ripitall am 10.08.2006 13:29 schrieb:
http://www.overclockers.de/faqitem.php?faqid=5
Grundsätzlich gewähren wir 24 Monate gesetzliche Gewährleistungsfrist. Beachten Sie bitte die Beweislastumkehr nach 6 Monaten!
Ausgenommen sind CPUs, für die wir eine Übertaktungsgarantie angeben. Wie auch bei gebrauchter Ware beträgt die gesetzliche Gewährleistung hier 12 Monate.
Pah, wäre für mich schon ein Grund sowas net zu kaufen.
((( abgesehen davon das ich für ne OC-CPU eh nix zahlen würde... )))