• Aktualisierte Forenregeln

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    Forenregeln


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Frau bringt Kind in Internetcafé zur Welt - und zockt weiter

Wie sagte schon der legendäre Gustl Bayrhammer:

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Kann mir das einer übersetzen? :B
 
Es muss auch Blöde geben, aber es werden immer mehr.

Das sagt er ;)

Das versteh sogar ich, obwohl ich Hesse bin ;) :-D
 
"Es muss auch blöde geben" ist ja noch recht eindeutig. Der zweite Satz klingt ungefähr nach "aber es werden eben mehr" oder "aber es werden immer mehr" oder so :-D
 
Muss ich leider weiterhin widersprechen: das ist eben nicht einfach eine Frage geistiger Gesundheit, das ist "Strafe schließt hierbei ja auch nicht unbedingt Hilfe aus... geschlossene Anstalt in der Klapse kommt mir da in den Sinn: isoliert, kein Internet, keine Spiele, das ist der Strafen-Teil. Die Hilfe in Form von Therapie kann ja parallel dazu laufen. Nenn es von mir aus kalten Entzug, Strafe und Therapie in einem :) .

Lass mich raten, Du würdest auch jemanden zwingen, mit gebrochenen Beinen an einem Wettrennen teilzunehmen. Oder, wenn die Mutter durch die Geburt bewusstlos geworden wäre, weil sie wegen innerer Blutungen am sterben gewesen wäre, wäre sie ja sicherlich ebenso "fahrlässig und bösartig!" * , richtig?

Oder willst Du allen ernster Behaupten, dass eine Unmöglichkeit wegen eines bestimmten behandlungsbedürftigen Zustand ("geistige" Krankheit) schwerer wiegt als wegen eines anderen ("körperliche" Krankheit)?

http://i.huffpost.com/gen/2271298/thumbs/o-ROBOT-HUGS-570.jpg?6

Realistischerweise ist auch eine "geistige" Krankheit eine körperliche, da es auf Grund physiologischer "Fehlvorgänge" zu der Folge kommt (chemisch; Neurotransmitter; physische Fehlentwicklung etc.)

*Kleiner Hinweis, bösartig und fahrlässig schließen sich gegenseitig aus, denn "bösartig", was - im Gegensatz zur Fahrlässigkeit (vgl. § 276 Abs. 2 BGB) - kein Rechtsbegriff ist, kann nur Vorsatz (Dolus Directus ersten Grades) meinen. Man kann entweder vorsätzlich oder fahrlässig handeln, außer es liegt ein Fall von erfolgsqualifiziertem Delikt vor (18 StGB), das hier aber offensichtlich nicht gemeint war.
 
*Kleiner Hinweis, bösartig und fahrlässig schließen sich gegenseitig aus, denn "bösartig", was - im Gegensatz zur Fahrlässigkeit (vgl. § 276 Abs. 2 BGB) - kein Rechtsbegriff ist, kann nur Vorsatz (Dolus Directus ersten Grades) meinen. Man kann entweder vorsätzlich oder fahrlässig handeln, außer es liegt ein Fall von erfolgsqualifiziertem Delikt vor (18 StGB), das hier aber offensichtlich nicht gemeint war.
Aha, also ein Rechtsverdreher... gut, zugegeben, dass fahrlässig und bösartig sich gegenseitig, juristisch gesprochen, ausschließen, war mir nicht bekannt, mea culpa. Dann nimm halt stattdessen die Worte "ignorant und menschenverachtend", "schädigend und unverantwortlich" oder von mir aus auch "asozial und diabolisch", wenn sie dir besser zusagen (und natürlich nur, solange das eine das andere nicht juristisch ausschließt :-D ).
Zunächst mal, wie hier zuvor bereits erwähnt wurde, fehlen bei diesem Artikel jegliche Beweise oder nähere Erläuterungen der Einzelheiten, es ist unterm Strich nicht mal klar, ob das ganze so denn überhaupt stattgefunden hat. Also sind diese wenigen Indizien, die der Text liefert, sicher nicht ausreichend für irgendwelche medizinischen, psychologischen oder auch juristischen Urteile. Klar kannst du hier gewisse Begriffe, die angedeutet oder auch explizit genannt wurden, juristisch auseinandernehmen, das ändert aber letztlich nichts an der "Beweislage", die schlichtweg nicht vorhanden ist.
Aufbauend darauf kann dieser Thread eigentlich nichts anderes sein als ein Austausch von Meinungen zu diesem (angeblichen) Ereignis. Und meine Meinung dazu ist schlicht und einfach, dass ein solches Verhalten (sofern es sich denn wie im Artikel geschildert zugetragen hat), unabhängig von welchen äußeren oder psychischen Umständen auch immer, nicht ungestraft bleiben sollte. Ob das ganze auch nach deutschem Recht schlüssig ist, spielt hier absolut keine Rolle, denn erstens ist die Sache in China passiert, und zweitens muss nicht jeder Bürger jeden Artikel jedes einzelnen Gesetzbuches für gut und richtig erachten (Meinungsfreiheit und so ;) ).
 
