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EuGH-Urteil: Links auf Urheberrechtsverletzungen machen haftbar

Luiso

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Zum Artikel: EuGH-Urteil: Links auf Urheberrechtsverletzungen machen haftbar
 
Komisch, bei SPON las sich das eher umgekehrt:
Verlinken ist in der Regel keine Urheberrechtsverletzung - SPIEGEL ONLINE

Entscheidend ist, ob man mit der Verlinkerei Geld verdienen will und ob man weiß, dass man auf ein unberechtigt gezeigtes Werk verlinkt. Beides traf bei dem Niederländer zu; er wurde ja mehrfach darauf hingewiesen. Für Privatpersonen sind Links also ungefährlich. Aber für Blogger (mit Werbung) macht es das kompliziert.
 
Na ja, die ganzen Filesharing-Linkseiten werden dann eben nach Russland auswandern, wenn sie nicht ohnehin schon dort sind.


Edit:
Gerade auch noch mal den Artikel woanders gelesen. Dort steht überall, dass endlich Rechtssicherheit für private Webseiten herrscht, weil die beim Verlinken NICHT belangt werden können. Also das Gegenteil von dem, was ihr hier schreibt. Einzig kommerzielle Seiten bzw. Seiten mit denen Geld verdient wird müssen darauf achten, zukünftig keine Links auf rechtswidrige Inhalte zu setzen (was bei allen normalen Seiten ohnehin die Regel ist, selbst bei Foreneinträgen).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Komisch, bei SPON las sich das eher umgekehrt:
Verlinken ist in der Regel keine Urheberrechtsverletzung - SPIEGEL ONLINE

Entscheidend ist, ob man mit der Verlinkerei Geld verdienen will und ob man weiß, dass man auf ein unberechtigt gezeigtes Werk verlinkt.

Ich glaube der SPIEGEL sieht das ein bischen zu optimistisch. Geld verdient wird ja praktisch mit jeder Seite, auf der irgendwo ein Werbebanner zu sehen ist, und die Frage ob man wusste oder hätte wissen können, dass die Inhalte anderer illegal sind, lässt viel Interpretationsspielraum. Zudem bin ich nicht sicher, ob beide Bedingungen durch ein logisches UND verknüpft sind (also beide zutreffen müssen), oder hier ein UND/ODER gemeint ist...
 
Ich glaube der SPIEGEL sieht das ein bischen zu optimistisch. Geld verdient wird ja praktisch mit jeder Seite, auf der irgendwo ein Werbebanner zu sehen ist, und die Frage ob man wusste oder hätte wissen können, dass die Inhalte anderer illegal sind, lässt viel Interpretationsspielraum. Zudem bin ich nicht sicher, ob beide Bedingungen durch ein logisches UND verknüpft sind (also beide zutreffen müssen), oder hier ein UND/ODER gemeint ist...
Die Gerichte sind aber inzwischen mehr auf der Seite der unbedarften Nutzer. Neulich wurden erst etliche Abmahnungen für nichtig erklärt, da dort klar war, dass die nicht wirklich wegen eines für den Mandanten entstandenen Schaden erhoben wurden, sondern nur aufgrund von systematischer pingeliger Suche nach einem Verstoß, der theoretisch eine Abmahnung erlaubt. Hab leider keinen Link parat, da die Stichworte bei der Suche zu viele andere Fälle finden... :B

Zudem geht es ja im oben geschilderten Fall auch um Links zu einer Seite, wo wiederum Dinge sind, die ganz klar NICHT vom Urheber freigegeben wurden UND wo der verlinkende User auch vorher ermahnt wurde, die Links zu entfernen. Wenn du wiederum nur einen Artikel der pcgames verlinkst, also einen Artikel, der sowieso öffentlich ist und den der Rechteinhaber auch öffentlich frei zugänglich macht, oder einen Links zu Fotos auf kicker.de usw., dann wird eine Abmahnung eh scheitern. Und wenn du einfach nur was verlinkst, wo du nicht wissen kannst, was Sache ist (zb ein Foto, das der Fotograf vielleicht gar nie freigegeben hat), dann denke ich nicht, dass ein Gericht dann trotzdem eine Abmahnung OHNE vorige Bitte auf Entfernen des Links gestattet
 
Edit:
Gerade auch noch mal den Artikel woanders gelesen. Dort steht überall, dass endlich Rechtssicherheit für private Webseiten herrscht, weil die beim Verlinken NICHT belangt werden können. Also das Gegenteil von dem, was ihr hier schreibt. Einzig kommerzielle Seiten bzw. Seiten mit denen Geld verdient wird müssen darauf achten, zukünftig keine Links auf rechtswidrige Inhalte zu setzen (was bei allen normalen Seiten ohnehin die Regel ist, selbst bei Foreneinträgen).

Habs grad bei Golem nachgelesen... da steht eben genau nicht explizit, dass Privatpersonen nicht haftbar sein können. Es wird zwar gesagt, das private Personen besonders geschützt sind und dann, dass eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen muss, beide Aussagen sind aber derart schwammig, dass man als Privatperson trotzdem Topfschlagen im Mienenfeld spielt. Ein kleiner Werbelink kann auch schon so eine Absicht sein und schon wars das.
Da finden sich wieder genug Rechtsverdreher, die es mit Schlupflöchern versuchen; wenn einer davon damit durchkommt, ist das eigentlich schon zu viel
 
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