Bonkic am 23.10.2006 13:51 schrieb:
ein fanpatch, der original wappen, namen etc. verwendet wäre natürlich rechtlich zu beanstanden, egal ob komerziell, oder nicht.
Das stimmt so nicht ganz.
Zu den Fussballspielern (d.h. deren Namen und Gesichter):
Diese treten bewusst in der Öffentlichkeit in ihrer Funktion als Fussballspieler auf (ansonsten stünden sie nicht aufm Platz). Jeder der sich für Fussball interessiert weiss somit wie in etwa diese (Fussb.-Spieler) aussehen und wie sie heissen. Er kann sich für diese -bewusst in der Öffentlichekeit in der jeweiligen Funtion agierend -auftretendePerson insoweit interessieren, dass er sich als Fan erweist und mit den Bildern und Namen der jeweiligen Person unter Freunden und Bekannten rumhantieren wie er's für notwendig hält; mit einem Einschnitt: ER darf sein Idol nicht beleidigen oder ihn in Funtion als Privatperson verleumden, ablichten, ausspionieren oder verfolgen, oder ohne sein (des Fussb.-Spielers) Wissen und Einverständis an ihm Geld verdienen. Er (der Fan) könnte somit z.B. eine Private Webseite einrichten in der er sich als Bayern-Fan o.ä. "outet" und Bilder seiner Lieblinge plazieren (in Ausübung als Fussballer und ohne diese zu beleidigen), aber damit kein Gewerbe betreiben oder dieses ankurbeln zu versuchen.
Jemand der nun hingeht und solange an PES rumfeilt, bis er seine Lieblingsliga nebst Spieler hat, darf ohne rechliche Bedenken damit spielen (solange die Software nicht illegal manipuliert oder vervielfältigt wird) und sogar diese Dateien im Rahmen eines freudschaftliche Dienstes (also ohne Bezahlung in jeglicher Form) an Dritte weitereichen. Über welche Kanäle das Weiterreichen geschieht ist irrelevant (also auch Internet). Eine Fan-Community kann daher Gleichgesinnten solche Dateien zur Verfügung stellen (ausschliesslich jeglichen Erwebscharakters!!).
Sollte das die DFL oder den jeweiligen Spieler stören, können sie dir rein garnicht anhaben. Es käme einem Wunder gleich, wenn sie eine Klage gegen jedes dieser Community-Mitglieder (auch diejenigen die den Freunschaftsdienst nutzen eingeschlossen) einreichen würden und diese Klagen auch gerichtlich Bestand halten (da müsste der jeweilige Richter ziemlich betroffen,-soffen oder -stochen sein). Ein Horrorszenario wäre natürlich wenn ich unrecht habe. Dann dürfte z.B. der liebe Michael Ballack jeden auf finaziellen Schadensersatz verklagen, der seinen Namen (schriftlich oder auch mündlich z.B. beim netten Plausch auf der Strasse) nutzt ......... Oh nicht dass da jetzt ne Millionenklage eines Spieler aus Chelsea (den ich an dieser Stelle nicht erwähnen kann- sonst wird's vielleicht noch teurer) auf mich zukommt......sch..e
Analoges dürfte auf die Nutzung der Vereinsymbole zutreffen.
also don't panic die ulitmative Antwort lautet immer 42