• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank
  • Kritk / Fragen / Anregungen zu Artikeln

    Wenn ihr Kritik, Fragen oder Anregungen zu unseren Artikeln habt, dann könnt ihr diese nun in das entsprechende Forum packen. Vor allem Fehler in Artikeln gehören da rein, damit sie dort besser gesehen und bearbeitet werden können.

    Bitte beachtet dort den Eingangspost, der vorgibt, wie der Thread zu benutzen ist: Danke!

Kurioses: WLAN-Name sorgt für Panik an Bord einer Boing 737

Die Erregung öffentlichen Ärgernisses ist in Deutschland nach § 183a StGB eine Straftat. Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wenn die Tat nicht in § 183 StGB (exhibitionistische Handlungen) mit Strafe bedroht ist.

Dann such dir doch bitte auch gleich noch zusammen was es sein könnte wenn man eine Panik an Bord eines Flugzeuges auslöst.
 
Genau, was hat die "Panik" ausgelöst, ist es der Name des Netzwerkes oder die Leute, die unverhältnissmäßig gehandelt haben und dadurch die Panik ausgelöst haben?
Ist dann demnächst auch der Autor eines Zeitungsartikel schuld, wenn mehrer Menschen in Panik verfallen, wenn Sie im Flugzeug einen Artikel über Flugunfälle lesen?
Es ist doch nichtmal geklärt, ob im Flugzeug oder einer der Leute im Wartebereich des Flughafens oder einer vom Bodenpersonal das Netzwerk so genannt hat, insofern kann man hier noch nichtmal davon ausgehen das die Flugpassagiere dieses Fluges als Adressaten gemeint waren.

So und wovon ist jetzt die größere Gefahr ausgegangen, von dem Netzwerkname oder von den Personen, die panisch reagiert haben?
 
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