• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

Rechtsfrage bei Fahrrad Unfall

iPol0nski

Spiele-Novize/Novizin
Mitglied seit
25.08.2014
Beiträge
176
Reaktionspunkte
10
Ich hatte heute einen Auffahrunfall mit dem Fahrrad, also ich bin an einem Zebrastreifen auf ein Auto vor mir Aufgefahren. Ich hatte zwar bei dem Tempo(ca. 25 Km/h) einen Sicherheisabstand von 5m was aber nicht gereicht hat, da die Autos vor mir sehr stark abgebremst haben(die Bremskraf von einem Fahrrad ist einfach geringer als die eines Autos). Naja schlussendlich war in der Heckklappe eine Beule und die rechte Blinkerblende war Gebrochen. Meine Frage ist jetzt ob meine Haftpflichtversicherung diesen Schaden übernimmt oder ob ich letztendlich selber zahlen muss? Dazu kommt noch das ich momentan mit 17 Jahren das Begleitete Fahren mache und die Frage ist ob sich dieser Unfall auf den Führerschein auswirken kann, denn dann würde ich mit der betroffenen Person das ganze privat Regeln und nicht über die Versicherung!
Ich hoffe hier sind ein paar Leute dabei die sich mit solchen Rechtsfragen auskennen ;) Danke schon mal im vorraus!
 
KEINE Garantie für absolute Richtigkeit

Also auswirkungen auf den Führerschein wird es keine haben. Da Du Dich ja an die STVO gehalten hast und wie man aus dem Text herauslesen kann, auch nicht die Polizei den Unfall aufgenommen hat. Wenn kann es nur durch die Polizei / Behörden zu konsequenzen kommen, aber nicht durch die Versicherung. (Siehe Reus, bei Ordnungswiedrigkeiten beim geblitzt werden, wird auch nicht auf Führerschein kontroliert.) Ebenso dürfte ja dann keiner einen Unfall im Straßenverkehr begehen ohne das er einen Führerschein hat.
Trunkenheits- / Drogenfahrten haben einfluß auf den Führerschein, da sich daraus schließen lässt, das die Person nicht geeignet ist im Straßenverkehr mit einem Auto teilzunehmen.Der Schaden würde von der Haftpflicht übernommen werden, denn dafür ist sie da. Sprich mit Deinen Eltern, was Sinnvoller ist. Den Schaden selber übernehmen oder über die Versicherung mit einer evtl. Beitragserhöhung nach dem Schadensfall (ist bei KFZ-VErsicherungen zumindest so).
Aber Angst um den Führerschein brauchste nicht machen.

Sprich auf jeden Fall mit Deinen Eltern, schließlich bist Du mit 17 über Sie HAftpflichtversichert!!!!
 
Ne richtige Rechts"beratung" darf man Dir hier nicht geben, daher sind das hier nur die Dinge, die meines Wissen zutreffen und/oder logisch sind. Aber klar ist, dass du da halt Schuld bist, denn man muss immer damit rechnen, dass einer vor einem eine Vollbremsung macht (außer vlt. es macht iner auf einer Landstraße ohne Wald&co an der Seite und mit freier Sicht nach vorne wirklich VÖLLIG grundlos eine Vollbremsung ;) )

Ansonsten müsste aber Deine private Haftplicht durchaus für den Schaden aufkommen, aber da muss man natürlich nachfragen.

Und für Deinen Führerschein sollte das keinerlei Auswirkungen haben, da du nichts grob fahrlässiges gemacht hast wie zB über Rot fahren oder Vorfahrt missachten oder so was. Für so einen Unfall wie Deinen bekommst du an sich nur ein kleines Verwarngeld von 35€ oder so, und zumindest für die Probezeit beim Führerschein müsste es schon Vergehen sein, die mind 60€ kosten - und ich vermute mal, dass es beim begleitenden Fahren wie bei der Probezeit ist. Dazu kommt noch, dass es ja mit dem Rad war - aber selbst per Auto hätte ein solcher simpler Auffahrunfall wohl keine Konsequenzen außer einem Verwarngeld, und das Verwarngeld kann sogar je nach Ermessen der herbeigerufenen Polizei geringer sein.

Zudem: die Polizei weiß ja offenbar eh nix davon, und die Versicherung wird ja nicht von sich aus das bei der Polizei melden - das wäre ja eine irrsinnige Arbeit für die Polizei, wenn jeder kleine Blechschaden noch mal von denen geprüft werden müsste, ob der Verursacher ggf. Dreck am Stecken hat oder eine höhere Strafe bekommen müsste als ein normaler Fahrer nach Ende seiner Probezeit. Wenn Du GANZ sichergehen willst, musst du halt mal in Deiner Fahrschule fragen, oder extra zum Anwalt.


