• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank
  • Kritk / Fragen / Anregungen zu Artikeln

    Wenn ihr Kritik, Fragen oder Anregungen zu unseren Artikeln habt, dann könnt ihr diese nun in das entsprechende Forum packen. Vor allem Fehler in Artikeln gehören da rein, damit sie dort besser gesehen und bearbeitet werden können.

    Bitte beachtet dort den Eingangspost, der vorgibt, wie der Thread zu benutzen ist: Danke!

News - Okaysoft: Ab18-Versandhandel illegal?

Administrator

Administrator
Mitglied seit
07.03.2011
Beiträge
14.394
Reaktionspunkte
0
Jetzt ist Deine Meinung gefragt: Hier kannst Du deinen Kommentar zum Artikel veröffentlichen und mit anderen Lesern darüber diskutieren.

arrow_right.gif
Zum Artikel: http://www.pcgames.de/aid,297142
 
Ach der ist doch nur NEIDISCH

Okaysoft ist für mir die Nr 1 im Spiele versand, an zweiter Stelle kommt Gameware :-D

Okaysoft hat :top: Service und vertritt nur die interessen der Spieler :-D
 
Okaysoft ist für mir die Nr 1 im Spiele versand, an zweiter Stelle kommt Gameware :-D

Okaysoft hat :top: Service und vertritt nur die interessen der Spieler :-D

Das sehe ich auch so!

Ist mir wirklich unerklärlich, was sich dieser Typ gedacht hat! :confused:

MfG
 
Da ich auch mal in bei einem DVD Versandhändler gearbeitet habe kann ich sagen das der Handel mit indizierten Waren über Versand an Privatpersonen verboten ist. Bei ab 18 Titeln muss der Versand eigenhändig erfolgen. Bei Spielen ist IMO die Regelung gleich.
 
Lol war klar das der Vollspacko bzw die Drecksfirma nicht genannt werden will. Weil dann kein Mensch mehr da kaufen würde. Allein aus Prinzip sollte man jetzt extra nur noch bei Okaysoft bestellen. (mache ich eh nur). Dann erwischts auf jeden Fall auch den Spinner der sich darüber aufregte!
 
ComboX am 19.03.2004 15:03 schrieb:
Da ich auch mal in bei einem DVD Versandhändler gearbeitet habe kann ich sagen das der Handel mit indizierten Waren über Versand an Privatpersonen verboten ist. Bei ab 18 Titeln muss der Versand eigenhändig erfolgen. Bei Spielen ist IMO die Regelung gleich.

Hallo,

was verstehst du unter "der versand muss eigenhändig erfolgen"??

Ich muss mich doch sowieso erst ausweisen, dass ich 18 bin und dann ist das doch kein problem mehr?

Ausserdem verkauft okaysoft fast keine indizierten spiele. die meisten spiele des ab18 handels sind doch von der BPJM als nicht unter 18 Jahren freigegeben eingestuft -> nicht indiziert.
 
ComboX am 19.03.2004 15:03 schrieb:
Da ich auch mal in bei einem DVD Versandhändler gearbeitet habe kann ich sagen das der Handel mit indizierten Waren über Versand an Privatpersonen verboten ist. Bei ab 18 Titeln muss der Versand eigenhändig erfolgen. Bei Spielen ist IMO die Regelung gleich.
Bei Okaysoft erfolgt der Versand erst wenn eine Kopie des Perso's bei ihnen eingegangen ist und wird eigenhändig geliefert was ja bedeutet nur der besteller kann es empfang des wegen zahlt man ja auch 2,50 drauf weil die post dafür die ausweis daten abfragt. somit kann keine lieferung an unter 18jäjrige erfolgen.
 
ComboX am 19.03.2004 15:03 schrieb:
Da ich auch mal in bei einem DVD Versandhändler gearbeitet habe kann ich sagen das der Handel mit indizierten Waren über Versand an Privatpersonen verboten ist. Bei ab 18 Titeln muss der Versand eigenhändig erfolgen. Bei Spielen ist IMO die Regelung gleich.

Das was du anspricht, da war Okaysoft schon lange.
Darum reicht es auch nicht, wenn man nur seinen Perso hinschickt, sondern die Postsendung kommt EIGENHÄNDIG bei dir zu Hause an. Damit kann man sie nur selber annehmen und nicht der 12 Jahre alte Sohn.
 
