
- 16.07.2018, 13:50 #1
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Jetzt ist Deine Meinung zu Kein Termin bei Vorbestellungen: Das sagt ein deutsches Gericht dazu gefragt.
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Zum Artikel: Kein Termin bei Vorbestellungen: Das sagt ein deutsches Gericht dazu
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- 16.07.2018, 17:20 #2
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Und was machen sie, wenn es gar nicht bekannt ist?
Achtung! Dieser Beitrag ist garantiert ironie- und sarkasmusfrei.
- 16.07.2018, 17:44 #3
Tja, dann dürfen die es nicht anbieten. Da sieht man halt, wie dämlich einige Gerichte bzw. die Verbraucherzentralen sind. Klar: bei manchen Sachen ist es unverschämt, wenn der Kunde bestellt und man nicht weiß, ob das Teil vlt erst in 9 Monaten geliefert wird. Da wäre "bald" ein dehnbarer Begriff. Dann bestellt man aber halt auch nicht dort.
Aber zB bei nem Top-Smartphone: das bestellen doch eh nur die Technikfreaks und Samsung-Fans vor, die wissen wiederum sowieso, wann es ca, kommen soll UND es wäre ihnen auch scheißegal: Hauptsache sie bekommen es zum Release... völlig weltfremd, dass die Verbraucherzentrale da überhaupt klagt. Die haben bei manchen Dingen sowieso die Pedantenbrille in der Ultra-Variante an, was DIE teilweise bemängeln...This is not what I have wanted - I have to leave this place
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- 16.07.2018, 19:07 #4
Was hat das bitte mit Dämlichkeit der Gerichte zu tun?
Weil das Gericht feststellt, dass hier geltendes Recht gebrochen wird, ist es dämlich?
Dir sollte vielleicht mal klar werden, dass in diesem Fall keine Regelung durch´s Gericht erfunden worden ist. Wenn dir die allgemeingültige Regelung im Übrigen nicht passt, dann bedank dich beim Gesetzgeber. Hier und da auch Legislative genannt. Diese hat übrigens nichts mit der Judikative zu tun. Dein Gerichte-Bashing ist demnach völlig fehl am Platze.
Weiterhin gilt entsprechende Regelung auch nicht nur für Smartphone-Besteller. Oh man ey...
Ich dachte, bekloppter kann´s nicht werden, dabei war ich erst auf der Lockere-Schraube-Facebookseite.
- 16.07.2018, 19:49 #5
So meinte ich das nicht, und wenn du mal genau liest müsste es Dir an sich auch klar sein. Meine Hauptkritik war auf die Verbraucherzentrale bezogen, und mit "Gerichte" meinte ich selbstverständlich die Gesetze, das müsste aus dem Kontext an sich hervorgehen und war schludrig, hatte den comment schnell geschrieben, da ich weg musste.
Man kann die Gesetze aber auch als Gericht oftmals zeitgemäß oder auf den Einzelfall bezogen auslegen oder zumindest darauf hinweisen, dass dringend Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers ratsam ist, und DAS war auch das, woraus ich hinauswollte. Denn bei vielen Produkten IST es nun mal so, dass "Fans" es so bald wie möglich vorbestellen wollen und der Händler unmöglich einen Zeitrahmen nennen kann. Und wenn er das Produkt wiederum nicht anbietet, verliert er Kunden. Das ist sicher nicht im Sinne des Gesetzes. Das Gesetz will eher DIE Kunden schützen, die etwas bestellen, was normalerweise recht rasch oder mit einer ganz klar spezifizierbaren Lieferzeit beim Kunden sein sollte. Solche Kunden sollen dann nicht unerwarteterweise viel länger warten als sie dachten. Aber in DEM Fall hier gab es sicher keinen, der es bestellen wollte und nach einer Woche dachte "na, wo bleibt es denn?!?!?!?"
Weiterhin gilt entsprechende Regelung auch nicht nur für Smartphone-Besteller. Oh man ey...
Ich dachte, bekloppter kann´s nicht werdenThis is not what I have wanted - I have to leave this place
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- 16.07.2018, 21:44 #6
Sorry, aber den Nachsatz hast du dir durch deine - selbst zugegebene - Schludrigkeit verdient. Weil so wie dein Comment dasteht, wirkt es wie eine unangebrachte Judikativkritik.
