Boesor am 14.11.2007 22:42 schrieb:
PeterHantsche am 14.11.2007 22:41 schrieb:
Hat er doch, so wurden die In-Game-Items schließlich mit echtem Geld bezahlt.
Schüss
ja gut, aber er hat nunmal keinen gegenstand.
Bin aber auch kein Jurist, meine aber mal sowas in der einen Juraähnlichen Vorlesung gehört zu haben.
nimm mal an, dass du in las vegas bist und dir einer in einem casino die chips aus der tasche klaut. eindeutig diebstahl. dann würde aber deiner ausfühurng nach ja aber der klau von "virtuellen" chips in einem onlinecasino kein disbtahl sein, auch wenn du die mit echtem geld bezahlt hast...?
wenn du in einem spiel durch einen virtuellen diebstahl wirklich einen meßbaren geld-schaden und nicht nur "spaßverlust" hast, dann ist das IMHO nicht mehr nur ein "virtueller" diebstahl, egal ob man das nun greifen kann oder nicht.
inwieweit das n D gesetzlich umsetzbar ist, das ist wieder ne andere frage. bei dem casino-beispiel ggf. noch eindeutig, aber zB bei items, die du bei ebay verkaufen KÖNNTEST, oder wenn du zB 20€ im monat bei nem spiel zahlst und dir einmal einer durch nen klau 2 wochen spielzeit zunichte macht... naja... schwer zu sagen.