Das ist nicht ganz richtig, sowohl der Versand von USK/FSK 18 bzw. indizierten Sachen ist über den Postweg erlaubt, falls das Alter des Empfängers eindeutig feststeht, und die Sendung als "eigenhändig" verschickt wird. Nicht erlaubt hingegen is der Versand pornographischer und beschlagnahmter Medien
 
Nali_WarCow am 19.03.2004 15:15 schrieb:
Das was du anspricht, da war Okaysoft schon lange.
Darum reicht es auch nicht, wenn man nur seinen Perso hinschickt, sondern die Postsendung kommt EIGENHÄNDIG bei dir zu Hause an. Damit kann man sie nur selber annehmen und nicht der 12 Jahre alte Sohn.

Es ging ja auch bei meinen Post nicht um den ab 18 Handel. Das ist soweit korrekt. Aber Okaysoft handelt ja auch mit Titeln ohne Jugendfreigabe. Was bei Importtiteln ja zwangsläufig der Fall ist. Diese dürfte Okaysoft IMO garnicht verkaufen.
 
ComboX am 19.03.2004 15:03 schrieb:
Da ich auch mal in bei einem DVD Versandhändler gearbeitet habe kann ich sagen das der Handel mit indizierten Waren über Versand an Privatpersonen verboten ist. Bei ab 18 Titeln muss der Versand eigenhändig erfolgen. Bei Spielen ist IMO die Regelung gleich.

Dem ist schon lange nicht mehr, bist da etwas auf dem Holzpfad!
Nach einem Prozeßstreit gewann eine Online-Videothek, die nach einer Altersprüfung (z.B. PostIdent) und Identifikationszugang per Internet Filme mit FSK ab 18 J. per Post verleihen dürfen.

Mittlerweile sind mehrere Online-Videotheken in diesem Bereich eingestiegen, z.B. Invdeo.de oder netleih.de!

Ich finde eine weitere Einschränkung in dieser Hinsicht auch nicht sinnvoll, man kann es auch übertreiben!
 
RoseDawson am 19.03.2004 15:06 schrieb:
Lol war klar das der Vollspacko bzw die Drecksfirma nicht genannt werden will. Weil dann kein Mensch mehr da kaufen würde. Allein aus Prinzip sollte man jetzt extra nur noch bei Okaysoft bestellen. (mache ich eh nur). Dann erwischts auf jeden Fall auch den Spinner der sich darüber aufregte!

Ich habe da auch so eine Ahnung, wer dies sein könnte. *anUbiSoftdenk*
Da war doch so eine kleine Kundenfreundlichkeit in Sachen Cut-Info bei FarCry und dann gibt es wenig später plötzlich Lieferprobleme bei der EV. :-D
 
Eben - wayne bringt's auf den Punkt. Nimmt mir die Worte aus dem Mund. Habe übrigens heute selbst mal wieder eine "eigenhändige" Lieferung von Okaysoft angenommen. Das System ist auf jeden Fall sehr sicher, mein Mitbewohner (21) durfte es nicht abnehmen sondern musste mich (25) erst holen. Ich befürworte die Versandmethode und den Service von Okaysoft definitiv, diese ist nämlich eindeutig konkurrenzlos. Kein Wunder, dass sich diverse Neider (zuuufällig kurz vor dem Release von Far Cry und UT2K4, Painkiller :rolleyes: ) ans Bein gepinkelt fühlen. Die meisten Konkurrenten (in DE) sind nämlich was Preis und Verfügbarkeit angeht dann doch eher nur mäßig ausgestattet. Ich jedenfalls werde mir meine Software weiterhin von Okaysoft besorgen, jeder der so gaga ist und zu Saturn geht - versucht es mal dort und vergleicht dir Preise... wollen wir nur hoffen, dass diese Sache ein (für Okaysoft) gutes Ende nimmt.
 
ComboX am 19.03.2004 15:19 schrieb:
Es ging ja auch bei meinen Post nicht um den ab 18 Handel. Das ist soweit korrekt. Aber Okaysoft handelt ja auch mit Titeln ohne Jugendfreigabe. Was bei Importtiteln ja zwangsläufig der Fall ist. Diese dürfte Okaysoft IMO garnicht verkaufen.