Auch die Kritik am Verbraucherschutz kann ich nicht nachvollziehen. Hier wird die Einhaltung von geltendem Recht gefordert. Und zwar im Sinne des Verbrauchers. Worum es am Ende geht , ob Smartphone für Geeks oder whatever, ist dabei völlig unerheblich. Prinzipsache. Auch WER bestellt ist am Ende vor dem Gesetz egal. Ob der Geek das Risiko eingeht, seine Ware erst zu einem unbekannten Zeitpunkt zu erhalten, ist schön für ihn. In 99,99% der Fälle dürfte der Kunde schon wenigstens grob wissen, wann er mit Erfüllung rechnen darf.
Was deine Einzelfälle angeht: Ein Gesetz kann keine individuellen Einzelfälle beachten. Ein Gesetz regelt eine Vielzahl unbestimmter Einzelfälle, es wirkt abstrakt-generell. Man kann natürlich Ausnahmen einbauen. Man kann´s aber auch lassen.
Und wenn das Gesetz keine Ausnahmen zulässt, kann auch das Gericht nicht sagen, dass in diesem speziellen Einzelfall vielleicht eine abweichende Handhabung in Ordnung sei.
Deswegen ist deine Kritik am Gericht und am Verbraucherschutz irgendwo daneben. Beide drängen nur auf Umsetzung von geltendem Recht.
"dass "Fans" es so bald wie möglich vorbestellen wollen und der Händler unmöglich einen Zeitrahmen nennen kann"
Dann müssen sich Fans und Händler halt entweder ein klein wenig mehr gedulden und/oder der Hersteller/Produzent muss präziser planen und sich festlegen können. Wenn er das nicht kann, tja... dann müssen sich halt alle etwas mehr gedulden. Sobald der Hersteller ein Zeitfenster nennen kann (steht sogar im Artikel, dass bspw. auch Quartale gehen), dann ist doch alles im Lot. Nur unpräzise und vage Begrifflichkeiten haben bei Käufen nix zu suchen.
- 16.07.2018, 22:30 #7
es ist allerdings schon dreist einem vorzuwerfen, man sei bekloppt, nur weil man etwas einfach nur nicht weiß (was Du ja durch meinen Fauxpas denken musstest). Bekloppt und (vermeintliche) Unwissenheit über die Trennung Judikative und Legislative sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Ich hab ja nicht geschrieben "diese Dreckrichter sollte man aufhängen" oder so was wirklich beklopptes...
Auch die Kritik am Verbraucherschutz kann ich nicht nachvollziehen. Hier wird die Einhaltung von geltendem Recht gefordert. Und zwar im Sinne des Verbrauchers. Worum es am Ende geht , ob Smartphone für Geeks oder whatever, ist dabei völlig unerheblich. Prinzipsache. Auch WER bestellt ist am Ende vor dem Gesetz egal. Ob der Geek das Risiko eingeht, seine Ware erst zu einem unbekannten Zeitpunkt zu erhalten, ist schön für ihn. In 99,99% der Fälle dürfte der Kunde schon wenigstens grob wissen, wann er mit Erfüllung rechnen darf.
Ich sage ja nicht, dass der VS kein "Recht" dazu hätte, zu klagen - aber der Fall riecht mir nach purer PR, oder vlt hat auch ein ranghohes Mitglied der VS ein Samsung S6 bestellt und keinen Schimmer davon, dass es erst in 3 Monaten rauskommen würde und ein "bald" als "in 5 Tagen" interpretiert und war dann sauer.
Sollte der MM-Fall nur einer von Dutzenden gewesen sein und lediglich der, der von den Medien einfach nur am meisten Beachtung fand, nehme ich alles zurück.
Was deine Einzelfälle angeht: Ein Gesetz kann keine individuellen Einzelfälle beachten. Ein Gesetz regelt eine Vielzahl unbestimmter Einzelfälle, es wirkt abstrakt-generell. Man kann natürlich Ausnahmen einbauen. Man kann´s aber auch lassen.
