• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank
  • Kritk / Fragen / Anregungen zu Artikeln

    Wenn ihr Kritik, Fragen oder Anregungen zu unseren Artikeln habt, dann könnt ihr diese nun in das entsprechende Forum packen. Vor allem Fehler in Artikeln gehören da rein, damit sie dort besser gesehen und bearbeitet werden können.

    Bitte beachtet dort den Eingangspost, der vorgibt, wie der Thread zu benutzen ist: Danke!

News - Diablo 3: Blizzard beansprucht spanische Diablo 3-Internetadresse

System

System
Mitglied seit
03.06.2011
Beiträge
15.220
Reaktionspunkte
12
Jetzt ist Deine Meinung gefragt: Hier kannst Du deinen Kommentar zum Artikel veröffentlichen und mit anderen Lesern darüber diskutieren.

arrow_right.gif
Zum Artikel: http://www.pcgames.de/aid,637179
 
also ich finde "abzutreten habe" einfach lächerlich.... der typ hat eine investition geleistet zur rechten zeit und sollte dafür entlohnt werden... zumindest 1000,- oder sowas :)
 
naja denk ma da wird man allein mit der werbung schon was verdient haben
 
so gehts leider nicht. mein kumpel wurde auch fast verklagt, weil er damals tvtotal.de besaß, bevor die sendung den riesendurchbruch hatte und eine internetpräsenz aufgebaut werden sollte.

er hatte sich auch kohle versprochen, aber man muss eher aufpassen keine klage am hals zu haben. find ich auch unsinnig!
 
Naja, so riesig ist die Investition in eine Domain auch wieder nicht ;).

Dummerweise ist das rechtlich ein lockerer Grund. Zwar steht man recht gut, wenn man eine Domain vor Eintragung der Marke hatte, aber bei diabloIII.es ist die gute Frage: ist DiabloIII die Marke oder eher Diablo? Insofern muss einem das Risiko bewusst sein.
 
AW:

Skade am 24.03.2008 22:58 schrieb:
Naja, so riesig ist die Investition in eine Domain auch wieder nicht ;).

Dummerweise ist das rechtlich ein lockerer Grund. Zwar steht man recht gut, wenn man eine Domain vor Eintragung der Marke hatte, aber bei diabloIII.es ist die gute Frage: ist DiabloIII die Marke oder eher Diablo? Insofern muss einem das Risiko bewusst sein.

das ist überhaupt keine Frage. Diablo ist die Marke, die III ist eine Version.
Es ist ja auch "Coca Cola" die Marke und Zero nur eine spezielle Version dieser Marke.
Wenn man allerdings vor Eintragung der Marke die Domain hat, dann hat man
einen Anspruch auf die Domain.
Da gabs mal n schönes Urteil in Amiland, wo ein Informatikstudent für irgendeine Internetdomain 4,8 Mio Dollar bekommen hat.. weiss leider nicht mehr welche Firma da blechen musste.

Gruß
Excelsion
 
AW:

Excelsion am 24.03.2008 23:12 schrieb:
Skade am 24.03.2008 22:58 schrieb:
Naja, so riesig ist die Investition in eine Domain auch wieder nicht ;).

Dummerweise ist das rechtlich ein lockerer Grund. Zwar steht man recht gut, wenn man eine Domain vor Eintragung der Marke hatte, aber bei diabloIII.es ist die gute Frage: ist DiabloIII die Marke oder eher Diablo? Insofern muss einem das Risiko bewusst sein.

das ist überhaupt keine Frage. Diablo ist die Marke, die III ist eine Version.
Es ist ja auch "Coca Cola" die Marke und Zero nur eine spezielle Version dieser Marke.
Wenn man allerdings vor Eintragung der Marke die Domain hat, dann hat man
einen Anspruch auf die Domain.
Da gabs mal n schönes Urteil in Amiland, wo ein Informatikstudent für irgendeine Internetdomain 4,8 Mio Dollar bekommen hat.. weiss leider nicht mehr welche Firma da blechen musste.

Gruß
Excelsion

Das ist in Europa überhaupt nicht so klar. Es gibt da recht unterschiedliche Gerichtsurteile. Und gerade, wenns nur um eine Versionsnummer geht, hat Blizzard da gute Karten, Anspruch auf die Domain zu haben.

Es gilt bei Domains zwar durchaus "wer zuerst kommt, mahlt zuerst", aber bei populären Begriffen und Marken sieht das nicht mehr ganz so einfach aus. Ich kenne die spanische Gesetzgebung nicht, in Deutschland beginnt dann aber eine interessante Abwägung zwischen Privatnutzung, kommerzieller Nutzung und der Bekanntheit (!) des streitbaren Namens. Auf Gleichnamigkeit wird der Gute nicht pochen können (Mit dem Namen "Diablo" würde ich aus dem christlichen Spanien auswandern ;)).

Bei Städten und Stadtteilen ist in Deutschland der Anspruch sehr einfach durchzusetzen (sofern die Gleichnamigkeit nicht gegeben ist), bei Markennamen wirds schwieriger, wenn das beklagte Angebot nicht kommerziell ist, brachliegt und/oder mit der beklagten Sache nicht zusammenhängt.

Unterm Strich: ich würds nicht drauf ankommen lassen.
 
AW:

Excelsion am 24.03.2008 23:12 schrieb:
Wenn man allerdings vor Eintragung der Marke die Domain hat, dann hat man
einen Anspruch auf die Domain.


schön wärs, wenns so einfach wäre.... ;)
 
@Blizzard: Kündigt es endlich offiziell an, verdammt nochmal!
 
KONNAITN am 25.03.2008 10:22 schrieb:
@Blizzard: Kündigt es endlich offiziell an, verdammt nochmal!


ist das wirklich nötig? ;)
was hätte man von einer ankündigung, wenn der titel erst in 3- 4 jahren erscheint?
kommen wird es so oder so.
 
Auf eine Nähe zu Ankündigung oder gar Release :B von D3 darf man deswegen nun keineswegs schließen.

Diablo3.eu, Diablo3.es, Diabloiii.fr, Diablo3.fr und Diablo3.de sind schon seit April 2006 und länger (teilweise 2004) auf Blizzard registriert.
Allerdings nimmt die Zahl der D3 Domains offensichtlich zu und das liegt sicher nicht am Erfolg von Diablo2. :rolleyes:
 
Bonkic am 25.03.2008 10:25 schrieb:
KONNAITN am 25.03.2008 10:22 schrieb:
@Blizzard: Kündigt es endlich offiziell an, verdammt nochmal!


ist das wirklich nötig? ;)
was hätte man von einer ankündigung, wenn der titel erst in 3- 4 jahren erscheint?
kommen wird es so oder so.
Ein spontaner Impuls. Ich habe diese ganzen Gerüchte rund um ein Diablo 3 einfach schon ein wenig satt und würden sie es endlich ankündigen, gäbe es zumindest keine dieser Hinweise mehr. Wenn das noch Jahre so weitergeht, enden wir irgendwann bei einem Cornflake, dessen Form und Herkunft auf ein D3 hinweist. ;)
 
Zurück