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Wolfenstein 2: The New Colossus - Hakenkreuz-Verbot laut BIU-Chef eine Grundrechtsverletzung

Darkmoon76

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Zum Artikel: Wolfenstein 2: The New Colossus - Hakenkreuz-Verbot laut BIU-Chef eine Grundrechtsverletzung
 
Im Falle von Wolfenstein 2, haben sie ja nicht nur die Hakenkreuze rausgeschnitten. Sondern auch noch die Figur und den Namen Adolf Hitler selbst, den Hitlergruß, sowie den Begriff Führer und sogar das Wort Jude... Die Zensurpanik kennt da scheinbar keine Grenzen. Selbst wenn man das Hakenkreuz wieder ins Spiel hineinklagen könnte, was ist mit dem ganzen anderen Sachen?
 
In Polen werden Repliken von Helmen, Gurten, Abzeichen und Orden mit Hakenkreuzen hergestellt. Auf jedem Bazar kann man sie frei kaufen.

Hier dagegen rasiert man dem Hitler in einem PC-Spiel das Schnurrbärtchen ab...

Man kann ja auch mal übertreiben.
 
Dies liegt daran, dass die Darstellung solcher Symbole wie Hakenkreuzen in Computerspielen verboten ist.
Nein. Die Darstellung von Hakenkreuzen ist verboten. Mit Ausnahmen wie Dokumentationen und Kunstwerken.

Es gibt aber keinen Paragraphen, der explizit die Darstellung von Hakenkreuzen in Computerspielen verbietet.
 
Man beruft sich auf einen Fall vor dem OLG Frankfurt (Az.: 1 Ss 407/97) 1998.
Damals ging es um die Indizierung von Wolfenstein 3D und nicht explizit um die Hakenkreuze, wenn ich mich richtig erinnere.
Aber die Publisher könnten wirklich mal ein Grundsatzurteil erhalten, wenn man sich mal mit der Rechtsabteilung zusammensetzt und die los schickt. Man kann im Zweifel ja bis vor das BVerfG gehen. Filme dürfen auch Hakenkreuze zeigen und keiner regt sich auf.
Mag aber wohl daran liegen, dass die Deutschen da immer als die "Bösen" dargestellt werden. In Multiplayer wäre man ja der "Gute" und würde für die Nazis kämpfen und damit deren Vorstellungen ja verinnerlichen und gut befinden. (Zumindest mein Gedankengang, was die Richter sich wohl so vorstellen :B )
 
Es gibt halt immer noch Leute die glauben solange man etwas Totschweigt, Ignoriert, Verbietet, Zensiert wird es eines Tages verschwinden und in Luft auflösen.
 
Man beruft sich auf einen Fall vor dem OLG Frankfurt (Az.: 1 Ss 407/97) 1998.
Damals ging es um die Indizierung von Wolfenstein 3D und nicht explizit um die Hakenkreuze, wenn ich mich richtig erinnere.
Aber die Publisher könnten wirklich mal ein Grundsatzurteil erhalten, wenn man sich mal mit der Rechtsabteilung zusammensetzt und die los schickt. Man kann im Zweifel ja bis vor das BVerfG gehen. Filme dürfen auch Hakenkreuze zeigen und keiner regt sich auf.
Mag aber wohl daran liegen, dass die Deutschen da immer als die "Bösen" dargestellt werden. In Multiplayer wäre man ja der "Gute" und würde für die Nazis kämpfen und damit deren Vorstellungen ja verinnerlichen und gut befinden. (Zumindest mein Gedankengang, was die Richter sich wohl so vorstellen :B )

Der MP ist auch bei COD WW II bei den "Uncut"-Versionen ohne Hakenkreuze.
 
Der MP ist auch bei COD WW II bei den "Uncut"-Versionen ohne Hakenkreuze.

Ahjo? Habe das Spiel selber nicht, daher auch nicht das Wissen darum. Ist wohl technisch einfacher, als wenn nur in der deutschen Version da die Texturen fehlen. Sonst könnten die wohl wieder "einfach" hergestellt werden.
Gibt momentan ja auch keine WW2-MP-Spiele die mich irgendwie interessieren oder reizen. Wäre mal interessant zu sehen, wie das da ist.
 
Also, Grundrechts-VERLETZUNG wäre IMHO der falsche Ausdruck. Besser wäre eine positive Formulierung, also dass die Darstellung solcher Symbole in Spielen vom Grundgesetz eigentlich gedeckt sein müsste.

