hochgehen.

Aber mal ehrlich, diese Du-kannst-nicht-in-einem-Haus-leben-wenn-mehr-als-ein-Mitbewohner-nicht-verwandt-ist Regel ist mal wirklich verfassungswidrig ^^



Wegen dem Vorhandensein von Rechner+Peripherie wird ja hier sicher auch kein Unternehmen unterstellt.

Sondern vermutlich deshalb, weil hier x viele Wochenstunden in die Produktion von Videos gehen, für die investiert wurde (professionelle Peripherie) um damit einen Ertrag zu erzielen - sprich Gewinnabsicht.
Bei jemandem, der nach der Schule/Arbeit mit seinem Standard-Equipment ein paar Minuten-Videos aufnimmt hoch lädt, ist sicher kein Unternehmen zu vermuten. Aber bei jemandem, der das Vollzeit durchführt (Levelcap, JackFrags etc., die sogar nach eigener Aussage mehrere zig Wochenstunden in die Produktion investieren) um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten ist hier durchaus eine Unternehmung zu vermuten, die entsprechend der jeweils hiesigen Gesetze angemeldet und versteuert werden muss.
Erst recht ist diese Unternehmung vermutet, wenn hierfür eine "Produktions-WG" gegründet wird.
 
Ganz Recht! Gronkh hat das mal gut erklärt und es auf den Punkt gebracht.
Sobald die YT-Einnahmen den Steuerfreibetrag übersteigen ist es immer gut eine Firma anzumelden (Kleinunternehmer etc.)
Dann ist man auf der sicheren Seite und kann sein Equipment und zur Tädigkeit zugehörige Ausgaben auch noch von der Steuer absetzen. (In DE natürlich!)

Ich würde auch sagen, dass das betreiben eines profitablem YT-Kanals definitiv einem Unternehmen gleichkommt!

Die reinen Einnahmen, oder das was unterm Strich wirklich als "Gewinn" in dem Sinne übrig bleibt?
 
Ab einem gewissen Einkommen ist sowas sicher als Unternehmen anzusehen. Der Hobby-Gamer wird da nicht darunterfallen, aber wenn man seinen Lebensunterhalt damit bestreitet oder erhebliche Einnahmen damit erzielt, dann muss man das auch versteuern und anmelden. Hat ja auch Einfluss auf Abgaben, Krankenversicherung etc.
Ab welchem Betrag oder wann genau, dass haben die Richter zu entscheiden. Ungeregelt wird das ganze aber sicher nicht mehr so lange so weitergehen.
 
Also, so wie ich das nach deutschem Recht sehe, scheinen Youtuber, die damit Geld verdienen als Selbstständige zu gelten oder? Ich bin mir da grad nicht sicher, ob man das jetzt als Unternehmen melden müßte oder eher eine Art Freiberuf ist (Anwälte z.B. sind ja auch Freiberufe, die unterliegen bei der Steuererklärung anderen Richtlinien als 'echte' Unternehmen). Da können sich die Juristen mal richtig austoben :)
 
Also, so wie ich das nach deutschem Recht sehe, scheinen Youtuber, die damit Geld verdienen als Selbstständige zu gelten oder? Ich bin mir da grad nicht sicher, ob man das jetzt als Unternehmen melden müßte oder eher eine Art Freiberuf ist (Anwälte z.B. sind ja auch Freiberufe, die unterliegen bei der Steuererklärung anderen Richtlinien als 'echte' Unternehmen). Da können sich die Juristen mal richtig austoben :)

Soweit mich mein bescheidenes Wissen über Gewerbe- und Handelsrecht nicht trübt, würde ich Youtuber als freischaffende Künstler sehen, weil sie auf eigenes Risiko selbstständig arbeiten und Werke schaffen.

Nun ist aber auch die Frage nach den Knebelverträgen, die wohl manche Youtuber haben sollen. Ob das dann als wirtschaftlich abhängiges Arbeitsverhältnis gedeutet werden kann oder ob das die freiberufliche Tätigkeit nicht aufhebt.
 
Soweit mich mein bescheidenes Wissen über Gewerbe- und Handelsrecht nicht trübt, würde ich Youtuber als freischaffende Künstler sehen, weil sie auf eigenes Risiko selbstständig arbeiten und Werke schaffen.

Nun ist aber auch die Frage nach den Knebelverträgen, die wohl manche Youtuber haben sollen. Ob das dann als wirtschaftlich abhängiges Arbeitsverhältnis gedeutet werden kann oder ob das die freiberufliche Tätigkeit nicht aufhebt.

Allein durch die Tatsache, dass jemand ausschließlich auf YouTube Videos verbreitet, also unabhängig von der genauen Vertragsgestaltung, dürfte doch schon die Gefahr eine Scheinselbstständigkeit bestehen. Ich bin aber nun weißgott kein Jurist :)
 
Allein durch die Tatsache, dass jemand ausschließlich auf YouTube Videos verbreitet, also unabhängig von der genauen Vertragsgestaltung, dürfte doch schon die Gefahr eine Scheinselbstständigkeit bestehen. Ich bin aber nun weißgott kein Jurist :)

Joa, das bin ich auch nicht (ganz). Wäre ich Youtuber und würde Einnahmen erzielen (eigentlich egal in welcher Höhe), würde ich mir ´nen Steuerberater zur Seite ziehen. Die können einem dann auch erzählen, wann/ob es sinnvoll ist, eine Firma zu gründen etc. und wie das erzielte Einkommen zu versteuern ist.

Das letzte was man will ist nämlich, dass früh um 6 Uhr die KriPo die Tür aufmacht, um die Steuerfahndung in die Wohnung zu lassen.
 
