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Dead Island: BPjM nimmt Zombie-Spiel von B-Liste - Indizierung bleibt bestehen

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Zum Artikel: Dead Island: BPjM nimmt Zombie-Spiel von B-Liste - Indizierung bleibt bestehen
 
Naja,
die dämlichen Politiker sind ja nur 50-70 Jährige die keien ahnung von Spielen ahben und nur das Negative sehen an Waffenspielen.....
Und dann Gründen die Irgendeine deppenfirma die das Kontrollieren sollten -.-


Jetzt muss ich wie bei DOOM 15 Jahre warten bis das Spiel vom Index ist.....
 
hm, hab mir den key bei ebay gekauft und einfach bei steam aktiviert...solange sie's nicht so machen wie bei dead rising 2 addon sind mir die listen ziemlich egal^^
da kann man gar nicht spielen...ip blockade...selbst wenn mans legal kauft^^
 
Informier' dich doch erstmal über das BPJM Gremium bevor du solch einen Mist schreibst.

@topic: Ich finde es nicht gut, dass die Entscheidungen ohne nachvollziehbare Argumentation durchgeführt werden. Wo bleibt da die Transparenz?
 
Informier' dich doch erstmal über das BPJM Gremium bevor du solch einen Mist schreibst.

@topic: Ich finde es nicht gut, dass die Entscheidungen ohne nachvollziehbare Argumentation durchgeführt werden. Wo bleibt da die Transparenz?

Wie üblich werden die Begründungen in ein paar Tagen zur Einsicht nachgereicht. Aber was werden wohl die Gründe sein? Wahrscheinlich kam man zu dem Schluss, dass die Gewaltdarstellung und das Gameplay eine Indizierung rechtfertigen, ein Strafgesetztatbestand - durch zum Beispiel menschenverachtende Darstellung der Gewalt - nicht erfüllt ist und somit eine Beschlagnahmung ausgeschlossen. An sich sind aus der aktuellen Konsolen- und somit Spielegeneration nur wenige Titel beschlagnahmt. Und die meisten davon, wegen Symbolik aus der NS-Zeit...naja...das ist eben unser (Haken-)Kreuz, dass wir Spieler zu schleppen haben. Auf Grund von Gewaltdarstellung beschlagnahmter Titel fallen mir nur die beiden Condemned-Teile, Left4Dead 2 und die Dead Rising Serie ein. (Mortal Kombat 1 - 3 und Manhunt etc. zähle ich nicht zur aktuellen Generation.)

Die anderen üblichen Verdächtigen, wie Mortal Kombat etc. sind ja alle "nur" auf Liste A bzw. B INDIZIERT, was den Erwerb für Erwachsene zwar erschwert, aber trotzdem weder unmöglich noch strafbar macht. Gleiches galt übrigens für Doom....und den Duke noch immer....
 
Jetzt muss ich wie bei DOOM 15 Jahre warten bis das Spiel vom Index ist.....

Solang du nicht gerade 3 Jahre alt bist, wird das nicht nötig sein. Indiziert heißt nur, dass das Spiel nicht an Minderjährige verkauft werden darf und das man nicht öffentlich dafür Werbung machen darf. Legal kaufen darfst du es trotzdem, wenn du 18 bist.
 
Als mir das erste mal einer von Dead Island erzählte und dass es beschlagnahmt sei, dachte ich zuerst, es sei ein japanisches Anime/Hentai-Spiel, in dem man sich auf einer Insel an kleine Kinder ranmacht => Dad Island... :B


Wie ist das denn bei so einem Fall mit der Berichterstattung? Ich dachte bisher, dass ein Spielemagazin den Titel nicht mal erwähnen darf, solang er indiziert ist? ^^
 
Als mir das erste mal einer von Dead Island erzählte und dass es beschlagnahmt sei, dachte ich zuerst, es sei ein japanisches Anime/Hentai-Spiel, in dem man sich auf einer Insel an kleine Kinder ranmacht => Dad Island... :B


