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Youtube: Medienrecht-Experte Christian Solmecke beantwortet eure Fragen

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Zum Artikel: Youtube: Medienrecht-Experte Christian Solmecke beantwortet eure Fragen
 
1. ist es erlaubt, Spiele ab 18 frei auf Youtube zu zeigen sodas jeder, auch Kinder, sich solche Videos problemlos anschauen können? Beispiel: Doom von Gronkh. Einfach nach Doom Suchen, das Video anklicken und schon sieht man zerplatzende Köpfe.

2. Reicht es Werbung in der Beschreibung des Videos zu erwähnen oder sollte das gesamte Video über "Werbung" eingeblendet werden wenn man dort Produkte vorstellt? In der Beschreibung ist es ja nur auf Youtube selbst ersichtlich und nicht wenn das Video wo anders eingebunden wird.

3. Sind Videoplattformen wie D-Tube in Deutschland zulässig wo keine Regulierungen stattfinden und sogar Hasspredigten und Nazi-Videos frei gepostet werden dürfen?

4. Wie ist die rechtliche Lage bei Livestreams wenn man etwa irgendwo in der Stadt irgendwelche Menschen filmt. Darf man das? Darf ich in einem Livestream etwa eine Mitschülerin zeigen, die gerade hingefallen ist oder verprügelt wird oder mich über irgendwelche Passanten lustig machen?
 
Zu 4. Da bin ich sicher, dass du weder live noch "aufgenommen" Videos zeigen darfst von Leuten, die der Aufnahme nicht zugestimmt haben, außer es sind öffentliche Orte, bei denen die Leute halt "da sind" zB wenn du vor dem Kölner Dom filmst oder in einem Stadion oder bei schönem Wetter an einem See usw . Aber auch darfst Du nicht ungefragt eine bestimmte Person länger fokussieren, egal ob sie verprügelt wird oder einfach nur dasteht.

Was aber interessant wäre: was, wenn etwas "live" eher zufällig passiert und du dann zunächst "draufhältst" ? Das würde mich auch interessieren, ob das Ärger geben kann. Je nach dem, was es ist, wird so was ja dann wiederum als "Dokument" betrachtet und könnte sogar in den Nachrichten landen. Was da aber sicher nicht geht ist, dass man es bewusst dann später hochlädt (zB "Gaffervideos" ) oder den Stream, falls er nach Ende der Übertragung als Video verfügbar bleibt, einfach stehen lässt und nicht löscht.



Meine Frage wäre: wenn ich Musik, die ich selber gemacht habe, als oder in einem Video hochlade, muss ich dann trotzdem nachweisen, woher sie stammt? Muss ich im Zweifel meine Musik sogar bei der Gema anmelden?
 
Greift das "NetzDG" bei Seiten die nicht zu den "klassichen" sozialen Medien wie Twitter, Facebook etc. gehören auch?
 
netzdg ist illegal

das netztdg ist rechtswiedrig.es wahren ca nur 50 abgeordnete anwesend die dafür gestimmt haben.das geht so nicht, denn es müssen mindestens über die helfte sein um ein gesetzt gültig zu machen.da sieht man wie korrupt dieses land ist.alles wurde live aufgezeichnet. einfach mal google suche und anschauen.verbrecher sind das.
 
Coole Aktion von euch!
Den YT Kanal kenne ich und finde ihn ganz interessant.


Meine Frage:
Dürfen wir in unseren öffentlichen, aber nicht gewerblichen Audiopodcast Ausschnitte aus Spielen/Musik/Filmen/Serien abspielen?
Falls ja, bis zu welcher Länge?
 
Da häng ich mich auch gleich mal ran, auch zum Thema Podcast und das gefürchtete Thema "Indizierte Spiele"... Macht das einen Unterschied ob man im weitesten Sinne "gewerblich" als Podcast ist (wobei wir das laienhaft jetzt so verstehen dass direkt oder indirekt Einnahmen enstehen würde durch Patreon usw.) oder - wie wir- das ein völlig unentgeltlicher Hobby-Podcast ist?

Ich hatte selbst beim "professionellen" PCGames Podcast den Eindruck, man hat schon aus reinen voreilenden Gehorsam "vorsichtshalber" mal alles problematische weggepiepst (wenn man es nicht dann doch im nachhinein vergessen hatte.. ;) )
 
Mich würde interessieren wie es mit dem Vererben von Accounts aussieht.

Damit meine ich nicht Facebook und Co. Die sperren einen toten Account ja mit Verweis auf Persönlichkeitsrechte.
Aber meine Spielesammlung liegt bei Steam, Origin, Uplay ... meine Bücher bei Amazon. Und zukünftig werden wohl immer mehr, digitale Güter auf solchen Plattformen landen. Gibt es Vorgaben wie so etwas vererbt werden kann? Beschäftigt sich der Gesetzgeber mit der Thematik? Gibt es dafür überhaupt eine rechtliche Grundlage?

Die Zugangsdaten einfach weiterzugeben ist ja ein eher schmutziger Workaround.



das netztdg ist rechtswiedrig.

Sorry, das ist Unsinn.
1. Vor einer Abstimmung wird monatelang an solchen Gesetzen gearbeitet. Jeder, der etwas dazu sagen will hat Gelegenheit dazu.
2. Solange während der Abstimmung die Beschlussfähigkeit nicht angezweifelt wird (was enorm selten ist, weil siehe Punkt 1) gilt sie als gegeben.
 
Christian hatte in einem Video ja mal einen Beitrag über die USK. Die USK ist also nur verantwortlich für Spiele auf Datenträgern.

