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News - Kurioses: Kurios: Jugendliche wegen Diebstahl virtueller Güter verurteilt

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News - Kurioses: Kurios: Jugendliche wegen Diebstahl virtueller Güter verurteilt

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Zum Artikel: http://www.pcgames.de/aid,664455
 
omg! Wie freakig muss man sein? Das sind ordentliche Strafen! selber schuld!
 
War der Tatbestand wirklich der "Diebstahl virtueller Güter" oder die Nötigung? Wenn nur ersteres bestraft worden wäre und die Nötigung nicht, fände ich das allerdings kurios...
 
AW: News - Kurioses: Kurios: Jugendliche wegen Diebstahl virtueller Güter verurteilt

Die Anwälte der beiden Jugendlichen plädierten darauf, virtuelle Objekte würden rechtlich nicht existieren,
Grade in der heutigen Zeit sind virtuelle Sachen doch "Realität".
Wenn man virtuelle Sachen (ver)kaufen, dann haben sie ja auch einen Wert.
 
AW: News - Kurioses: Kurios: Jugendliche wegen Diebstahl virtueller Güter verurteilt

Ist richtig so, ich meine man wird doch auch verurteilt wenn man z.B. Musik illegal ausm Netz zieht und damit Diebstahl betreibt obwohl es sich dabei nur um 0len und 1en handelt...
 
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Hey, wenn virtuelle Güter nicht real sind, kann ich dann auch einfach virtuelles Geld stehlen? Is ja nicht real, steht nur auf dem Kontoauszug, dass es da ist.

Komische Argumentation der Anwälte...
 
AW: News - Kurioses: Kurios: Jugendliche wegen Diebstahl virtueller Güter verurteilt

N7ghty am 22.10.2008 16:08 schrieb:
Hey, wenn virtuelle Güter nicht real sind, kann ich dann auch einfach virtuelles Geld stehlen? Is ja nicht real, steht nur auf dem Kontoauszug, dass es da ist.

Komische Argumentation der Anwälte...


ja, das ist echt banane. wenn etwas einen wert hat, für den andere bereits sind, etwas zu zahlen, dann hat es nunmal auch diesen wert. egal ob es klumpen gold mit einem marktwert von 5000€ ist oder ein gemälde für 1Mio € mit einem materialwert von nur 10€ oder ne oder für ne gameshow, für die ein sender dem erfinder 100.000€ zahlt...
 
AW: News - Kurioses: Kurios: Jugendliche wegen Diebstahl virtueller Güter verurteilt

Man man wie doof kann man sein, verknackt sie wegen bedrohung und Körperverletzung aber wegen Diebstahl virtueller Güter ist absoluter Schwachsinn.
 
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was genau ist an der meldung "kurios"?
 
AW: News - Kurioses: Kurios: Jugendliche wegen Diebstahl virtueller Güter verurteilt

Bonkic am 22.10.2008 16:32 schrieb:
was genau ist an der meldung "kurios"?
Vielleicht weil sie bei DEM Tatbestand wegen Diebstahl verurteilt wurden. :S

Ich glaube aber eher es handelt sich einfach nur um eine unglückliche Beschreibung des Urteils in der News.
 
AW: News - Kurioses: Kurios: Jugendliche wegen Diebstahl virtueller Güter verurteilt

N7ghty am 22.10.2008 16:08 schrieb:
Hey, wenn virtuelle Güter nicht real sind, kann ich dann auch einfach virtuelles Geld stehlen? Is ja nicht real, steht nur auf dem Kontoauszug, dass es da ist.

der betrag auf deinem konnte hat (bzw sollte :B ) aber einen realen gegenwert, steht also nur stellvertretend für etwas real existierendes.

hingegen wirst du probleme bekommen, wenn du von blizzard dein "echtes" epic-mount oder sonstwas einforderst.
 
AW: News - Kurioses: Kurios: Jugendliche wegen Diebstahl virtueller Güter verurteilt

da wurde wohl eher die nötigung bestraft, das wär auch in deutschland passiert..
 
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McDrake am 22.10.2008 16:01 schrieb:
Die Anwälte der beiden Jugendlichen plädierten darauf, virtuelle Objekte würden rechtlich nicht existieren,
Grade in der heutigen Zeit sind virtuelle Sachen doch "Realität".
Wenn man virtuelle Sachen (ver)kaufen, dann haben sie ja auch einen Wert.

mag sein.
aber auch in deutschland wäre eine verurteilung zumindest wegen "diebstahls" undenkbar.
(allerdings weiss ich nicht, ob die beiden in holland explizit wegen "diebstahls" oder eines anderen delikts verurteilt wurden).
 
