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Star Citizen: Cheater werden dauerhaft gesperrt und erhalten keine Rückerstattung

Darkmoon76

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Zum Artikel: Star Citizen: Cheater werden dauerhaft gesperrt und erhalten keine Rückerstattung
 
Wo sind denn jetzt eigentlich die Gegenredner die beharrlich jede Aussage in Frage stellen ?
 
Richtige Entscheidung. Wer cheatet muß bestraft werden und ist an den daraus folgenden Konsequenzen selbst schuld. Da habe ich null Mitleid. Wer Geld in das Spiel investiert und cheaten muß ist ein A....loch der es nicht anders verdient hat.
 
Und rechtlich ist das durchaus fragwürdig, auch wenn ich absolut nichts dagegen habe, wenn Cheater aus Onlinespielen entfernt werden, aber jemanden Bannen, warum auch immer, bedeutet jemanden sein Eigentum vorzuenthalten.
 
Richtig so..wer online cheatet, der sollte keine Berechtigung mehr haben so ein Spiel zu zocken. Allerdings im SP sollte jeder machen können, was er will.
 
Und rechtlich ist das durchaus fragwürdig, auch wenn ich absolut nichts dagegen habe, wenn Cheater aus Onlinespielen entfernt werden, aber jemanden Bannen, warum auch immer, bedeutet jemanden sein Eigentum vorzuenthalten.
Was schon mal eine grundsätzlich falsche Aussage ist.
Mit dem Kauf oder der Unterstützung eines Spiels erhälst du kein Eigentumsrecht sondern nur ein Nutzungsrecht weshalb man auch beim Verkauf der Spiele von Spielekopien spricht.
Was wiederrum bedeutet wenn du dem Eigentümer des Spiels durch Softwaremanipulation Schaden zufügst, dann kann er per AGB (welche du immer selbst bestätigst vor der Installation) dein Nutzungsrecht wieder einkassieren.
Theoretisch könnte der Entwickler auch vor Gericht ziehen, das würde dem Cheater wesentlich mehr weh tun, denn dort könnte der Entwickler die Aufwandsentschädigung einklagen welcher er beim Beseitigen der Softwaremanipulation seines Eigentums hatte.
 
Was schon mal eine grundsätzlich falsche Aussage ist.
Mit dem Kauf oder der Unterstützung eines Spiels erhälst du kein Eigentumsrecht sondern nur ein Nutzungsrecht weshalb man auch beim Verkauf der Spiele von Spielekopien spricht.
Was wiederrum bedeutet wenn du dem Eigentümer des Spiels durch Softwaremanipulation Schaden zufügst, dann kann er per AGB (welche du immer selbst bestätigst vor der Installation) dein Nutzungsrecht wieder einkassieren.
Theoretisch könnte der Entwickler auch vor Gericht ziehen, das würde dem Cheater wesentlich mehr weh tun, denn dort könnte der Entwickler die Aufwandsentschädigung einklagen welcher er beim Beseitigen der Softwaremanipulation seines Eigentums hatte.

Das ist im allgemeinen absolut richtig
es hat sich aber in der Vergangenheit gezeigt das die Formulierung der AGB‘s von amerikanischen Firmen
vor deutschen Gerichten nicht stand hält (oft nicht ans deutsche Recht angepasst).
Auch wenn das der Fall ist muss eine solche Kündigung oder Abmahnung in Deutschland einer gewissen Form entspreche
, was selten der Fäll ist.

Falls Cloud Imperium Games hier fehlermacht macht, macht sich das Unternehmen dem Spieler gegenüber Schadensersatzpflichtig und das nicht nur für gekaufte sondern auch für erspielte Inhalte.
 