Oder gibt es ein explizites Gesetz, dass Hakenkreuze in Spielen klipp und klar verbietet? Meines Wissens wird das "Verbot" nur hergeleitet aus den Bestimmungen über verfassungsfeindliche Symbole, nach denen es in der Kunst erlaubt ist. Und Spielehersteller trauen sich nicht, die Symbole einzusetzen, da sie nicht sicher sind, ob der Gesetzgeber es als "Kunst" akzeptiert. Aber ein klares Gesetz "in Spielen ist es verboten" gibt es nicht - oder? Insofern ist es ja keine Rechte-"Verletzung", sondern nur eine Rechts-Unsicherheit.

Hinzu kommt natürlich, dass gerade die größeren Publisher auch einen Shitstorm fürchten, da viele Teile der Gesellschaft es "ungehörig" finden würden, so etwas ernstes wie Hakenkreuze&co mit Dingen für Spaß und Zeitvertreib in Verbindung zu bringen UND damit dann viel Geld zu verdienen.
 
Im Prinzip kann jeder von uns Verfassungsbeschwerde einlegen, wenn er sich in seinen Grundrechten durch die Behörden und geltende Rechtsnormen verletzt sieht.

Habe mich hier schon über W2 aufgeregt. Wenngleich ich sagen muss: In Anbetracht der realen Naziverbrechen und der Hilflosigkeit der Opfer von damals, bleibt bei Wolfenstein für mich immer ein seltsames Gefühl und auch so etwas wie Scham. Vor Überlebenden des Holocaust oder deren Angehörigen wollte ich so einen Klamauk nicht spielen. Geht mir bei Filmen wie Inglourious Basterds aber ganz genauso. Hat irgendwie immer auch was Peinliches und Infantiles. Macht aber trotzdem Bock. :B

Ganz ohne Nazis: Ich hab zuletzt Left4Dead2 und DyingLight auf Twitch gestreamt. Alles ungeschnitten. Interessiert natürlich erstmal keinen. Aber wäre ich ein großer Streamer, sähe es wohl anders aus. Auch als kleiner Streamer könnte ich theoretisch dafür belangt werden. Daher denke ich in letzter Zeit schon immer mal wieder darüber nach. Habe mich mal etwas schlau dazu gemacht: Das Verfassungsgericht verlangt nicht, dass man zuerst leidet. Im Grunde bin ich schon dann Betroffen, wenn ich L4D2 streamen will, mich aber aufgrund der Rechtslage nicht traue. Theoretisch eröffnet mir bereits dieser Umstand den Klageweg vor Deutschlands höchstem Gericht. Weil es ansonsten für mich keine andere Möglichkeit gibt gegen die Beschlagnahmung von L4D2 vorzugehen. Das ist das Kriterum anhand dessen das BVG entscheidet, ob es eine Klage zulässt.

Soweit die Theorie. In der Praxis habe ich keine Ahnung, weil ich kein Anwalt bin und zocke lieber. Zur Not auch ohne Erlaubnis und ohne Rechtsschutz. So wie die meisten halt. Sehr ärgerlich finde ich es allerdings, wenn PietSmiet dann - wie erst neulich - L4D2 in der geschnittenen Version zeigt. So ein großer Kanal hätte alle Möglichkeiten und auch leichten Zugriff auf Anwälte. Aber da wird grundsätzlich der Weg des geringsten Widerstandes gegangen. PietSmiet nur als Beispiel. Andere machen es nicht viel anders und man selbst ja auch.
 
pfff, lächerliche "Gesetzgebung" hier in good ol germany.

Lösung;

das spiel auf instant-gaming oder auf amazon france kaufen

- vpn ghost laden
- über us ip verbinden
- bei steam anmelden
- spiel bei steam installieren
- mit steam offline gehen und bleiben
- mit HK zocken
- 3 monate warten, geo lock ist dann weg
- online zocken

also fck off and good hunting
 
Ich verstehe diese Gejammere über fehlende Hakenkreuze nicht, es ist doch auch so sehr offensichtlich wer da im Spiel gemeint ist, und tatsächlich finde ich das Ersetzen der Symbolik sogar eigentlich richtig, denn vielleicht kommt der eine oder andere dann auch mal auf die Idee, dass das dritte Reich nicht einzigartig in seiner menschenverachtenden Idiologie ist, sondern dass sich das sehr leicht unter anderen Flaggen und Symbolen wiederholen kann.

Einzig, dass man Hitler den Bart entfernt hat finde ich etwas komisch, aber gut.