Wie ist das denn bei so einem Fall mit der Berichterstattung? Ich dachte bisher, dass ein Spielemagazin den Titel nicht mal erwähnen darf, solang er indiziert ist? ^^

Du darfst es im Rahmen einer Berichterstattung erwähnen, aber der Inhalt darf nicht "werbend" sein. Da die Grenze zwischen normaler Berichterstattung und Werbung ziemlich dünn sein kann, berichtet man aber am besten gar nicht darüber. Bei diesem Artikel hier, kann man aber werbenden Inhalt tatsächlich ausschließen. Wenn man aber in einem Bericht schröbe, welch bahnbrechende Grafik Herzog AtomisierSie 3D damals hatte, kann jemand spitzfindiges das schon als Werbung deuten.
Anders bei beschlagnahmten Titeln. Hier greift - für manchen überraschend - KEIN Werbeverbot.

Der Sinn dahinter: Indizierte Spiele kann man ja (normalerweise) in Deutschland über 18 Jahren kaufen. Durch das Werbeverbot will man verhindern, dass ein 16-Jähriger auf den Titel aufmerksam wird, in den Media Markt läuft und dort - weil die Mitarbeiter vielleicht Pfeifen sind - den Titel bekommt.
Beschlagnahmte Titel werden von den Behörden eingezogen und vernichtet. Man kann sie also (eigentlich) nirgends in Deutschland kaufen. Somit ist es dem Gesetzgeber auch egal, ob ein Jugendlicher von dem Titel weiß oder nicht.

Die Logik dahinter ist eigentlich stimmig.
 
So ganz kapiere ich es aber noch nicht. Was heißt "beschlagnahmt"? Wenn die Polizei meinen Steam Account durchgewühlt hätte, hätten sie das Spiel daraus bannen können? Oder, wenn jemand die UK/EU-Retail Fassung gekauft hat, den Datenträger vernichten?
 
Du darfst es im Rahmen einer Berichterstattung erwähnen, aber der Inhalt darf nicht "werbend" sein. ...

Der Sinn dahinter: Indizierte Spiele kann man ja (normalerweise) in Deutschland über 18 Jahren kaufen. Durch das Werbeverbot will man verhindern, ... .
das weiß ich alles, aber bisher haben sich Spielemagazine oft schon schwer getan, ein Spiel zu namentlich zu erwähnen, selbst wenn der Artikel rein gar nichts mit Test, Lob/Kritik oder (selbst sehr weit hergeholter) Werbung zu tun hat.


@heinz otto: wenn man das Spiel bei Dir findet, würde man es halt beschlagnahmen, also: wegnehmen. Und ein Shop, der es Dir verkauft, macht sich hier in D damit strafbar. Du machst Dich nur strafbar, wenn Du es deinerseits weiterverkaufst oder verschenkst oder "öffentlich" vorführst - wobei ich nicht ganz sicher bin, wie es zB bei Nazi-Symbolik wäre, wenn man Dir eindeutig eine rechte Motivation als Kaufgrund nachweisen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
das weiß ich alles, aber bisher haben sich Spielemagazine oft schon schwer getan, ein Spiel zu namentlich zu erwähnen, selbst wenn der Artikel rein gar nichts mit Test, Lob/Kritik oder (selbst sehr weit hergeholter) Werbung zu tun hat.

Hm, Du hast schon Recht. Ob der Inhalt werbend ist oder nicht ist immer eine Entscheidungssache, die jemand fällt, der mal knausriger sein kann oder nicht. Und bevor eine Heftauflage vom Markt genommen wird, schreibt man eben auf Nummer sicher lieber gar nichts darüber. Selbst wenn sich später herrausstellte, dass der Inhalt nicht werbend war...das bringt dem Verlag dann rein gar nichts mehr.

Zu Deiner Erklärung der Beschlagnahmung kann ich nur Ja und Amen sagen.