Und rechtlich ist das durchaus fragwürdig, auch wenn ich absolut nichts dagegen habe, wenn Cheater aus Onlinespielen entfernt werden, aber jemanden Bannen, warum auch immer, bedeutet jemanden sein Eigentum vorzuenthalten.
Damit widersprichst du aber auch allen DRM Maßnahmen wenn du bei Spielesoftware jetzt von Eigentum sprichst. Denn dann könnte/dürfte uns z.B. Steam niemals den Wiederverkauf verbieten.
Wir erwerben da eben auch bei SC nur eine Lizenz die an Bedingungen geknüpft sind. Halte ich diese nicht ein oder gehe Fahrlässig damit um kann mir der Rechteinhaber die Lizenz entziehen.
Also ich bin kein Anwalt, aber ich glaube SC ist da auf der richtigen Seite, Moralisch sowieso.
Wenn dem nicht so wäre hätte Blizzard wohl schon längst eine fette Sammelklage von diesen ganzen (Cheatern)Betrügern am Hals.
 
Man mag die Kopie eines Spieles vielleicht besitzen, aber wie schon gesagt, der Eigentümer ist man damit nicht. Wäre dem so, so wäre z.B der Quellcode des jeweiligen Spiels frei zur Verfügung gestellt worden. Was ich sagen will ist, dass wenn man etwas besitzt, damit machen kann was man will. Alles andere ist im Grunde genommen nur nen Verleih mit Auflagen gegen Geld.
 
Wie immer in rechtlichen Fragen...ist es kompliziert.

Grundsätzlich darf der Anbieter auch nach dem deutschen Recht Verstöße gegen seine Spielregeln durchaus drastisch ahnden, also z. B. mittels Permanentausschluss, allerdings erwächst daraus *möglicherweise* ein Anspruch auf Schadensersatz durch den Nutzer.

Das Problem an der Sache, man muss diesen Anspruch natürlich vor Gericht einklagen, sprich, "Kleine Wurst" gegen (vlt.) "riesigen Konzern".

In der Theorie ist es also möglich, einen (im Verhältnis lächerlichen) Schadensersatz einzuklagen, in der Praxis ist es wohl aber nicht sehr intelligent, viel Zeit und Geld in eine solche Klage zu investieren. Ich gehe davon aus, dass auch so ziemlich jede Rechtsschutzversicherung in so einem Fall abwinken würde.
 
Wo sind denn jetzt eigentlich die Gegenredner die beharrlich jede Aussage in Frage stellen ?

*handheb*
ich hab arge zweifel, dass man das so konsequent durchziehen wird bzw können wird.
wie soll denn bitteschön die sache mit dem "eindeutigen" videobeweis funktionieren? beinahe unmöglich.
 
Ich begrüße die Entscheidung, finde es aber in Deutschland rechtlich wiedersprüchlich. Hier haben normal Kriminelle genauso viel Rechte wie Rechtschaffene. Zumal man hier der festen Überzeugung ist das sich Menschen ändern können und daher niemand wirklich permanent bestraft wird, auch die lebenslange Haft in Deutschland hat seine Grenzen.

Zum Eigentumsanspruch kann ich nur sagen das man grade in Onlinespielen in der größe wie WoW nicht das Spiel sondern die Lizenz es zu spielen kauft. Es ist vergleichbar wie eine Miete die man regelmäßig zahlt um in einer Wohnung wohnen zu dürfen. Verstößt man gegen die Hausregeln, gibt's ärger und da kommt dann der Widerspruch den ich schon erwähnt hab wieder ins Spiel, man fliegt nicht einfach so raus.

Zumal ich Bonkic recht geben muss, es wird nach wie vor schwierig sein jeden Cheater zu fassen. Nicht jeder von dennen ist so doof und lässt sich einfach so erwischen.
Ich glaube auch nicht das sich ein permanenter Bann umsetzen lässt.
 
Was schon mal eine grundsätzlich falsche Aussage ist.
Mit dem Kauf oder der Unterstützung eines Spiels erhälst du kein Eigentumsrecht sondern nur ein Nutzungsrecht weshalb man auch beim Verkauf der Spiele von Spielekopien spricht.
Was wiederrum bedeutet wenn du dem Eigentümer des Spiels durch Softwaremanipulation Schaden zufügst, dann kann er per AGB (welche du immer selbst bestätigst vor der Installation) dein Nutzungsrecht wieder einkassieren.
Theoretisch könnte der Entwickler auch vor Gericht ziehen, das würde dem Cheater wesentlich mehr weh tun, denn dort könnte der Entwickler die Aufwandsentschädigung einklagen welcher er beim Beseitigen der Softwaremanipulation seines Eigentums hatte.