Und wer das Entfernen der Hakenkreuze (aus welchen Gründen auch immer) scheiße findet, der kann sich ja aus Protest eins auf die Stirn tätowieren lassen, Meinungsfreiheit und so...?
 
Äpfel mit Birnen verglichen.

Künstlerische Darstellung vs. Gesetzesverstoß "auf die Stirn tätowieren lassen" öffentlich zur Schau gestellt


erst Denken dann Schreiben
 
Naja jede Nation hat so ihre dunklen Zeiten...
Die Schweizerflagge dürfte ich ja auch nicht raushängen am Nationalfeiertag die tropft vom Blut (Söldnerdienste) fast so wie jede andere Fahne auch.

Ob es besser wird wenn man die Handelsflagge nicht zeigen darf würde ich bezweifeln. Menschen dind halt bisschen Scheisse das liegt in unserer Natur.
 
Im Prinzip kann jeder von uns Verfassungsbeschwerde einlegen, wenn er sich in seinen Grundrechten durch die Behörden und geltende Rechtsnormen verletzt sieht.
Aber das Problem ist ja ganz anders: Rein nach dem Gesetzestext ist es ja nicht verboten, Spiele mit Hakenkreuzen in DE zu verkaufen.
Es wird nur von entscheidenden Personen so gedeutet. Zum Beispiel demjenigen, der bei den Wolfenstein-Machern über die deutsche Version entscheidet.
 
Und wer das Entfernen der Hakenkreuze (aus welchen Gründen auch immer) scheiße findet, der kann sich ja aus Protest eins auf die Stirn tätowieren lassen, Meinungsfreiheit und so...?
Was ist das denn jetzt fürn Mumpitz?

Die Wolfenstein-Spiele sind Spiele, die die Herstellenden nicht per /random im 2. Weltkrieg angesiedelt haben (bzw in den Folgen davon), sondern eben ganz explizit Spiele, in dem man gegen Nazis kämpft.

Wenn ich jetzt bitte auch in der deutschen Version gegen Nazis kämpfen will und es genauso sehr angebracht finde, dieses Kunstwerk (ja, alle Spiele sind Kunstwerke) zu verändern, wie der Mona Lisa mit Ölfarbe moderne Anziehsachen überzupinseln, weil beides Kunstschändung und -verfälschung ist, soll ich mir ein HK auf die Stirn tätowieren lassen?! Weil ich - wie von Hersteller ursprünglich vorgesehen - gegen Nazis kämpfen will?
p89SMJg.gif
 
Aber das Problem ist ja ganz anders: Rein nach dem Gesetzestext ist es ja nicht verboten, Spiele mit Hakenkreuzen in DE zu verkaufen.
Es wird nur von entscheidenden Personen so gedeutet. Zum Beispiel demjenigen, der bei den Wolfenstein-Machern über die deutsche Version entscheidet.

Ja, das ist in der Tat ein Problem, dass sich die Hersteller nicht wehren.

Habe gerade versucht mir von Valve L4D2 auf den Uncut umstellen zu lassen. Aber auch nach einem Altersnachweis machen die das nicht und verweisen nur auf den Deutschen Jugendschutz und die Bundesprüfstelle. Ich bin über 40. Das Spiel ist in der Originalversion in Deutschland beschlagnahmt.

Klar schränkt der Jugendschutz die Kunstfreiheit in Extremfällen ein. Aber würde man die Maßstäbe der Bundesprüfstelle konsequent und überall anwenden, dürften Serien wie TWD in Deutschland niemals ausgestrahlt werden.

Letztlich ist es ohne Verstoß gegen die AGB kaum möglich an die Spiele zu kommen. Es ist schwierig etwas dagegen zu unternehmen, weil die Hersteller an der Zensur bereitwillig mitwirken.

Nächster Witz: Dying Light. Das hab ich mir von einer polnischen Bekannten, die in England lebt, als Steam-Gift schenken lassen. Die Keys für kostenlose Zusatzinhalte konnte man dann eine ganze Weile direkt bei Techland bekommen. Aber dort ist Dying Light jetzt für Deutsche auch gesperrt. Dabei ist der Besitz und Erwerb des Spieles in Deutschland meines Wissens eigentlich legal, solange man erwachsen ist.