AW: News - Kurioses: Kurios: Jugendliche wegen Diebstahl virtueller Güter verurteilt

heisst es in den agb's der mmorpg anbieter nicht das die gegestände im spiel eigentum des jeweiligen anbieter bleiben... damit sie nicht verkauft werden und so?

also kann man dann ja keine anzeige machen, dass einem etwas geklaut wurde... sonst könnte man ja auch den anbieter verklagen, wenn er einen gegenstand löschen oder "wegpatchen" würde... :p
 
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White-Devil am 22.10.2008 17:05 schrieb:
heisst es in den agb's der mmorpg anbieter nicht das die gegestände im spiel eigentum des jeweiligen anbieter bleiben... damit sie nicht verkauft werden und so?

also kann man dann ja keine anzeige machen, dass einem etwas geklaut wurde... sonst könnte man ja auch den anbieter verklagen, wenn er einen gegenstand löschen oder "wegpatchen" würde... :p
Nein aber du kannst eine Anzeige "machen", wenn dich jemand schlägt und mit einem Messer bedroht, damit du was auch immer tust (in diesem Fall eben virtuelle Gegenstände überweisen).

Nur ist das dann halt kein Diebstahl sondern eher eine Nötigung.
Aber da es hier eh nicht um deutsches Recht geht, bleibt die ganze Sache sehr theoretisch.
 
AW: News - Kurioses: Kurios: Jugendliche wegen Diebstahl virtueller Güter verurteilt

N-o-x am 22.10.2008 17:30 schrieb:
Nur ist das dann halt kein Diebstahl sondern eher eine Nötigung.
Aber da es hier eh nicht um deutsches Recht geht, bleibt die ganze Sache sehr theoretisch.
naja, wenn einer zB die zugangsdaten eines WoW-accounts klaut, den account dann bei ebay für 300€ verkauft, dann müßte das doch auch nach dt. recht nicht anders sein, als wenn derjenige zB nen fernseher geklaut hätte und ihn für 300€ verkauft hätte, oder?
 
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Herbboy am 22.10.2008 17:36 schrieb:
naja, wenn einer zB die zugangsdaten eines WoW-accounts klaut, den account dann bei ebay für 300€ verkauft, dann müßte das doch auch nach dt. recht nicht anders sein, als wenn derjenige zB nen fernseher geklaut hätte und ihn für 300€ verkauft hätte, oder?
Die Frage nach der Einordnung eines virtuellen Gegenstandes stellt sich in dem Fall in den Niederlanden garnicht erst, da hier nichtmal was weggenommen wird, sprich der Diebstahl von vornherein ausscheidet. Er gibt ihnen das Zeug ja. Dass er das nur macht um nicht verprügelt zu werden (willensbeugende Gewalt), ist für den Diebstahl unerheblich, deshalb Nötigung.

Zugangsdaten klauen ist wieder was anderes.
 
AW: News - Kurioses: Kurios: Jugendliche wegen Diebstahl virtueller Güter verurteilt

N-o-x am 22.10.2008 17:44 schrieb:
Herbboy am 22.10.2008 17:36 schrieb:
naja, wenn einer zB die zugangsdaten eines WoW-accounts klaut, den account dann bei ebay für 300€ verkauft, dann müßte das doch auch nach dt. recht nicht anders sein, als wenn derjenige zB nen fernseher geklaut hätte und ihn für 300€ verkauft hätte, oder?
Die Frage nach der Einordnung eines virtuellen Gegenstandes stellt sich in dem Fall in den Niederlanden garnicht erst, da hier nichtmal was weggenommen wird, sprich der Diebstahl von vornherein ausscheidet. Er gibt ihnen das Zeug ja. Dass er das nur macht um nicht verprügelt zu werden (willensbeugende Gewalt), ist für den Diebstahl unerheblich, deshalb Nötigung.

Zugangsdaten klauen ist wieder was anderes.
ich meinte ja nicht den fall hier.

dann halt ein anderes rein virtuelles beispiel: einer spielt grad auf ner LAN, geht kurz aufs klo, und ein "kumpel" setzt sich an den freien PC, schiebt einen wertvollen gegenstand zu seinem eigenen charakter rüber, klaut ihn also. der gegenstand wäre bei ebay 300€ wert. ist das ein diebstahl gleichwertig mit dem klau zB eines 300€-MP3players, der neben der tastatur lag?
 
AW: News - Kurioses: Kurios: Jugendliche wegen Diebstahl virtueller Güter verurteilt

Herbboy am 22.10.2008 17:56 schrieb:
dann halt ein anderes rein virtuelles beispiel: einer spielt grad auf ner LAN, geht kurz aufs klo, und ein "kumpel" setzt sich an den freien PC, schiebt einen wertvollen gegenstand zu seinem eigenen charakter rüber, klaut ihn also. der gegenstand wäre bei ebay 300€ wert. ist das ein diebstahl gleichwertig mit dem klau zB eines 300€-MP3players, der neben der tastatur lag?
Keine Ahnung. :S
Da kannst du 100 Probleme draus machen.

Die EULA: Eigentum liegt beim Publisher.
Ist der Verkauf überhaupt rechtsgültig? Kann sich jemand auf den Diebstahl einer Sache berufen, an der er nie Eigentum hatte (sondern der Publisher)? Wie hoch ist der Wert des virtuellen Gegenstandes? Hat er überhaupt einen Wert? Ist er überhaupt eine Sache (Stichwort körperlicher Gegenstand)?...usw.
 
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