Und wenn das Gesetz keine Ausnahmen zulässt, kann auch das Gericht nicht sagen, dass in diesem speziellen Einzelfall vielleicht eine abweichende Handhabung in Ordnung sei.
Gerade bei VORbestellungen macht es nämlich wenig Sinn, dass sich ein Shop unbedingt festlegen muss außer zuzusichern, dass es zu Release da sein wird. Die Leute, die etwas vorbestellen, wollen es bei Release haben - egal wann der dann ist. Klar: wenn dann ein offizielles Darum feststeht, sollte man es eintragen, wobei man auch hier nicht zu streng sein sollte. Es gibt ja nicht nur Samsung-Handys, sondern viele andere Artikel - da kann selbst MM nicht bei jedem Produkt jeden Tag checken, ob es inzwischen einen offiziellen Termin gibt.
Deswegen ist deine Kritik am Gericht und am Verbraucherschutz irgendwo daneben. Beide drängen nur auf Umsetzung von geltendem Recht.) . Was mich nervt ist das der VS meiner Wahrnehmung nach oft übertrieben agiert, nur damit man mal wieder in der Presse ist. Mit Samsung und MediaMarkt lässt sich halt super Presse machen. Viele Dinge sind toll, die der VS aufdeckt oder bemängelt, aber ziemlich oft sind auch sehr korinthenkackerische Dinge zu bestauben, die sie kritisieren, z.B. so zu tun, als könnten Kunden beim Kauf eines 10er-Packs Maggi-Brühwürfels für 2,5l Hühnersuppe zu einem Preis von 1,19 Euro erwarten, dass da wirklich ein ganzes Suppenhuhn verwendet wurde, oder dass Kunden ernsthaft glauben könnten, in einem 300g-Jogurth für 29 Cent seien 5 Erdbeeren drin, nur weil auf dem Deckel 5 Erdbeeren zu sehen sind....
"dass "Fans" es so bald wie möglich vorbestellen wollen und der Händler unmöglich einen Zeitrahmen nennen kann"
Dann müssen sich Fans und Händler halt entweder ein klein wenig mehr gedulden und/oder der Hersteller/Produzent muss präziser planen und sich festlegen können. Wenn er das nicht kann, tja... dann müssen sich halt alle etwas mehr gedulden. Sobald der Hersteller ein Zeitfenster nennen kann (steht sogar im Artikel, dass bspw. auch Quartale gehen), dann ist doch alles im Lot. Nur unpräzise und vage Begrifflichkeiten haben bei Käufen nix zu suchen.This is not what I have wanted - I have to leave this place
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- 16.07.2018, 23:16 #8
Ich denke ich verstehe deinen Ärger über die Pedanterie. Bin da aber nicht auf deiner Seite.
Andererseits: Wer, wenn nicht der VS setzt sich denn für den einzelnen Verbraucher gegen große, finanzstarke und einflussreiche Unternehmen durch?
Und ich finde, ehrlich gesagt, auch die Sache mit den Erdbeeren irgendwo wichtig. Auch wenn´s im ersten Moment natürlich lächerlich klingt. Aber: Wenn die Brühe in dem Becher noch nie ´ne Erdbeere von Nahem gesehen hat, sollte auch nicht der Eindruck erweckt werden, dass da tatsächlich welche drin sind.
Mich persönlich kotzt z.B. auch bei Milch oder Käse an, dass da so hübsche Bilder von Kühen auf grünen Almen sind. Rat mal, wie die Kühe aussehen, von denen die Milch in der Packung kommt. Es suggeriert dem Kunden schlicht ein falsches Bild. Und wenn ich als Kunde etwas kaufe, möchte ich anhand der Verpackung des Produktes ausmachen können, WAS ich kaufe. Und wenn da falsche Tatsachen suggeriert werden, um die Absatzzahlen zu erhöhen, dann ist das... naja... nicht gerade verbraucherfreundlich.
Und wenn da niemand dagegen hält, brummen die Unternehmen am Ende den Kunden sonstwas aufs Brot.
Und da darf´s meinetwegen gerne auch Pedanterie sein.
Keine Erdbeeren drin -> keine Erdbeeren auf der Verpackung.
