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News - World of Warcraft: Angeblich Spyware-verseucht

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Zum Artikel: http://www.pcgames.de/aid,412880
 
doenjes am 13.10.2005 13:52 schrieb:
Überrascht das irgendwen? :confused:

P.S.: ERSTER!!!!
Ja, mich :-D . Das wäre ja wohl das dickste Ding was sich ein Softwareherrsteller (natürlich neben MS) leisten könnte und darum is es auch so schwehr zu glauben, aber wer weiss zu welchen Abstrackten Blizzard greift um Cheatern das Handwerk zu legen, denn ich hoffe das dies, wenn es so sein sollte, der Fall ist. Was aber trotzdem Blizzard nicht genehmigt "mich" und jeden anderen zahlenden User auszuspionieren.

MFG
Trooper

PS.: Das kostet Blizzard mindestens noch 7 Tage Kostenfreies Abo ^^
 
Ich hab WoW grad mal analysiert.

Erststart ohne Login:
2 permanente Verbindungen werden geöffnet mit Port
4774 und 40041
Das einzige was verwirrt ist das die wow.exe auch eine http temporäre verbindung zu wow-europe.com öffnet über port 80 die nach ein paar sekunden wieder verschwindet. Diese Verbindung ist aber einfach zu erklären. Das ist der Listener welcher Überprüft ob Supportmessages verfügbar sind. Dabei handelt es sich um diese Messages wie sie zum Patchday des öfteren auftauchten.

Kurz nach dem Login/Wärend des Login:
Es kommen folgende Verbindungen hinzu:
2 x host-XX.wow-europe.com:3724
Maybe ist das Loginserver und eine Verbindung zur Serverlist bzw. Charakterlist des jeweiligen Server.

5 Minutige beobachtung ergaben keine weiteren Prozesse oder Verbindungen. Also wahrscheinlich hatte da nur wieder jemand Paranoia.
 
doenjes am 13.10.2005 13:52 schrieb:
Überrascht das irgendwen?

Keinen, der sich die EULA durchgelesen hat, da steht das nämlich drin. Wer hier also meckert, war lediglich so blöd, einen Vertrag zu unterschreiben, den er nicht gelesen hat.
 
Man, was für ne aktuelle Meldung. Diesen Aufschrei gab es schon einmal: Als WoW rauskam. Blizzard hat es von Anfan an "zugegeben". Warum auch nicht?

Ich finde das gut und sage einfach mal: Weiter so!!!
 
Keinen, der sich die EULA durchgelesen hat, da steht das nämlich drin. Wer hier also meckert, war lediglich so blöd, einen Vertrag zu unterschreiben, den er nicht gelesen hat.



Vom Prinzip her hast du Recht. Es ist aber zumindest fragwürdig, da ich die Eula erst lesen kann, wenn ich die 45 Euro schon bezahlt habe. Und ausserdem stelle dir nur mal im Ansatz vor, du wärst mit der Eula nicht einverstanden, und willst die Softwre zurück geben !!!!!!! Prost Mahlzeit, Viel Spass !!!

Ich habe aber kein Problem damit, da ich sowieso nicht weiss, wer mir beim Surfen und Zocken alles über die Schulter sieht.
Aber bei Blizzard weiss ich es jetzt.
 
oldbastad am 13.10.2005 16:50 schrieb:
Keinen, der sich die EULA durchgelesen hat, da steht das nämlich drin. Wer hier also meckert, war lediglich so blöd, einen Vertrag zu unterschreiben, den er nicht gelesen hat.



Vom Prinzip her hast du Recht. Es ist aber zumindest fragwürdig, da ich die Eula erst lesen kann, wenn ich die 45 Euro schon bezahlt habe. Und ausserdem stelle dir nur mal im Ansatz vor, du wärst mit der Eula nicht einverstanden, und willst die Softwre zurück geben !!!!!!! Prost Mahlzeit, Viel Spass !!!

Ich habe aber kein Problem damit, da ich sowieso nicht weiss, wer mir beim Surfen und Zocken alles über die Schulter sieht.
Aber bei Blizzard weiss ich es jetzt.