"fahrlässig und bösartig" ... nimm halt stattdessen die Worte "ignorant und menschenverachtend", "schädigend und unverantwortlich" oder von mir aus auch "asozial und diabolisch", wenn sie dir besser zusagen .
Das sind nicht umsonst verschiedene Worte, denn sie bezeichnen verschiedene Eigenschaften.
Gerade in schriftlichen Diskussionen sollte man daher seine Worte sorgfältig wählen, denn dort fehlen Betonung und Gesten, die in einem Gespräch verdeutlichen können, wie etwas gemeint ist.

... und zweitens muss nicht jeder Bürger jeden Artikel jedes einzelnen Gesetzbuches für gut und richtig erachten (Meinungsfreiheit und so ;)).
Äh ... hast du jetzt allen Ernstes Rechtsbruch als Ausdruck der Meinungsfreiheit deklariert?
p89SMJg.gif
 
Es wurden schon ganz andere Dinge ausgedacht. zB daß Saddam Hussein Satan mit einem Dildo veräppelt, während dieser versucht, in Ruhe das Buch "Saddam is from Mars" zu lesen.

Unterschätze nie die menschliche Fantasie, sonst kommt Merkel eines Tages auf dem Einhorn angeritten, erklärt Griechenland zur Walfang Zone und läßt dort den Ouzo aus verstrahltem Fukushimawasser herstellen. Als die dann-US Präsidentin Hillary Clinton davon erfährt, wird sie gerade in flagranti mit Manfred Lewinski erwischt, worauf hin Obama wieder Präsident wird und dank Supermans Umhang, den dieser ihm geliehen hat, in der Krim als "wiedergeborener Präsident" für den Weltfrieden sorgt. Dummerweise hat er nicht mit den Massenvernichtungsaffen aus dem Irak gerechnet und somit ist der Weltfrieden wieder zunichte. Und das alles nur, weil du die menschliche Fantasie unterschätzt hast und den Ring nicht hergeben willst...

*insert 12 Monkeys Musik für den Abspann*

Ein Massenvernichtungsaffe, göttlich ;)
 