Und von wegen "Bremskraft geringer als Auto": dann kauf Dir mal neue Bremsen, denn an sich kann man ein Fahrrad mit ordentlichen Bremsen schneller zum Stehen bringen als ein Auto ;) also, inkl. der Reaktionszeit, die etwas kürzer ist, weil Deine Hände ja eh schon an der Bremse sind (sein sollten... ) - Autofahrer müssen erst den Fuß anheben, umsetzen und dann voll in die Bremse ;) und wenn du echt 5m Abstand hattest und TROTZDEM sogar ne Delle + Rücklichtabdeckung gebrochen, dann hattest du beim Aufprall sicher immer noch recht viel Speed drauf... 5m sind allerdings definitiv zu wenig, wobei man natürlich eh nur selten einen so kurzen Abstand hat - wann fährt ein Auto schon mal so langsam, dass man 5m Abstand länger halten kann? ;)
 
(1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
(2) Wer ein Kraftfahrzeug führt, für das eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, sowie einen Zug führt, der länger als 7 m ist, muss außerhalb geschlossener Ortschaften ständig so großen Abstand von dem vorausfahrenden Kraftfahrzeug halten, dass ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann. Das gilt nicht,
1.
wenn zum Überholen ausgeschert wird und dies angekündigt wurde,
2.
wenn in der Fahrtrichtung mehr als ein Fahrstreifen vorhanden ist oder
3.
auf Strecken, auf denen das Überholen verboten ist.
(3) Wer einen Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t oder einen Kraftomnibus führt, muss auf Autobahnen, wenn die Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, zu vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 m einhalten


Um das mit dem Sicherheitsabstand zu klären. §4 StVO
 
Rechtsberatung würde ich hier auch nicht geben, oder mich auf solche verlassen.
Aber ist es nicht so, dass Autofahrer grundsätzlich (Mit-)Schuld haben? Falls du oder deine Versicherung, klagefreudig sind könntest du wegen des zu aprupten Abbremsens möglicherweise sogar ihm die Schuld zuweisen.

Jedenfalls war vor kurzem mal ein Bericht in der Zeitung nach dem eine Frau mit unbeleuchtetem Fahrrad seitlich in ein, auf einer Kreuzung stehendes, Auto gekracht ist. Die Schuld des Angeklagten wurde zwar als gering eingestuft, das Verfahren aber trotzdem nur gegen eine Geldauflage eingestellt.
Amtsgericht- "Der Unfall war für mich nicht vermeidbar" - München - Süddeutsche.de


Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
Einem Zebrastreifen sollte man sich aber schon so vorsichtig/vorausschauend nähern, dass man nicht aprupt abbremsen muss. Ihm ist ja nicht auf offener Straße jemand vor's Auto gehüpft. Dass der Autofahrer da wirklich völlig schuldlos wäre glaube ich nicht.
 
Rechtsberatung würde ich hier auch nicht geben, oder mich auf solche verlassen.
Aber ist es nicht so, dass Autofahrer grundsätzlich (Mit-)Schuld haben? Falls du oder deine Versicherung, klagefreudig sind könntest du wegen des zu aprupten Abbremsens möglicherweise sogar ihm die Schuld zuweisen.
da sehe ich keine Chance, außer die haben aus reinem Jux und Dollerei gebremst ODER ein anderes Auto vor dem Geschädigten (also ein Dritter im Unfallgeschehen) hat ganz grob was falsch gemacht, so dass der Geschädigte ne Vollbremsung machen musste - dann könnte man evlt. die Schuld auf den Dritten ableiten. Ansonsten hat aber generell bei solchen Unfällen immer der auffahrende die Schuld, weil der einen Abstand so halten muss, dass er noch bremsen kann, falls der Vordermann bremst. An sich sogar selbst dann, wenn ein Dritter weiter vorne was falsch macht. Da kann ja alles Mögliche passieren, was du von "hinter dem Auto" nicht sehen kannst, zB ein Kind oder auch nur ein Ball kommt auf die Straße, oder ein Ast fällt auf die Straße, oder ein unerwartetes Schlagloch taucht auf, oder der Vordermann hat selber nicht GANZ aufpasst und muss vollbremsen, weil er zu spät gesehen hat, dass da ne Ampel grad Rot wird oder so.

Und da ohnehin ja keine Polizei gerufen worden ist, kann man es sowieso vergessen, im Nachhinein zu klagen, dass man gar nicht Schuld war. Eine Beweisaufnahme ist ja da nicht mehr möglich.



Jedenfalls war vor kurzem mal ein Bericht in der Zeitung nach dem eine Frau mit unbeleuchtetem Fahrrad seitlich in ein, auf einer Kreuzung stehendes, Auto gekracht ist. Die Schuld des Angeklagten wurde zwar als gering eingestuft, das Verfahren aber trotzdem nur gegen eine Geldauflage eingestellt.
Amtsgericht- "Der Unfall war für mich nicht vermeidbar" - München - Süddeutsche.de
das ist ein völlig anderer Fall, denn hier hat der Autofahrer nicht die volle Vorsicht walten lassen, die man mit einem Auto beachten muss. Im Fall von iPolonksi aber kann ja nicht der Autofahrer "vorsichthalber" ihn vorbeiwinken, damit er ihm ja nicht hinten drauffahren kann :-D ;) Da hat der Autofahrer augenscheinlich nix falsch gemacht.