Wer ließt sich schon die EULA durch? Ich nicht, wenn ich mir nen Spiel kaufe will ich das Spielen und nicht erst 2-3 DIN-A4 Seiten mit langweiligen gesetzestexten durchlesen, wenn ich das wollte wär ich Anwalt geworden! Zumal ich das sowieso etwas anders sehe - Wenn ich etwas kaufe ist es meins, und wenn ich das umlackiere oder mir ne andere Tachobeleuchtung einbaue, ist das mein Ding. Und wenn ich dadurch die Garantie verliere - Mein Ding! Wobei Software-Hersteller ja eh jegliche verantwortung ablegen was beschädigungen durch die vertriebene Software angeht! Letztendlich steht in der EULA drin "WIR dürfen alles, DU darfst froh sein das Du die .exe doppelklicken darfst!" -> Ich empfinde das als ein Unding, ein Umstand der mal abgestellt gehört. Wenn die Politik da mal nen Gesetz erlassen würde, mal sehen welche Hersteller auf den "Deutschen Markt" verzichten würde!


MfG DingoRE
PS: Zocken tu ich trotzdem und halte mich auch soweit an die EULA wie ich sie kenne, aber wohl fühl ich mich nicht mehr dabei!
 
Technocrat am 13.10.2005 14:43 schrieb:
doenjes am 13.10.2005 13:52 schrieb:
Überrascht das irgendwen?

Keinen, der sich die EULA durchgelesen hat, da steht das nämlich drin. Wer hier also meckert, war lediglich so blöd, einen Vertrag zu unterschreiben, den er nicht gelesen hat.

Die EULA ist kein rechtsgültiger Vertrag.
1. Er wird mir vorgelegt, wenn ich das Spiel gekauft habe.
2. Falls die EULA auf Englisch ist, hat sie keine Gültigkeit. Amtssprache ist Deutsch.
3. Ein Klick ist keine rechtsgültige Unterschrift.

Ich frage mich was der Datenschutz dazu sagt, daß hier ohne rechtsgültige Unterschrift Daten gesammelt werden. Sie müßten auf der Packung den Kunden informieren, welche Informationen gesammelt werden.
 
siglreithmayr am 13.10.2005 18:17 schrieb:
Technocrat am 13.10.2005 14:43 schrieb:
doenjes am 13.10.2005 13:52 schrieb:
Überrascht das irgendwen?

Keinen, der sich die EULA durchgelesen hat, da steht das nämlich drin. Wer hier also meckert, war lediglich so blöd, einen Vertrag zu unterschreiben, den er nicht gelesen hat.

Die EULA ist kein rechtsgültiger Vertrag.
1. Er wird mir vorgelegt, wenn ich das Spiel gekauft habe.
2. Falls die EULA auf Englisch ist, hat sie keine Gültigkeit. Amtssprache ist Deutsch.
3. Ein Klick ist keine rechtsgültige Unterschrift.

Ich frage mich was der Datenschutz dazu sagt, daß hier ohne rechtsgültige Unterschrift Daten gesammelt werden. Sie müßten auf der Packung den Kunden informieren, welche Informationen gesammelt werden.

Könnt ich beinahe was wetten, dass man dann keine Onlingames mehr spielen könnte :)
 
McDrake am 13.10.2005 18:33 schrieb:
siglreithmayr am 13.10.2005 18:17 schrieb:
Technocrat am 13.10.2005 14:43 schrieb:
doenjes am 13.10.2005 13:52 schrieb:
Überrascht das irgendwen?

Keinen, der sich die EULA durchgelesen hat, da steht das nämlich drin. Wer hier also meckert, war lediglich so blöd, einen Vertrag zu unterschreiben, den er nicht gelesen hat.

Die EULA ist kein rechtsgültiger Vertrag.
1. Er wird mir vorgelegt, wenn ich das Spiel gekauft habe.
2. Falls die EULA auf Englisch ist, hat sie keine Gültigkeit. Amtssprache ist Deutsch.
3. Ein Klick ist keine rechtsgültige Unterschrift.

