Korrekt, man kann natürlich nicht den Hoster pauschal haftbar machen. Aber zumindest in Deutschland haftet der Sharehoster bei Verstößen, um die er sich nicht gekümmert hat. Da gab es 2009 bzw. 2010 entsprechende Urteile.
Meine Rede, in diesem Punkt sind wir uns ja einig (Hervorhebung durch mich).
Aber um bei Deinem Beispiel zu bleiben: Natürlich kann ich als Rechteinhaber den Betreiber der Schließfächer haftbar machen, wenn ich gesehen habe, wie jemand eine illegale Kopie meiner Software in das Schließfach packt; das setzt natürlich voraus, dass ich den Betreiber vorher dazu aufgefordert habe, den Sachverhalt zu prüfen bzw. den Inhalt des Faches zu entsorgen.
Auch hier sind wir uns einig (Hervorhebung durch mich).
Nein, diese OCH wurden zum Teil extra zum Hosten solcher illegalen Inhalte hochgezogen und MU bzw. aus dessen Umfeld in entsprechenden Kreisen bekannt gemacht.
Das ist mir immer noch zu schwammig. Was heisst: aus dessen Umfeld in entsprechenden Kreisen?
Natürlich werben die nicht offiziell damit, dass sich die Dienste hervorragend für die Verbreitung von illegalen Kopien eignen
Es reicht ja bereits aus, einige aktive Uploader zu informieren (bzw. diesen einen Anteil an den Werbeeinnahmen zukommen zu lassen). Die Verteilen dann die Links und es kommen automatisch neue Uploader dazu. Kimble hat m.E. genau das gemacht.
Deines Erachtens oder erwiesenermassen? Denn: Wenn dies tatsächlich erwiesen wäre, dann hätte doch das Auslieferungsgesuch der USA nicht so viel Zeit in Anspruch nehmen dürfen? Denn das was Du hier beschreibst scheint mir den Tatbestand einer Verschwörung zu einer Straftat gleichzukommen.
Jain. Natürlich ist es blöd, wenn Deine Urlaubs-Fotos einfach gelöscht werden.
Das ist nicht blöd, das ist ein No-Go. Wenn ich meine Fotos zwecks Schutz vor Verlust in der Cloud sichere, dann wird der Hoster sich davor hüten müssen, diese einfach zu löschen. Den Zugang dazu verwehren, ok (bis die rechtliche Lage geklärt ist), aber löschen? Ne.
Auf der anderen Seite hat der Hoster aber das Recht, Dateien beliebig zu entfernen.
Wie gesagt, den Zugriff darauf meinetwegen, aber die eigentlichen Dateien unwiderbringlich löschen? Nein.
Das wird insbesondere im Hinblick auf o.g. Gerichtsurteil interessant. Daher die Frage an Dich: Wärst Du Geschäftsfüher eines solchen Hoster, würdest Du jedes Mal beim Uploader nachfragen, ob das Seine Richtigkeit hat? Wir reden hier nicht von 10 Abuse-Meldungen pro Tag... MU hatte täglich bis zu 50 Millionen Nutzer. Zumal jedem Hoster klar sein MUSS, dass seine Plattform AUCH für illegale Zwecke missbraucht wurde.
Wieder: Meine Rede. Ein Hoster kann nicht zur "Polizei" werden, genauso wenig wie der Besitzer von Schliessfächern bei jedem Mieter überprüfen kann, was er oder sie ins Schliessfach schliesst. Oder um es an die Spitze zu treiben: Nur weil die Strasse dafür verwendet wurde, zur Bank zu gelangen und diese auszurauben, wird niemand auf die Idee kommen, den Hersteller der Strasse deswegen zu belangen.
Speziell bei MU wurde aber ganz bewusst nur die interne Verlinkung gelöscht. So konnte man nämlich einfach einen neuen Link erzeugen, ohne was neu hochladen zu müssen. Ich meine mal gelesen zu haben, dass das auch einer der Hauptgründe war, die MU das Genick gebrochen haben.
Das ist mir jetzt ehrlich gesagt neu - und ich habe den Fall ziemlich gut verfolgt (war vor allem bei Techdirt oft - auch dieser Tage - immer wieder Thema).