Das ist, gelinde gesagt blödsinn und rechtlich total falsch!

Mit dem Kauf einer Software erwirbt man in Europa und Deutschland das Eigentum!

Nur bei Onlineanbindung und Accountbindung hat der Hersteller das Hausrecht, weil die Server und die Software auf den Servern eben dem Hersteller gehören.
D.h. der Hersteller kann dich jederzeit von seinen Servern verbannen, wenn dadurch die Nutzung deines Eigentums unmöglich wird, weil das Spiel eben diese Onlineanbindung benötigt, dann kann man da durchaus rechtlich gegen vorgehen. Im Zweifel müsste der Hersteller entweder Schadenersatz leisten oder die Onlineanbindung entfernen.

Es ist schon schlimm, wieviele Leute immer von den Rechteinhabern und deren Marketingbehauptungen indoktriniert sind und glauben, dass US Gesetze auch hier gültig sind. Nein, wir erwerben hier keine Lizenzen sondern tatsächlich direkt die Software (inkl. Lizenz).
Da gibt es klare, entsprechende Urteile vom BGH und EuGH.

Es ist schon schlimm, wieviele User hier das nicht wissen sondern den Behauptungen der Hersteller glauben.
 
Es ist schon schlimm, wieviele User hier das nicht wissen sondern den Behauptungen der Hersteller glauben.

Ja. Ich versuche daher analog schon seit Jahren, den Leuten in meinem Umfeld einzuimpfen, dass ich ihr rechtmäßiger Herrscher von Gottes Gnaden bin, sie mir per Lehnseid zu Treue verpflichtet sind und mir jährlich eine Zehntabgabe schulden, wahlweise auch Frondienste.

Bislang allerdings leider mit mäßigem Erfolg, zugegeben... :(
 
Nur bei Onlineanbindung und Accountbindung hat der Hersteller das Hausrecht, weil die Server und die Software auf den Servern eben dem Hersteller gehören.
D.h. der Hersteller kann dich jederzeit von seinen Servern verbannen, wenn dadurch die Nutzung deines Eigentums unmöglich wird, weil das Spiel eben diese Onlineanbindung benötigt, dann kann man da durchaus rechtlich gegen vorgehen. Im Zweifel müsste der Hersteller entweder Schadenersatz leisten oder die Onlineanbindung entfernen.

Das garantiert dem Käufer trotzdem keine Narrenfreiheit, der Serverbetreiber ist in der Pflicht vor allem die Mitspieler zu schützen.
Dafür gibt's AGBs die man vor der Installation eines Spiels Akzeptieren muss.
Das ist selbst in Deutschland nicht mal so abwegig, geh in ne Disco oder andere Veranstaltung Pöbel da rum oder sauf dich ins Koma und du fliegst da raus. Du bekommst dann vom Eintrittsgeld gar nichts zurück aber vielleicht ein Hausverbot.

So oder so wer cheatet und dabei erwischt wird muss mit Ärger und Problemen rechnen. Wenn man darauf steht? Soll mir recht sein. Ich brauchs nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja schön, dann brauch ma eh kein Copyright mehr oder?

Was genau verstehst du unter Eigentum?

Da gibt es klare Unterschiede zwischen Urheberrecht und Eigentumsrecht.

Als Käufer und somit Eigentümer einer Sache kannst du mit deiner "Kopie", deinem einzelnen gekauften Exemplar, in deinem privaten Rahmen anstellen, was immer du willst. Bei Software kannst du sie z.B. umprogrammieren (darfst das aber nicht öffentlich machen) oder weiterverkaufen.

Als Rechteinhaber kannst du soviele "Kopien" erstellen wie du willst und darfst sie nach belieben verkaufen. Auch darf sie eben ohne deine Erlaubnis keiner kopieren oder nachmachen oder öffentlich vorführen.

Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach Tod des Urhebers, das Eigentum ist beliebig vererbbar.

Nur mal so ein paar Beispiele.


Das garantiert dem Käufer trotzdem keine Narrenfreiheit, der Serverbetreiber ist in der Pflicht vor allem die Mitspieler zu schützen.
Dafür gibt's AGBs die man vor der Installation eines Spiels Akzeptieren muss.
Das ist selbst in Deutschland nicht mal so abwegig, geh in ne Disco oder andere Veranstaltung Pöbel da rum oder sauf dich ins Koma und du fliegst da raus. Du bekommst dann vom Eintrittsgeld gar nichts zurück aber vielleicht ein Hausverbot.

So oder so wer cheatet und dabei erwischt wird muss mit Ärger und Problemen rechnen. Wenn man darauf steht? Soll mir recht sein. Ich brauchs nicht.

Sicher, das nennt sich Hausrecht. Deswegen schrieb ich ja, bei einem Spiel wo du online auf das System des Publishers zugreifen musst, bist du dem auf Gedeih und Verderb ausgeliefert, weil du dort nur Gast bist.

Aber sagen wir, du hast ein Offlinespiel mit Online-Komponente. Der Publisher dürfte entsprechend dir nur den Zugang zu dem bei ihm laufenden Onlineteil verweigern, aber er darf dich nicht daran hindern, den Titel offline weiter zu spielen, weil du dazu nicht auf sein System zugreifen brauchst.

Bei Spielen wie z.B. Battlefield, Call of Duty oder Diablo musst du also nach einem Bann weiter in der Lage sein, die Kampagne alleine (offline) weiter zu spielen.
 
Sicher, das nennt sich Hausrecht. Deswegen schrieb ich ja, bei einem Spiel wo du online auf das System des Publishers zugreifen musst, bist du dem auf Gedeih und Verderb ausgeliefert, weil du dort nur Gast bist.

Aber sagen wir, du hast ein Offlinespiel mit Online-Komponente. Der Publisher dürfte entsprechend dir nur den Zugang zu dem bei ihm laufenden Onlineteil verweigern, aber er darf dich nicht daran hindern, den Titel offline weiter zu spielen, weil du dazu nicht auf sein System zugreifen brauchst.

Bei Spielen wie z.B. Battlefield, Call of Duty oder Diablo musst du also nach einem Bann weiter in der Lage sein, die Kampagne alleine (offline) weiter zu spielen.

völlig richtig, meine Aussagen waren auch nur dem Onlinedienst betreffend.
 
Nochmal. Wer eine Software kauft kauft nur eine Lizenz-Kopie einer Software. Dem Käufer gehört diese Software nicht. Wäre das erste mal, daß ein Eigentumsübergang bei einem Softwarekauf erfolgt. Bestes Beispiel: Der Publisher/Entwickler kann den Patchsupport sofort einstellen, weil die Software ihm gehört. Egal ob die Software weiterhin fehlerhaft ist oder nicht. Bei einem Warenerwerb kann ich auf die Behebung der Mängel bestehen, weil mir z.B. der Wasserkocher oder die Kaffeemaschine gehört. Bei der Software gehört diese weiterhin der Firma. Und demzufolge kann ich nicht verlangen, daß er die Mängel behebt.

Ich kann aber bei Profisoftware (z.B. Architektensoftware o.ä.) wenn ich diese nicht mehr nutzen will die Lizenz weiterverkaufen. Allerdings unter der Maßgabe, daß ich die spezielle Lizenz komplett wieder freigebe und selber nicht mehr nutze. Auch nicht als Basis für ein gekauftes Update. Das funktioniert.

Wie kommt jemand auf die Idee, daß einem die Software gehören soll ? Wenn müßte man wie gesagt die gekaufte Software ohne Zustimmung des Entwicklers verändern können wie man es will. Was aber nicht der Fall ist.

Dann wären z.B. nämlich problemlos Veränderungen oder externe Apps die in das Spiel eingreifen erlaubt. Z.B. eben Cheater-Apps oder z.B. wenn ich ein Spiel wie Tomb Raider so modifiziere, daß sich das Spiel mal gesponnen auf einmal um Teletubbies dreht.