Keine Ahnung, was man tun kann, aber ich verliere langsam die Lust mir das einfach so gefallen zu lassen. Wenn es um Nazi-Symbolik geht, ist das noch mal eine andere Sache, aber ein ganz normales Spiel wie L4D2 nicht im Original spielen zu können, verstößt einfach glasklar gegen meine Grundrechte, insofern Deutsche Behörden dies irgendwie verhindern. Das ist einfach Willkür. Nur weil irgendeinem Richter L4D nicht gefällt, kann er es nicht einfach für die nächsten 30 Jahre beschlagnahmen lassen, mit dem lapidaren Hinweis auf den Jugendschutz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, das ist in der Tat ein Problem, dass sich die Hersteller nicht wehren.

Habe gerade versucht mir von Valve L4D2 auf den Uncut umstellen zu lassen. Aber auch nach einem Altersnachweis machen die das nicht und verweisen nur auf den Deutschen Jugendschutz und die Bundesprüfstelle. Ich bin über 40. Das Spiel ist in der Originalversion in Deutschland beschlagnahmt.
Und damit darf man es in Deutschland nicht kaufen. Logisch, daß der Steam Support das nicht mitmacht, er würde sich ja strafbar machen.
Einen im Ausland gekauften Key kann man allerdings in Deutschland aktivieren und kommt so an die Uncut Version.

Das hat aber nix mit Hakenkreuzen zu tun, das ist eine andere Baustelle.

Keine Ahnung, was man tun kann, aber ich verliere langsam die Lust mir das einfach so gefallen zu lassen. Wenn es um Nazi-Symbolik geht ist das eine Sache, aber ein Spiel wie L4D2 nicht im Original spielen zu können, verstößt einfach glasklar gegen meine Grundrechte, insofern Deutsche Behörden dies verhindern.
Deine Grundrechte? Gegen welches denn?
Eigentlich dürfte doch maximal "Kunstfreiheit" (Art.5) passen - das ist aber die Kunstfreiheit des Herstellers, nicht des Konsumenten. Sprich: Damit wird nicht dein Grundrecht beschnitten.

Aber stellen wir uns doch einmal vor, wie es aussähe, wenn keinerlei(!) Zensur betrieben würde:
Dann gäbe es erst mal keinerlei Schnitte bei Medien jeglicher Art.
Super, oder?

... allerdings wäre das eben auch ein Freifahrtschein für fragwürdigste Medien, die dann ja ungehindert erscheinen und vertrieben werden dürften, denn folgende Paragraphen gäbe es bei einer absoluten Zensurfreiheit ja nicht mehr:

- Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: § 86a StGB
- Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole: § 90a StGB
- Volksverhetzung: § 130 StGB
- Anleitung zu Straftaten: § 130a StGB
- Gewaltdarstellung: § 131 StGB
- Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften: § 184a StGB
- Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften: § 184b StGB
- Beleidigung: § 185 StGB
- Verleumdung: § 187 StGB

dh: es könnte niemand daran gehindert werden, einfach zu behaupten, Person X wäre ein pädophiler Kinderficker, der vor 10 Jahren irgendwo für eine Mordserie verantwortlich gewesen sei und entsprechende Artikel mit Fotos von irgendwelchen Tatorten als "Belege" dafür zu schreiben; dazu aufzurufen, Lynchjustiz an ihm und allen Angehörigen seiner Rasse zu verüben und denjenigen hinzurichten, obwohl der Bezichtigte eine blütenreine Weste hat.

Sind ja alles nur Worte, keine Taten ... aber man darf ja nichts zensieren ...


Es sollte klar werden, daß es trotz aller Liebe zur Meinungsfreiheit und Haß auf jegliche Zensur irgendwo eine Grenze geben muß.

Ob diese bei Sticheleien, Mobbing, Beleidigungen, Morddrohungen über "soziale" Medien liegt oder gar erst bei einem persönlichen Kontakt relevant wird und alles darunter straffrei sein sollte, sind durch aus diskutable Frage, die man ohne genaues Abwägen nicht beantworten kann.

Oder, um beim Thema zu bleiben: Ob schon eine Ego Shooter Ansicht reicht oder die Gegner humanoid sind oder Menschen ähnlich; man selber die Bösen spielen darf oder im Spiel Menschen verachtende Darstellungen oder gar Gewaltfantasien nicht nur gezeigt, sondern auch durch anstachelnde Kommentare positiv befürwortet werden.


Alleine in diesem Thread dürfte es schon unterschiedliche Meinungen darüber geben, was denn noch geht und was denn nicht mehr erlaubt sein sollte.

Letzten Endes kommt da - wie bei allen menschlichen Kommunikationen und Regelungen - nur ein Kompromiss dabei raus. Schlimmstenfalls einer, der gar keinem gefällt ...
 
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