Kein Lieferdatum bekannt -> kein Kaufvertrag.
Ich kann keine Sache kaufen, die (noch) nicht existiert oder vorhanden ist. Und ich finde, dass sollte auch weiterhin nicht erlaubt sein.
(Etwas anderes ist, wenn ich einen Vertrag über die Fertigung von etwas schließe.)
- 17.07.2018, 01:11 #9
Ich halte das für einen guten Schritt. Ist doch schlimm das Spiele auf der E3 zum ersten mal gezeigt werden und dann gleich ein "Pre-Order now!" dabei steht, obwohl man kaum etwas über das Spiel weiß.
System:
Intel Core i7-4790K, Gainward 1070 Phoenix GS 8GB, ASUS MAXIMUS VII RANGER, Alpenföhn Brocken 2, 16GB Crucial Ballistix
Define R5 Black, Corsair RM750, Samsung SSD 860 EVO Basic 500GB, Samsung SSD 840 EVO Basic 500GB, Samsung SSD 830 256 GB, WD Red 3TB, Acer XB240HA (G-Sync), Samsung SMBX2450L
- 17.07.2018, 11:15 #10
Ich verstehe echt nicht, wieso das vor Gericht gelandet ist. Sind wir Bürger denn so unfähig geworden, dass wir nicht mehr selbst entscheiden können, wann wir etwas kaufen und wann nicht? Wenn mich das Lieferdatum nicht interessiert, warum muss die Information dann verfügbar sein? Wenn ich auf den Lieferzeitraum großen Wert lege, warum sollte ich dann etwas kaufen bei dem diese Information fehlt.
Das gilt doch auch für sämtliche anderen Informationen. Wird irgendwann per Gesetz definiert, bei welchen Waren, was für Informationen immer angegeben werden müssen? Dem Menschen wird immer mehr Entscheidungsgewalt "abgenommen" und dann wundert man sich, wieso keiner mehr was selbstständig auf die Reihe bekommt. Diese Entwicklung kotzt mich echt an.
- 17.07.2018, 13:12 #11
musst du ja auch nicht
Andererseits: Wer, wenn nicht der VS setzt sich denn für den einzelnen Verbraucher gegen große, finanzstarke und einflussreiche Unternehmen durch?
Und ich finde, ehrlich gesagt, auch die Sache mit den Erdbeeren irgendwo wichtig. Auch wenn´s im ersten Moment natürlich lächerlich klingt.
Aber: Wenn die Brühe in dem Becher noch nie ´ne Erdbeere von Nahem gesehen hat, sollte auch nicht der Eindruck erweckt werden, dass da tatsächlich welche drin sind.und selbst wenn es nur Aromastoffe wären: wie soll man denn sonst Erdbeergeschmack darstellen wenn nicht mit einem Bild von Erdbeeren? Jeder kann einen Blick auf die Zutaten werfen und nachsehen, wie viele wirklich drin sind.
Mich persönlich kotzt z.B. auch bei Milch oder Käse an, dass da so hübsche Bilder von Kühen auf grünen Almen sind. Rat mal, wie die Kühe aussehen, von denen die Milch in der Packung kommt. Es suggeriert dem Kunden schlicht ein falsches Bild. Und wenn ich als Kunde etwas kaufe, möchte ich anhand der Verpackung des Produktes ausmachen können, WAS ich kaufe. Und wenn da falsche Tatsachen suggeriert werden, um die Absatzzahlen zu erhöhen, dann ist das... naja... nicht gerade verbraucherfreundlich.
Aber manchmal frag ich mich eben echt, für wie blöd die VS die Leute manchmal hält. zB dass für Schwarzwälder Schinken NATÜRLICH niemals nur schwarzwäldisch aufgewachsene Tiere benutzt werden können, müsste jedem klar sein, der auch nur 2 Sekunden nachdenkt. So viel Platz wäre da gar nicht, um genug Fleisch vor Ort zu züchten. Oder die Rügenwalder Mülde des gleichnamigen Herstellers: die gibt es wirklich, aber NATÜRLICH können die nicht für zigtausende Supermärkte in D ihre Wurst in einer Mühle herstellen - trotzdem wird die Mühle gern als Beispiel für eine angebliche Täuschung hergenommen. Nebenbei: ich will lieber Wurst aus einer sauberen Fabrik als aus einer alten Mühle...
