wer ist so doof - die frage stellt sich hier nicht. es kann jeden passieren. ein einziges wort überlesen und zack du hast sollche affen am hals. ist mir auch schon passiert. hab viel drauß gelernt
ich bin österreicher und da ist der konsumentenschutz sehr viel besser als bei euch deutschen.
aber im allgemeinen ist es das selbe. ein kind das unter 18 ist darf schon mal keine verträge abschliesen. (bestimmte sachen darf ein unter 18 jähriger nicht mal kaufen - obwohl es oft verkauft wird)
somit wäre der vertrag schon mal 0 und nichtig.
das problem bei dieser sache ist eher, und das wurde glaub ich von meinem vorredner erwähnt, dass kein mensch heute mehr per erlagschein zahlt sondern per abbuchungsauftrag.
sollte man doch in der lage sein die zahlung zu verweigern --> ignorieren ist schlecht.
ich will jetzt nich lügen, weil wie gesagt ich kenn mich beim österreichischen recht aus, hat man 14 tage zeit einspruch zu erheben. sollte man sich bis dato nicht gerührt haben und dem anbieter gesagt haben dass das abo 0 und nichtig ist da unter anderem eine kündigungsfrist von MIN 14 tage besteht, wirds happig. weil dann nimmt man das abo als gegeben hin.
nach österreichischen recht sieht das etwas anders aus. ein wenig übersichtlicher vom gesetz her.
da muss der anbieter den kunden informieren das er gerade im begriff ist ein abo abzuschliesen. sprich man muss 14 tage vor abobeginn informiert werden. sollte dann noch irgend was rechtlich nicht stimmen, wie zb versteckte preise, unübersichtliche preise,... oder verzicht auf agbs dann verlängert sich die kündigungsfrist wo der vertrag nicht zustande kommt auf 3 monate. ist das jetzt noch ein ausländischer anbieter dann verlängert sich der zeitraum bis zum sankt nimmerleinstag (stimmt auch nicht ganz aber den zeitraum weiß ich jetzt nicht)
also hier gilt sofort den deutschen, österreichsichen oder europäischen konsumentenschutz anrufen und sich dort erkundigen. die verweisen dann eh auf ihre seite oder klären einem auf. zusätzlich kann man die dann auch noch anzeigen
dann kümmern sich fähigere leute drum
(ausnahme ist die schweiz. die anzuzeigen ist sau schwer)
ps: was ihr deutsche im gegensatz zu uns österreichern habt ist die möglichkeit der sammelklage. das gibts bei uns in der fassung so nicht