AW: News - Emsdetten: Gutachten zur Rechtmäßigkeit eines "Killerspiel"-Verbotes
Täusche ich mich oder wurde die Vereinbarung mit dem Grundgesetz im Bereich der Zensur bequemerweiße ausgespart?
Allerdings ist der Grundsatz der allgemeinen Handlungsfreiheit nicht schrankenlos garantiert. Einschränkungen sind gemäß Art. 2 Abs. 1 GG u. a. dann möglich, wenn das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit die Rechte anderer verletzt oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt,
Ach so, in dem ich ein Killerspiel spiele verletze ich jemanden?
Interessant, an alle meine Opfer, entschuldigung?
Das wollt ich echt nicht...
Dieses Geschreibsel ist ja nicht mal diese paar bytes wert!
Ich kann Leute nicht virtuell physisch verletzen!
Das ist fakt!
Mit Waffen kann man es, aber die sind erlaubt!
Ihr da oben, merkt ihr eigentlcih noch was?
Und zu dem Grund, warum der Amokläufer das getan hat, könnte man ja einfach mal den Abschiedsbrief lesen!
Da steht ganz eindeutig unter anderen, dass er keine Perspektive mehr sieht, die Gesellschaft zum Kotzen ist, usw.
Ich stimme mit ihm nihct in allen überein, aber eins muss man mal sagen, es war kein wahnsinniger, der einfach verückt war!
Er wusste warum er es tat, doch unsere Politiker ignorieren es einfach!
Für den nächsten Amoklauf gebe ich der Regierung persönlcih die Schuld, wenn sie sich weiter auf stur stellen!