Oder auch so was wie Fertiggerichte: jeder Vollidiot weiß, dass das später NIE so aussieht wie auf der Packung.
Und da darf´s meinetwegen gerne auch Pedanterie sein.
Keine Erdbeeren drin -> keine Erdbeeren auf der Verpackung.
Kein Lieferdatum bekannt -> kein Kaufvertrag.
Ich kann keine Sache kaufen, die (noch) nicht existiert oder vorhanden ist. Und ich finde, dass sollte auch weiterhin nicht erlaubt sein.
@Wamboland: warum sollen nicht DIE, die es wollen, Games vorbestellen? Warum findest du deswegen den Entscheid gut? Und vor allem: was hat die Angabe der Lieferzeit mit der Qualität eines Games zu tun? ^^ Gerade bei Games ist eine verbindliche Lieferzeit an sich sogar schädlich, da die Unternehmen dann ggf. ein Spiel zu früh rausbringen, nur damit die Shops mit ihrer Verfügbarkeitsangabe nicht auf die Nase fallen...This is not what I have wanted - I have to leave this place
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- 17.07.2018, 13:39 #12
Herbboy... ich glaube im letzten Teil verstehst du mich falsch.
Die Leute sollen doch meinetwegen vorbestellen können. Nur eben erst - und das sagst du ja sogar selbst - wenn wenigstens absehbar ist, wann geliefert werden kann. Also ja, wie du sagst ein grober vermuteter Zeitrahmen geht i.O. (Quartal 3/1. Aber nicht "bald", respektive "irgendwann". Ich muss als Käufer grundsätzlich auf Erfüllung des Vertrages drängen können. Und das kann ich nur, wenn wenigstens grob bekannt ist, wann der Vertrag seitens des Herstellers oder Händlers erfüllt werden soll.
Der Verkäufer kann schließlich auch auf Erfüllung drängen (Bezahlung des Kaufpreises).
Aber ja. Sicher ist das Beispiel hier eher... naja... nicht so gut geeignet die rechtliche Lage und auch die Notwendigkeit zu verstehen.
Und der Kaufvertrag kommt zustande, wenn beide Parteien ihren Willen äußern, den Vertrag einzugehen. Kunde sagt: ich will. Verkäufer sagt: du kriegst. Vertrag fertig. Storno ist dann der Rücktritt vom Vertrag.
Und noch mal zu den Erdbeeren. Du und ich wissen sicher, dass nicht alle Kühe glücklich sind und nicht in jedem Becher Erdbeeren drinne stecken, solange er nicht Einsfuffzich kostet. Aber glaub mir, da draußen laufen so derart viele Kleingeister rum, die sehen Erdbeeren und erwarten Erdbeeren. Wenn da´n Bauernhof auf dem Bild ist, erwarte ich Bauernhof. Und wenn dann aber aus ´ner Edelstahlfabrik geliefert wird, ist das nicht, was man erwarten konnte.
Und ich finde sehr wohl, dass eindeutig deklariert werden sollte, was drin ist. Heutzutage landet immer mehr Chemie im Essen - es wird immer künstlicher und hat mit Natürlichkeit kaum noch was am Hut. Und da soll die Industrie aber auch bitte so ehrlich sein und nicht so tun, als käme das Zeug alles aus Bayern von der Alm, wo die Tiere frei und glücklich über die Wiese rennen, wo sie dann erst nach natürlichem Ableben zu Wurst verwurstet werden.
Ja, prinzipiell wissen wir das schon. Aber dann bleiben bitte die Bilder von glücklichen Schweinchen und Kühen weg. Es ist verlogen.
Anderes Beispiel: Wenn ich ´nen Pulli kaufe, will ich kein Schaf auf der Packung haben, wenn das Ding aus Polyethylen ist.
Du musst auch sehen: Wir reden hier gerade über mehr oder weniger offensichtlich, eher lächerliche Themen. Gesetze aber gelten wie gesagt generell für alle Sachverhalte. Dass dann solche Blüten zutage kommen, liegt in der Natur der Sache.