Ja ist doch egal ob das Spiel ab 18 ist oder indiziert.
In beiden Fällen darf man es erst mit 18 bekommen, dies wird durch Perso und "eigenhändig" bei der Zustellung sichergestellt.
Damit man diese "bösen" Games (wie z.B. der Import eines Rennspiels in der EV, da sich kein Publisher in Deutschland findet) nicht einfach offen anbietet, muß man sich allein um diese Games zu sehen, schon einlohhen mit Personummer.
Man kann sich sicherlich über vieles darüber streiten, aber was ist an der Art von Okaysoft 18ner und indizierte Games zu verschicken jetzt so unsicher, daß da jedes "Kleinkind" sich ein Postal 2 bestellen kann?
 
ComboX am 19.03.2004 15:19 schrieb:
Nali_WarCow am 19.03.2004 15:15 schrieb:
Das was du anspricht, da war Okaysoft schon lange.
Darum reicht es auch nicht, wenn man nur seinen Perso hinschickt, sondern die Postsendung kommt EIGENHÄNDIG bei dir zu Hause an. Damit kann man sie nur selber annehmen und nicht der 12 Jahre alte Sohn.

Es ging ja auch bei meinen Post nicht um den ab 18 Handel. Das ist soweit korrekt. Aber Okaysoft handelt ja auch mit Titeln ohne Jugendfreigabe. Was bei Importtiteln ja zwangsläufig der Fall ist. Diese dürfte Okaysoft IMO garnicht verkaufen.

Doch dürfen sie, weil sie sicherstellen, dass der Empfänger volljährig ist und dadurch keinen Versandhandel im Sinne des JuSchG betreiben. Super, das.
 
Kann doch normalerweise nur ein untauglicher Versuch eines Neiders sein.Erstens haben ja schon andere geschrieben das ein Verkauf an Personen unter 18 Jahren nicht möglich ist,und da ja auch ein Versand ins Ausland erfolgt,wäre es meiner Meinung ein Eingriff in den freien Warenhandel innerhalb der EU,wenn ein Versand von über ab 18 Titeln oder in Deutschland indiezierten Titeln nicht mehr möglich ist.
Denn mir als Österreicher ist es doch egal was die Deutschen meinen indiezieren zu müssen.
Ich bin aber schon über 18 (nämlich 36)

mfg
 
Nali_WarCow am 19.03.2004 15:15 schrieb:
ComboX am 19.03.2004 15:03 schrieb:
Da ich auch mal in bei einem DVD Versandhändler gearbeitet habe kann ich sagen das der Handel mit indizierten Waren über Versand an Privatpersonen verboten ist. Bei ab 18 Titeln muss der Versand eigenhändig erfolgen. Bei Spielen ist IMO die Regelung gleich.

Das was du anspricht, da war Okaysoft schon lange.
Darum reicht es auch nicht, wenn man nur seinen Perso hinschickt, sondern die Postsendung kommt EIGENHÄNDIG bei dir zu Hause an. Damit kann man sie nur selber annehmen und nicht der 12 Jahre alte Sohn...

...es sei denn, man stellt einem Familienmitglied eine Vollmacht aus. Das habe ich so gemacht. Nun können auch meine Eltern "eigenhändige" Post für mich entgegen nehmen.

MfG

Steve
 
js am 19.03.2004 15:31 schrieb:
Doch dürfen sie, weil sie sicherstellen, dass der Empfänger volljährig ist und dadurch keinen Versandhandel im Sinne des JuSchG betreiben. Super, das.

Jupp, bleibt nur zu hoffen, dass dieser Passus im Jugendschutzgesetz jetzt nicht nachträglich geändert wird. Wäre sehr ärgerlich.
 
Iceman am 19.03.2004 15:39 schrieb:
js am 19.03.2004 15:31 schrieb:
Doch dürfen sie, weil sie sicherstellen, dass der Empfänger volljährig ist und dadurch keinen Versandhandel im Sinne des JuSchG betreiben. Super, das.

Jupp, bleibt nur zu hoffen, dass dieser Passus im Jugendschutzgesetz jetzt nicht nachträglich geändert wird. Wäre sehr ärgerlich.

Wäre wirklich ärgerlich, wenn es geändert wurde. Aber eigentlich besteht IMO ja kein Grund. Durch Okaysofts Versand mit 18ner und indizierten Games, werden die Jugendlichen ja nun nicht „gefährdet“. Das sich U18ner Leute versuchen dort an entsprechende Games zu kommen halte ich für unrealistisch. Da wird dann doch eher bei Gamewar und CO bestellt oder einfach aus dem Netz geladen.
 
Zurück