Soweit mich mein bescheidenes Wissen über Gewerbe- und Handelsrecht nicht trübt, würde ich Youtuber als freischaffende Künstler sehen, weil sie auf eigenes Risiko selbstständig arbeiten und Werke schaffen.

Jemand den ich kenne und zumindest halbwegs Erfolgreich streamt beim Finanzamt als Selbstständig gemeldet, das Problem ist halt nur: Der Amtschimmel kennt diesen Beruf nicht! Versucht man denen zu erzählen was da ein Streamer macht, haben die überhaupt keine Ahnung was das überhaupt ist
 
Jemand den ich kenne und zumindest halbwegs Erfolgreich streamt beim Finanzamt als Selbstständig gemeldet, das Problem ist halt nur: Der Amtschimmel kennt diesen Beruf nicht! Versucht man denen zu erzählen was da ein Streamer macht, haben die überhaupt keine Ahnung was das überhaupt ist

Naja, wenn sie das "streamen" oder "youtuben" nicht raffen, muss ich es halt umschreiben. Zum Beispiel:

Youtube: Ich erschaffe Video-Werke, die ich auf einer frei für jedermann zugänglichen Internet-Plattform zur Verfügung stelle. Die Anzahl der Anschauen des Videos erzielt für den Plattformbetreiber Werbeeinnahmen, an denen ich als Produzent des Videos beteiligt werde. Für die Produktion eines Videos fallen für mich im Schnitt Kosten in Höhe von XYZ an (Arbeitszeit, Strom, Mieten, Kosten für Peripherie [Abschreibung], etc.pp).

Ähnlich halt bei Twitch.

So sollte es auch der Amtsschimmel verstehen, was da passiert.
 
"Hier hat sich wohl eine neue rechtliche Grauzone aufgetan. Denn wo hört das Hobby auf und wo fängt das Unternehmen an? Gerade Netzwerken ist das Thema eher unangenehm und man möchte es lieber umgehen. Denn für Unternehmen gelten andere Regeln und auch andere Steuersätze als für Heimarbeit. Im Fall von Justin "KOSDFF" Chandler ist die Sache schon eindeutiger. Er ist mit anderen Youtubern in ein Haus gezogen, um gemeinsam Videos zu produzieren und damit Geld verdienen. Dies sieht schon eher nach einer Firma aus, als eine einzelne Person, die im Keller mal ein Video zu einem Computerspiel produziert.

Die Situation zeigt, dass die rechtlichen Situationen rund um Youtube noch immer nicht eindeutig geklärt sind und immer wieder Grauzonen auftauchen. Eine eindeutige Klärung wäre sinnvoll, sodass man immer weiß, woran man ist und dass man nicht gegen ein Gesetz verstößt."

Hier wird erörtert bzw berichtet/formuliert, als wären deren Gesetze dort drüben in den USA...USA!...für uns relevant. Ich bin nich sonderlich bewandert in dem bereich unseres Gesetzbuches und was Gewerbe etc angeht, aber eine bessere Differenzierung zwischen Gesetzeslage in den USA und in Deutschland, wäre in solchen Artikeln der Form halber schon angebracht :)
 
Ich bin nich sonderlich bewandert in dem bereich unseres Gesetzbuches und was Gewerbe etc angeht, aber eine bessere Differenzierung zwischen Gesetzeslage in den USA und in Deutschland, wäre in solchen Artikeln der Form halber schon angebracht :)
Im Grunde ist die Gesetzeslage hierzulande recht einfach und eindeutig, wenn darum geht festzustellen ob es sich um eine gewerbsmäßige Tätigkeit handelt.

"Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, auf Gewinn gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Ausnahme der Urproduktion (z.B. Landwirtschaft), der freien Berufe, der Verwaltung eigenen Vermögens (z.B. Vermietung) und der Erbringung von Dienstleistungen höherer Art."
lexexakt - Rechtslexikon Gewerbe

Darunter fallen halt auch Streamer und Youtuber die ihren Lebensunterhalt damit verdienen können und selbst die, die es nebenbei als Hobby betreiben sofern sie einen nennenswerten Überschuss damit erzielen.
 
Zuletzt bearbeitet:
selbst die, die es nebenbei als Hobby betreiben sofern sie einen nennenswerten Überschuss damit erzielen.

Hier wäre ich vorsichtig. Die Frage ist bei den Leuten, die nach Schule/Arbeit hobbymäßig streamen/youtuben, ob hier tatsächlich eine auf Dauer angelegte Tätigkeit vorliegt.
 
Hier wäre ich vorsichtig. Die Frage ist bei den Leuten, die nach Schule/Arbeit hobbymäßig streamen/youtuben, ob hier tatsächlich eine auf Dauer angelegte Tätigkeit vorliegt.

diejenigen bekommen ja meist eh kein Geld dafür und sind damit eh außen vor, sag ich jetzt einfach mal :)

wer bei Youtube nicht moderatisiert hat bzw. bei Switch keine Donutation an hat, braucht sich imo doch eh keine Gedanken/Sorgen machen. Oder hab ich da nen Denkfehler?
 
Die reinen Einnahmen, oder das was unterm Strich wirklich als "Gewinn" in dem Sinne übrig bleibt?

Die reinen Einnahmen! Ich meine, wenn du mit dem ganzen Equipment quasie in Vorleistung gegangen bist wird es dauern, bis du in die Gewinnzone kommst.
Gleichzeitig ist es aber die Zeit, wo du am meisten Steuern sparen/zurückholen kannst, wenn du eine Firma hast.
Das Thema Abschreibungen kommt da ebenfalls zum tragen.

Also ja, reine Einnahmen, da es nicht nur um den Gewinn geht, sondern ums versteuern und Absetzen, wenn du noch kein Gewinn machst.
 
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