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News - Gamejack am Ende? Verfassungsklage

M

Munky

Gast
Tja, heftig daß so etwas eine Firma zu Grunde richtet. Aber es ist nun mal Tatsache, daß Raubkopieren als Kavaliersdelikt von vielen angesehen wird und daher Brennprogramme, die Kopierschutzmaßnahmen umgehen, auch misbraucht werden.
Denn, haben es sich dann nicht die Programmierer dieser SW selbst zuzuschreiben, wenn doch zumindest klar definiert ist, daß es - selbst bei Sicherheitskopien - verboten ist, einen Kopierschutz zu umgehen?
Ich versteh nicht, warum dann so ein Brennprogramm überhaupt hergestellt wird, wenn es damit explizit möglich ist, gegen ein Gesetz zu verstoßen. Ich meine, ich find das toll :) , aber wie gefährlich ist das für den Produzenten?
Wenn dieser Fall die Runde macht, kann das ganz schnell dazu führen, daß z.B. plötzlich Sony Ahead verklagt, weil NERO geschäftsschädigend und umsatzmindernd wirkt, während die Gegenseite eine schwammige Rechtslage beschuldigt...und diese Argumente sind schon gerechtfertigt.
 
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Zum Artikel: http://www.pcgames.de/aid,166302
 
Ein weiteres Beispiel für die Hilflosigkeit und fachliche Inkompetenz des Gesetzgebers.
Dem Käufer von Medien jedweder Form ist es de facto gestattet, sich für private Zwecke Sicherungskopien anzulegen. Hierfür entrichtet der Käufer von z.B. CD-Rohlingen eine Gebühr an die GEMA. Ob der Herstellen dem Kunden die Möglichkeit der Kopie zu verwehren sucht ist irrelevant da die Gesetze und Vorschriften des Bundes eine weitaus höhere Priorität haben als die Vorstellungen der Industrie (auch wenn es oftmals nicht so scheint).
Ein Programm, welches den demnach rechtlich eher bedenklichen Kopierschutz "aushebelt" kann nicht illegal sein, da dem Nutzer im Vorhinein keine rechtswiedrige Nutzung unterstellt werden darf.
 
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