Ich frage mich was der Datenschutz dazu sagt, daß hier ohne rechtsgültige Unterschrift Daten gesammelt werden. Sie müßten auf der Packung den Kunden informieren, welche Informationen gesammelt werden.

Könnt ich beinahe was wetten, dass man dann keine Onlingames mehr spielen könnte :)
würd mich nicht wundern, wenn bald die ersten ankommen, die sich beschweren oder sogar klagen, dass sie für online-games einen internetanschluss benötigen :rolleyes:

:-D
 
siglreithmayr am 13.10.2005 18:17 schrieb:
Technocrat am 13.10.2005 14:43 schrieb:
doenjes am 13.10.2005 13:52 schrieb:
Überrascht das irgendwen?

Keinen, der sich die EULA durchgelesen hat, da steht das nämlich drin. Wer hier also meckert, war lediglich so blöd, einen Vertrag zu unterschreiben, den er nicht gelesen hat.

Die EULA ist kein rechtsgültiger Vertrag.
1. Er wird mir vorgelegt, wenn ich das Spiel gekauft habe.
2. Falls die EULA auf Englisch ist, hat sie keine Gültigkeit. Amtssprache ist Deutsch.
3. Ein Klick ist keine rechtsgültige Unterschrift.

Ich frage mich was der Datenschutz dazu sagt, daß hier ohne rechtsgültige Unterschrift Daten gesammelt werden. Sie müßten auf der Packung den Kunden informieren, welche Informationen gesammelt werden.
Also wenn ich das richtig in Erinnerung habe müssen die Vertragsbedingungen für den Verkauf vorher dem Kunden bekannt sein.
d.h. entweder die drucken die ganze Packung mit dem Scheiß zu oder der Verkäufer hat immer nen Stapel Papier sortiert nach Publisher griffbereit :-D
 
DingoRE am 13.10.2005 17:12 schrieb:
Wer ließt sich schon die EULA durch? Ich nicht, wenn ich mir nen Spiel kaufe will ich das Spielen und nicht erst 2-3 DIN-A4 Seiten mit langweiligen gesetzestexten durchlesen, wenn ich das wollte wär ich Anwalt geworden!
Och wie niedlich! Du willst die EULA nicht lesen? Glaubst Du, es spielt irgendeine Rolle, was Du willst? Wenn Du den Vertrag nicht lesen willst - Deine Sache. Wenn Du spielen willst, bleibt Dir nix anderes übrig, als dem Vertrag zuzustimmen. Ob Du das Dokument vorm Unterzeichnen auch liest, ist Dein Bier. Mit Deiner Zustimmung bestätigst Du, den Vertrag verstanden zu haben und erkennst den Vertrag mit sämtlichen Passi an. Ob du den Vertrag tatsächlich gelesen und verstanden hast, interessiert niemanden.

DingoRE am 13.10.2005 17:12 schrieb:
Wenn ich etwas kaufe ist es meins, und wenn ich das umlackiere oder mir ne andere Tachobeleuchtung einbaue, ist das mein Ding. Und wenn ich dadurch die Garantie verliere - Mein Ding!
Klar, wenn Du etwas kaufst, bist Du der rechtliche Besitzer. Das ist bei Computerspielen oder sonstigen Programmen auch nicht anders. Die Verpackung, der Datenträger und das Handbuch (so vorhanden) gehören Dir. Was Dir nicht gehört, ist die Software an sich. Die ist und bleibt Eigentum des Herstellers - sie ist sowas wie geistiges Eigentum des Entwicklers. Die Situation ist vergleichbar mit dem Kauf eines Buches: Nach dem Kauf gehört das Buch (der Einband, die Bindung, die Seiten) Dir, der eigentliche Inhalt (der Text) bleibt Eigentum des Autors. Den Text darfst Du auch nicht einfach verändern.