Im Falle der Frau könnte man aber natürlich fragen, ob sie nicht auch eine MITschuld hat, weil sie ohne Licht fuhr. Offenbar hat man dem Fahrer ja auch nur eine leichte Schuld zugemutet - aber eine gewisse Schuld hat er denn. Es hätte dem Auto ja auch ein Jogger reinlaufen können, so wie das Geschehen da im Artikel zusammengefasst wurde, und somit hat der Fahrer ganz klar falsch gehandelt. Er hätte nicht auf Teufel komm raus noch in eine Lücke fahren dürfen nur in der Hoffnung, dass er auch noch mit durchkommt, und damit dann wiederum nicht den Fahrrad/Fußgängerweg zustellen dürfen.



Einem Zebrastreifen sollte man sich aber schon so vorsichtig/vorausschauend nähern, dass man nicht aprupt abbremsen muss. Ihm ist ja nicht auf offener Straße jemand vor's Auto gehüpft. Dass der Autofahrer da wirklich völlig schuldlos wäre glaube ich nicht.
Auch wenn man genau aufpasst, kommt es immer wieder vor, dass ein Fußgänger scheinbar nicht rüber will und dann DOCH plötzlich losgeht, oder dass ein Radfahrer aus den Streifen zufährt und dann plötzlich auf den Streifen fährt, quasi zum Linksabbiegen. Wie gesagt: generell muss man immer so fahren, dass man bremsen kann, egal was vor dem Vordermann passiert oder was der vlt vorhat - der kann am Ende ja auch plötzlich bremsen, nur weil er ne Parklücke entdeckt hat.
 
Auch wenn man genau aufpasst, kommt es immer wieder vor, dass ein Fußgänger scheinbar nicht rüber will und dann DOCH plötzlich losgeht, oder dass ein Radfahrer aus den Streifen zufährt und dann plötzlich auf den Streifen fährt, quasi zum Linksabbiegen. Wie gesagt: generell muss man immer so fahren, dass man bremsen kann, egal was vor dem Vordermann passiert oder was der vlt vorhat - der kann am Ende ja auch plötzlich bremsen, nur weil er ne Parklücke entdeckt hat.

Ich denke im Zweifelsfall wird das die Versicherung aushandeln.
Einerseits gab es vor ein paar Jahren ein Urteil in dem der Radfahrer die volle Schuld bekam weil er den Sicherheitsabstand nicht einhielt. Das war allerdings ein Auffahrunfall Fahrrad auf Fahrrad.
Radfahrer haftet bei Auffahrunfall allein | Auto*- Frankfurter Rundschau

Andererseits besteht bei Autos eine grundsätzliche Betriebsgefahr. Selbst wenn Fahrer zu 100% die Verkehrsregeln beachten sind Autos bei einem Unfall einfach gefährlicher. Was dem Fahrer meist eine Teilschuld bringt und der Versicherung Geld spart.

Aber das war nicht wirklich die Frage des Threaderstellers, sorry dass ich das Thema so abgelenkt habe. Je nach Schadenssumme würde ich es der Haftpflicht melden und die kümmert sich dann drum. Das kann ja doch schnell mehrere hundert Euro kosten. Wenn es nicht gerade eine Trunkenheitsfahrt war glaube ich nicht, dass die Führerscheinstelle das irgendwie interessiert.
 
Selbst wenn jemand völlig grundlos bremst und man auffährt, so bekommt man so gut wie immer ne Teilschuld - ist halt das, was ich aus persönlichen Erfahrungen mitbekommen hab.
Weil man den Abstand zum Vordermann im Normalfall ja so einhalten muss, dass man jederzeit stehen bleiben kann, ohne eben aufzufahren.

Wie gesagt - eigene Erfahrungen ohne Anspruch auf jegliche, rechtliche Richtigkeit.
 
Es gibt auch wenige Ausnahmen. Da haftet der Vollbremser zu 100%. Z.B. Situationen, wo Du nicht damit rechnen brauchst/kannst, daß jemand vor Dir z.B. wegen weißer Elefanten in seinem Joint von 0 auf jetzt eine Vollbremsung hinlegt. Beispiel Vollbremsung direkt an einer grünen Ampel. Oder aprupter Spurwechsel mit anschließendem Ankerwurf. Oder ein unmotivierter Wendevorgang....

Allerdings sind die Bedingungen für eine Anerkenntnis in so einem Fall extrem und entsprechen in den seltensten Fällen auch nur ansatzweise normalen Verkehrsverhältnissen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also danke schon mal für die Antworten, mit den Eltern rede ich natürlich drüber....die kümmern sich ja auch drum. Und Rechtsberatung war wohl der falsche Begriff xD
 
Zurück