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Youtube: GEMA siegt vor Gericht

DH

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Zum Artikel: Youtube: GEMA siegt vor Gericht
 
Die Gema ist zwar für Künstler wichtig um Ihre Werke zu schützen. Aber es kann doch nicht sein, das ein Künstler für sein eigenes Werk zahlen muss!
Und das ist halt das schlimme. Die Gema verlangt von Webseitenbetreibern Gebühren, wenn sie ihre eigenen, geschützten, Lieder benutzen. Selbst wenn die Webseiten den Künstlern selbst gehören.
Laut der Gema muss man auch bezahlen, wenn man jemanden ein Lied vorspielt mit dem man weder verwandt ist, noch einen engen persönlichen Kontakt hat.
Soll heißen: Spielt man auf dem Schulhof ein Lied ab und ein Lehrer hört mit, müsste man zahlen, da es als öffentliche Wiedergabe zählt.
Die Gema übertreibt es maßlos!
Sicher ist sie Wichtig und ein muss um seine Werke zu schützen. Aber gleich bei dem Künstler selbst abzukassieren ist echt übertrieben.
Da hat man das Gefühl, das bei der Gema gilt: Wir schützen es, also ist es auch unser Eigentum.

Sollte ich falsch liegen, lasse ich mich gerne eines besseren belehren.
 
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Hm, wenn ich mir bei Youtube keine Musik und Videos mehr von den Künstlern kostenlos anschauen kann, dann komme ich auch nicht auf die Idee dort nachzuschauen.
D.h., ich bekomme von denen nichts mehr mit, ergo kaufe ich doch auch viel weniger Ton- und Filmträger!
Künstler laden z.B. ihre eigenen Musikvideos hoch, damit diese Käufer ansprechen.
Es ist also Werbung. Käme es so weit, dass pro Klick Geld bezahlt werden müsste, wer würde dann noch Youtube nutzen?
Wenn Youtube die Gebühr tragen soll, dann wälzen die das doch auf die Werbepartner ab, diese wiederum wollen aber auch nicht mehr zahlen als eh schon.
Tja, was dann? Am Ende gehen die Werbepartner weg, die Klicks werden eh weniger weil User wegbleiben, Youtube kann schließen.
 
Also steht es aktuell mal wieder unentschieden. Die GEMA bekommt keinen Schadenersatz, dafür muss Youtube Urheberrechtskonflikte nach Aufforderung löschen. So what?

Für den deutschen Konsumenten ist es natürlich einfach nur ärgerlich wieviele Videos bei Youtube gesperrt sind (was YT jahrelang allerdings aus eigenem Antrieb machte und gleichzeitig den schwarzen Peter weiterschob). Aber als außenstehender Leidtragender ist es kaum nachzuvollziehen welche der beiden Parteien der größere Prinzipienreiter, Rechthaber oder Raffzahn ist.


So langsam geht es mir auf den Senkel wie die GEMA als personifiziertes Böse gilt und YT als Internetpionier automatisch der für den Nutzer kämpfende Held sein soll...

Jeder Künstler tritt freiwillig der GEMA bei. Manche sind groß und intelligent genug um individuelle Verträge auszuhandeln, die zum Beispiel die Onlineverwertung ausklammern. Aber die meisten treten alle Nutzungsrechte an die GEMA ab. Weshalb sie dann auch selbst Abgaben zahlen müssen wenn sie ihre eigene Musik online stellen. Sie halten eben keine Rechte mehr um dies an der GEMA vorbei zu tun.

Wem das nicht passt der kann alle drei Jahre komplett kündigen und der GEMA damit die Beauftragung entziehen. Außerdem gibt es die Möglichkeit einer Teilkündigung um zum Ende eines Jahres die Rechte zur Online-Nutzung zurückzubekommen.

Die GEMA tut sich zwar leicht als quasi Monopolist auf ihre "Knebelverträge" ohne Ausnahme zu pochen. Aber kein Künstler muss sich diesen unterwerfen. Muss nur jeder selbst entscheiden ob er per Internet besser seinen Bekanntheitsgrad steigern will, oder sich an einen Rechteverwerter bindet der sich darum kümmert, dass die Nutzung nur kontrolliert und gegen Bares geschieht.

(edit: die Rechtslage wird hier ganz gut erklärt)
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Gema ist zwar für Künstler wichtig um Ihre Werke zu schützen. Aber es kann doch nicht sein, das ein Künstler für sein eigenes Werk zahlen muss!
Moment. Dieses Geld kriegt der Künstler dann doch auch wieder. Weil ja durch die "Aufführung" des Liedes auf der Webseite GEMA Einnahmen generiert wurden.