DingoRE am 13.10.2005 17:12 schrieb:
Software-Hersteller [legen] ja eh jegliche verantwortung ab [...] was beschädigungen durch die vertriebene Software angeht! Letztendlich steht in der EULA drin "WIR dürfen alles, DU darfst froh sein das Du die .exe doppelklicken darfst!" Ich empfinde das als ein Unding, ein Umstand der mal abgestellt gehört. Wenn die Politik da mal nen Gesetz erlassen würde, mal sehen welche Hersteller auf den "Deutschen Markt" verzichten würde!
Deutschland hat nun wahrlich wichtigere Probleme zu lösen als solche letztlich belanglosen Pseudoprobleme mit Computerspielverträgen.


siglreithmayr am 13.10.2005 18:17 schrieb:
Die EULA ist kein rechtsgültiger Vertrag.
1. Er wird mir vorgelegt, wenn ich das Spiel gekauft habe.
2. Falls die EULA auf Englisch ist, hat sie keine Gültigkeit. Amtssprache ist Deutsch.
3. Ein Klick ist keine rechtsgültige Unterschrift.
zu 1.) Nur weil Dir der Vertrag erst nach dem Kauf vorgelgt wird, ist er noch nicht rechtswidrig. Man wird auf der Verpackung darauf hingewiesen, dass man den beiliegenden Vertrag akzeptieren muss, um das Programm nutzen zu können. Zumindest bei Microsoft ist das so. In jedem Fall steht es aber im Benutzerhandbuch. Wenn man den Vertrag nicht akzeptiert, darf man die Software nicht nutzen (nebenbei bleibt die Software, also der Programmcode, Eigentum des Herstellers. Der Käufer der Software erhält lediglich das Nutzungsrecht) und kann sie zurückgeben. Ich habe es noch nie probiert, Software mit dieser Begründung zurückzugeben, aber rechtlich wäre der Händler in diesem Fall dazu verpflichtet, das Programm zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten.

zu 2.) Kein Vertrag verliert seine Rechtsgültigkeit dadurch, dass sie nicht in Deutsch verfasst ist. Rechtsverträge müssen nicht in der Landessprache des Nutzungsortes verfasst sein. Es gilt die Vertragssprache - und die ist meist die Amtssprache des Vertrags- bzw. Gerichtsortes. Bei Software, die beispielsweise aus den USA kommt, ist der Vertragsort dann ein Gerichtsstandort in den Vereinigten Staaten und damit die Vertragssprache Englisch. Auch ein fremdsprachiger Vertrag erlangt mit der Unterschrift der Vertragspartner Rechtsgültigkeit.

zu 3.) Das ist in der Tat ein Problem. Nur: Was wäre die Alternative? Ohne den Vertrag geht es nicht. Einzige Lösungsmöglichkeit: um die Software nutzen zu dürfen, muss jeder Verkäufer dann den Vertrag handschriftlich unterschreiben und dem Hersteller zukommen lassen. Das wäre aber ein immenser Aufwand, den sicher wenige Leute bereit wären, zu treiben.
 
zu 2.) Kein Vertrag verliert seine Rechtsgültigkeit dadurch, dass sie nicht in Deutsch verfasst ist. Rechtsverträge müssen nicht in der Landessprache des Nutzungsortes verfasst sein. Es gilt die Vertragssprache - und die ist meist die Amtssprache des Vertrags- bzw. Gerichtsortes. Bei Software, die beispielsweise aus den USA kommt, ist der Vertragsort dann ein Gerichtsstandort in den Vereinigten Staaten und damit die Vertragssprache Englisch. Auch ein fremdsprachiger Vertrag erlangt mit der Unterschrift der Vertragspartner Rechtsgültigkeit.

Ist ja alles schön und gut, nur was ist, wenn ich der engl. Sprache nicht so mächtig bin? Bin halt nen älterer Ossi, der engl. nie hatte :rolleyes:
Soll ich jetzt alles übersetzen, damit ich halbwegs verstehe was die von einem wollen und im endeffekt doch was falsches mache? :confused:
Kann wohl nicht sein. Wenn EULA oder anderes nur in engl. ist und jemand das nicht lesen kann, ist der Vertrag fürn Arm.

