• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank
  • Kritk / Fragen / Anregungen zu Artikeln

    Wenn ihr Kritik, Fragen oder Anregungen zu unseren Artikeln habt, dann könnt ihr diese nun in das entsprechende Forum packen. Vor allem Fehler in Artikeln gehören da rein, damit sie dort besser gesehen und bearbeitet werden können.

    Bitte beachtet dort den Eingangspost, der vorgibt, wie der Thread zu benutzen ist: Danke!

WoW: Blizzard darf Kündigungsrecht nicht aushebeln - AGB-Klauseln gerichtlich ungültig

MaxFalkenstern

Hobby-Spieler/in
Mitglied seit
06.06.2009
Beiträge
876
Reaktionspunkte
316
Website
www.pcgames.de
Jetzt ist Deine Meinung zu WoW: Blizzard darf Kündigungsrecht nicht aushebeln - AGB-Klauseln gerichtlich ungültig gefragt.


Bitte beachtet: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert.


arrow_right.gif
Zum Artikel: WoW: Blizzard darf Kündigungsrecht nicht aushebeln - AGB-Klauseln gerichtlich ungültig
 
Sehr gut. In der Spielebranche gehts zu wie im Wilden Westen, was Verbraucherschutz angeht.
 
Finds ja auch immer lustig, dass nie Blizzard sondern immer nur der Kunde die Schuld daran tragen soll, wenn dessen Account gehackt wird.
Was sagt uns, dass Blizzards Accountserver nicht gehackt wurden und sie dies einfach verschwiegen? Ich vertraue Unternehmen nicht weiter als wie Politikern...

Das die bezahlten Level 90 Chars kommen werden, war mir seit Ankündigung der Erweiterung klar, auch wenn Blizzard jetzt so tun möge, als würden diese nur eingeführt, da es mit Zweitaccounts und Charaktertransfers ohnehin möglich wäre. Das wurde sicher alles bereits von vornherein geplant.
 
Der ganze AGB Schmarrn sollte eh mal entsorgt oder massiv gekürzt und ver-normal-sprecht werden. Die Textwände, die das momentan sind, liest sich doch niemand selbstaktiv durch. Vor allem bei WoW, wo nach jedem Patch erstmal bis zu gefühlten 5 solcher Buchstabensammlungen runtergescrollt und bestätigt werden wollen. Wenn da wenigstens mal die Änderungen seit dem letzten Patch farblich hervorgehoben würden ...
 
Das Landgericht Berlin hat dieser Klage nun stattgegeben. Blizzard behielt es sich etwa ohne vorherige Mahnung vor, den WoW-Account zu sperren, wenn eine Abbuchung von der Kreditkarte fehlgeschlagen ist.

Das war mir damals mal passiert, da ging beim Abbuchen irgendwas schief und mein Account war dann auch gleich gesperrt. Konnte das aber dann zum Glück klären und sie haben ihn mir wieder freigeschaltet :-D
 
Irgendwie ist die News (sowohl hier als auch in der Quelle) etwas undeutlich formuliert. Ich darf also nur kündigen, wenn das Spiel länger als 72 Stunden offline ist? Komisch.. Ich kann mein Abo jederzeit kündigen.
Geht es hier etwa um ein fristloses Kündigungsrecht? Man muss ja in ner News nicht gleich übertreiben.. ;)

Und wofür die 214 € an die Verbraucherzentrale?
 
Der ganze AGB Schmarrn sollte eh mal entsorgt oder massiv gekürzt und ver-normal-sprecht werden. Die Textwände, die das momentan sind, liest sich doch niemand selbstaktiv durch. Vor allem bei WoW, wo nach jedem Patch erstmal bis zu gefühlten 5 solcher Buchstabensammlungen runtergescrollt und bestätigt werden wollen. Wenn da wenigstens mal die Änderungen seit dem letzten Patch farblich hervorgehoben würden ...
Die WoW AGBs die nach jedem Fitzel-Patch neu kommen sind wirklich übel. :S

Aber nachdem ich bei HdRO zwei Lifetime-Accounts hatte (ähh oder immer noch habe) und auch im Hilfe-Forum sehr aktiv war hab ich mir die gesamten AGBs von Codemasters mehrfach durchgelesen. Das war einmal die EULA, die Nutzerrichtlinen und noch irgendwas anderes.
Im Grunde stehen da bei allen MMO-Anbietern ähnliche Sachen drin, aber ich finde wenn man ein Spiel relativ ernsthaft betreibt und auch richtig Geld investiert hat sollte man sich zumindest einen Überblick über den Vertrag verschaffen.


Irgendwie ist die News (sowohl hier als auch in der Quelle) etwas undeutlich formuliert. Ich darf also nur kündigen, wenn das Spiel länger als 72 Stunden offline ist? Komisch.. Ich kann mein Abo jederzeit kündigen.
Bei WoW weiß ich's nicht aber HdRO hatte auch so eine Klausel. Da ging es aber eher um Schadenersatz, bzw. Geldrückerstattung für nicht gelieferte Leistungen. Komischerweise schafften sie es sehr zuverlässig unangekündigte Downtimes immer weit unter diesen 72 Stunden zu halten. :-D
 
Der ganze AGB Schmarrn sollte eh mal entsorgt oder massiv gekürzt und ver-normal-sprecht werden.

Gerade die ABG von US-Firmen kollidieren regelmäßig mit dem deutschen Gesetz und sind praktisch das Papier nicht wert, auf denen sie gedruckt sind. AGB sind häufig nur "Wunschdenken" der Firmen, aber nicht zwingend rechtlich gültig. ;)
 
Gerade die ABG von US-Firmen kollidieren regelmäßig mit dem deutschen Gesetz und sind praktisch das Papier nicht wert, auf denen sie gedruckt sind. AGB sind häufig nur "Wunschdenken" der Firmen, aber nicht zwingend rechtlich gültig. ;)
Gamestation sammelte an einem 1. April ja auch mal 7.500 Seelen, die ihnen Kunden per EULA überlassen hatten. Manchmal sollte man schon genauer hingucken, sonst steht man am Ende blöd da. :-D

By placing an order via this Web site on the first day of the fourth month of the year 2010 Anno Domini, you agree to grant Us a non transferable option to claim, for now and for ever more, your immortal soul. Should We wish to exercise this option, you agree to surrender your immortal soul, and any claim you may have on it, within 5 (five) working days of receiving written notification from gamesation.co.uk or one of its duly authorised minions. We reserve the right to serve such notice in 6 (six) foot high letters of fire, however we can accept no liability for any loss or damage caused by such an act.

If you a) do not believe you have an immortal soul, b) have already given it to another party, or c) do not wish to grant Us such a license, please click the link below to nullify this sub-clause and proceed with your transaction.​
 
Zurück