- 17.07.2018, 16:13 #13
Wenn es jetzt um einen Fall ginge, in dem es wirklich diese Probleme für einen Kunden gab, wäre alles ok. Aber hier ist es eben IMHO nur eine PR-Klage, weil es eben für Schlagzeilen sorgt. DAS kritisiere ich. Wenn einer WIRKLICH sich verarscht fühlt, dann soll der selbstverständlich klagen, keine Frage.
Und noch mal zu den Erdbeeren. Du und ich wissen sicher, dass nicht alle Kühe glücklich sind und nicht in jedem Becher Erdbeeren drinne stecken, solange er nicht Einsfuffzich kostet. Aber glaub mir, da draußen laufen so derart viele Kleingeister rum, die sehen Erdbeeren und erwarten Erdbeeren. Wenn da´n Bauernhof auf dem Bild ist, erwarte ich Bauernhof. Und wenn dann aber aus ´ner Edelstahlfabrik geliefert wird, ist das nicht, was man erwarten konnte.
Und ich finde sehr wohl, dass eindeutig deklariert werden sollte, was drin ist.
Heutzutage landet immer mehr Chemie im Essen - es wird immer künstlicher und hat mit Natürlichkeit kaum noch was am Hut. Und da soll die Industrie aber auch bitte so ehrlich sein und nicht so tun, als käme das Zeug alles aus Bayern von der Alm, wo die Tiere frei und glücklich über die Wiese rennen, wo sie dann erst nach natürlichem Ableben zu Wurst verwurstet werden.
Ja, prinzipiell wissen wir das schon. Aber dann bleiben bitte die Bilder von glücklichen Schweinchen und Kühen weg. Es ist verlogen.
Und wegen der Chemie: bei weitem nicht alles, was gewisse Zutaten ersetzen kann, ist Chemie. Es gibt zahlreiche natürliche Aromastoffe. Und es gibt auch viele Stoffe, die schon seit ewig langer Zeit so verwendet werden und erst jetzt in einer Hysterie plötzlich bemängelt werden, gerne auch der Zuckergehalt in einigen Produkten, obwohl der seit Ewigkeiten gleich geblieben ist. Da wird dann nicht die Menge kritisiert sondern so getan, als habe man erst seit kurzem mehr Zucker reingetan, DAMIT die Leute es mehr kaufen - obwohl das gar nicht stimmt. Oder auch Rezepte: zB Kalbsleberwurst heißt so, weil Kalb ein wichtiger Bestandteil ist, damit sie anders als andere Leberwurst schmeckt - aber es ist nur ganz wenig Kalb drin, das war aber schon immer so. Zu viel Kalb würde darin sogar ekelhaft schmecken. Aber vor ein paar Jahren kamen dann plötzlich die "Pedanten" an und sprachen von Verbrauchertäuschung usw. - DAS ist dann echter Blödsinn.
Alles in allem will ich auch auf keinen Fall einen so krassen Kundenschutz wie man ihn immer wieder aus den USA mitbekommt, wo zB selbst irrsinnige Fehlnutzungen von Produkten zu erfolgreichem Schadenersatz führem, nur weil der Hersteller nicht jede irre Idee einer Fehlnutzung vorher explizit untersagt hat.Geändert von Herbboy (17.07.2018 um 17:00 Uhr)
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- 18.07.2018, 08:59 #14
das dürfte gleichzeitig wohl bedeuten, dass weite teile von cigs geschäftsmodell hierzulande schlicht illegal sind.
- 18.07.2018, 16:19 #15
- 18.07.2018, 17:02 #16
- 18.07.2018, 17:25 #17
- 18.07.2018, 17:26 #18
- 18.07.2018, 17:33 #19
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- 18.07.2018, 17:49 #20
Man muss natürlich unterscheiden zwischen so was wie "Crowdfunding" oder Projekten, wo man ganz klar sagt "keine Ahnung, wann es kommt" versus einem Einzelhandelsunternehmen, das normalerweise Waren bestellt und verkauft und idR selber ungefähr weiß, wann es kommen soll.
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