MfG
 
Maulwurf70 am 14.10.2005 01:59 schrieb:
zu 2.) Kein Vertrag verliert seine Rechtsgültigkeit dadurch, dass sie nicht in Deutsch verfasst ist. Rechtsverträge müssen nicht in der Landessprache des Nutzungsortes verfasst sein. Es gilt die Vertragssprache - und die ist meist die Amtssprache des Vertrags- bzw. Gerichtsortes. Bei Software, die beispielsweise aus den USA kommt, ist der Vertragsort dann ein Gerichtsstandort in den Vereinigten Staaten und damit die Vertragssprache Englisch. Auch ein fremdsprachiger Vertrag erlangt mit der Unterschrift der Vertragspartner Rechtsgültigkeit.

Ist ja alles schön und gut, nur was ist, wenn ich der engl. Sprache nicht so mächtig bin? Bin halt nen älterer Ossi, der engl. nie hatte :rolleyes:
Soll ich jetzt alles übersetzen, damit ich halbwegs verstehe was die von einem wollen und im endeffekt doch was falsches mache? :confused:
Kann wohl nicht sein. Wenn EULA oder anderes nur in engl. ist und jemand das nicht lesen kann, ist der Vertrag fürn Arm.

MfG
Eben, soweit ich weiß sind englisch abgefasste Geschäftsbedingungen kein wirksamer Vertragsbestandteil, da sie dem (deutschsprachigen) Kunden nicht zumutbar sind. Sowas nennt man Verbraucherschutz.
 
Wenn in einer Eula eine unerwartete Klausel drinsteht (hier sicherlich gegeben) so ist diese Klausel rechtlich nicht wirksam!

Zum Thema Eula an sich und den Verträgen haben wir hier einen rechtlich ziemlich uneindeutigen Raum. Wenn man das Spiel kauft, geht man einen Vertrag mit dem Händler ein, jedoch nicht dem Produzenten des Spiels! Der Vertrag mit dem Produzenten kommt erst durch die Eula zustande und wenn dem Kunden die nicht paßt, ist es gar nicht so sicher, daß man das Spiel beim Händler zurückgeben kann. Schließlich geht es hier um zwei verschiedene Verträge! Einmal den Kaufvertrag zwischen Händler und Kunde und dem Nutzungsvertrag der Software zwischen Produzent und Kunde. Nur weil letzterer nicht zustande kommt, kann man daraus nicht unbedingt ableiten, daß der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten darf ohne Konsequenzen!

Aber generell wage ich mal zu behaupten, daß 90% aller Spiele-Eulas in Deutschland rechtlich nicht haltbar wären. Und das ist angesichts der teilweise sehr fragwürdigen Inhalte auch gut so! Die Rechte der Kunden werden eh schon genug mit den Füßen getreten...

In diesem Fall finde ich die Klausel allerdings bei weitemn nicht so schlimm wie seinerzeit die Steamverarsche von Valve. Die Geschichte war rechtlich deutlich unseriöser!

Aber vor dem Gesetz sind manche eben doch gleicher als andere...

Bis dann denn!

McTrevor
 
Zu dem Argument mit dem Kaufen möche ich mal erwähnen, dass die meisten Softwareproduzenten ihre EULA im Internet veröffentlichen, so dass man sie sich vor dem Kauf durchlesen kann. Ausserdem veröffentlichen die meisten Hersteller auch ihre EULAs in verschiedenen Sprachen, zumindest deutsch ist fast immer dabei...


/edit:

McTrevor am 14.10.2005 10:25 schrieb:
Wenn in einer Eula eine unerwartete Klausel drinsteht (hier sicherlich gegeben) so ist diese Klausel rechtlich nicht wirksam!

Okay, da ist aber jetzt ein riesiger Streitraum, was eine unerwartete Klausel ist :rolleyes:


Ich glaube, viele Spieleeulas sind gerade so an der Grenze. Ich denke mal nicht, dass die Hersteller die Eulas nicht von verschiedenen Anwälten prüfen lassen...
 
1. Die Eula von WoW ist auf deutsch. Zumindest die der deutschen Version von WoW. ;)

2. imho werden nicht die Daten gesammelt und zum Server gesendet, sondern es werden von diesen Daten Hashwerte generiert und zum Server gesendet, so dass kein Klartextinformationen an Blizzard gelangen.