Wie sieht es aus, wenn man sich ein Spiel Digital kauft, also über Steam, GOG, Amazon, usw., gibt es da etwas vergleichbares zur USK?
Wenn die USK eine Einstufung verweigert ist es ja möglich, dass ein Spiel indiziert wird. Wie sieht es denn mit den gleichen Versionen aus, die es digital gibt, sind die dann auch indiziert?

Und nächste Frage: Wenn in der Fachpresse ein Spiel eine sehr gute Wertung bekommt aber in Spielerkreisen die Mehrheit meint, das ist eine Gurke, haftet der Verlag dann für seine Kritik?

Und eine Frage aus einem ganz anderen Bereich: Wenn ich ein neues Buch kaufe, das erstmalig in Umlauf gebracht wird (ergo die Preisbindung gilt und mir ein Rabatt angeboten wird, kann mir als Kunde da etwas passieren?
 
Wie es mit dem Verkauf von Accounts aussieht würde mich auch interessieren. Teilweise kann man ja recht hohe Werte ansammeln. Ich habe aber gehört, das die Accounts eigentlich dem Betreiber gehören sollen. In den AGBs und Eulas ist der Verkauf meistens verboten, aber gilt das auch gegenüber EU-Recht?
 
Wo sind die Antworten denn zu finden?
Ich habe hier und auch auf YT nichts entdeckt.
 
Nice meine Frage wurde aufgenommen und der Nick richtig ausgesprochen.
 
Habt ihr wirklich noch Gründe gebraucht der Gema mit gemischten Gefühlen gegenüber zu stehen?
Naja, an sich sollte es klar sein, dass man nicht ungefragt für seine Zwecke öffentlich einfach Werke anderer verwenden darf, da wäre ich als Künstler auch sauer, vor allem wenn es irgendwelche Hobby-Möchtegern-Youtuber vlt auch noch laienhaft einsetzen oder für "lustige" Dinge, obwohl mein Werk nicht lustig sein soll.

Der Kommerz spielt bei der Frage, ob es erlaubt ist, auch keine Rolle, allein schon weil man unmöglich immer nachweisen kann, ob derjenige nun auch monetär profitiert oder nicht. Allerdings sorgt zB YouTube ja dafür, dass Abgaben erfolgen, so dass man idR zumindest Musik verwenden darf. Es kann aber passieren, dass einzelne Songs bzw. Labels sich nicht mit YT oder der Gema einigen wollten und trotzdem das Video dann nachträglich gelöscht wird.

An sich typisch für die Generation YouTube, dass sie sich wundern, wenn man so was nicht darf. Vor 20 Jahren hätte jeder Hornochse sofort gesagt "wie jetzt - du machst da ein Video unter anderem mit Ausschnitten aus Songs/Videos von anderen Leuten und sendest es so, dass Millionen von Leuten sehen können? Klar darfst du das nicht einfach so tun... was für blöde Frage!" ;)
 
Habt ihr wirklich noch Gründe gebraucht der Gema mit gemischten Gefühlen gegenüber zu stehen?
Ich hab keine Ahnung von der Gema und ihren Vor-/Nachteilen.

An sich typisch für die Generation YouTube, dass sie sich wundern, wenn man so was nicht darf. Vor 20 Jahren hätte jeder Hornochse sofort gesagt "wie jetzt - du machst da ein Video unter anderem mit Ausschnitten aus Songs/Videos von anderen Leuten und sendest es so, dass Millionen von Leuten sehen können? Klar darfst du das nicht einfach so tun... was für blöde Frage!" ;)
Ja, ich bin dumm.
 
Cool, meine kam auch vor.
Andererseits wurden hier ja nicht wirklich sooo viele Fragen gestellt, ich glaube jeder kam dran. :-D

Im Endeffekt ist es so wie ich dachte. Digitales Erbe ist noch nicht geklärt. Aber seine Meinung entspricht wenigstens dem gesunden Menschenverstand. Ich glaube, im Moment berufen sich die Anbieter darauf, dass man ja nur eine Nutzungslizenz erwirbt, nicht das Gut an sich. Halte ich für eine billige Ausrede.
Nicht, dass ich vorhabe bald abzunibbeln. Aber zu analogen Zeiten hat man seine Bibliothek weitergereicht. Digital fehlt so eine Möglichkeit.
 
An sich typisch für die Generation YouTube, dass sie sich wundern, wenn man so was nicht darf. Vor 20 Jahren hätte jeder Hornochse sofort gesagt "wie jetzt - du machst da ein Video unter anderem mit Ausschnitten aus Songs/Videos von anderen Leuten und sendest es so, dass Millionen von Leuten sehen können? Klar darfst du das nicht einfach so tun... was für blöde Frage!" ;)

Vor 20 Jahren war also jeder "Hornochse" ein "Medienexperte"? :B

Ich kann mir gut vorstellen das die Leute sich damals noch nicht so angestellt hätten wie es heute Gang Gebe ist.

Mir schmeckt die Gema überhaupt nicht. Unter anderem wegen ihrer rückwärtigen Ansichten wie dem Versuch gegen die Digitalisierung vorzugehen. :B
 
Aber zu analogen Zeiten hat man seine Bibliothek weitergereicht. Digital fehlt so eine Möglichkeit.
Was hindert Dich in Deinem Testament jemandem Deine Logindaten zu übergeben ?

Das wär dann vielleicht nicht rechtssicher, garantiert nicht so sexy nureinen Account zu haben und theoretisch könnten die Betreiber der Sache ein Ende machen wenn nach z.B. 80+ Jahren und den Account löschen (getreu dem Motto so lange lebt keiner), aber ansonsten ... wo kein Kläger ...
 
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