Was aber nicht der Fall ist. Die Software in ihrer Substanz gehört weiterhin dem Entwickler. Und der Entwickler/Rechteinhaber hat das Recht, mir zu verbieten, an dem Spiel irgendeine Änderung vorzunehmen. Er kann selbst Mods wie SweetFx verbieten.

Wenn man das Spiel gekauft hätte und Eigentümer wäre wären z.B. auch Mods in jedem Fall ohne Erlaubnis möglich. Was aber auch nicht der Fall ist. Auch nicht wenn ich für das Spiel XY eine Erweiterung/Addon programmiere und diese unter meinem Namen ohne Erlaubnis verkaufe. Das müßte ja dann kein Problem sein. Aber dann tritt mir der Publisher/Entwickler des Games auch kräftig auf die Füße.

Es gab z.B. afaik mit einigen Addons für Silent Hunter III mächtige Probleme, weil Ubisoft hierfür keine Erlaubnis erteilt hatte. Ein Beispiel dafür, daß einem nur die uneingeschränkte Nutzung seiner Softwarelizenz gewährt wird aber jegliche nachträgliche Veränderungen durch Dritte nicht erlaubt werden. Es sei denn das Spiel hat einen hochoffiziellen Mod-Support. Das ist dann aber ein freiwilliges Zugeständnis der Firma und kein regulär vorhandener Standard.

Und wer wie gesagt cheatet der schadet den anderen Nutzern und nutzt seine Lizenz außerhalb des gesteckten Rahmens und schränkt andere Gamer mit seinen Eingriffen unangemessen ein (Beispiel weil er es nicht ermöglicht ihn zu erschießen oder weil er mit Modifizierungen wie Aimbots andere Spieler erschießt die so keine Chance haben, an ihm vorbei zu kommen oder gegen in in einem fairen Wettkampf zu bestehen.

Und ein solcher Gamer sollte bestraft werden Punkt. Bann. Diskussion zu Ende. Firmen wie Blizzard und Co. haben das ganze schon erfolgreich durchgesetzt (Overwatch z.B.). Ich bezweifle, daß eine angestrengte Klage (wenn diese überhaupt zugelassen würde) dagegen irgendeine Aussicht auf Erfolg hätte. Wenn eine Aufzeichnung das Cheaten nachweist ist der Ofen aus. Punkt. Das Problem ist nur das nur wenige Firmen auf gute Anticheatlösungen setzen. Die meisten nehmen eine 08/15 Standardlösung.

Es gab sogar schon Banns wenn sich Spieler unangemessen verhalten haben (sprich andere Spieler beleidigen oder Hetztiraden losgelassen haben. Und das hatte keinen Einfluß auf die Spielemechanik an sich, wenn man es genau sieht. Aber es beeinflußt die Spieleatmosphäre im MP.

Ein gutes Thema war damals z.B. der Battlerecorder. Und wenn z.B. Aufzeichnungen zeigen, daß jemand mit einer Waffe, deren Magazin 30 Schuß faßt 200 Schüsse abgibt ohne nachzuladen oder wenn Treffer registriert werden, die zur Terminierung führen würden (Schaden) und der Kerl trotzdem noch dasteht ist das Cheating wohl 100% nachgewiesen. Ebenso bei Warp über die Map (sprich in Sekunde 0 bei Planquadrat A1 und in Sekunde 1 im Planquadrat Q30 um es mal überspitzt zu formulieren). Oder nachgewiesene Aimbots. Oder wenn einer mit der Pistole einen aus 1 km one Hit legt u.s.w.

Allerdings müßten die Spieledaten der Onlinesitzungen detailliert aufgezeichnet und nachweisbar zu einem Gamer zuordenbar registriert werden.

Was der dann im SP macht sollte dann egal sein. Es sollte nur der MP-Teil für ihn permanent gesperrt werden. Dann könnte er sein Squadron42 spielen und das wars dann.
 
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