Das sind nicht umsonst verschiedene Worte, denn sie bezeichnen verschiedene Eigenschaften.
Gerade in schriftlichen Diskussionen sollte man daher seine Worte sorgfältig wählen, denn dort fehlen Betonung und Gesten, die in einem Gespräch verdeutlichen können, wie etwas gemeint ist.
Äh ... hast du jetzt allen Ernstes Rechtsbruch als Ausdruck der Meinungsfreiheit deklariert?
p89SMJg.gif
Gut, dann diskutieren wir jetzt eben über die Bedeutung von Worten... powered by Duden :-D :
Zunächst mal "Rechtsbruch": Substantiv, maskulin - Verstoß gegen das Recht, Gesetze... ich hab nirgends davon geredet, Gesetze zu brechen. Meine Aussage war lediglich, dass nicht jeder Mensch dazu gezwungen wird, jedes bestehende Gesetz gut zu finden. Sprich, nicht jeder muss irgendwelche neuen Mautverordnungen automatisch super finden, bloß weil sie auf bestehendem Recht beruhen... wer will, darf sogar die Todesstrafe befürworten, auch wenn diese mit bestehendem Recht unvereinbar ist. Die Meinung zum Gesetz ist frei, nicht die Einhaltung des Gesetzes ;) .
Das nächste, "fahrlässig": Adjektiv - die gebotene Vorsicht, Aufmerksamkeit, Besonnenheit fehlen lassend...
Und zu guter letzt "bösartig": Adjektiv - auf hinterhältige Weise böse; heimtückisch...
Zu den letzten beiden: wie die genau juristisch definiert sein mögen, halte ich hier für eher zweitrangig. Wir stehen hier nicht vor Gericht also verwende ich meine Worte im alltäglich gebräuchlichen Sinn, und in diesem schließen sich diese beiden Begriffe nicht wirklich zwangsweise aus oder bedeuten gar das gleiche. Man kann fahrlässig handeln, ohne bösartig zu handeln... man kann bösartig handeln, ohne fahrlässig zu handeln... und ebenso gut kann man (wie es in diesem Fall meiner Meinung nach der Fall war) sowohl fahrlässig als auch bösartig handeln.
 
Da schreibt man gerade was von Mistverständnissen und produziert selber eins. :B

... ich hab nirgends davon geredet, Gesetze zu brechen. Meine Aussage war lediglich, dass nicht jeder Mensch dazu gezwungen wird, jedes bestehende Gesetz gut zu finden.
Stimmt. Ich hatte das jedoch irgendwie ... anders ... gelesen ...

Das nächste, "fahrlässig": Adjektiv - die gebotene Vorsicht, Aufmerksamkeit, Besonnenheit fehlen lassend...
Und zu guter letzt "bösartig": Adjektiv - auf hinterhältige Weise böse; heimtückisch...
... und ebenso gut kann man (wie es in diesem Fall meiner Meinung nach der Fall war) sowohl fahrlässig als auch bösartig handeln.
Meinem Verständnis nach gehört zu "bösartig" eine Absicht, ein Plan. Und danach hört sich die Geschichte nicht an.
 
Ich versuche mich als Sachse auch Hochdeutsch zu artikulieren. Mehr oder weniger erfolgreich. :-D :-D
 
Meinem Verständnis nach gehört zu "bösartig" eine Absicht, ein Plan. Und danach hört sich die Geschichte nicht an.
Naja, die Absicht oder der Plan schien hier schlichtweg zu lauten: ZOCKEN! Ist jetzt allein noch nix, was ich per se als "bösartig" bezeichnen würde (erst recht nicht hier :-D und erst recht nicht, da ich selbst mindestens etwas süchtig bin^^), aber wenn man eben gerade erst ein Kind zur Welt gebracht hat, sieht die Sache doch gleich schon ganz anders aus.
Jetzt könnte man sich auch wieder fragen, inwieweit so eine (vermutliche) Suchtreaktion tatsächlich als "Absicht" oder "Plan" bezeichnet werden kann, aber ehrlich gesagt bin ich es jetzt schon müde, hier das wandelnde Wörterbuch zu mimen :-D .
Wem jedoch das "bösartig" für ein solches Verhalten jetzt immer noch zu heftig klingt, für den kann ichs auch gerne in "verwerflich: Adjektiv - schlecht, unmoralisch und daher tadelnswert" umformulieren... hmm, okay, jetzt wo ich die genaue Definition davon so klar vor Augen hab, muss ich sagen, das triffts eigentlich viel besser :-D also bleib ich dabei, ich finde ein solches Verhalten VERWERFLICH ;) !
 
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