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Filesharing-Urteil: Eltern haften für ihre Kinder

DH

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Zum Artikel: Filesharing-Urteil: Eltern haften für ihre Kinder
 
Klingt total unsinnig. Es kann doch in der Praxis jeder Nachwuchs behaupten nicht aufgeklärt zu sein.
 
So ist das halt, wenn alte, digital uninformierte Menschen Gesetze machen mit denen dann alte, digital uninformierte Menschen "Recht" sprechen.
Kann ja nur in die Hose gehen :-D
 
Und was passiert denn, wenn das Kind aufgeklärt wurde? Muss es dann selbst die Strafe zahlen oder wie jetzt?
 
Mhhh also erstens, gabs nicht mal ein Neues Gesetz, dass Erstraftäter eine Geldbuße von 150 Euro bekommen, und nicht mehr?

Ach ne ist noch nicht in Kraft getreten.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netz...mtsgericht-deckelt-abmahnkosten-a-917517.html

@Bijay Nein, Kinder können nicht Strafrechtlich verurteilt werden. Und dieses Urteil hier wird bestimmt noch angefochten und zu gunsten der Eltern ausfallen...bin ich mir ganz sicher.
WIe gesagt, es geht ja darum, dass Eltern den Kindern sagen sollen das Filesharing Illegal ist, wenn sie es dann trotzdem tuhen, können die Eltern aber nicht Haftbar gemacht werden.
Und wie soll man sowas Nachweisen? Das Urteil ist mMn Totaler BS...das Kind könnte ja auch aus Angst ausgesagt haben, es wurde ihm nicht gesagt das es Verboten ist usw..
 
Das Urteil ist mMn Totaler BS...das Kind könnte ja auch aus Angst ausgesagt haben, es wurde ihm nicht gesagt das es Verboten ist usw..

eben das ist halt auch hier das problem, das kind hat ausgesagt die mutter hätte sie nicht darüber aufgeklärt.
dann gibts eben in zukunft musterverträge zwischen eltern und kind, macht die sache ja viel einfacher...
 
Ich bin zwar nicht der Meinung, dass das alles so völlig ok ist, ABER....

Es gehört ebenso zu elterlichen Pflichten, dass die Kinder nicht im Laden rumrennen und Diebstahl begehen. Zudem erinnere ich mich noch an Baustellenschilder "Eltern haften für ihre Kinder", was auch niemand großartig anzweifelt. Vor dem Hintergrund, dass heutzutage Erziehung ohnehin in nicht wenig Fällen so einiges zu wünschen übrig lässt, kann man den Fall ja auch mal aus dieser Sichtweise betrachten.

Nur ein Gedankenanstoß ;)
 
Wenn das Kind aussagt, "dass das illegal war wusste ich gar nicht so genau" ist deutlich, dass es nicht aufgeklärt wurde. Und wo ein anderer Vater behauptete zur fraglichen Zeit auf Mallorca gewesen zu sein... "Wo denn genau?" - "Irgendwo in Spanien" ... Nunja.

Zugegeben, zu der Zeit gab es noch keine echten Streaming-Angebote. Aber faire Kaufmöglichkeiten schon seit Jahren. Wer weiß, vielleicht kassiert oder reduziert die nächsthöhere Instanz das Urteil ja noch. Aber 2007, von da sind die Fälle, sollte hinreichend bekannt gewesen sein, dass P2P nicht ungefährlich ist. Da sind tatsächlich die Eltern in der Pflicht.
Und die Strafe ist immerhin nicht vollkommen übertrieben sondern in einem Bereich den eine Familie stemmen kann ohne vor dem finanziellen Aus zu stehen. Meine Aufregung hält sich da sehr in Grenzen.

Und was passiert denn, wenn das Kind aufgeklärt wurde? Muss es dann selbst die Strafe zahlen oder wie jetzt?

Nö, dann wäre gar nix passiert. Im Zweifelsfall hätten die Eltern das kontrollieren müssen, aber eine Strafe hätte es wohl nicht gegeben.
 
Es gehört ebenso zu elterlichen Pflichten, dass die Kinder nicht im Laden rumrennen und Diebstahl begehen.
Das ist was völlig anderes, da sind die Eltern ja dabei, und es geht ja auch beim Filesharing nicht um rumrennende 4jährige, die ein Spielzeugauto nehmen, was die Mutter erst an der Kasse oder vlt. sogar erst nach Verlassen des Ladens sieht... Wenn aber einer mit 10-11 Jahren spätestens einen eigenen PC, Tablet oder Laptop hat und "heimlich" in seinem Zimmerchen im Hintergrund ein Filesharing-Tool läuft, wie sollen die Eltern das merken? Die können ja nicht alle 2 Min das Gerät nehmen und genau nachsehen, was da alles läuft...


Zudem erinnere ich mich noch an Baustellenschilder "Eltern haften für ihre Kinder", was auch niemand großartig anzweifelt.
und genau DAS ist nämlich Unsinn, diese Schilder sind nichtig. Man kann unmöglich von den Eltern verlangen, ständig die Kinder im Auge zu haben, sofern die alt genug sind, um auch selbständig mehr Dinge zu tun als ein 4-jähriger... Haftbar sind erst mal nur die "Täter", also die Kinder, und ich glaub bis 7 oder 8 Jahre hat der Geschädigte so oder so Pech, und ab 7-8 Jahren haften die Eltern nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen - und man kann ja wohl kaum verlangen, dass Eltern einem 8-9Jährigen verbieten alleine rauszugehen, wenn der sich mit Freunden zum Spielen treffen will, und ihn dann beschatten, wenn sie es ihm erlaubt haben...
 
Das ist was völlig anderes, da sind die Eltern ja dabei [...]

Bei deinen Beispielen sind die Eltern aber auch nur immer dabei, wenn es gerade zur Situation passt ;) Und wenn ein 7-jähriger in nem Laden ohne seine Eltern iwas klaut? Wenn er allein auf eine Baustelle gehen kann, wird er ja wohl auch allein in einen Laden gehen können :)
 
Ich stelle mir das ziemlich schwierig vor. Da müssten Eltern ja 24 Stunden am Tag den PC überwachen.
 
Bei deinen Beispielen sind die Eltern aber auch nur immer dabei, wenn es gerade zur Situation passt ;) Und wenn ein 7-jähriger in nem Laden ohne seine Eltern iwas klaut?
dann haften die Eltern nicht - warum sollten sie auch? ^^ Ein 7jähriger darf ja eben schließlich auch mal unbeaufsichtigt raumlaufen.

"normale" Eltern würden den Schaden selbstverständlich ersetzen bzw. das Diebesgut zurückgeben, aber das war's dann.
 
Nö, dann wäre gar nix passiert. Im Zweifelsfall hätten die Eltern das kontrollieren müssen, aber eine Strafe hätte es wohl nicht gegeben.
Ich habe da halt wirklich keine Ahnung. Wenn also das Kind aufgeklärt ist und Filesharing betreibt, passiert nichts nach einer Abmahnung? Passiert dann erst etwas bei einer Wiederholungstat? Kann doch nicht richtig sein, dass es da keine Strafe in irgendeiner Form gibt.
 
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