Ausserdem wundert mich, dass PCGames jetzt schon diese Meldung bringt. Vor 2 oder 3 Monaten wäre Sie zumindest aktueller gewesen. Aber jetzt im Oktober?? *kopfschüttel*
 
tobiasschenke am 14.10.2005 11:10 schrieb:
2. imho werden nicht die Daten gesammelt und zum Server gesendet, sondern es werden von diesen Daten Hashwerte generiert und zum Server gesendet, so dass kein Klartextinformationen an Blizzard gelangen.

Hm. Das glaube ich nicht... Ein Hashwert allein bringt dir nichts. Der verarbeitet ja nur Nachrichten bzw. Informationen und gibt einen eineindeutigen Wert mit festgelegter Bit-Länge raus (bei SHA-1 sind das 160 bit). Eine Hashfunktione (die bekanntesten sind MD5 und SHA-1) sind Einwegfunktionen, d.h. du kannst aus dem Hashwert nicht die gehashte INformation erzeugen. Genauso sollte bei einer Einwegfunktion keine zwei unterschiedlichen Informationen den gleichen Hashwert erzeugen (bei MD5 sind einige Angriffe bekannt, das doch zu machen, bei SHA-1 streitet man sich glaube ich noch drum, ob der vorgestellte Angriff wirklich funktioniert).
Jedenfall hilft dir der Hashwert allein nicht. Um die Vertraulichkeit zu gewährleisten (also daß kein Klartext rüber geht) brauchst du eine Verschlüsselung, egal ob symmetrisch oder asymmetrisch. Und bei Blizzard wird - zumindest auf der WoW-Webseite - alles verschlüsselt. Zu den angeblich übertragenen Daten aus dem Spiel kann ich nix sagen.

Ich finde das ganze auch eine sehr interessante Streitfrage. Einerseits kann ich Firmen wie Blizzard verstehen, die sich Cheater fernhalten wollen, andererseits kann ich auch die Benutzer verstehen, die es nicht mögen, wenn jemand von ihnen unbemerkt im Computer rumschnüffelt (übrigens ist aus einem ähnlichen Ansatz der erste Trojaner erstanden, damals wollte eine Softwarefirma, die CAD-Software produziert nur Raubkopierern auf die Schliche kommen).

Gruß!
 
Um-NroKKet am 14.10.2005 00:19 schrieb:
DingoRE am 13.10.2005 17:12 schrieb:
Wer ließt sich schon die EULA durch? Ich nicht, ...!
Och wie niedlich! Du willst die EULA nicht lesen? ...
Trotzdem ist es eine Zumutung - beispielsweise bei WoW - nach jedem Patch 2 ellenlange Seiten Textwüste präsentiert zu bekommen. Der Prozentsatz derer, die sich das wirklich durchlesen, dürfte nicht ohne Grund gegen Null tendieren.

Warum muss ich zum 8. Mal bestätigen,
- daß sämtliche Dateien, Grafiken etc Eigentum von Blizzard sind ?
- daß ich pro Key nur eine Verbindung zum WoW Server herstellen darf?
- daß ich das Spiel nicht vervielfältigen darf ?
- daß ich kein Geld mit WoW verdienen darf ?
- daß ich keinen eigenen WoW Server erstellen darf ?
- daß ich nicht mit anderen Programmen auf die WoW Server zugreifen darf ?
- daß ich den neuesten Patch brauche. um das Spiel spielen zu können ?
- daß ich die Kosten für die Internetverbindung selber zu tragen habe ?
- welche Garantie- und Haftungsbedingungen WoW hat ?
- daß ständig Änderungen an diesen Bedingungen seitens Blizzard vorgenommen werden können ?

Alles Punkte, an denen sich seit Markteinführung nichts geändert hat. Trotzdem bekommt man diese mit jedem Patch zur erneuten Bestätigung vorgelegt.

Es wäre deutlich kundenfreundlicher, wenn nur die aktuellen Änderungen und ein Satz à la 'Die bisherigen Bestimmungen gelten weiterhin' zur Bestätigung vorgelegt würden.
 
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