Laut der Gema muss man auch bezahlen, wenn man jemanden ein Lied vorspielt mit dem man weder verwandt ist, noch einen engen persönlichen Kontakt hat.
Ich dachte, der Unterschied läge bei öffentlich/kommerziell vs. privat/ohne jegliche Einnahmen ...?

Sprich: Wenn ich auf der Weihnachtsparty im Betrieb Musik laufen lasse, geht das kostenlos, solange das eine geschlossene Gesellschaft und damit nicht öffentlich ist und ich einfach nur ein Laptop mit MP3s in die Ecke stelle, ohne daß irgendwelches Geld eingenommen wird.
Wenn ich allerdings einen DJ engagiere, der sich um die Musikbeschallung kümmert, wird der ja bezahlt - verdient also Geld mit der "Aufführung" der Musik ... Hallo, GEMA.


btw: Wenn ich ein von der GEMA verwaltetes Stück auf einem Konzert nachspielen wollte - muß ich dafür auch GEMA Mitglied sein?
 
Wenn ich ein von der GEMA verwaltetes Stück auf einem Konzert nachspielen wollte - muß ich dafür auch GEMA Mitglied sein?

Solange du dafür die Gebühren bezahlst darfst du alles spielen. Ohne Mitspracherecht des Künstlers.

Weshalb die Toten Hosen es der CDU kaum hätten verbieten können ihr Lied zu vernudeln und Heino, GEMA-Mitglied hin oder her, von Ärzte bis Rammstein alles covern kann was er will (und bezahlt). Aber nur wenn du es 1:1 coverst. Du darfst das Lied nicht verändern, dafür bräuchtest du die Erlaubnis des Künstlers, und Musikvideos dürftest du damit auch keine machen.
 
Aber nur wenn du es 1:1 coverst. Du darfst das Lied nicht verändern, ...
Wobei sich die Frage stellt: Was ist denn genau eine Veränderung, die in einer Klassifizierung als "Bearbeitung" endet? Und wer entscheidet das?
Was ist zB
- wenn unsere Band keinen Keyboarder hat und wir deshalb die Keyboard Parts mit Gitarren nachspielen?
- wir den Bassdrum Schlag, der in "Ain't Nobody" auf dem "Off-off-beat" liegt, zwecks besserer Spielbarkeit um eine 16tel verschieben?
- wenn wir zwar versuchen, das Stück originalgetreu nachzuspielen, es aber schlicht nicht können?
- wenn wir versuchen, ein Stück originalgetreu nachzuspielen - uns gleichzeitig aber Mühe geben, das so schlecht wie möglich zu machen?
- wenn wir den Refrain am Ende einmal mehr spielen als im Original?
 
Laut dem OLG Hamburg ist die Videoplattform dazu verpflichtet, urheberrechtlich geschützte Inhalte zu entfernen.

Sollte das nicht selbsverständlich sein? -.-
 
Wobei sich die Frage stellt: Was ist denn genau eine Veränderung, die in einer Klassifizierung als "Bearbeitung" endet? Und wer entscheidet das?
Was ist zB
- wenn unsere Band keinen Keyboarder hat und wir deshalb die Keyboard Parts mit Gitarren nachspielen?
- wir den Bassdrum Schlag, der in "Ain't Nobody" auf dem "Off-off-beat" liegt, zwecks besserer Spielbarkeit um eine 16tel verschieben?
- wenn wir zwar versuchen, das Stück originalgetreu nachzuspielen, es aber schlicht nicht können?
- wenn wir versuchen, ein Stück originalgetreu nachzuspielen - uns gleichzeitig aber Mühe geben, das so schlecht wie möglich zu machen?
- wenn wir den Refrain am Ende einmal mehr spielen als im Original?
Also, in DEN Fällen sollte es keine Probleme geben, außer vlt. man veröffentlicht das auch noch auf CD. Aber ansonsten isses so, dass DIE Werke, bei denen die Künstler der Gema die Rechteverwaltung übertragen haben, RELATIV stark verändert werden dürfen, ohne dass es zu beanstanden ist - gutes Beispiel ist Heino, der ja viele dt. "Hits" gecovert hat, die vom Stil her ja schon ziemlich anders sind - aber der Unterschied ist nicht groß genug, als dass die Gema das beanstanden würde, zumal ja die Einnahmen für Komponist, Texter usw. zu 100% an die echten Urheber gehen, d.h. Heino kann von den Verkäufen bei weitem nicht so viel behalten, als wenn er ein Album rausbringt, an denen er alle Rechte hat. Was aber zB nicht ohne Einverständnis geht wären Textänderungen. Also, richtige, nicht nur "ich sing den Refrain halt 2x "

Siehe auch hier Internet-Law » Heino, die Coverversionen und das Urheberrecht

Ich weiß aber nicht, ob es vlt im Einzelfall dann nicht so ist, dass ein Urheber dann trotzdem zumindest auf Unterlassung klagen darf.
 
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