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Aktualisierte Forenregeln
Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.
Wenn ihr Kritik, Fragen oder Anregungen zu unseren Artikeln habt, dann könnt ihr diese nun in das entsprechende Forum packen. Vor allem Fehler in Artikeln gehören da rein, damit sie dort besser gesehen und bearbeitet werden können.
Bitte beachtet dort den Eingangspost, der vorgibt, wie der Thread zu benutzen ist: Danke!
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Mit Lastkraftwagen bezeichnet man Kraftfahrzeuge, die vorwiegend zum Transport von Gütern geeignet sind. Die übergeordnete Kategorie ist Nutzfahrzeug, darüber Fahrzeug. Als Abkürzungen für Lastkraftwagen werden Lkw und LKW verwendet.
Eine Mutter ist der weibliche Elternteil eines Kindes.
Als Mutter bezeichnet man allgemein die Frau, die ein Kind gebärt bzw. geboren hat. Der daraus entstehende biologische, juristische und soziale Status der Mutterschaft erzeugt die Aufgabe der Mutter, sich – in den meisten Fällen gemeinsam mit einem Vater – um ihr Kind zu kümmern und es zu erziehen. Das Erziehungsrecht haben meist Vater und Mutter gemeinsam, es kann aber auch nur ein Elternteil (Alleinerziehende) das Erziehungsrecht haben. In verschiedenen Ländern können auch zwei Mütter oder zwei Väter in homosexueller Partnerschaft oder auch mehr Personen [1] das Erziehungsrecht übernehmen.