Zur Ergänzung noch:
Wenn man sich ein indiziertes Spiel aus dem Ausland bestellt und der Zoll öffnet es, dann schickt er es weiter zu der städtischen Zollstelle und man kann es gegen Vorlage des Personalausweises abholen. (Ob sich der Zoll immer die Mühe macht, weiß ich nicht.)

Wenn man sich ein beschlagnahmtes Spiel aus dem Ausland bestellt und der Zoll öffnet es, dann vernichtet er den Datenträger und man selbst bekommt einen Brief, in dem der Sachverhalt erklärt wird und zumeist auch noch, dass die Staatsanwaltschaft in diesem Fall ermittelt. Wenn man sich nicht gerade eine Palette Dead Risings (Verdacht auf Weitervertrieb) oder Kinderpornos bestellt hat, dann bekommt man sicher einen Brief, dass die Ermittlungen eingestellt werden. Also, wer sich hin und wieder ein einzelnes Spiel aus dem Ausland bestellt, hat von rechtlicher Seite nichts zu befürchten. Das Geld ist dann aber weg und der Händler muss Dir auch keinen Ausgleich zahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man sich ein beschlagnahmtes Spiel aus dem Ausland bestellt und der Zoll öffnet es, dann vernichtet er den Datenträger und man selbst bekommt einen Brief, in dem der Sachverhalt erklärt wird und zumeist auch noch, dass die Staatsanwaltschaft in diesem Fall ermittelt. Wenn man sich nicht gerade eine Palette Dead Risings (Verdacht auf Weitervertrieb) oder Kinderpornos bestellt hat .
oder noch schlimmer: ein Palette "Playground of Death 4: Evil Pedo-Nazi-Zombies rumbling in the Kindergarden" :B
 
Du darfst es im Rahmen einer Berichterstattung erwähnen, aber der Inhalt darf nicht "werbend" sein. Da die Grenze zwischen normaler Berichterstattung und Werbung ziemlich dünn sein kann, berichtet man aber am besten gar nicht darüber. Bei diesem Artikel hier, kann man aber werbenden Inhalt tatsächlich ausschließen. Wenn man aber in einem Bericht schröbe, welch bahnbrechende Grafik Herzog AtomisierSie 3D damals hatte, kann jemand spitzfindiges das schon als Werbung deuten.
Stimmt - bei Spielemagazinen geht man allgemein davon aus, dass diese irgendwie immer werbend berichten, da sie ja über das liebste Hobby ihrer Leser schreiben. Das kann man so sehen, muss man aber nicht. Unsere Entscheidung war: Sachlich darüber berichten. Sollte das jemand als Werbung ansehen und den Artikel bei der BPjM einreichen, glaube ich, dass nichts passieren würde.
 
Wieso ist das Spiel eigentlich indiziert?
Gut, man kann Zombies die Köpfe wegschlagen, na und ?
Dead Space ist da zig mal brutaler !
und erst recht Left 4 Dead 2 (uncut) (da kann man alles abschießen /hacken/sägen + sämtliche Organe sehen)
wirklich sehr schade, dass die BPjM anscheinend nur rummeckert und indiziert, und die USK da einfach mitmacht und die Spiele total verstümmelt (kürzt).
Echt traurig, denn so entgeht Deutschland eines der besten Action-Spiele des letzten Jahres :(
 
Etwas Off Topic:
Max Payne wurde vom Index genommen.
 
hm, hab mir den key bei ebay gekauft und einfach bei steam aktiviert...solange sie's nicht so machen wie bei dead rising 2 addon sind mir die listen ziemlich egal^^
da kann man gar nicht spielen...ip blockade...selbst wenn mans legal kauft^^

ja ,stimmt eine IP -Blockade tritt seit kurzem auch bei der Installation von Dead Island auf (Zitat: "dieser Artikel ist in ihrem Land nicht verfügbar" )
aber es gibt nen einfachen Weg um dieses Problem zu lösen :

1. Steam ausschalten
2. Hotspot Shield herunterladen (täuscht eine US-IP Adresse vor )
3. Steam starten
4. Spiel runterladen

Viel Spaß ! :)
 
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